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Gewalt Gegen Polizei Wird Härter Bestraft


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>1% Verurteilung halte ich für eine realistische Zahl. Wir kennen doch die Mentalität von uns Deutschen. Wenn uns etwas nicht gefällt (und das dürfte oft vorkommen wenn ein Polizist rechtmäßig seiner Arbeit nachgeht), dann klagen wir und gehen vor Gericht.

 

deine einschätzung sei dir natürlich belassen. aber findest du es nicht merkwürdig, dass diese geringe zahl der veurteilungen (oft kommt es gar nicht zu einer verhandlung, weil die staatsanwaltschaft im vorfeld schon einstellt) nur in diesem bereich so extrem anzutreffen ist?

und wie stehst du zu den weiteren kritikpunkten die von Amnesty International vorgebracht werden?

 

ich persönlich kenne mindestens 2 fälle, bei denen es übergriffe von polizisten gab, bei denen es nicht zu einer anklage kam, weil hier auf seiten der polizei gelogen wurde, dass sich die balken gebogen haben.

ich könnte auch noch ein weiteres erlebnis aus meiner studentenzeit anführen, bei dem meinem damaligen arbeitgeber mehr oder weniger von der polizei mit gewalt gedroht wurde. ja, ich denke das ist nicht mehrheit und auch die ausnahme. aber es sind sicher nicht 98-99 % der anzeigen einfach mal so aus unzufriedenheit gestellt worden. ich glaube dein bauchgefühl liegt hier ziemlich daneben.

 

vielleicht liest du dir einfach mal folgende berichte durch:

 

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15385

 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesche...-gewalt-amnesty

 

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35598/1.html

 

http://akj.rewi.hu-berlin.de/vortraege/160511.html

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Damit ist auch diese Geschichte eingestellt.   http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-Nach-Tod-bei-Festnahme-Ermittlungen-gegen-Polizisten-eingestellt-_arid,531851

Wobei ich ja doch immer wieder überrascht bin, wie viele Leute anscheinend so schwer hörgeschädigt sind, daß sie das Martinshorn überhören. Man sollte doch eigentlich erwarten können, daß jeder Autofa

ich persönlich kenne mindestens 2 fälle, bei denen es übergriffe von polizisten gab, bei denen es nicht zu einer anklage kam, weil hier auf seiten der polizei gelogen wurde, dass sich die balken gebogen haben.

Ich auch einen.

Den Bericht kann mann hier im Forum nachlesen und sich die Bilder ansehen. Leider hatte ich damals noch keine Videokamera um bei den Blitzerbildern die ich mache alles immer aufzuzeichnen.

 

Edit:

Dies ist vor allen vor dem Hintergrund zu betrachten, dass derjenige Polizist schon vorher kein unbeschriebenes Blatt gewesen sein soll, wie ich aus verlässlicher Quelle erfahren habe.

Genutzt hat es dennoch nichts, da der andere Polizist obwohl gerade mal 7 Meter entfernt mit direkten Blick auf den Vorfall halt kurzeitig...

Ach lassen wir dies lieber.

 

Leider bin ich der Bande bisher nicht mehr begegnet. Die Geschichte macht sich aber immer wieder gut, auch wenn sie nicht so ausgegangen ist wie sie sollte.

Aber wie sagt Bluey immer so schön.

 

Man sieht sich immer zweimal. :geil:

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>1% Verurteilung halte ich für eine realistische Zahl. Wir kennen doch die Mentalität von uns Deutschen. Wenn uns etwas nicht gefällt (und das dürfte oft vorkommen wenn ein Polizist rechtmäßig seiner Arbeit nachgeht), dann klagen wir und gehen vor Gericht.

Es gibt ein riesiges Problem, nämlich Beweisnot. Wenn dich ein :geil: nett auf den Boden wirft und auf dir kniet hat er immer Recht, weil Du dich gewehrt hast, oder Du hättest dich wehren können. Damit ist er rechtmäßig seiner Arbeit nachgekommen. Ob Du das jetzt als Betroffener gut findest oder nicht ist schnuppe. Du bist dem hilflos ausgeliefert. Es wird wohl kaum ein Polizist aussagen das er Mist gebaut hat, und seine Handlung unrechtmäßig war.

 

Um es mal ganz platt zu sagen. Er kann dich mal präventiv mit Pfefferspray einsprühen wenn Du nicht gleich springst wie er will, weil Du könntest ja gewalttätig werden.

 

Glaubst Du nicht?

 

Dann studiere mal dieses Urteil wo der :geil: verknackt wurde, in erster Instanz. Da ist der Vorgang imho gut beschrieben.

http://www.schleswig-holstein.de/LGITZEHOE...se20110714.html

 

Und da er Einspruch eingelegt hat, heute der Freispruch in zweiter Instanz.

http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=983&a...howNews=1068143

 

Und das dürfte jetzt der Freibrief für viele :lol: sein. Pfefferspray frei, ohne Rücksicht auf Verluste. Einen Grund findet sich eigentlich immer wenn ^_^ will.

 

MfG.

 

hartmut

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>1% Verurteilung halte ich für eine realistische Zahl. Wir kennen doch die Mentalität von uns Deutschen. Wenn uns etwas nicht gefällt (und das dürfte oft vorkommen wenn ein Polizist rechtmäßig seiner Arbeit nachgeht), dann klagen wir und gehen vor Gericht.

Es gibt ein riesiges Problem, nämlich Beweisnot. Wenn dich ein :geil: nett auf den Boden wirft und auf dir kniet hat er immer Recht, weil Du dich gewehrt hast, oder Du hättest dich wehren können. Damit ist er rechtmäßig seiner Arbeit nachgekommen. Ob Du das jetzt als Betroffener gut findest oder nicht ist schnuppe.

 

Also ich kann mir gut vorstellen, dass der :geil: in 99% der Fälle einen guten Grund hat auf mir drauf zu knien. Oder meinst du er macht das zum Spaß?

 

Um es mal ganz platt zu sagen. Er kann dich mal präventiv mit Pfefferspray einsprühen wenn Du nicht gleich springst wie er will, weil Du könntest ja gewalttätig werden.

 

Glaubst Du nicht?

Doch, und find ich richtig so. Ein Polizist muss sich nicht mit jemand prügeln. Obwohl ja gern mal vorgeworfen wird, dass den :lol: das so viel Spaß macht.

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Oder meinst du er macht das zum Spaß?

 

Stelle dir doch mal vor du stehst während einer Demo den ganzen Tag mit deiner schweren Prügelausrüstung in der Sonne rum. Die Verpflegung ist schlecht, es ist viel zu heiß und den ganzen Tag kannst du dir von Demonstranten mehr oder weniger unverblümt anhören was man von deinem Job und dir persönlich hält. Diese Personen sind wie du weißt der Grund warum du den Tag statt mit der Familie mit ihnen verbringen musst. Eskaliert nun die Situation werden die meisten Cops natürlich so vorbildlich reagieren wie unsere Forencops aber der eine oder andere wird unter Garantie die Gelegenheit nutzen und den Personen die ihm den Tag versaut haben zeigen was er von ihnen hält und wer der Chef ist!

Passieren kann ja eh nicht viel da er vermutlich nie identifiziert wird und wenn doch decken ihn seine Leidensgenossen schon so dass es passt.

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Ich auch einen.

 

und genau einer ist schon einer zuviel. ich bleibe dabei, es muss eine unabhängige stelle geben die solche vorfälle untersucht und ermittelt. sowas kann und darf nicht bei der staatsanwaltschaft liegen. da hat amnesty schon recht.

 

Also ich kann mir gut vorstellen, dass der :geil: in 99% der Fälle einen guten Grund hat auf mir drauf zu knien. Oder meinst du er macht das zum Spaß?

 

darf ich mal fragen worauf du deine vorstellung stützt? hast du erfahrungswerte oder wie kommst du zu dieser einschätzung?

ich hatte dir einige links als antwort gepostet, dazu hattest du leider keine stellung bezogen. schade.

 

Um es mal ganz platt zu sagen. Er kann dich mal präventiv mit Pfefferspray einsprühen wenn Du nicht gleich springst wie er will, weil Du könntest ja gewalttätig werden.

 

Glaubst Du nicht?

Doch, und find ich richtig so. Ein Polizist muss sich nicht mit jemand prügeln. Obwohl ja gern mal vorgeworfen wird, dass den :geil: das so viel Spaß macht.

 

das allerdings, zeigt in meinen augen ein etwas merkwürdiges rechtsverständnis. wenn eine berufsgruppe vom staat mit einem gewaltmonopol ausgestattet wird, dann hat sie damit sehr sehr sensibel umzugehen. wenn der eine oder andere dazu nicht in der lage ist, hat er den job verfehlt. das gewaltmonopol gibt sicher nicht das recht, wenn jemand nicht springt wie man will, präventiv pfefferspray einzusetzen. andererseits erklärt dies dann, wie du zu der einschätzung kommst, dass 99 % der anzeigen gegen polizisten nicht berechtigt sind.

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und genau einer ist schon einer zuviel. ich bleibe dabei, es muss eine unabhängige stelle geben die solche vorfälle untersucht und ermittelt. sowas kann und darf nicht bei der staatsanwaltschaft liegen. da hat amnesty schon recht.
Wo sollte die Stelle deiner Ansicht nach denn sitzen?

 

Gruß

Goose

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Wo sollte die Stelle deiner Ansicht nach denn sitzen?

 

Gruß

Goose

 

das ist mir ziemlich egal. diese soll nur unabhängig von der staatsanwaltschaft sein. wie das dann im einzeln konkret aussehen soll, ist noch zu klären.

 

siehe z.b. hier:

 

Prof. Feltes hat sich gerade in einer Stellungnahme für den Innenausschuss des hessischen Landtags dafür ausgesprochen, dort die Position eines „Landespolizeibeauftragten“ einzurichten. Der baden-württembergischen Landesregierung empfiehlt Feltes die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission, weil sie damit Vorreiter in Deutschland werden und dem Eindruck entgegentreten könnte, Ereignisse wie in Stuttgart seien politisch gewollt. Vor allem Österreich habe mit seinem Menschenrechtsbeirat ein Beispiel geschaffen, das auch für Deutschland Vorbild sein könne, so Feltes. „Es ist häufig nicht der einzelne Polizeibeamte, der aus der Rolle fällt und Gewalt anwendet, sondern es sind die polizeiinternen Strukturen und politischen Vorgaben, die für Eskalation sorgen und für Polizeigewalt verantwortlich sind.“ Feltes bezieht sich dabei auf eine von ihm und Kollegen in mehreren Ländern durchgeführte Studie zur Polizeigewalt, die gezeigt habe, dass vor allem politischer Druck auf die Polizei sowie interne Führungsprobleme übermäßige Polizeigewalt verursachen.

 

quelle: http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2010/pm00317.html.de

 

oder hier:

 

Nach den monatelangen inzwischen eingestellten Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte im Fall des getöteten Tennessee Eisenberg in Regensburg und seit dem vom BGH aufgehobenen Freispruch im Fall des im Gewahrsam verbrannten Ouri Jallow in Dessau steht das Thema polizeiunabhängiger Ermittlungen bei schwerwiegenden Vorwürfen gegen Polizeibeamte im Raum. So verschieden die Anlässe sind: Eine Behörde wie die IPCC (Independent Police Complaints Commission) im Vereinigten Königreich England und Wales, die Beschwerden gegen die Polizei nachgeht und bei schweren Vorwürfen diese auch selbst untersucht, hätte wohl in beiden angesprochenen Fällen selbständig ermittelt.

 

Die IPCC existiert seit 2004. Vorausgegangen waren jahrelange Forderungen von Initiativen und Menschenrechtsorganisationen, die anmahnten, Beschwerden gegen Polizeiverhalten werde in polizeiinternen Untersuchungen nicht mit dem nötigen Nachdruck nachgegangen.

Einflussreich war der hundertseitige Bericht (pdf) der britischen Menschenrechtsorganisation Liberty, welcher die IPCC strukturell vorbereitete.

Das IPCC besteht aus einem von der Krone ernannten Vorsitzenden und 12 öffentlich ernannten Mitgliedern, die zuvor nicht bei der Polizei tätig gewesen sein dürfen. Der Kommission stehen ein Exekutivstab und insgesamt 400 Ermittler zur Seite.

 

quelle: http://blog.beck.de/2010/01/07/braucht-deu...england-und-wal

 

ich denke wir sind uns aber einig, dass nur eine unabhängige behörde, oder was auch immer, hier effektiv ermitteln kann, und somit keine interessenskonflikte bestehen. der bedarf ist da.

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das ist mir ziemlich egal. diese soll nur unabhängig von der staatsanwaltschaft sein. wie das dann im einzeln konkret aussehen soll, ist noch zu klären.

 

Na, da solltest du schon eine Vorstellung haben. Unterm Strich ist die StA eine von der Polizei unabhängige Behörde.

 

Gruß

Goose

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Na, da solltest du schon eine Vorstellung haben.

 

siehe oben. quelle 1 und quelle 2

 

Unterm Strich ist die StA eine von der Polizei unabhängige Behörde.

 

zitat, siehe beiträge vorher:

 

„Die Ermittlungen sind unzureichend“, bemängelt Andreas Schwantner, Sprecher der Fachkommission Polizeirecherchen von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation sieht eklatante Mängel bei den Untersuchungen der Fälle. „Die Staatsanwaltschaft arbeitet ständig eng mit der Polizei zusammen und ist abhängig von ihr. Da kommt es schnell zum Interessenskonflikt“, erklärt Schwantner.

...

Die Konsequenz liegt für Amnesty International auf der Hand: „Vielfach ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen Polizisten nicht konsequent.“ Die Organisation wirft den Behörden vor, Verfahren zu verschleppen, Beweise zu spät oder gar nicht zu sichern. Ergebnis: „Die Täter gehen am Ende straffrei aus.“ Darum fordert Amnesty International unabhängige Untersuchungen der Fälle, damit nicht mehr „Kollegen gegen Kollegen ermitteln müssen.“

 

ich wiederhole mich:

 

ich denke wir sind uns aber einig, dass nur eine unabhängige behörde, oder was auch immer, hier effektiv ermitteln kann, und somit keine interessenskonflikte bestehen. der bedarf ist da.

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Und ich denke, daß die StA, die auch durchaus schon Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Polizeibeamte einleitet hat, wenn mal eine Anzeige nicht aufgenommen wurde, unabhängig ist.

 

Wenn nun für die Polizei eine zusätzliche Institution gefordert wird, forderst du sie dann auch für andere Behörden?

 

Gruß

Goose

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Unterm Strich ist die StA eine von der Polizei unabhängige Behörde.

:geil:

:geil::lol:^_^<_<:fool:

 

Diese Worte von einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Wobei wir wieder beim Thema unechte Gewaltenteilung sind. Da ermittelt die Polizei gegen sich selber.

 

MfG.

 

hartmut

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Und ich denke, daß die StA, die auch durchaus schon Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Polizeibeamte einleitet hat, wenn mal eine Anzeige nicht aufgenommen wurde, unabhängig ist.

 

du darfst das gerne denken. ich denke es nicht, und viele andere, die sich mit diesem thema beschäftigen denken dies auch nicht. du als polizeibeamter bist in deiner meinung natürlich auch nicht unbelastet, da dies dich selbst betrifft.

ich habe auch genug fälle mit quellen hier eingestellt, und ich kenne selbst mindestens 2 fälle, und gast225 einen, bei dem diese unabhängigkeit eben doch nicht so funktioniert hat wie sie sollte.

es ist schliesslich nicht grundlos erfolgt, dass andere länder solche stellen eingerichtet haben.

 

nochmals, wie ist denn deine meinung dazu?

 

Wenn nun für die Polizei eine zusätzliche Institution gefordert wird, forderst du sie dann auch für andere Behörden?

 

nein, warum sollte ich?

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Meiner Meinung nach genügt es, so wie es läuft. Dass nicht die Dienststelle des Betroffenen selber ermittelt, ist dabei übrigens selbstverständlich.

 

Gruß

Goose

 

könntest du auch stellungnahme zu den kritikpunkten nehmen. siehe amnesty, und die weiteren quellen. glaubst du dass diese mit ihren einschätzungen falsch liegen?

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Dazu müsste ich mich im Detail mit den Kritikpunkten befassen. Aus meiner Erfahrung heraus, ohne zu sagen, daß das bei dem konkreten Sachverhalt definitiv so war, neigt Amnisty jedoch dazu, polizeikritische Berichte erst mal überzuubewerten und auch der staatlichen Darstellung geringeren Glauben zu schenken.

 

Gruß

Goose

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Dazu müsste ich mich im Detail mit den Kritikpunkten befassen.

 

das ist ja sinn der diskussion. ich kritisiere ja nicht einfach mal so aus dem bauch heraus.

 

Aus meiner Erfahrung heraus, ohne zu sagen, daß das bei dem konkreten Sachverhalt definitiv so war, neigt Amnisty jedoch dazu, polizeikritische Berichte erst mal überzuubewerten und auch der staatlichen Darstellung geringeren Glauben zu schenken.

 

dem will ich gar nicht widersprechen. aber es gibt ja auch andere stellen, die hier kritik äussern. ich sags mal so, eine unabhängige stelle würde dem ansehen der polizei mehr nützen als schaden. ich denke es wäre für alle von vorteil.

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weißt du denn, wer derzeit die Ermittlungen durchführt und wie ein solches Verfahren von Statten geht?
Ergebnis der Obduktion für heute erwartet

Heilbronn -

 

Im Falle des 51-jährigen Heilbronners, der nach seiner Festnahme durch Heilbronner Polizisten zwei Tage später im Krankenhaus gestorben war, sind für Mittwoch weitere Informationen der Staatsanwaltschaft angekündigt. Die erforderlichen Daten erhält sie im Laufe des Tages von der Polizeidirektion Waiblingen.

http://www.stimme.de/polizei/heilbronn/Erg...art1491,2293038

 

Also die Staatsanwaltschaft bei der die :geil: :geil: Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind. :lol:

 

Sie dürften sich also bestens kennen, auch wenn jetzt eine andere Polizeidienststelle ermittelt.

 

Interessant der Zeitliche Ablauf

 

Der Vorfall war am Freitag.

Gestorben ist er am Sonntag

Pressemeldung kam erst am Montag

Staatsanwaltschaft will am Mittwoch was dazu sagen.

 

Schleppt sich schon mit der Informationspolitik.

 

MfG.

 

hartmut

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Am Freitag war der Vorfall doch wohl noch nicht berichtenswert, oder?

Am Sommtag ist er gestorben, da hätte die Meldung ja nicht am Samstag kommen können.

Am Montag kam die Meldung, nachdem die Staatsanwaltschaft, als Herrin des Verfahrens, diese herausgegeben hat

Am Mittwoch, nach der Obduktion, kommt eine Stellungnahme.

 

Was soll man da beschleunigen.

 

Wie du siehst, werden die Ermittlungen schon einmal bei einer anderen Polizeidirektion geführt, man kann also ausschließen, daß direkte Kollegen der beteiligten Beamten diese Ermittlungen führen.

 

Wann hätten deiner Ansicht nach die Informationen kommen sollen?

Du willst doch Informationen. Die brauchen ihre Zeit. Spekulationen mögen schneller gehen, damit ist aber keinem geholfen.

 

Gruß

Goose

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@Goose,

du willst doch nicht ernsthaft behaupten dass es nicht zu interessenskonflikten zwischen staatsanwaltschaft und polizei kommen kann. siehe auch hartmut sein posting und die aussage von amnesty:

 

Die Staatsanwaltschaft arbeitet ständig eng mit der Polizei zusammen und ist abhängig von ihr. Da kommt es schnell zum Interessenskonflikt

 

oder Prof. Dr. Thomas Feltes, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Juristische Fakultät der RUB:

 

Nur eine unabhängige Kommission ist in der Lage, tatsächlich alle Fakten zusammenzutragen, auszuwerten und zu bewerten.

 

schau dir doch gerade diese fälle an:

 

Nach den monatelangen inzwischen eingestellten Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte im Fall des getöteten Tennessee Eisenberg in Regensburg und seit dem vom BGH aufgehobenen Freispruch im Fall des im Gewahrsam verbrannten Ouri Jallow in Dessau steht das Thema polizeiunabhängiger Ermittlungen bei schwerwiegenden Vorwürfen gegen Polizeibeamte im Raum.

 

da hat es leider mit den ermittlungen nicht funktioniert. das ist doch beste beweis dass das bisherige system nicht funktioniert. wir reden hier auch nicht von ner gebrochenen nase. es reicht eigentlich schon 1 fall im jahr, um das ganze system in frage zu stellen.

was spricht denn deiner meinung nach gegen eine unabhängige stelle? die staatsanwaltschaft kann doch froh sein, die sind doch nach eigenen aussagen generell überlastet, bzw gut versorgt mit arbeit. also sollte jede entlastung in ihrem sinne sein. dir als polizist muss es doch auch am herzen liegen, dass kollegen die sich nicht korrekt verhalten, und dem ansehen der polizei schaden, möglichst aus dem verkehr gezogen werden. also wo ist das problem?

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Am Freitag war der Vorfall doch wohl noch nicht berichtenswert, oder?

Von der Zeit her wohl nicht möglich, aber Samstag ist natürlich ein Einbruch in einen Friseursalon mit 1000€ Schaden wichtiger.

Ein Schwerverletzter bei einer Polizeiaktion ist ja unbedeutend.

 

Am Sommtag ist er gestorben, da hätte die Meldung ja nicht am Samstag kommen können.

Aber erst am Montagnachmittag? Wäre er nicht gestorben hätte es da wohl auch keine Meldung gegeben.

 

Am Montag kam die Meldung, nachdem die Staatsanwaltschaft, als Herrin des Verfahrens, diese herausgegeben hat

Am Mittwoch, nach der Obduktion, kommt eine Stellungnahme.

Nicht die Staatsanwaltschaft hat herausgegeben, es stand im Polizeibericht.

http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/Pres...0e&ID=14416

 

Was soll man da beschleunigen.

Imho ist so eine Meldung schon von großem Interesse wenn bei einem Einsatz jemand verletzt wird. Da hätte am Samstag schon was im Polizeibericht stehen müssen.

 

Wie du siehst, werden die Ermittlungen schon einmal bei einer anderen Polizeidirektion geführt, man kann also ausschließen, daß direkte Kollegen der beteiligten Beamten diese Ermittlungen führen.

Aber, Kollegen, und ob da objektiv und ohne Vorbehalte ermittelt werden kann?

 

Wann hätten deiner Ansicht nach die Informationen kommen sollen?

Du willst doch Informationen. Die brauchen ihre Zeit. Spekulationen mögen schneller gehen, damit ist aber keinem geholfen.

Offenheit will ich wenn Organe des Staates in so einem Vorfall verwickelt sind.

Die einzigen Information die von den :geil: und Staatsanwaltschaft gekommen sind war der Polizeibericht. Ist schon bisschen mager.

 

MfG.

 

hartmut

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@Tom:

du willst doch nicht ernsthaft behaupten dass es nicht zu interessenskonflikten zwischen staatsanwaltschaft und polizei kommen kann.
Ich wüsste keine ernsthaften Konflikte. Auch wenn es im Tatort anders dargestellt wird, gehen wir selten mit dem OStA essen...

 

was spricht denn deiner meinung nach gegen eine unabhängige stelle?
Die StA führt ein Strafverfahren, keine andere Stelle. Würde man ein Verfahren an dieser Stelle in andere Hand geben (was mit den rechtsstaatlichen Prinzipien kaum vereinbahr ist), was willst du dann noch auslagern?

 

@Hartmut:

Von der Zeit her wohl nicht möglich, aber Samstag ist natürlich ein Einbruch in einen Friseursalon mit 1000€ Schaden wichtiger.

Ein Schwerverletzter bei einer Polizeiaktion ist ja unbedeutend.

Es gibt Sachverhalte, die kommen in die Presse, es gibt Sachverhalte, die kommen nicht in die Presse. Eien häusliche Gewalt wirst du dort eher selten finden, auch nicht jeder Widerstand findet sich dort wieder.

 

Aber erst am Montagnachmittag? Wäre er nicht gestorben hätte es da wohl auch keine Meldung gegeben.
Wann hätte sie deiner Meinung nach raus gegeben werden müssen?

 

Nicht die Staatsanwaltschaft hat herausgegeben, es stand im Polizeibericht.

Es handelt sich, wie du auch im Text aus deinem Link siehst, um eine gemeinsame Presseerklärung der StA und der Polizei. Die Polizei darf in solchen Fällen nicht ohne Absprache mit der StA berichten.

 

Aber, Kollegen, und ob da objektiv und ohne Vorbehalte ermittelt werden kann?
Wer soll denn sonst ermitteln?

 

Offenheit will ich wenn Organe des Staates in so einem Vorfall verwickelt sind.

Die einzigen Information die von den und Staatsanwaltschaft gekommen sind war der Polizeibericht. Ist schon bisschen mager.

Da wird auch noch was kommen. Aber eben Informationen und k eine Spekulationen. Und für Informationen braucht man schon mal Zeit, damit diese auch gesichert sind.

 

Gruß

Goose

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Es gibt Sachverhalte, die kommen in die Presse, es gibt Sachverhalte, die kommen nicht in die Presse. Eien häusliche Gewalt wirst du dort eher selten finden, auch nicht jeder Widerstand findet sich dort wieder.

Braucht es auch nicht, aber Dinge welche das öffentliche Interesse betreffen, die gehören rein.

 

Wann hätte sie deiner Meinung nach raus gegeben werden müssen?

Samstag hätte es im Polizeibericht stehen müssen.

 

Es handelt sich, wie du auch im Text aus deinem Link siehst, um eine gemeinsame Presseerklärung der StA und der Polizei. Die Polizei darf in solchen Fällen nicht ohne Absprache mit der StA berichten.

Da habe ich doch mal schnell bei den Pressemitteilungen der Staatsanwaltschft nachgesehen. Letzter Eintrag ist 31.10.2011, also mit Öffentlichkeitsarbeit habens die auch nicht so.

 

Wer soll denn sonst ermitteln?

Jemand der es wirklich kann. Gibt es noch keinen, dann ist das ein Fehler im System.

Stelle dir mal vor, wir zwei würden ermitteln, könntest Du dir vorstellen das wir zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden?

 

Da wird auch noch was kommen. Aber eben Informationen und k eine Spekulationen. Und für Informationen braucht man schon mal Zeit, damit diese auch gesichert sind.

Darauf warte ich schon den ganzen Tag, weniger auf so Pipifax wie im aktuellen Polizeibericht.

PD Heilbronn - Stand 13:10 Uhr

Eberstadt: Einbruch in Kindergarten und Grundschule - Heilbronn: Versuchter Einbruch in Schule - Heilbronn-Böckingen: Betrunkener gibt sich als Kriminalbeamter aus - Heilbronn: Täter nach Diebstahl festgenommen - Heilbronn: Einbruch in Pizzeria - Bad Rappenau: Versuchter Einbruch in Zahnarztpraxis - Bad Rappenau: Einbrecher haben es auf Friseurprodukte abgesehen - Bad Wimpfen: Schmierfinken beschädigen mehrere Fahrzeuge

http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/Pres...0e&Id=14632

Und dann kommt bei mir auch die Frage auf, warum werden bei einem Kindergarteneinbruch, bei dem nicht mal was geklaut wurde, Zeugen gesucht, aber bei so einem Vorfall nicht? Denn scheinbar gibt es Zeugen die gesehen gaben wie der :geil: , ich zitiere,

Faustschläge

 

Zeugen, die sich bei der Heilbronner Stimme gemeldet haben, berichteten von Faustschlägen eines Polizeibeamten gegen den Kopf des Mannes, obwohl dieser schon bewegungslos am Boden lag. Als der 51-Jährige umgedreht wurde, soll er im Gesicht geblutet haben, berichten die Zeugen.

http://www.stimme.de/polizei/heilbronn/Erg...art1491,2293038

 

Also, wenn ich den Vorfall aufklären wollte, ich würde öffentlich die Zeugen suchen.

 

MfG.

 

hartmut

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Braucht es auch nicht, aber Dinge welche das öffentliche Interesse betreffen, die gehören rein.
Nun entscheidest nicht du, was rein kommt und was nicht. Wie gesagt: Nicht jeder Widerstand findet sich in den Pressemeldungen.
Samstag hätte es im Polizeibericht stehen müssen.
Was hätte da stehen "müssen"?

Daß es zu einem Widerstand kam, in deren Verlauf der Beschuldigte zunächst mehrere Personen massiv angriff (einer Beamtin sogar gegen den Kopf trat), er daraufhin zu Boden gebracht wurde und hier das Bewusstsein verlor?

 

Da habe ich doch mal schnell bei den Pressemitteilungen der Staatsanwaltschft nachgesehen. Letzter Eintrag ist 31.10.2011, also mit Öffentlichkeitsarbeit habens die auch nicht so.

 

Ich sagte doch schon, es ist eine gemeinsame Presseerklärung der Polizei und der StA, daher steht auch in deinem Link: Pressemitteilung 14.11.2011, PD und StA Heilbronn - Stand 13.30 Uhr

, weiter unten in dem von dir eingestellten Link steht "Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 07131/64-36117 (Pressestelle Staatsanwaltschaft Heilbronn) und 07151/950203 (Pressestelle Polizeidirektion Waiblingen) gerne zur Verfügung"

 

Was willst du jetzt noch? Daß die StA den gleichen Text (denn nichts anderes wird es bei einer gemeinsamen Presseerklärung sein) auf ihrer Seite einstellt? Gewöhnlich informieren sich die Nachrichtendienste im OTS, und da genügt es, wenn die Polizei die gemeinsame Pressemitteilung einstellt

 

Jemand der es wirklich kann.
und wer soll das sein?

 

Gibt es noch keinen, dann ist das ein Fehler im System.
Nun, du meinst, es gibt keinen, ich meine, es gibt welche...

 

Stelle dir mal vor, wir zwei würden ermitteln, könntest Du dir vorstellen das wir zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen würden?
Naja, bei dir wäre vermutlich erst einmal jeder Polizeibeamte schuldig, bis seine Unschuld bewiesen ist, oder?

 

Gruß

Goose

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Also, wenn ich den Vorfall aufklären wollte, ich würde öffentlich die Zeugen suchen.

 

Zeugenaussagen sind immer mit Vorsicht zu geniessen. Zeugen können sich irren, was verwechseln, was missverstehen etc.

 

Bei Aussagen von Polizisten kann das natürlich nie sein...... :geil: :geil:

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Nun entscheidest nicht du, was rein kommt und was nicht. Wie gesagt: Nicht jeder Widerstand findet sich in den Pressemeldungen.

Der Widerstand und das der eine Dose Brause gemopst hat, wen interessiert es? Aber das jemand bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt wurde, sowas interessiert. Ist jedenfalls wichtiger als ein Schachturnier bei dem Polizei-Senioren spielten.

 

Was hätte da stehen "müssen"?

Daß es zu einem Widerstand kam, in deren Verlauf der Beschuldigte zunächst mehrere Personen massiv angriff (einer Beamtin sogar gegen den Kopf trat), er daraufhin zu Boden gebracht wurde und hier das Bewusstsein verlor?

Wie wäre es mit. Bei einer Festnahme kam es bei dem Festgenommenen zu einem Kreislaufstillstand. Nach erfolgreiche Reanimation wurde er in das Krankenhaus eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

 

weiter unten in dem von dir eingestellten Link steht "Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 07131/64-36117 (Pressestelle Staatsanwaltschaft Heilbronn) und 07151/950203 (Pressestelle Polizeidirektion Waiblingen) gerne zur Verfügung"

Und wenn ich morgen dort anrufe bekomme ich Auskunft?

Im Moment mauert die Staatsanwaltschaft, obwohl für heute Infos angekündigt wurden.

http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Nach-Tod...rt31502,2293038

 

Was willst du jetzt noch? Daß die StA den gleichen Text (denn nichts anderes wird es bei einer gemeinsamen Presseerklärung sein) auf ihrer Seite einstellt? Gewöhnlich informieren sich die Nachrichtendienste im OTS, und da genügt es, wenn die Polizei die gemeinsame Pressemitteilung einstellt

Nö, hat mich nur interessiert.

 

und wer soll das sein?

Wer kann das? Ein :geil: mit Sicherheit nicht, denn der steht, wenn auch unabsichtlich auf einer Seite. Der kann nicht neutral sein.

 

Nun, du meinst, es gibt keinen, ich meine, es gibt welche...

Sage ja nicht, Du meinst deine Kollegen.

 

Naja, bei dir wäre vermutlich erst einmal jeder Polizeibeamte schuldig, bis seine Unschuld bewiesen ist, oder?

Warum sollte er automatisch schuldig sein? Ich würde einfach mal sagen, Fakten sammeln und dann entscheiden.

Jedenfalls diese Verzögerungstaktik spricht nicht unbedingt dafür das alles korrekt abgelaufen ist, und stärkt auch nicht gerade das Vertrauen zum Staat und seinen Organen.

 

MfG.

 

hartmut

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Und wenn ich morgen dort anrufe bekomme ich Auskunft?
Versuche es. Normalerweise gibt jedoch die Pressestelle nur der Presse Auskunft (daher heißt sie ja auch Pressestelle)

 

Wer kann das? Ein mit Sicherheit nicht, denn der steht, wenn auch unabsichtlich auf einer Seite. Der kann nicht neutral sein.
Auch, wenn du es dir nicht vorstellen kannst: Er kann

 

Warum sollte er automatisch schuldig sein? Ich würde einfach mal sagen, Fakten sammeln und dann entscheiden.

Jedenfalls diese Verzögerungstaktik spricht nicht unbedingt dafür das alles korrekt abgelaufen ist, und stärkt auch nicht gerade das Vertrauen zum Staat und seinen Organen.

Ist dir schon mal der Gedanke gekommen, daß derzeit Fakten gesammelt werden?

Das, was du "Verzögerungstaktik" nennst, kann man auch "Ermitteln" nennen.

 

Gruß

Goose

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Wer kann das? Ein mit Sicherheit nicht, denn der steht, wenn auch unabsichtlich auf einer Seite. Der kann nicht neutral sein.
Auch, wenn du es dir nicht vorstellen kannst: Er kann
Ein Schiedsrichter kann auch, trotzdem hat gestern kein deutscher oder hölländischer solcher das Spiel gepfiffen.

Bin heute über einel Link gestolpert, wo sinngemäß stand, das die Staatsanwaltschaft München sich weigert, gegen das Innenministerium oder einen Minister zu ermiteln - es ging dabei um den Bundestrojaner, der unrechtmäßig eingesetzt worden sein soll.

Aus dem Gedächtnis wurde das damit begründet, dass der Einsatz bereits richterlich angeordnet wurde - dass entgegen der Anordnung auch darüber hinaus Untaten verübt wurden, macht offenbar nichts.

 

Wenn ich ihn finde, reiche ich ihn nach.

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Ich wüsste keine ernsthaften Konflikte.

 

das ist deine meinung. ich und viele andere die sich mit diesem thema beschäftigen sehen das anders. ich verweise nur auf das eine oder andere klageerzwingungsverfahren.

 

Die StA führt ein Strafverfahren, keine andere Stelle.

 

du beschreibst den IST-Zustand. das ist uns allen bekannt.

 

Würde man ein Verfahren an dieser Stelle in andere Hand geben (was mit den rechtsstaatlichen Prinzipien kaum vereinbahr ist), was willst du dann noch auslagern?

 

wieso sollte das mit rechtsstaatlichen prinzipien nicht vereinbar sein? bist du der meinung das in UK rechtsstaatliche prinzipien verletzt werden?

aber wenn ich ganz ehrlich bin, ist mir natürlich klar dass deine meinung hier nicht unvorbelastet ist. deswegen macht es eigentlich auch keinen sinn mit einem polizisten über sowas zu diskutieren.

es ist nun mal fakt, dass die chancen übergriffe der polizei gegen personen, diese zur anzeige und bis zur anklage zu bringen, ausserordentlich schlecht sind. wenn du das nicht sehen willst, muss ich dir eine gewisse betriebsblindheit unterstellen.

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Wer kann das? Ein mit Sicherheit nicht, denn der steht, wenn auch unabsichtlich auf einer Seite. Der kann nicht neutral sein.
Auch, wenn du es dir nicht vorstellen kannst: Er kann

 

richtig, die möglichkeit beseht. aber sie muss eben nicht gegeben sein. im weiteren verweise ich auf den einwand von toxic waste mit dem schiedsrichter. dieses beispiel trifft es sehr gut.

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das ist deine meinung. ich und viele andere die sich mit diesem thema beschäftigen sehen das anders. ich verweise nur auf das eine oder andere klageerzwingungsverfahren.
Und das gibt es nur, wenn Polizeibeamte beteiligt sind? Das ist mir neu...

 

wieso sollte das mit rechtsstaatlichen prinzipien nicht vereinbar sein?
Du willst für Polizeibeamte einen anderen Verfahrenasblauf einführen. Wenn vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, muss jedoch auch bei allen deas Verfahren den gleichen Weg gehen

 

bist du der meinung das in UK rechtsstaatliche prinzipien verletzt werden?
Um das zu beurteilen, kenn ich mich mit dem System in Großbritannien nicht genügend aus.

 

aber wenn ich ganz ehrlich bin, ist mir natürlich klar dass deine meinung hier nicht unvorbelastet ist. deswegen macht es eigentlich auch keinen sinn mit einem polizisten über sowas zu diskutieren.

es ist nun mal fakt, dass die chancen übergriffe der polizei gegen personen, diese zur anzeige und bis zur anklage zu bringen, ausserordentlich schlecht sind. wenn du das nicht sehen willst, muss ich dir eine gewisse betriebsblindheit unterstellen.

Und du meinst nun, du bist völlig unvoreingenommen?

 

 

richtig, die möglichkeit beseht. aber sie muss eben nicht gegeben sein.
Und weil du nun sagst, es kann sein, unterstellst du erst mal jedem, daß er auch befangen ist?

 

im weiteren verweise ich auf den einwand von toxic waste mit dem schiedsrichter. dieses beispiel trifft es sehr gut.
Das Beispiel würde es möglicherweise treffen, wenn du sagst, daß Kollegen der gleichen Dienststelle ermitteln. Das ist aber nicht der Fall. Nicht alles, was Hinkt, ist ein Vergleich.

 

Gruß

Goose

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Und das gibt es nur, wenn Polizeibeamte beteiligt sind? Das ist mir neu...

 

nein, das habe ich auch nicht geschrieben.

 

Du willst für Polizeibeamte einen anderen Verfahrenasblauf einführen. Wenn vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, muss jedoch auch bei allen deas Verfahren den gleichen Weg gehen

 

mit verlaub, was ist denn das für ein unsinn. beamte dürfen auch nicht streiken, obwohl vor dem gesetz alle gleich sind.

 

Um das zu beurteilen, kenn ich mich mit dem System in Großbritannien nicht genügend aus.

 

das sehe ich dann als dein problem an. es beweist auf jeden fall dass es möglich ist ohne rechtsstaatliche prinzipien zu verletzen. alles andere wäre ja auch unsinn.

 

Und du meinst nun, du bist völlig unvoreingenommen?

 

ich bin der meinung dass ich unvoreingenommer bin als du. du bist polizist und somit stark von diesem thema betroffen. das schränkt deine unvoreingenommenheit zwangsläufig sehr ein.

 

Und weil du nun sagst, es kann sein, unterstellst du erst mal jedem, daß er auch befangen ist?

 

nein, dass er befangen sein kann. und diese möglichkeit muss ausgeschlossen werden.

 

Das Beispiel würde es möglicherweise treffen, wenn du sagst, daß Kollegen der gleichen Dienststelle ermitteln. Das ist aber nicht der Fall. Nicht alles, was Hinkt, ist ein Vergleich.

 

unsinn. das beispiel würde dann nicht zutreffen, wenn die möglichkeit besteht dass der schiedsrichter jemanden persönlich kennen würde oder aus der gleichen stadt kommen würde. sonst geht es hier nur um einen schiedsrichter des gleichen landes, mit 81 mio einwohnern. wieviel mitarbeiter gibt es gleich bei der staatsanwaltschaft und der polizei zusammen in D?

 

welche ermittlungspersonen der staatsanwaltschaft würden denn in einem fall eines übergiffs eines polizeibeamten ermitteln? vielleicht polizeibeamte?...ups

darf ich demnächst als unternehmen meine eigene steuerklärung von einem meiner mitarbeiter kontrollieren lassen, oder hättest du da bedenken?

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nein, das habe ich auch nicht geschrieben.
dann verstehe ich aber nicht, warum du es hier als Beispiel für eine angebliche Befangenheit der StA gegenüber der Polizei anführst.

 

mit verlaub, was ist denn das für ein unsinn. beamte dürfen auch nicht streiken, obwohl vor dem gesetz alle gleich sind.
Das ist was anderes.

Du willst eine Institution, die das Strafverfahren gegen die Polizei führt und die abseits des üblichen Strafverfahrens agiert. Damit ist eine Gleichheit nicht mehr gewährleistet

 

ich bin der meinung dass ich unvoreingenommer bin als du.
Das ist deine Meinung. Man könnte auch so formulieren, daß du meinst, weniger voreingenommen zu sein als ich. Dann aber würdest du ja einräumen, daß du durchaus voreingenommen bist.

"Unvoreingenommener" gibt's nicht. Entweder man ist Unvoreingenommen, also frei von Voreingenommenheit oder man ist weniger voreingenommen.

 

nein, dass er befangen sein kann. und diese möglichkeit muss ausgeschlossen werden.
Diese Möglichkeit kann man nie zu 100% ausschließen. Auch der Schiedrichter aus Timbuktu kann bei seinem letzten Urlaub in Deutschland derart schlechte Erfahrungen gemacht haben, dass er jetzt für Holland pfeift.

 

Gruß

Goose

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dann verstehe ich aber nicht, warum du es hier als Beispiel für eine angebliche Befangenheit der StA gegenüber der Polizei anführst.

 

es war eines von vielen. auf die restlichen bist du ja nicht eingegangen. siehe beiträge von mir vorher

 

Das ist was anderes.

Du willst eine Institution, die das Strafverfahren gegen die Polizei führt und die abseits des üblichen Strafverfahrens agiert. Damit ist eine Gleichheit nicht mehr gewährleistet

 

doch ist sie. es gibt eine menge einschränkungen für angehörige der bundeswehr, auch vom gesetzt her. das ist alles kein widerspruch zu rechtsstaatlichen prinzipien.

 

Das ist deine Meinung. Man könnte auch so formulieren, daß du meinst, weniger voreingenommen zu sein als ich. Dann aber würdest du ja einräumen, daß du durchaus voreingenommen bist.

"Unvoreingenommener" gibt's nicht. Entweder man ist Unvoreingenommen, also frei von Voreingenommenheit oder man ist weniger voreingenommen.

 

nun gut, wenn du diese art der diskussion möchtest: ich korrigiere, ich bin nicht voreingenommen.

 

Diese Möglichkeit kann man nie zu 100% ausschließen. Auch der Schiedrichter aus Timbuktu kann bei seinem letzten Urlaub in Deutschland derart schlechte Erfahrungen gemacht haben, dass er jetzt für Holland pfeift.

 

na dann: darf ich demnächst als unternehmen meine eigene steuerklärung von einem meiner mitarbeiter kontrollieren lassen, oder hättest du da bedenken?

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wieso sollte das mit rechtsstaatlichen prinzipien nicht vereinbar sein?
Du willst für Polizeibeamte einen anderen Verfahrenasblauf einführen. Wenn vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, muss jedoch auch bei allen deas Verfahren den gleichen Weg gehen

Es wäre ja möglich eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft zu bilden, die beim Bund angesiedelt ist, ähnlich der Generalbundesanwaltschaft, die dann das Verfahren an sich zieht.

 

Das mit der Gleichheit ist schon von daher ein arg hinkendes Vehikel, was du ja auch weißt, weil Otto Normalbürger gar keine Straftaten im Amt begehen kann.

 

bist du der meinung das in UK rechtsstaatliche prinzipien verletzt werden?
Um das zu beurteilen, kenn ich mich mit dem System in Großbritannien nicht genügend aus.

Natürlich. Und über den Tellerrand schauen ist auch nicht. Wieso auch?!?

 

im weiteren verweise ich auf den einwand von toxic waste mit dem schiedsrichter. dieses beispiel trifft es sehr gut.
Das Beispiel würde es möglicherweise treffen, wenn du sagst, daß Kollegen der gleichen Dienststelle ermitteln. Das ist aber nicht der Fall. Nicht alles, was Hinkt, ist ein Vergleich.

Je weiter weg von dem beschuldigten Polizisten desto besser.

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@Tom:

es war eines von vielen.
´Was soll dieses "Beispiel" denn darlegen, wenn du doch selber einräumst, daß das Klageerzwingungsverfahren auch an anderer Stelle angewendet wird?

 

doch ist sie. es gibt eine menge einschränkungen für angehörige der bundeswehr, auch vom gesetzt her. das ist alles kein widerspruch zu rechtsstaatlichen prinzipien.
Auch für einen Angehörigen der Bundeswehr wird ein Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt.

 

ich korrigiere, ich bin nicht voreingenommen.
Und genau das sehe ich anders.

 

na dann: darf ich demnächst als unternehmen meine eigene steuerklärung von einem meiner mitarbeiter kontrollieren lassen, oder hättest du da bedenken?
Wie ich weiter oben schon sagte: Nicht alles, was hinkt, ist en Vergleich.

Aber wer prüft denn die Steuererklärungen der Mitarbeiter vom Finanzamt? Siehst du da nicht einen massiven Interessenkonflikt, wenn die auch beim Finanzamt geprüft werden?

 

@MrMijagi:

Es wäre ja möglich eine dafür zuständige Staatsanwaltschaft zu bilden, die beim Bund angesiedelt ist, ähnlich der Generalbundesanwaltschaft, die dann das Verfahren an sich zieht.
Es sollte dir aufgefallen sein, daß schon mal eine andere Polizeidirektion ermittelt. Weiterhin: Welche Berührungspunkte haben die eingesetzen Beamten mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, insbesondere mit dem für diesen Sachverhalt zuständigen Kap-StA, daß hier Befangenheit unterstellt wird?

 

Natürlich. Und über den Tellerrand schauen ist auch nicht. Wieso auch?!?
Du verwechselst einen Blick über den Tellerrand mit dem Vergleich zwischen zwei doch recht unterschiedlichen Rechtssystemen

 

Je weiter weg von dem beschuldigten Polizisten desto besser.
Es ist so weit weg, daß ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleistet ist, davon kannst du ausgehen...

 

 

Gruß

Goose

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´Was soll dieses "Beispiel" denn darlegen, wenn du doch selber einräumst, daß das Klageerzwingungsverfahren auch an anderer Stelle angewendet wird?

 

dass in diesem fall die staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet hat. da wir hier nicht über die anderen fälle bei denen dies auch angewendet wird diskutieren, sind diese hier auch nicht relevant. wie schon geschrieben, ich habe noch andere beispiel hier gepostet. auf die du immer noch nicht eingegangen bist. ich möchte deswegen ungern alles nochmal wiederholen.

 

Auch für einen Angehörigen der Bundeswehr wird ein Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt.

 

es gibt eine menge einschränkungen für angehörige der bundeswehr, auch vom gesetzt her. das ist alles kein widerspruch zu rechtsstaatlichen prinzipien.

 

Und genau das sehe ich anders.

 

welche objektiven belege hast du für deine einschätzung

 

Wie ich weiter oben schon sagte: Nicht alles, was hinkt, ist en Vergleich.

 

weiter oben habe ich dir darauf erklärt wieso der vergleich nicht hinkt. aber darauf bist du ebenfalls nicht eingegangen.

 

Aber wer prüft denn die Steuererklärungen der Mitarbeiter vom Finanzamt? Siehst du da nicht einen massiven Interessenkonflikt, wenn die auch beim Finanzamt geprüft werden?

 

doch sehe ich.

bekomme ich hierauf noch eine antwort:

darf ich demnächst als unternehmen meine eigene steuerklärung von einem meiner mitarbeiter kontrollieren lassen, oder hättest du da bedenken?

 

ich verweise insgesamt nochmals auf meine links, mit den forderungen auch von fachleuten nach unabhängigen kontrollgremien, beauftragten oder was auch immer. dazu hast du leider keine stellung bezogen.

nochmals: wo siehst du den nachteil, wenn vermeintliche übergriffe der polizei, unabhängig überprüft werden.

 

Es ist so weit weg, daß ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleistet ist, davon kannst du ausgehen...

 

siehe meine beispiele, die das gegenteil belegen.

damit ist deine aussage widerlegt

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dass in diesem fall die staatsanwaltschaft schlampig gearbeitet hat.
Genau das zeigt es nicht, denn es kann auch durchaus sein, daß die StA hier trotz sorgfältiger Arbeit keinen Anlass zur Klageerhebung erkennt.

 

darf ich demnächst als unternehmen meine eigene steuerklärung von einem meiner mitarbeiter kontrollieren lassen, oder hättest du da bedenken?
Ich habe dann Bedenken, wen eine andere als die originär zuständige Stelle eine solche Prüfung vornimmt.

 

nochmals: wo siehst du den nachteil, wenn vermeintliche übergriffe der polizei, unabhängig überprüft werden.
Ich sehe keinen Sinn darin, da auch jetzt schon eine sachliche Prüfung vorgenommen wird, welche von Dienststellen durchgeführt werden, die keine Beziehung zu den Kollegen haben.

Würde das nun ausgelagert, so würde es ggf. in Hände gegeben, die fachlich nicht in der Lage sind, ein entsprechendes Verfahren zu führen. Auch kannst du dir sicher sein: Egal, wer ein solches Verfahren führt, kommt es zu dem Schluss, daß der Beamte keinen Fehler gemacht hat, wird es immer Stimmen geben, die das in Frage stellen und die Befangenheit vorwerfen.

 

Gruß

Goose

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Genau das zeigt es nicht, denn es kann auch durchaus sein, daß die StA hier trotz sorgfältiger Arbeit keinen Anlass zur Klageerhebung erkennt.

Weil sie sich auf die :rolleyes: verlässt die ermitteln. Die :blink: entscheiden was in die Akten kommt und was nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Genau das zeigt es nicht, denn es kann auch durchaus sein, daß die StA hier trotz sorgfältiger Arbeit keinen Anlass zur Klageerhebung erkennt.

 

welche gründe siehst du hier?

 

Ich habe dann Bedenken, wen eine andere als die originär zuständige Stelle eine solche Prüfung vornimmt.

 

was sind eine bedenken genau?

 

Ich sehe keinen Sinn darin, da auch jetzt schon eine sachliche Prüfung vorgenommen wird, welche von Dienststellen durchgeführt werden, die keine Beziehung zu den Kollegen haben.

 

Auch bei dem, was nach dem Tod von Robert Syrokowski passierte, gaben die Polizei und die für die Aufklärung des Falls zuständige Staatsanwaltschaft kein gutes Bild ab - im Lichte des jetzt ergangenen BGH-Urteil erst recht nicht.

 

Denn die Eltern von Robert Syrokowski erfuhren zunächst nur, dass ihr Sohn bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei. Erst als sich das Ehepaar B. - bei denen Robert sein Zuhause vermutet hatte - bei Roberts Eltern meldete, kam nach und nach das Geschehen jener Nacht ans Licht. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft Lübeck zunächst keinen Ermittlungsbedarf - denn die Polizisten gaben an, sie hätten von einer Hilflosigkeit Roberts nichts bemerkt.

 

Auch der Generalstaatsanwalt schritt auf einen Protest von Roberts Eltern nicht ein. Erst nachdem sich deren Anwalt mit Erfolg beim Oberlandesgericht beschwerte, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf - auch zur Anklage kam es erst, nachdem der Anwalt ein zweites Mal das Oberlandesgericht zu Hilfe rief.

 

Wegen dieser Verzögerung konnten auch wichtige Beweismittel nicht mehr sichergestellt werden: Die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht gingen verloren, und auch die beiden Notrufe, die Robert Syrokowski aus dem Polizeiwagen abgesetzt hatte, wurden gelöscht.

...

 

Im neuen Verfahren sind nun nicht mehr die Staatsanwälte und Richter in Lübeck zuständig, sondern deren Kollegen in Kiel. Der BGH folgte auch in diesem Punkt dem Antrag des Hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn: Der hatte im Namen der Eltern von Robert Syrokowski gebeten, beim zweiten Durchlauf das Verfahren "aus der ungünstigen örtlichen Atmosphäre" in Lübeck "herauszunehmen".

 

quelle http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,527942,00.html

soviel zu deiner aussage:

Es ist so weit weg, daß ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleistet ist, davon kannst du ausgehen...

 

Würde das nun ausgelagert, so würde es ggf. in Hände gegeben, die fachlich nicht in der Lage sind, ein entsprechendes Verfahren zu führen.

 

dies kann man sicher problemlos sicherstellen, dass dem nicht so ist.

 

Auch kannst du dir sicher sein: Egal, wer ein solches Verfahren führt, kommt es zu dem Schluss, daß der Beamte keinen Fehler gemacht hat, wird es immer Stimmen geben, die das in Frage stellen und die Befangenheit vorwerfen.

 

ja das mag sein. aber das kann kein argument dagegen sein, hier dinge zu verbessern. denn nochmals, es gibt nicht grundlos kritik, an der vorgehensweise wie sie jetzt durchgeführt wird. siehe meine links.

 

also ich habe dir widerlegt dass es immer zu einer sachlichen prüfung kommt. im weiteren kann man sicherstellen dass das verfahren in unabhängige hände kommt, die fachlich in der lage sind dies auch so durchzuführen.

dann bleibt als einziges argument, dass dann diesen stellen trotzdem befangenheit vorgeworfen werden könnte. aber als großes plus, würden solche fälle wie oben nicht mehr vorkommen. also spricht mehr dafür als dagegen.

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dies kann man sicher problemlos sicherstellen, dass dem nicht so ist
Wie?

 

also ich habe dir widerlegt dass es immer zu einer sachlichen prüfung kommt.
Nein, denn man kann nciht sagen, daß die vorausgegangene Prüfung unsachlich war. Sie ist zu einem anderen Ergebnis gekommen, das lässt jedoch noch nicht auf dessen Unsachlichkeit schließen.

 

Gruß

Goose

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dies kann man sicher problemlos sicherstellen, dass dem nicht so ist
Wie?

 

genauso wie es die staatsanwaltschaft macht.

 

also ich habe dir widerlegt dass es immer zu einer sachlichen prüfung kommt.
Nein, denn man kann nciht sagen, daß die vorausgegangene Prüfung unsachlich war. Sie ist zu einem anderen Ergebnis gekommen, das lässt jedoch noch nicht auf dessen Unsachlichkeit schließen.

 

das sieht der bgh anders

 

Im neuen Verfahren sind nun nicht mehr die Staatsanwälte und Richter in Lübeck zuständig, sondern deren Kollegen in Kiel. Der BGH folgte auch in diesem Punkt dem Antrag des Hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn: Der hatte im Namen der Eltern von Robert Syrokowski gebeten, beim zweiten Durchlauf das Verfahren "aus der ungünstigen örtlichen Atmosphäre" in Lübeck "herauszunehmen".
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Ich sehe keinen Sinn darin, da auch jetzt schon eine sachliche Prüfung vorgenommen wird, welche von Dienststellen durchgeführt werden, die keine Beziehung zu den Kollegen haben.
Innerhalb einer Stadt haben die Kollegen der Dienststellen keine Beziehungen zueinander? Das willst Du uns doch wohl nicht ernsthaft weismachen, oder? Die treffen sich nicht (z.B. Lehrgänge, Aus- und Weiterbildungen werden also getrennt nach Dienststellen durchgeführt), die haben keine gemeinsamen Einsätze, die kennen sich nicht und die müssen auch nicht damit rechnen, irgendwann mal auf der betreffenden Dienststelle zu landen oder unter dem entsprechenden Dienststellenleiter arbeiten zu müssen?

 

Würde das nun ausgelagert, so würde es ggf. in Hände gegeben, die fachlich nicht in der Lage sind, ein entsprechendes Verfahren zu führen.
Das kann man sicherlich verhindern. Bei der Bundeswehr funktioniert das übrigens seit Jahren recht gut, nennt sich 'Wehrbeauftragter'.

 

Auch kannst du dir sicher sein: Egal, wer ein solches Verfahren führt, kommt es zu dem Schluss, daß der Beamte keinen Fehler gemacht hat, wird es immer Stimmen geben, die das in Frage stellen und die Befangenheit vorwerfen.
Und weil das nicht auszuschließen ist, lassen wir es gleich ganz sein?
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Zur Info

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Polizeidirektion Waiblingen vom 17.11.2011

 

Nach dem tragischen Tod eines 51-jährigen Portugiesen, welcher sich bei seiner vorläufigen Festnahme am vergangenen Freitag in einem Heilbronner Internetcafé heftig gewehrt hatte, wurde nun gegen einen 26-jährigen Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Die nun anstehenden Ermittlungen sollen klären, ob dem Beamten durch sein Einschreiten tatsächlich ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann und ob noch weiteren beteiligten Beamten ein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen ist.

 

 

 

Der vorläufige Obduktionsbericht legt nahe, dass der Mann möglicherweise durch ein Aussetzen der Atmung im Laufe der Festnahme verstarb. Allerdings bedarf es zur genauen Klärung der Todesursache noch weiterer Gutachten durch die Gerichtsmedizin, die in Auftrag gegeben wurden.

http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/Pres...0e&Id=14753

 

MfG.

 

hartmut

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