wayko 70 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Er schoss durch seine geschlossene Haustür und traf einen SEK-Beamten tödlich: Für diese Tat verurteilte das Landgericht Koblenz einen Hells Angel wegen Totschlags. Der BGH hob den Schuldspruch nun auf. Der Rocker habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt. (...) Bei dem tödlichen Zwischenfall hatte der Täter durch die geschlossene Tür seines Hauses im rheinland-pfälzischen Anhausen geschossen. "Er erblickte von einem Treppenabsatz aus durch die Teilverglasung der Haustür eine Gestalt, konnte diese aber nicht als Polizisten erkennen", heißt es in der Mitteilung des BGH. Der Mann habe stattdessen angenommen, schwerbewaffnete Bandidos seien gekommen, um ihn und seine Verlobte zu töten. Als auf den Warnruf "Verpisst euch!" und das Einschalten des Lichtes keine Reaktion erfolgte, habe der Mann geschossen. Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei nach ständiger Rechtssprechung ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der BGH (Az. 2 StR 375/11). Quelle: KLICK! Konsequente Entscheidung, auch wenn es die Arbeit der Polizei nicht unbedingt einfacher macht. Ich vermute jedoch, daß der Fall noch nicht ausgestanden ist. Eine andere Frage dürfte nämlich sein, ob der Schütze die Waffe zurecht besessen hat. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Er hatte. Für die Waffe besaß er einen Waffenschein. Der Besitz war rechtlich in Ordnung. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted November 4, 2011 Author Report Share Posted November 4, 2011 Hätte ich jetzt eher nicht erwartet (so ist das halt mit den Vorurteilen)... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Dumm gelaufen die ganze Geschichte. Es war schlussendlich ein Fehler der Polizei sich nicht erkenntlich zu geben. Mit freundlich klingeln ( und wenn es per Megafon ist ) statt Türe aufbrechen wäre es vermeidbar gewesen. Hat eigentlich jemand Infos was bezüglich der Durchsuchung raus gekommen ist? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Persi 11 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Hat eigentlich jemand Infos was bezüglich der Durchsuchung raus gekommen ist? Link Der Kripo-Beamte dagegen sagte aus, dass bei der dann später durchgeführten Durchsuchung des Hauses die erhofften Notizen über die Erpressung der Prostituierten gefunden worden sind. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Der Kripo-Beamte dagegen sagte aus, dass bei der dann später durchgeführten Durchsuchung des Hauses die erhofften Notizen über die Erpressung der Prostituierten gefunden worden sind.Ist es deswegen zur Anklage gekommen, oder war es nur, irgendwie müssen wir der Durchsuchung einen Grund geben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 In erster Instanz hatte der Rocker - auch wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung - eine neunjährige Freiheitsstrafe erhalten. Quote Link to post Share on other sites
Persi 11 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Als Nicht-Grüner und Nicht-Hells Angel wirst du da kaum eine objektive Antwort kriegen. Der Verteidiger aus og Link meint dazu: ...Obwohl es nicht zur Anwendung von Gewalt gekommen ist und der Standplatz vorher ohnehin vom Ordnungsamt geschlossen worden ist, rücken 17 Leute zur Sicherung von Notizen an... Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 So tragisch der Tod eines Polizisten bei der Aktion auch ist, zeigt diese doch auch hier deutlich, dass Polizei und Justiz in Wahl und Einsatz ihrer Mittel immer weniger kritisch werden. Siehe auch die Artilkel zu Hausdurchsuchungen. Ob das System hat, oder "nur" durch eine leichtfertige oder auch rücksichtslose Sicht der Dinge kommt, bleibt die Frage.Auch das Abhören des Telefons scheint mir in diesem Zusammenhang sehr überzogen. Mit etwas mehr Hirn und Zurückhaltung beim Einsatz wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand ums Leben gekommen. Die vorherige Verurteilung des Schützen spricht in negativer Hinsicht für sich, da hier nur Sühne gesucht wurde und nicht die Umstände in allen Details berücksichtigt wurden. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Die vorherige Verurteilung des Schützen spricht in negativer Hinsicht für sich, da hier nur Sühne gesucht wurde und nicht die Umstände in allen Details berücksichtigt wurden.Aus diesem Grunde, werter 'musicus' bietet der Rechtsstaat seinen Buergern die Moeglichkeit, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen...... Quote Link to post Share on other sites
Persi 11 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Aus diesem Grunde, werter 'musicus' bietet der Rechtsstaat seinen Buergern die Moeglichkeit, gegen ein Urteil Rechtsmittel einzulegen...... Was wir doch für ein Glück haben! Und mit dem vielen Geld dass man als Entschädigung bekommt (25€/Tag abzüglich der Verpflegung/Bespaßung im Knast) kann mans später richtig krachen lassen! Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 So tragisch der Tod eines Polizisten bei der Aktion auch ist, zeigt diese doch auch hier deutlich, dass Polizei und Justiz in Wahl und Einsatz ihrer Mittel immer weniger kritisch werden.Das sehe ich auch so. Vor 2 Jahren war ich selbst im Zielfeuer der Ermittler für eine Sache mit der ich absolut nichts zu tun hatte und bei der ich lediglich von einer anderen Person angeschwärzt wurde. Die Vorgehensweise der Beamten war alles andere als lustig und ich hab seitdem echt einen Horror wenn ich im Einflussbereich von Polizeibeamten bin. Anstatt zu warten bis ein berufstätiger Mensch abends von der Arbeit nach Hause kommt hatten sie damals im Ort Ermittlungen angestellt und Nachbarn über mich und meinen aktuellen Aufenthalt befragt. Als Folge wurde ich dann im Ort gemobbt und bin deswegen schlussendlich umgezogen. Die Hausdurchsuchung war dann einen Tag später. Von dsen Ermittlungen habe ich nichts mitbekommen und war nicht vorgewarnt. Es ist wirklich ein blödes Gefühl wenn es an der Tür klingelt und die Beamten genau jetzt Zugang zur Wohnung begehren. Die Wahl der Mittel war weit überzogen. Es war zwar kein SEK vor Ort. Man hatte mir dieses aber angekündigt, wen ich nicht sofort den Platz in der Tür räume. Mein Haus wurde quasi belagert, 2 Jungs von der Kripo, beide bewaffnet, was sie deutlich demonstrioert haben. Meine damailge Schilderung:Ein anderer Fall betrifft eine Hausdurchsuchung, die sich der Beamte selbt verordnet hatte. Ich wollte ihn nicht rein lassen, da es dazu keinerlei Veranlassung gab. Seine Drohungen waren jedoch so massiv, dass ich keine Chance für ein "Nein" hatte. Die Durchsuchung dauerte eine geschlagene Stunde (Es wurde eine Person gesucht!) und ich musste mir fortwährend Beschimpfungen anhören, gegen die es keine Gegenwehr gab. Nach dieser Stunde habe ich bequem aufrecht stehend unter den Teppich gepasst Natürlich habe ich aufgrund der Methoden eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und damit einen Termin zur Klärung beim Chef bekommen. Dieser wollte mich jedoch auch vernehmen und hat mich im Gespräch massivem Druck ausgesetzt. Eine Belehrung habe ich nie erhalten, nur völlig unzutreffende Anschuldigungen. Nach diesem massiven Vorgehen der Polizeibeamten habe ich weitere Schritte unterlassen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 809 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Willst Du diese "Story" jetzt eigentlich in fast jedem Thread bringen? Genauso wie in den Geschwindigkeits-Threads ist die "Story" auch hier absolut OT. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Wenn man das so liest frage ich mich, warum ich z.B. mit ernsthaften Folgen seitens der Justiz rechnen muß, wenn ich einen Einbrecher in meinem Haus zu Strecke bringe. Gruß only Diesel Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 .... ist die "Story" auch hier absolut OT. Ich weiß jetzt nicht wie oft Diesel diese Sache erzählt hat. Nur hier passt sie wie die Faust aufs Auge. Zeigt sie doch, wie man derzeit seitens der Exekutive die Staatsräson/Staatsraison lebt. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 23 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Mit etwas mehr ... Zurückhaltung beim Einsatz wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand ums Leben gekommen. Genau daran zweifle ich: Die hätte wohl besser daran getan, die Hütte heimlich still und leise zu umstellen - und dann umso lauter mit Feuerwerk und Platzkonzert vorzufahren, um jeden Zweifel, wer da vor der Tür steht, auszuräumen... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Schrecklich ein Polizist ist durch einen Verbrecher ums Leben gekommen und der Verbrecher handelte in diesem Fall sogar in Notwehr... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Schrecklich ein Polizist ist durch einen Verbrecher ums Leben gekommen und der Verbrecher handelte in diesem Fall sogar in Notwehr...Bisher weiß ich noch nicht ob es ein Verbrecher ist. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Schrecklich ein Polizist ist durch einen Verbrecher ums Leben gekommen und der Verbrecher handelte in diesem Fall sogar in Notwehr...Bisher weiß ich noch nicht ob es ein Verbrecher ist. MfG. hartmut Der ist Mitglied eines bestimmten outlaw Rockercubs Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 23 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ja, und...? Sind alle Anhänger von Dynamo Dresden gewalttätige Hooligans - oder was...? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ja, und...? Sind alle Anhänger von Dynamo Dresden gewalttätige Hooligans - oder was...? Der Vergleich hinkt jawohl Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Der ist Mitglied eines bestimmten outlaw RockercubsJa und? Ist das eine verbotene Organisation? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 In einigen Gemeinden mittlerweile: JA So und jetzt ist genug. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Unsinn! Niemand wird aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Organisation zum Verbrecher. Damit er zum (nicht nur mutmasslichen) Verbrecher wird und auch als solcher bezeichnet werden darf, muss er zunächst rechtskräftig wegen eines gesetzlich normierten Deliktes verurteilt werden, bei dem eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Niemand wird aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Organisation zum Verbrecher. Richtig - man muss einer sein um reinzukommen. So und nun ist langsam mal Schluss mit dieser "Gutmensch" Laier. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Niemand wird aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Organisation zum Verbrecher. Richtig - man muss einer sein um reinzukommen. Ziemlich üble Polemik... Hast Du einen Beweis dafür? Nein. So und nun ist langsam mal Schluss mit dieser "Gutmensch" Laier. Das hat nichts mit "Gutmensch" zu tun, sondern mit rechtsstaatlichen Normen. Diese Normen gelten, wenn (wie Dein Pseudonym andeutet) Du Polizist bist, sogar ganz besonders streng. Jemanden als Verbrecher zu bezeichnen, obwohl der nicht rechtskräftig verurteilt oder gar freigesprochen wurde, zeugt von einer rechtsfeindlichen Gesinnung, die nicht mit einer Tätigkeit bei Polizei oder Justiz vereinbar ist! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ich finde an diesem Outlaw Club nichts was es rechtfertigt diese Verbrecher (und nix anderes sind es) Partei zu ergreifen. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ich finde an diesem Outlaw Club nichts was es rechtfertigt diese Verbrecher (und nix anderes sind es) Partei zu ergreifen. Ziemlich plumper Versuch. Partei wird jedoch vorliegend ausschliesslich für Rechtsstaatliche Normen ergriffen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ich hab meine Meinung. Und stehe zu einer Aussage Schrecklich ein Polizist ist durch einen Verbrecher ums Leben gekommen und der Verbrecher handelte in diesem Fall sogar in Notwehr... Euer Antworten wegen des Wortes Verbrecher haben das Thema hier unnötig zugemüllt, deuten PC an sind aber rechtlich auch noch engstirnig und damit falsch- insgesamt also "Viel Heiße Luft Um Nix" Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ich hab meine Meinung. Und stehe zu einer Aussage Schrecklich ein Polizist ist durch einen Verbrecher ums Leben gekommen und der Verbrecher handelte in diesem Fall sogar in Notwehr... Euer Antworten wegen des Wortes Verbrecher haben das Thema hier unnötig zugemüllt, deuten PC an sind aber rechtlich auch noch engstirnig und damit falsch- insgesamt also "Viel Heiße Luft Um Nix" Aha. Dein Motto ist also "Meine Meinung steht fest! Verwirrt mich nicht mit Tatsachen!". Euer Antworten [...] sind aber rechtlich auch noch engstirnig und damit falsch [...] Oh, jetzt wird es interessant. Welche Aussage ist denn falsch und wie begründest Du das? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Damit er zum (nicht nur mutmasslichen) Verbrecher wird und auch als solcher bezeichnet werden darf, muss er zunächst rechtskräftig wegen eines gesetzlich normierten Deliktes verurteilt werden, bei dem eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht. http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wik...rechensbegriffe So, das war es für mich hier zu dem Thema. BTT dann bin ich wieder dabei, aber auf "Klugscheißermodus" und vorgegaukelte Political Correktnes habe ich keine Lust. "...*heul* man darf eineqn Rocker eines Outlaw Clubes nicht Verbrecher nennen, wenn er nicht verurteilt wurde wegen einer Tat, die eine Mindestandrohung von eine Jahr Freiheitsstrafe hat... " DAS ist Schwachfug und darauf habe ich keine Lust. Darum ging es: Schrecklich ein Polizist ist durch einen Verbrecher ums Leben gekommen und der Verbrecher handelte in diesem Fall sogar in Notwehr... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Damit er zum (nicht nur mutmasslichen) Verbrecher wird und auch als solcher bezeichnet werden darf, muss er zunächst rechtskräftig wegen eines gesetzlich normierten Deliktes verurteilt werden, bei dem eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht. http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wik...rechensbegriffe Sehr interessante rechtsphilosophische Abhandlung, aber ist Dir aufgefallen, dass sie zu keinem Ergebnis führt? Man mag über den Verbrechensbegriff gewiss philosophieren können, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der formelle Verbrechensbegriff in Deutschland von mir korrekt wiedergegeben wurde. BTT dann bin ich wieder dabei, aber auf "Klugscheißermodus" und vorgegaukelte Political Correktnes habe ich keine Lust. "...*heul* man darf eineqn Rocker eines Outlaw Clubes nicht Verbrecher nennen, wenn er nicht verurteilt wurde wegen einer Tat, die eine Mindestandrohung von eine Jahr Freiheitsstrafe hat... " DAS ist Schwachfug und darauf habe ich keine Lust. Scheinbar ist das Thema zu anspruchsvoll für Dich. Man darf niemanden einen Verbrecher nennen, der nicht rechtskräftig als solcher verurteilt wurde. Die zahlreichen guten Gründe dafür sollten jedermann einleuchten. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Darf man nicht? Ist es etwa strafbar? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Das Thema wird auch von der Polizei diskutiert http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic...78&start=45 Wir haben es hier mit einem in allen Wassern gewaschenen Straftäter Quote Link to post Share on other sites
Freeman12349 15 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Von der Polizei ganz sicher nicht.Nicht alle dort schreibenden sind auch Polizisten. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Mainzelmann2001, Trooper und McClane sind Polizisten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 809 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Na @Blaulicht, da hast du ja sehr nach Deinem Gusto ausgesucht. Ich hab dafür mal zwei andere Posts rausgesucht (gleiche Quelle wie von @Blaulicht):Ein aus rechtsstaatlicher Sicht mehr als richtiges Urteil. Zu diesem Ergebnis hätte das LG Koblenz schon damals kommen müssen. Dort hat man sich aber darauf beschränkt, 1000 Gründe zu suchen, warum gerade in diesem Fall kein doch so offensichtlicher Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegt und ein politisches Urteil gefällt.oder Das Urteil ist nachvollziehbar und geht vollkommen in Ordnung. Und als Einsatzleiter sollte man sich durchaus mal einen Kopf machen auf wem man trifft und wie derjenige sich verhält, der auf der Abschussliste der Banditos steht und plötzlich und unangemeldet fremde Gestalten an seiner Haustür manipulieren sieht. Was hätte dagegen gesprochen den Kerl draußen zu kaschen und dann erst die Bude zu durchsuchen ? Auch das eine Meinung aus der CopZone Ich kann es wie gesagt nachvollziehen, dass der BGH so entschieden hat, wenn denn die Beamten sich nicht zu erkennen gaben. Dennoch halte ich auch die Entscheidung des LG Koblenz, welche eben dem Bedrohungsszenario weniger Gewicht beigemessen hat und auch die kriminelle Situation des Rockers bedacht hat, für nachvollziehbar. Alle Posts von Polizisten geschrieben. Natürlich sind auch genügend Posts in der Qualität derer von @Blaulicht dabei. Ich weiß nur, dass ich nicht in der Haut der BGH-Richter stecken möchte, egal wie das Urteil ausgefallen wäre hätten sie Prügel bezogen. Mainzelmann2001, Trooper und McClane sind PolizistenNaja, @Mainzelmann2001 hab ich ja auch zitiert.. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 23 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Man darf niemanden einen Verbrecher nennen, der nicht rechtskräftig als solcher verurteilt wurde. Aber sicher darf man das - wenn's "politisch korrekt", der so bezeichnete also ein in diesem Sinne "Pöhser" und/oder das Opfer ein "Guter" ist Sollte also - "Gleiches Recht für alle!" - eigentlich auch in umgekehrter Richtung kein ernsthaftes Problem darstellen Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Darf man nicht? Ist es etwa strafbar? Selbstverständlich Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 @Blaulicht,Der Vergleich hinkt jawohl dann ein andrer Vergleich: Ist denn jeder Motorradfahrer ein Verbrecher? Man kann es sehen wie man will,es war ein ganz normaler Arbeitsunfall,vielleicht macht sich mal einer bei der Berufsgenossenschaft schlau ,die können einem erzählen,wieviele Berufsunfälle (mit tödlichem Ausgang) es dieses Jahr im Ganzen schon gegeben hat?Der Unterschied zwischen diesen Unfällen liegt darin,dass den Unfalltoten nicht diese Aufmerksamkeit geschenkt wird,die gilt (leider) mal wieder nur in der einen Richtung. Quote Link to post Share on other sites
streber 5 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Er hatte. Für die Waffe besaß er einen Waffenschein. Der Besitz war rechtlich in Ordnung. Also dürfte er noch nicht wirklich viele Vorstrafen haben = kein Verbrecher, sonst wäre WBS wohl weg, oder ? Wenn man also Polizisten durch die Tür erschiesst und einen guten Anwalt nimmt, bekommt man es als Notwehr durch.Aber ein Autofahrer, der mit Restalkohol Auto fährt, oder schneller fährt, wie es auf einem Blechschild steht, bekommt in Deutschland immer das volle Programm. Ich wünsche allen Cops hier im Forum ein schönes Wochenende, wenn sie frei haben, oder halt viel Glück beim "Verbrecher" jagen, die mit einem defekten Rücklicht rumfahren..... Quote Link to post Share on other sites
Freeman12349 15 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Das kann man ja auch so gut vergleichen Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Darf man nicht? Ist es etwa strafbar? Selbstverständlich Passt nicht - da Wahrheit @Blaulicht,Der Vergleich hinkt jawohl dann ein andrer Vergleich: Ist denn jeder Motorradfahrer ein Verbrecher? Nein. Wir reden hier nicht über Biker sondern über Mitglieder eines Outlaw Clubs. Er hatte. Für die Waffe besaß er einen Waffenschein. Der Besitz war rechtlich in Ordnung. Also dürfte er noch nicht wirklich viele Vorstrafen haben = kein Verbrecher, sonst wäre WBS wohl weg, oder ? Und warum hat er eine SE vor der Tür, die zu ihm wollen und die Bude durchsuchen wollen? Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Ich frag mich eins: wieso fängt das SEK an,in einem solchen Falle ein Türschloß knacken zu wollen und nimmt nicht den großen Universalschlüssel mit den großen Handgriffen dran,wie es sonst üblich ist?In dem Falle wäre die Tür sofort und in wenigen Sekunden geöffnet gewesen,der Täter hätte sehen können,dass es sich um Polizei handelt und ggf nicht schießen brauchen/müssen.Wenn jetzt aber sich jemand am Türschloß einer Haustür zu schaffen macht,sieht das selbst für den Laien als versuchter Einbruch aus,vor allem,wenn durch die Teilverglasung der Tür Schatten zu sehen sind,die sich direkt dahinter bewegen und gleichzeitig Geräusche produzieren,die dort nicht hingehören.Ein Warnschuß hätte man vielleicht abgeben können,aber die Frage ist wohin zielen oder kommt das Geschoß als querschläger zurück? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Und warum hat er eine SE vor der Tür, die zu ihm wollen und die Bude durchsuchen wollen?Weil sie zu wenig Beweise haben? SEK weil er als Waffenbesitzer bekannt war. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Vor allem aber hätten sich die Jungs spätestens dann zu erkennen geben müssen als klar war das die Zielperson mitbekommen hat das da Stümper an seiner Tür rumfummeln.Davon abgesehen ist oder war der Mann wenn ich mich richtig erinnere Versicherungskaufmann und somit hätten sich sicher Gelegenheiten geboten ihn unauffällig davon in Kenntnis zu setzen das sie seine Wohnung durchsuchen wollen.Das er zumindest Vordergründig keine besonders gewalttätiger Mensch ist dürfte er mittels seines Waffenscheins wohl bewiesen haben,sonst hätte er keinen. Denn für ein Mitglied eines Rockerclubs hängt da die Latte noch deutlich höher als für Normalbürger. Wenn man sich diverse Medienberichte und Berichten aus dem Bekanntenkreis durch den Kopf gehen lässt kommt man eh zum Schluß das die Rockerclubs systematisch schikaniert werden. Was Anderes kann wohl kaum in Betracht kommen wenn regelmässig dutzende Wohnungen durchsucht werden und am Schluß alle Verhafteten nach wenigen Stunden wieder Zuhause sind und keiner hinterher bestraft wird,oder bestenfalls wegen Bagatellen.Würde die Justiz so gegen Ausländerbanden vorgehen wäre das sicher sinnvoller, aber dann muß man ja damit rechnen das diese Banden hinterher Hausbesuche machen was bei deutschen Rockern eher nicht zu befürchten ist. Aber wie auch immer. Diese mißglückte Hausdurchsuchung dürfte hinter den Kulissen noch weiteren Staub aufwirbeln, denn auch Rocker arbeiten heute mit der härtesten Waffe die es gibt, Anwälten. PS: Vielellicht sollten sich die Politiker und Polizeioberen auch mal fragen ob die Schutzkleidung die sie den Polizisten stellen überhaupt ihren Zweck erfüllt oder eher nur ein Feigenblatt darstellen. Ein Mitglied eines Schützenvereins in der Gegend muß mal gewitzelt haben das er die weit bessere Schutzkleidung Zuhause habe als das was die Polizei hat. Sicherer und unauffälliger, der Typ ist bei den Outlaws und arbeitet bei einer Sicherheitsfirma. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Also dürfte er noch nicht wirklich viele Vorstrafen haben = kein Verbrecher, sonst wäre WBS wohl weg, oder ?Genau. Er hatte exakt gar keine Vorstrafen und sein Waffenbbesitz war auch absolut störungsfrei. Es gab keine widerrechtliche Benutzung. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 ... und Sonntags gehen die Rocker in die Kirche. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 hätte der Hauseigentümer zur Gefahrenabwehr den Türgriff unter Strom gesetzt,wäre die Situation evtl genauso ausgegangen.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 ... und Sonntags gehen die Rocker in die Kirche. Weiß ich nicht. Aber das sie zur Motorradsegnung gehen, steht fest. http://www.lächler.de/include.php?path=con...p;contentid=153 MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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