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Werden Abstandsmessungen Kombiniert Eingesetzt?


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Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:

 

Ich befahre die Autobahn A2 von der Auffahrt Oberhausen-Königshardt kommend in Fahrtrichtung Süden. Ich beabsichtige nun auf das Kreuz Oberhausen in Fahrtrichtung Arnheim zu wechseln. Von der Auffahrt kommend bishin zur Überleitung auf die A3 im Kreuz Oberhausen benutze ich den rechten Fahrstreifen und überhole hierbei einen langsamfahrenden PKW der sich auf der Mittelspur befindet.

 

Unmittelbar vor der Überleitung auf die A3 befindet sich eine Brücke, von der aus eine Abstandsmessung gemacht wird. Es handelt sich hierbei um die Brücke an der Erzbergstraße.

 

1. Werden bei Abstanssmessungen nur REINE Abstsandsmessungen gemacht oder werden auch andere Verstöße dokumentiert?

 

2. Kennt jemand diesen Kontrollbereich?

 

LG vom Chris

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1. Werden bei Abstanssmessungen nur REINE Abstsandsmessungen gemacht oder werden auch andere Verstöße dokumentiert?

Nein, wenn da eine Vmax gilt, werden die Aufnahmen meistens auch auf V-Überschreitungen geprüft.

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Ist es nicht so, dass der Fahrer nicht automatisch aufgenommen werden darf sondern erst bei eindeutiger Sachlage?

 

Soll heissen, dass eine nachträglich Bearbeitung nicht rechtens ist wenn der Fahrer nicht beim direkten Verstoss von der Kamera zur Fahreridentifizierung aufgenommen wurde.

 

So lautet die Rechtssprechung.

 

Ist nur die Frage ob die Beamten auch bei bemerken des Überholverstoßes eine Auslösung durchführen lassen.

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Die Frage, die sich mir stellt:

 

War an dieser Stelle Überholverbot was Du großzügig ignoriert hast?

 

oder

 

Hast Du vielleicht rechtsüberholt?

 

oder wie genau war denn Dein Überholverstoß?

 

Im ersteren Falle würde ich tippen, dass die Beamten im "ausmerksamen Messbetrieb"

Deinen Verstoß live bemerkt haben und die "Fahreridentifikationskamera" ausgelöst

haben. Im zweiten Falle würde ich eher nein sagen.

 

Aber, das sind "just my 2 pence"

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Ich bin auf dem rechten Fahrstreifen geblieben und habe, kurz bevor ich die die Abfahrt genommen habe, einen langsam fahrenden PKW welcher sich auf der mittleren Spur befand überholt und bin dann abgefahren.

 

Es gab KEIN Überholverbot.

Rechts überholen ist auch ohne gesondertes Schild verboten. Ob Du rechts überholt hast, kann ich nicht beurteilen - wenn die Autobahn auch nach der Abfahrt dreispurig weiterging, ist das allerdings ziemlich wahrscheinlich.
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