Bluey 1,823 Posted December 29, 2011 Report Share Posted December 29, 2011 Wenn das Ganze allerdings soweit geht, dass vor der Pommesbude im Haltevebot ungeniert geparkt wird ("zum Essen holen"), gepaart mit einer zur Schau getragenen Selbstverständlich und Ignoranz, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn die fehlende soziale Kompetenz von oben per Verordnung kompensiert werden muss. Klassisches Eigentor.Ich glaube nicht, daß ich das mit auch nur einer einzigen Silbe zum Ausdruck gebracht bzw. vertreten habe. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 29, 2011 Report Share Posted December 29, 2011 Nein, das glaube ich auch nicht. Das Problem, welches hier einige haben, ist jedoch eine ausgesprochen selektive Wahrnehmung. Da sieht man halt nur das, was man auch sehen will... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted December 29, 2011 Report Share Posted December 29, 2011 Das Problem, welches hier einige haben, ist jedoch eine ausgesprochen selektive Wahrnehmung.Jo. Wen könnte er nur gemeint haben?Er wird doch hier nicht die gemeint haben? Da sieht man halt nur das, was man auch sehen will...Du meinst wohl, man müsste jeder Begründung folgen? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 30, 2011 Report Share Posted December 30, 2011 Ne, ich habe unter anderem, aber nicht nur dich gemeint. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted January 1, 2012 Report Share Posted January 1, 2012 Andere Länder, andere Sitten Parken von auf einem Behindertenparkplatz. Polizist entschuldigt sich für Fehlverhalten........ Der betreffende Beamte zeigte sich in einem ausführlichen und klärenden Mitarbeitergespräch mit seinem direkten Vorgesetzten einsichtig und entschuldigte sich ausdrücklich für das kritisierte Fehlverhalten.http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/ko.../ticket,g_a_s_t Na geht doch. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 7, 2012 Report Share Posted January 7, 2012 Andere Länder, andere Sitten Parken von auf einem Behindertenparkplatz. Polizist entschuldigt sich für Fehlverhalten........ Der betreffende Beamte zeigte sich in einem ausführlichen und klärenden Mitarbeitergespräch mit seinem direkten Vorgesetzten einsichtig und entschuldigte sich ausdrücklich für das kritisierte Fehlverhalten.http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/ko.../ticket,g_a_s_t Na geht doch. MfG. hartmut Warum auch nicht... (also ich meine den Bürger, der das Foto / Beschwerde eingereicht hat); wenn Polizeifahrzeuge sich entgegen der Vorschriften verhalten und es nicht erkennbar ist, dann kann der Bürger, in dessen Auftrag die Polizei handelt, sich auch bescheren bzw. eine Prüfung fordern. Schließlich gelten die Verkehrsvorschriften für alle (auch Polizeifahrzeuge). Klar, der Bürger, der eine Anzeige macht weil ein Rettungshubschrauber auf eine Kreuzung landet hat einen Dachschaden, und dass wenn dort 7 Streifenwagen auf der Busspur parken irgendwo eine Lage ist, ist auch offensichtlich (einige Autos werden vermutlich noch Blaulicht anhaben); parkt ein Polizeifahrzeug im Halteverbot vor der Pommesbude, dann kann der Fahrer auch ruhig dazu Stellung nehmen - hatte es seinen Grund oder hat er sich falsch verhlaten. Das wird sein Chef oder die Bußgeldstelle dann schon würdigen. Auch das kurze Blaulicht nachts an der RotAmpel kann erklärt werden, wenn der Bürger sich daran aufstösst. Wer die Regeln durchsetzt und Respekt fordert, der soll sich selber auch ordentlich Verhalten; die Polizei hat eine Vorbildrolle und sie hat Sonderrechte. Ob es richtig war oder nicht, kann man von außen nicht immer beurteilen; also kann der Bürger sich im Zweifel an seine Polizei wenden. Ich bin dem Bürger nicht böse, der in solchen Fällen wie hier (Behindertenparkplatz) eine Klärung wünscht; wäre es ein Einsatz, wäre der Bürger wahrscheinlich auch beruhigt - hier war es falsch und das sollte der Polizeiwagenparkplatzfahrer eben nicht tun. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 parkt ein Polizeifahrzeug im Halteverbot vor der Pommesbude, dann kann der Fahrer auch ruhig dazu Stellung nehmen - hatte es seinen Grund oder hat er sich falsch verhlaten. wie kann man hier effektiv missbrauch ausschliessen? sprich, wer kontrolliert die aussagen des polizisten? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 parkt ein Polizeifahrzeug im Halteverbot vor der Pommesbude, dann kann der Fahrer auch ruhig dazu Stellung nehmen - hatte es seinen Grund oder hat er sich falsch verhlaten. wie kann man hier effektiv missbrauch ausschliessen? sprich, wer kontrolliert die aussagen des polizisten? Zunächts sein Vorgesetzer. Ist es zu einer Anzeige gekommen, prüft neben dem Vorgesetzten auch die Bußgeldstelle. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 10, 2012 Author Report Share Posted January 10, 2012 Zunächts sein Vorgesetzer.Und die Erfahrung zeigt, daß Vorgesetzte sich mit 'sowas' dann doch eher zurückhaltend auseinandersetzen. Ist es zu einer Anzeige gekommen, prüft neben dem Vorgesetzten auch die Bußgeldstelle.Nö, die prüfen nicht. Wenn dort überhaupt etwas unternommen wird, unterschiedet sich das Verfahren wohl kaum vom normalen Ablauf. Und wenn der Beamte in seiner Stellungnahme irgendwas von 'Sonderrechte' und 'dringend geboten' oder so schreibt, wird da nichts geprüft, sondern eingestellt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 Klar - es wird eingestellt ohne das zu prüfen Die Verkehrsbehörde, die prüfen- stellen ein wenn berechtigte Sonderrechte- Verwarnen oder erlassen einen Bußgeldbescheid wenn keine Sonderrechte sondern Parkverstoß Der Vorgestze - handelt so wie notwendig um den Pflichten der Polizei gerecht zu werden. Das kann von nichts, über Gespräch bis D-Verfahren alles sein; wenn das Verhalten faslch war; wenn Sonderrecht, dann Sonderrechte. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 Nö, die prüfen nicht. Wenn dort überhaupt etwas unternommen wird, unterschiedet sich das Verfahren wohl kaum vom normalen Ablauf. Und wenn der Beamte in seiner Stellungnahme irgendwas von 'Sonderrechte' und 'dringend geboten' oder so schreibt, wird da nichts geprüft, sondern eingestellt.Aus eigener Erfahrung darf ich Dir sagen, daß genau das eben nicht geschieht. Bei mir bedurfte es vor einiger Zeit mal mehrfachen und intensiven Schriftverkehrs mit etlichen genauen Erläuterungen, bis das Verfahren und schlußendlich auch zurecht (weil tatsächlich Sonderrechte) eingestellt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 Die Verkehrsbehörde, die prüfen- stellen ein wenn berechtigte Sonderrechte in welcher form erhalten sie denn beweise ob hier berechtigte sonderrechte der polizei vorliegen. schildere doch mal exemplarisch ein solches verfahren. - Verwarnen oder erlassen einen Bußgeldbescheid wenn keine Sonderrechte sondern Parkverstoß polizist schreibt: sonderrechte waren nötig, wegen blabla...... und nun, wie wird das überprüft, bzw wie kann man es widerlegen. Der Vorgestze - handelt so wie notwendig um den Pflichten der Polizei gerecht zu werden. ich bin mir nicht sicher.....das war jetzt ironie, oder? Das kann von nichts, jetzt kommen wir der sache schon näher.... über Gespräch bis D-Verfahren alles sein; wenn das Verhalten faslch war; wenn Sonderrecht, dann Sonderrechte. natürlich Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 noch eine lustige ergänzung. also aussagen von cops dazu: "Was ich einmal mitbekommen habe, war, daß die "städtischen Blitzer" das Foto aus einem ihrer "Starenkästen" an die Dieststelle geschickt haben. Da war ein Kollege so was von schnell unterwegs, daß das einem technischen Wunder glich. Es gab ein bißchen Mecker, weil den "hohen Herren" schwindelig wurde aber mehr auch nicht." "Wenn auf dem Blitzfoto ein Streifenwagen mit Blaulicht drauf ist, wird erst gar kein Bußgeldverfahren eingeleitet. In Stuttgart war es mal so, daß die Bußgeldstelle schriftliche Stellungnahmen dazu haben wollte, das wurde aber seitens der Polizeiführung abgeblockt. Das ist auch korrekt so, weil wir der Bußgeldbehörde keine Rechenschaft schuldig sind! Ist der Streifenwagen ohne Blaulicht auf dem Foto drauf, läuft seit einigen Jahren das Bußgeldverfahren ganz normal und wenn dir als Fahrer hinterher keine brauchbare Ausrede einfällt, mußt du auch zahlen." wobei ich auch die anderen posts hier nicht verschweigen möchte: "Ich bin der Meinung, dass der Bürger ein Recht darauf hat zu wissen, was die Polizei warum tut (wenn er denn das will). Werden wir bei uns geblitzt, gibt's immer was Schriftliches;, falls irgendwann mal ein Bürger reklamiert, kann ihm genau und schnell aufgezeigt werden, was Sache ist. Ohne irgendwie den Eindruck zu vermitteln, dass da irgendwas "gemauschelt" wurde. " quelle: http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic...67&start=15 es ergibt sich kein einheitliches bild. von daher nehme ich meine aussage im vorherigen posting in der form zurück. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 10, 2012 Author Report Share Posted January 10, 2012 ...Ach Blaulicht... woher hast Du sowas immer? Bist Du tatsächlich ? Oder bei einem O-Amt? Und in relevanter Funktion oder vielleicht doch nur als Huusmeister Kaczmarek?Aus eigener Erfahrung kann ich Dir versichern, daß das von Dir geschilderte Vorgehen leider nicht immer der Fall ist. Aus eigener Erfahrung darf ich Dir sagen, daß genau das eben nicht geschieht. (...)Okay, ich habe uneingeschränkt verallgemeinert, das war sicher falsch. Vielleicht können wir uns auf 'sowohl - als auch' einigen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 Okay, ich habe uneingeschränkt verallgemeinert, das war sicher falsch. Vielleicht können wir uns auf 'sowohl - als auch' einigen.Das können wir, denke ich. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 Aus eigener Erfahrung kann ich Dir versichern, daß das von Dir geschilderte Vorgehen leider nicht immer der Fall ist. jetzt bin ich aber neugierig.....in welcher form hast du hier deine erfahrung gesammelt? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 10, 2012 Author Report Share Posted January 10, 2012 jetzt bin ich aber neugierig.....in welcher form hast du hier deine erfahrung gesammelt?Ein Beispiel: ungekennzeichneter Bulli (Kasten) mit städtischem Kennzeichen (also XX - 1234) steht vor der örtlichen Sparkasse so auf dem Gehweg, daß Kinderwagen und Rollstuhl nur unter großen Mühen daran vorbeikommen, die meisten Fußgänger wechseln auf die nicht eben schwach befahrene Straße. Der (zivil gekleidete) Fahrer erledigt Bankgeschäfte und hält sein Verhalten auf Nachfrage für völlig okay. Auf eine entsprechende Anzeige teilt das O-Amt kurze Zeit später mit, bei dem Fahrzeug handele es sich um das Tatortfahrzeug der örtlichen Kripo, das dort wegen eines Einsatzes gestanden habe. Auf die irritierte Nachfrage, um welchen Einsatz es sich bei der Abwicklung der Bankgeschäfte denn wohl gehandelt haben könnte, kommt nach etwa zwei Wochen die Nachricht, auf direkte Nachfrage des O-Amtes beim Dienststellenleiter habe dieser zunächst eine Prüfung zugesagt, eine Woche später seit das Verwarnungsgeld kommentarlos bezahlt worden. Ein Schelm, wer böses dabei denkt... Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted January 10, 2012 Report Share Posted January 10, 2012 @biber,danke für die info Quote Link to post Share on other sites
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