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Parken In "anlieger Frei Straße"


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Hallo,

ich habe ein sehr spezielles Problem,

Ich wohne in einer 30er Zone (Vz 274-1) mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei (Zz 1020-30) in einem dörflichen Wohngebiet.

Seit Freitag Abend steht dort jetzt ein Firmen Sprinter mit großem Anhänger, der Halter wohnt in einer Parallelstraße.

In unserer Straße ist die Parksituation sehr angespannt und ich muss jetzt fast 100m entfernt vom Haus parken.

Ich habe am Samstag den Halter gebeten wegzufahren, da er in Anliegerstraße nicht parken darf, wenn er kein Anliegen hat. Er hat gelacht und gemeint, er könne das. Bei ihm sei auch kein Platz und er wolle dort in Zukunft immer stehen.

Nun steht der Wagen heute, am Montag Nachmittag immer noch da. Das zuständige Amt der Stadt hat sich über mich lustig gemacht. O-Ton: "Ich könnte mich ja auch bei Ihnen vor's Haus stellen."

 

Mir ist klar, dass der Begriff Anlieger nicht genau geregelt ist. Allerdings muss es doch eine Möglichkeit geben entweder wegen der Ordnungswidrigkeit "Einfahren in Anliegerstraße ohne Anliegen" oder wegen "Parken in Anliegerstraße ohne Anliegen".

 

Ich hoffe auf Antworten, am besten mit Gerichtsurteilen, damit das zuständige Amt endlich tätig wird.

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... Ich wohne in einer 30er Zone (Vz 274-1) mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei (Zz 1020-30) in einem dörflichen Wohngebiet. ...
:) Das bedeutet: Alle dürfen nicht schneller als 30 km/h sein, außer Anlieger! Die dürfen schneller! :think:

 

Aber jetzt mal weiter:

Ich nehm mal an, daß dort ein 250er steht.

 

Keiner hat ein Anrecht darauf, daß ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang vorhanden ist.

 

Jeder der mit einem Grundstücks-Eigentümer oder -Besitzter oder mit jemanden in irgend einem Verhältnis steht, der dort arbeitet, darf bei einem 250er mit ZZ 1020-30 reinfahren.

 

Wenn ein Kumpel von mir in einem solchen Bereich arbeitet, ich ihn dort besuchen will, darf ich rein und dort parken.

Wenn mir auf dem Weg einfällt, daß ich was vergessen hab, darf ich weiterfahren ohne irgendwie erkennen geben zu müßen, daß ich Anlieger bin.

 

Wenn also dieser Lieferwagen dort steht, weil der Fahrer dort was zu tun hat oder jemanden besucht oder jemanden besucht der dort was zu tun hat, oder gar selber dort wohnt, darf er dort jederzeit rein und dort parken.

 

Brötchen holen, Zigarettenautomat, Zeitungskasten, Freunde die dort wohnen, Arbeiter die dort arbeiten, alles sind Beziehungen, mit denen man zum Anleiger wird.

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Vz 250 gibts keins?

 

es gibt kein vz 250 nur ein vz 262 mit der beschränkung für 2,8t.

 

vllt. kann man den halter dadrüber drankriegen? der sprinter hat alleine schon ein leergewicht von mind. 2,2 t lt. mercedes und dann noch der anhänger und die ladung....

 

 

 

Wie bereits gesagt, der Fahrer wohnt dort nicht, hat dort nichts zu tun und hat das mir gegenüber auch genauso gesagt. er parkt in meiner straße weil bei ihm kein platz ist. er hat ja noch nicht mal eine ausrede gesucht.

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vllt. kann man den halter dadrüber drankriegen? der sprinter hat alleine schon ein leergewicht von mind. 2,2 t lt. mercedes und dann noch der anhänger und die ladung....

 

Dazu müßte der in jedem Einzelfall gewogen werden: VZ262 begrenzt das tatsächliche Gewicht - und zwar pro Einheit, also für Zugfahrzeug und Anhänger getrennt :)

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@stavette,

nimm mal ne Wasserwaage zur Hand und einen Zollstock,dann gehst du zum Sprinter hin,lotest von Außenkante Fahrerspiegel auf die Straße und mißt von diesem Punkt zum gegenüberliegenden Bordstein. Ist di eEntfernung geringer als 3m so kannst du den Fahrer anschwärzen und um ein Ticket bitten,bei Abstand >3m leider keine Chance,was zu machen.

Da gibt es aber auch noch andre Mittelchen und Wege,dem das Parken in der Straße zu vermiesen,indem man die Nachbarschaft mal bittet,ihren PKW an die Straße zu stellen,und zwar so,dass das Geschütz da keinen Platz zwischen findet,man muß halt nur etwas aktiv werden,findet er auf Dauer keinen Parkraum,sucht er sich von allein was andres.

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In unserer Straße ist die Parksituation sehr angespannt und ich muss jetzt fast 100m entfernt vom Haus parken.

Hat er Deine Einfahrt zugeparkt oder warum kannst Du nicht auf Deinem Grundstück parken?

 

Aber 100 Meter gehen müssen ist natürlich schon eine Zumutung. Ich würde mir ein Taxi nehmen.

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In unserer Straße ist die Parksituation sehr angespannt und ich muss jetzt fast 100m entfernt vom Haus parken.
Über diesen Spruch musste ich auch schmunzeln. Ist im Leben alles relativ.

 

Bei uns in der Innenstadt ist man bei einem Parkplatz in einer Entfernung von "nur" 1,5 Kilometern Entfernung gut bedient. Es gibt Mieter, die sich einen Privatparkplatz in gut 2 Kilometer Entfernung und zwei U-Bahnstation Entfernung von der Wohnung gemietet haben, da sie sonst bei Rückkehr zu bestimmten Tageszeiten (mittags und am späten Abend) keine Chance haben, noch im Ort zu parken.

Über 100 Meter zu jammern klingt da schon -hmm- seltsam.

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... es gibt kein vz 250 nur ein vz 262 mit der beschränkung für 2,8t. ...
Das dies nur für das tatsächliche Gewicht gilt ist schon geklärt. Außerdem gibt es Sprinter mit 1930–2840 kg Leergewicht, und auch Sprinter mit 2,8t zul GesM.

 

Eine Rechtmäßige Beschilderung könnte bei diesem VZ dennoch nicht vorliegen, wenn die Gewichtsbeschränkung nicht rechtzeitig durch VZ 421 und 442 bekannt gegeben worden ist.

 

Anders gesagt: Das Schild gilt schon, aber wenn einem Fahrer keine Möglichkeit gegeben wurde rechtzeitig von seiner Strecke abzuweichen, dann kann er nur dort durch - und das dann ohne Konsequenzen.

 

Was ist dort eigentlich mit Lieferungen, Baustellen oder Umzug, seit ihr dort mit einem 2,8t-Sprinter hingezogen? Das wäre eure Pflicht gewesen, wenn unter dem 262 kein 1020-30 hängt. :)

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@stavette,

nimm mal ne Wasserwaage zur Hand und einen Zollstock,dann gehst du zum Sprinter hin,lotest von Außenkante Fahrerspiegel auf die Straße und mißt von diesem Punkt zum gegenüberliegenden Bordstein. Ist di eEntfernung geringer als 3m so kannst du den Fahrer anschwärzen und um ein Ticket bitten,.......

 

@Diver: Kompliment, sehr kreativ!

 

Andererseits für mich Ausdruck einer Hausmeistermentalität (fast hätte ich einen Ausdruck verwendet, der mit B beginnt und mit t endet), die ich persönlich zum :) finde.....

 

Glücklicherweise können wir in unserer Straße allfällige Parkthemen amikal lösen, aber das hat vielleicht auch etwas mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung zu tun, wer weiß?

 

LG!

 

Eribär

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Ist di eEntfernung geringer als 3m so kannst du den Fahrer anschwärzen

 

Nur so der Vollständigkeit halber: So kann natürlich jeder gegen jeden unliebsamen Parker vorgehen - und auch hier zählt die tatsächlich verbleibende Fahrbahnbreite :think:

 

Das funktioniert also auch, wenn beispielsweise @stavette seinen (oder ihren?) Pkw mal nicht ganz so sauber an den Bordstein gezirkelt hat und irgendjemand - vielleicht so'n gewisser Sprinterfahrer auf dem Spaziergang vom Parkplatz nach Hause oder vv.? - zum Nachmessen vorbeikommt :)

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Ist di eEntfernung geringer als 3m so kannst du den Fahrer anschwärzen

 

Nur so der Vollständigkeit halber: So kann natürlich jeder gegen jeden unliebsamen Parker vorgehen - und auch hier zählt die tatsächlich verbleibende Fahrbahnbreite :think:

 

Das funktioniert also auch, wenn beispielsweise @stavette seinen (oder ihren?) Pkw mal nicht ganz so sauber an den Bordstein gezirkelt hat und irgendjemand - vielleicht so'n gewisser Sprinterfahrer auf dem Spaziergang vom Parkplatz nach Hause oder vv.? - zum Nachmessen vorbeikommt :)

 

Ja, genau, Du hast es auf den Punkt gebracht. Und dann wird möglicherweise eine Niederträchtigkeitsspirale in Gang gesetzt, die allen Beteiligten viel Freude bereitet....... Bin schon sehr gespannt, wie die Geschichte weitergeht.

 

LG!

Eribär

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In unserer Straße ist die Parksituation sehr angespannt und ich muss jetzt fast 100m entfernt vom Haus parken.

 

Ganz einfach. Für den als schwer Körperbehinderter wird die Verwaltung einen Parkplatz einrichten. 100m ist ja für normale, gesunde Menschen kein Problem. Wende dich an die entsprechende Stelle.

 

Viel Glück und gute Besserung.

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@stavette,

nimm mal ne Wasserwaage zur Hand und einen Zollstock,dann gehst du zum Sprinter hin,lotest von Außenkante Fahrerspiegel auf die Straße .....

Das wird nichts, dazu ist die Wasserwaage zu kurz. Ich empfehle eine Schnur mit Gewicht ...... :think:

 

Ansonsten kann ich nur sagen: Willkommen in D'land...... :kopfschuettel: 100 m entfernt vom Haus muss er parken, und alles nur wegen diesem gesetzlosen Sprinterfahrer. Wer weiss, der wird bestimmt auch Sprengstoff im Keller lagern und mit Maedchen handeln..... :)

 

Glücklicherweise können wir in unserer Straße allfällige Parkthemen amikal lösen, aber das hat vielleicht auch etwas mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung zu tun, wer weiß?

Nennt man das so, wenn 'ne Kalashnikov im Spiel ist? :whistling::mecker:

 

 

- SCNR - :heul:

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In unserer Straße ist die Parksituation sehr angespannt und ich muss jetzt fast 100m entfernt vom Haus parken.

 

Ganz einfach. Für den als schwer Körperbehinderter wird die Verwaltung einen Parkplatz einrichten. 100m ist ja für normale, gesunde Menschen kein Problem. Wende dich an die entsprechende Stelle.

 

Viel Glück und gute Besserung.

Ganz so einfach ist dies nicht, wie ich schon selber im Familienkreis feststellen konnte. Vor allen wenn sowieso schon Parkknappheit vorliegt.

Die Nachbarn fanden es übrigens auch nicht lustig, das aus zwei PP für Anwohner, ja hier steht immer noch Anwohner obwohl das Zeichen seit Ende 2003 ungültig ist, nur ein Behindertenpp wurde.

Sind halt die dt. Vorschriften bezüglich der Größe. Für die Breite würde ich das ja noch nachvollziehen können, aber warum muss ein solcher Bpp fast doppelt so lang sein. :mecker:

 

@stavette,

nimm mal ne Wasserwaage zur Hand und einen Zollstock,dann gehst du zum Sprinter hin,lotest von Außenkante Fahrerspiegel auf die Straße .....

Das wird nichts, dazu ist die Wasserwaage zu kurz. Ich empfehle eine Schnur mit Gewicht ...... :think:

 

Ansonsten kann ich nur sagen: Willkommen in D'land...... :kopfschuettel: 100 m entfernt vom Haus muss er parken, und alles nur wegen diesem gesetzlosen Sprinterfahrer. Wer weiss, der wird bestimmt auch Sprengstoff im Keller lagern und mit Maedchen handeln..... :)

Das würde mich auch nerven und nervt mich tagsüber auch, denn ansonsten kann ich direkt vor der Tür parken.

Wenn alles voll ist, liebe ich es aber in der Umgebung die Pp zu nutzen, welche durch die dortigen Bewohner mittels Eimer oder sonstiges freigehalten werden.

Bisher hat sich auch keiner weiter beschwert als ich nach der Sondernutzungserlaubnis für den PPblockierung gefragt habe. Liegt aber sicherlich auch an der Beschriftung des Pkw mit meiner Inetadresse. :whistling:

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... wenn sowieso schon Parkknappheit vorliegt.

 

Ja, wenn... :think:

 

Woran zu glauben mir ...

 

... in einem dörflichen Wohngebiet.

 

... zugegebenermaßen ein wenig :) schwerfällt - eher schon daran, daß da jemand bei der Gestaltung seines Grundstücks andere Prioritäten gesetzt hat als ein exklusiv fürs eigene Heilix' Blechle reserviertes Plätzchen zu schaffen :whistling:

 

Selbstverständlich dessen gutes Recht - ein Anspruch, stattdessen im öffentlichen Verkehrsraum unmittelbar vorm eigenen Haus parken zu dürfen, entsteht daraus entgegen verbreiteter Gerüchte freilich nicht: Der steht allen gleichermaßen zur Verfügung :kopfschuettel:

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Auch wenn mir natürlich die Tränen in die Augen treten bei der Vorstellung, dass der arme TE volle 100 Meter vom Fahrzeug zur Haustür laufen muss, ist seine Ursprungsfrage doch irgendwie nicht beantwortet.... :think:

 

Der Sprinterfahrer ist (nach Aussage des TE) kein Anlieger in der betreffenden Straße und stellt sein Fahrzeug dort ab, weil er bei sich in der Straße sonst vielleicht 100 Meter laufen müsste.

Trotz dieser "schwierigen" Situation :) für den TE fragt er hier an, ob und was er dagegen machen kann/könnte.

Dazu kommt erschwerend (für den TE), dass scheinbar die Beschilderung dieser Anliegerstraße widersprüchlich oder tatsächlich falsch ist.

 

@stavette, kannst Du vielleicht mal ein Foto der Beschilderung einstellen?

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Der Sprinterfahrer ist (nach Aussage des TE) kein Anlieger in der betreffenden Straße und stellt sein Fahrzeug dort ab

 

Das darf er - im öffentlichen Verkehrsraum sogar ohne das begründen zu müssen:

 

"A.f." bezieht sich laut TE auf das VZ262; dieses wiederum (s.o.) auf die tatsächlichen Gewichte von Sprinter und Anhänger. Zu ahnden wäre also allenfalls der eine oder andere Verstoß dagegen - wofür in jedem Einzelfall Sprinter und Anhänger mit entsprechendem Aufwand (getrennt!) zu verwiegen wären :)

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Das meinte ich ja mit der verwirrenden Beschilderung

 

Die ist genausowenig verwirrend wie VZ250 oder 260 mit dem gleichen ZZ :)

 

Erspart aber in dieser Form den Anwohnern, jedesmal wenn so'n Knöllchen-stav... anzeigewütiger Nachbar wieder mal zugeschlagen hat, dem OA schriftlich zu bestätigen, die Besatzung irgendeines angezeigten Pkw sei im Haus zu Besuch und somit Anlieger gewesen; und davor schon ebendiesen Besuchern, mit der entsprechenden Bitte an ihren Gastgeber herantreten - und nicht zuletzt der Behörde, ihre Zeit mit solcherlei Sinnlosigkeiten verplempern zu müssen :think:

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Glücklicherweise können wir in unserer Straße allfällige Parkthemen amikal lösen, aber das hat vielleicht auch etwas mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung zu tun, wer weiß?

Nennt man das so, wenn 'ne Kalashnikov im Spiel ist? :):think:

 

 

- SCNR - :kopfschuettel:

 

Nein, in unserer Straße erfreut sich die Uzi großer Beliebtheit, schaut ja auch nett aus und macht einen schlanken Fuß.....

 

Und als Heimwerkerausrüstung empfiehlt sich eine Springfield Armory .45 ACP.......

 

LG!

Eribär

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Nein, in unserer Straße erfreut sich die Uzi großer Beliebtheit, schaut ja auch nett aus und macht einen schlanken Fuß.....

 

Und als Heimwerkerausrüstung empfiehlt sich eine Springfield Armory .45 ACP.......

 

LG!

Eribär

 

Guckst Du hier:

http://www.theoutdoorstrader.com/showthrea...ic-effects-9mm-

 

snb

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@haaryB,

schon mal was davon gehört,dass es Wasserwaagen in verschiedenen Längen und Ausführungen gibt?

 

Korrekt ist,dass -würde man diese Methode nun mal anwenden- man selbst irgendwann mal selber in den Allerwertesten getreten wird damit,aber dieses Übel ist von einem selbst abschaltbar.

Ich persönlich würde mit gezieltem Parken denjenigen dort vertrteiben bzw das Parken vermiesen

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...Seit Freitag Abend steht dort jetzt ein Firmen Sprinter mit großem Anhänger, der Halter wohnt in einer Parallelstraße.

In unserer Straße ist die Parksituation sehr angespannt und ich muss jetzt fast 100m entfernt vom Haus parken....

 

Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich, wenn nämlich die Parksituation angespannt wäre, könnte ein

Sprinter mit Anhänger nicht regelmässig einen Parkplatz finden, dann wäre höchstens eine kleine Lücke

für einen PKW frei, die aber sofort durch den nächsten Suchenden belegt wird.

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Eine "angespannte" Parksituation ist immer eine subjektive Wahrnehmung.

 

Der TE wird immer etwas später nach Hause kommen als alle anderen und findet keinen Parkplatz mehr vor der Haustüre.

 

Dabei fällt der Sprinter auf, der da nie so stehen darf :geil:

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