Justizopfer 0 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Könnte sich mal bitte jemand die folgenden Bilder anschauen und die Meinung dazu sagen? Ich habe diese Akte von meinem RA bekommen und bin der Meinung, dass hier voll geschlampt wurde. Da es bei mir um 13cm geht die über Fahrverbot Ja oder Fahrverbot Nein entscheiden möchte ich das nun doch genauer wissen. Schaut euch dieses Bild an:http://vms1.de/img/abstandeh0.jpg Ich werde nun mal die einzelnen Bilder beurteilen: Bild 1Laut Beschreibung soll auf Bild 1 folgendes zu sehen sein: "Vorderachse des Betroffenen an Messlinie 1". Auf diesem Bild erkennt man jedoch noch sehr deutlich die komplette Messlinie. Wenn meine Vorderachse diese Linie berührt hätte so müsste die Linie durch meinen Frontspolier verdeckt sein, was hier aber nicht der Fall ist. Zu meiner Vorderachse fehlen hier noch einige cm. Besonders wenn man dies mit Bild 2 vergleicht wo angeblich auch meine Vorderachse an der Messlinie sein soll erkennt man ganz deutlich, dass hier willkürlich irgendwelche Bilder genommen wurden. Bild 2Laut Beschreibung soll hier folgendes zu sehen sein: "Vorderachse des Betroffenen an Messlinie 2". Die Linie hier ist komplett verdeckt, meiner Meinung nach befindet sich meine Vorderachse hinter der Messlinie bzw. der hintere Teil meines Reifens dürfte die Linie maximal noch geringfügig berühren. Bild 3Laut Beschreibung soll hier folgendes zu sehen sein: "Hinterachse des Vorausfahrenden an Messlinie 2". Bis zum Hinterreifen des Vorausfahrenden fehlen hier eindeutig noch minimum 10-20cm Nicht einmal der vordere Teil seines Reifens hat die Linie berührt. Meint ihr das reicht aus um die Korrektheit der Messung anzuzweifeln? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Na, auf den Bildern sind aber sehr schön die geringen Abstände zu sehen. Dass Du den geforderten Abstand nicht eingehalten hast, wirst Du wohlernsthaft nicht anzweifeln wollen. Dir gehts wohl nur um die Frage Fahrverbot oder nicht. Ich vermute, dass einfach die einzelnen Bilder so geschossen wurden,dass es gar keines gibt, wo Du exakt an der selben Stelle des Messstreifenszu sehen bist. Du darfst aber die Messung nicht mit den Kameraaufnahmen verwechseln,die einfach nur zu Illustration der Messung dienen. Ich meine, die Messung läuft wohl exakt ab und wird unabhängig von denKameraaufnahmen durchgeführt (kann mich hier aber auch täuschen...) Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Hab noch nie so etwas ausgewertet und auch noch nie in dieser Form gesehen. Deine Beanstandungen sind aber auch für mich eindeutig nachvollziehbar. Falls genau das die Messung in Frage stellt dürften Deine Erfolgschancen sehr hoch liegen. Allerdings würde ich das dann in die Hände eines versierten Verkehrsanwales geben. Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 3, 2011 Author Report Share Posted November 3, 2011 Dass Du den geforderten Abstand nicht eingehalten hast, wirst Du wohlernsthaft nicht anzweifeln wollen.Genau das bezweifle ich nicht, aber da es hier wirklich nur um sehr wenige cm geht welche über ein Fahrverbot entscheiden sollte die Messung dann doch sehr genau sein. Ich vermute, dass einfach die einzelnen Bilder so geschossen wurden,dass es gar keines gibt, wo Du exakt an der selben Stelle des Messstreifenszu sehen bist.Es liegt ein Film im mp4 Format dabei hier konnte ich selbst pausieren wenn die Achse genau an der Stelle ist (gibt es wirklich) ich komme hier ungefähr auf 0,5 Sekunden mehr Zeit welche ich von Linie 1 zu Linie 2 gebraucht habe. Das bedeutet ja nicht nur, dass mein Abstand zum Vorausfahrenden Fahrzeug höher ist, sondern auch gleichzeitig, dass meine Geschwindigkeit auch geringer ist. Eine Kombination aus beiden, für mich positiv zu wertenden Sachen sollten sich somit denke ich die knapp 13cm locker ergeben welche für mein Fahrverbot entscheidend sind! *edit*Ich werde das gleich mal ausrechnen und schauen auf welche Werte ich komme. Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 3, 2011 Author Report Share Posted November 3, 2011 So habe das gerade mal durchgerechnet und dabei bemerkt, dass es zwar auf den ersten Blick super aussieht weil die Messung sehr ungenau ist. Wenn ich das nun aber mit eigenen Daten rechne wirkt es sich sogar negativ aus. Zur kurzen Erklärung: Auswirkungen auf GeschwindigkeitPolizei geht davon aus, dass ich die Linie 1 früher überfahren habe, obwohl ich sie erst später überfahren habe. Dadurch erhöht sich die Messstrecke für mich um einige cm. was dazu führt, dass meine Geschwindigkeit geringer ist. Laut Polizei bin ich 125 gefahren. Wenn ich es mit meinen Zeiten rechne wäre ich 129 gefahren. Auswirkungen auf AbstandDie Polizei geht davon aus, dass der Vorausfahrende die Linie 2 früher passiert hat, als das es tatsächlich der Fall wäre. Desweiteren geht die Polizei davon aus, dass ich die Linie später überfahren habe als es in Wirklichkeit der Fall war. Beides wirkt sich positiv auf meinen Abstand aus. Wenn der Vorausfahrende später die Linie überfahren hätte wäre er also einige cm weiter hinten mit dem Auto und wenn ich früher überfahren hätte wäre ich einige cm weiter vorne... Also in diesem Fall halte ich besser die Klappe und werde mich auf andere Punkte bei dem Bußgeldbescheid konzentrieren. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Bist Du denn schon als Fahrer identifiziert? Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 3, 2011 Author Report Share Posted November 3, 2011 Bist Du denn schon als Fahrer identifiziert? Laut der angeforderten Akte wurde ich anhand des Passbildes, was beim Amt angefordert wurde... Zitat "eindeutig identifiziert" einige Freunde sagen auch, dass man mich deutlich erkennt, ich selbst bin davon natürlich nicht überzeugt Was mir allerdings noch so im Kopf schwebt:- Verstoß war am 19.06.2011- Anhörungsbogen wurde laut Akte am 30.06.2011 angeordnet Dieser Anhörungsbogen wurde jedoch an meine alte Wohnadresse geschickt und dort (trotz Nachsendeauftrag der Post) nicht weitergeleitet, da die Berliner Polizei den Kram mit PIN verschickt. Diesen Anhörungsbogen habe ich dort erst vor wenigen Tagen im Briefkasten gefunden als ich die alte Wohnung noch einmal zwecks Renovierung aufgesucht habe. - Am 30.09.2011 wurde mir dann der Bußgeldbescheid zugestellt. Laut Akte ist der Vorgang jedoch schon am 29.09.2011 verjährt. Erlassen wurde der Bußgeldbescheid jedoch am 27.09. Hier stellt sich für mich nun die Frage ob bei der Verjährung der Zustellzeitpunkt oder aber das Erlassdatum zählt. Ein weiterer Punkt welchen ich noch prüfen lassen könnte wäre das Gerät was eingesetzt wurde (CG-P 50 E/TG-3 und eine Sanyo Kamera) denn bei Google findet man hier sehr interessante Themen zu dem Gerät finden... angeblich soll es bis zu 20% Abweichung haben und einige Leute sollen da schon komplett freigesprochen worden sein! Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Zur Verjährung muss ich Dir schlechte Nachrichten schreiben. Die Verjährung wird durch den Erlass des Anhörungsbogens unterbrochen, nicht durch dessen Zustellung. Der Erlass des Bußgeldbescheid war demnach auch noch innerhalb der Frist. Zur Technik kann ich leider nichts sagen. Merkwürdig finde ich aber dennoch die Abweichungen, ganz egal in welche Richtung. Denkbar wäre hier tatsächlich eine Fehlmessung oder eine ujnkorrekte Auswertung des Videos. Viel Erfolg. Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 3, 2011 Author Report Share Posted November 3, 2011 Wegen der Verjährung: Die 3 Monate dürften dann aber ab dem Tag erneut laufen wo der Anhörungsbogen versandt wurde. In der Akte war ja auch folgendes vermerkt: Verjährung: 29.09.2011 Darüberhinaus noch eine handschriftliche Notiz vom 23.09.2011"Bitte am Montag anrufen, wo unsere FE ist. Vorgang verjährt." An dem Montag wurde dann mein Foto aus dem Ausweis rübergeschickt mit dem Vermerkt: "Mit Fahrer identisch! Anzeige!" gleichzeitig wurde im Computer eine "Anzeigenfreigabe" eingetragen und dann am 27.09.2011 der Bußgeldbescheid erlassen. Dieser wurde erneut, fälschlicherweise, nach Berlin geschickt. Dort wurde er am 29.09 dann von der Deutschen Post weitergeleitet und kam hier am 30.09.2011 (also einen Tag nach Verjährung) an. Hier kann ich nun nur noch hoffen, dass wenigstens beim Bußgeldbescheid der Tag der Zustellung, und nicht der Tag des Erlasses, ausschlaggebend ist. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Der Erlass des Bußgeldbescheides unterbricht erneut die Verjährung und er wurde innerhalb von 2 Wochen zugestellt. Damit war Deine Sache leider nicht verjährt. Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 3, 2011 Author Report Share Posted November 3, 2011 Shit Dann mal schauen was ansonsten noch so machbar ist. Aber danke schon mal für deine HIlfe! Ps.: Schönen Gruß in den Westerwald, da komme ich ursprünglich her Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Wenn ich mir die Bilder so ansehe, so profitierst du im Bild 1 und Bild 2 von dem zugrundegelegten Messwerten, da hierdurch der errechnete Abstand größer ist als der tatsächliche Abstand. Bild 3 sollte dann aber zu deinen Nachteil sein, da zu früh der Abstand abgenommen wurde bzw. die Zeit. Edit:Könnte man die Bilder für die FAQ nutzen, vielleicht sogar aus dem Video in besserer Qualität. Anonymität wird selbstverständlich garantiert. Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 4, 2011 Author Report Share Posted November 4, 2011 Bild 3 ist auch zu meinem Vorteil, denn dieses wird nur für die Abstandsmessung verwendet und gibt an wann der Vorausfahrende die Linie passiert hat. Da es hier zu früh war ist der Abstand bis ich passiere größer, demzufolge der Abstand höher. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 4, 2011 Report Share Posted November 4, 2011 Stimmt natürlich, wenn man die Zeit für die Bestimmung des Abstandes nutzt. Im übrigen darf man weiterhin nicht vergessen, das ja noch das Heck und die Front als Toleranz dabei ist. Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 4, 2011 Author Report Share Posted November 4, 2011 Stimmt, also beschweren darf ich mich eigentlich nicht. Das Foto darfst du gerne verwenden für den FAQ Bereich Denke mal von der Qualität dürfte das reichen. In dem Video ist es auch nicht hochauflösender, da das Video auch nicht hochauflösend aufgenommen wurde. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 5, 2011 Report Share Posted November 5, 2011 Danke Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 8, 2011 Report Share Posted November 8, 2011 Hallo, Justizopfer, Laut Polizei bin ich 125 gefahren. Wenn ich es mit meinen Zeiten rechne wäre ich 129 gefahren.hast Du bei Deiner Berechnung auch die Toleranz abgezogen? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 8, 2011 Author Report Share Posted November 8, 2011 Hi,ja die 0,02 Sekunden habe ich jeweils auf die Zeiten mit drauf gerechnet. Lg Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 8, 2011 Author Report Share Posted November 8, 2011 Heute haben wir Einspruch eingelegt weil bei der Messung eine SANYO Kamera verwendet wurde obwohl der Zeichengenerator von JVC nur mit einer JVC Kamera verwendet werden darf. Ich halte euch hier auf dem Laufendem Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 8, 2011 Report Share Posted November 8, 2011 Wurde denn bei der Eichung keine SANYO verwendet? Quote Link to post Share on other sites
Justizopfer 0 Posted November 8, 2011 Author Report Share Posted November 8, 2011 So wie mein Anwalt mir das mitteilte darf das Gerät laut Bedienungsanleitung nur zusammen mit JVC Kameras verwendet werden. Wir haben auch ein Gutachten gefunden wo ein Sachverständiger nachweist, dass mit anderen Kameras Abweichungen von über 20% möglich sind, dazu noch ein Aussage vom PTB wo gesagt wird, dass eine Verwendung mit anderen Kameras rechtswidrig wäre. Hoffe mal, dass das auch alles so stimmt, kann es mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber wenn der RA das sagt wird das so sein Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 Das sehe ich mal ganz anders. Stellungnahme zum Charaktergenerator mit Zeiteinblendung für Videokamera CG-P50E (PTB-Zul. 18.13/88.04 vom 05. Januar 1988)vom 11. Juli 2007 PDF Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 der Anwalt will ja auch von was leben, da machen sich so Aussagen gut, der Klient will schliesslichsowas hören. Obs die Wahrheit ist, interessiert ihn nicht so wirklich.. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 Tja, 'Justizopfer' da bist Du wohl zu deinem Nick gekommen, weil Du den falschen Anwalt beschaeftigst..... Ich wuerde den Kameraden mal schlagartig auswechseln. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 ...., aber wenn der RA das sagt wird das so sein Der war gut. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 jaja, und wenn der Richter dann gegen den TE entscheidet, sagt der Anwalt den Spruch mit dem Gericht und der Hohen See und der TE fühlt sich in seinem Nick bestätigt. Denn Ar Anwalt hat ja schließlich gesagt, er sei im Recht... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 ...OT: wie zum Henker hast Du das denn gefunden? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 http://lmgtfy.com/?q=ptb+jvc Das zweite Suchergebnis war obiges PDF. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted November 9, 2011 Report Share Posted November 9, 2011 Abgesehen von der angesprochenen Überprüfung der Technik gibt es bezüglich der Auswertung Punkte, die hinterfragt werden können: Die geposteten Bilder besagen, dass nur für den Betroffenen eine Geschwindigkeitsberechnung durchgeführt wurde. Es ist aber rein durch Beobachtung nicht möglich zu sagen, ob der Vorausfahrende - wenn auch nur durch Gaswegnehmen, z. B. wegen Erkennen der Messstelle - verzögert hat. Bei 35 cm zur FV-Stufe durchaus prüfenswert. Der Abstand wurde ebenfalls nur an einer Linie gemessen, das heißt, eine Abstandsänderung wird nicht automatisch erkannt. Das könnte aber ein Indiz für unterschiedliche Geschwindigkeiten sein. Allein eine Abstandsmessung an der weiter entfernten Linie könnte schon die 35 cm bringen. Diese Prüfungen erfordern i.d.R. einen Sachverständigen. Für eine erste Prüfung könnte aber auch ein dem Anwalt zugängliches Video ausreichen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 10, 2011 Report Share Posted November 10, 2011 Wieso muss bei einem Abstandsverstoß eine Abstandsänderung berücksichtigt werden? Es wird der Abstand an einer Stelle gemessen. Die zwei Messstreifen dienen nur zur Geschwindigkeitsermittlung. Der Abstand wird nur für einen Zeitpunkt und an einer Stelle ermittelt. Die gesamte Sequenz wird gefilmt, damit man sieht ob der Abstandzum besagten Zeitpunkt nicht zufällig durch das plötzliche Einscheren einesVordermanns erzeugt wurde. Wenn aber zwei Autos die gesamte Sequenz schön hintereinander fahrenist das nicht der Fall. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 10, 2011 Report Share Posted November 10, 2011 Weil der Abstand über einen gewissen Zeitraum unterschritten sein muss und der Fahrer die Chanche besitzen muss zu reagieren. Wenn der Abstand von Punkt 1 zu 2 größer wird, dann korrigiert der Hintermann ja den Abstand, so dass ihm der verstoß nicht vorgeworfen werden kann. Gleiches gilt für das abbremsen des Vordermanns. Dem Hintermann muss man eine gewisse Zeit geben, um auf die neue Situation reagieren zu können. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 12, 2011 Report Share Posted November 12, 2011 Das zweite Suchergebnis war obiges PDF.Respekt! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 16, 2011 Report Share Posted November 16, 2011 Also ich mag mich ja irren, aber wer sagt den, dass es genau nur die abgebildeten Bilder sind die ausgewertet werden ?Wir haben hier ein Video mit 50 Bildern pro Sekunde, d.h. es dürften in der Summe fast 1000 Einzelbilder vorliegen.Ich war bisher eigentlich der Meinung, dass der Abstand an 2 Stellen ausgewertet wird. Einmal am Anfang und einmal am Ende der Sequenz.Gelesen habe ich von 2 Auswertmöglichkeiten:1. Es wird jeweils verglichen, zu welchen Zeitpunkten die Fahrzeuge Landmarken überfahren, also bspw.Zeitpunkt t1_1: Fahrzeug 1 überquert Linie 1.Zeitpunkt t1_2: Fahrzeug 2 überquert Linie 1. Toleranz: + 1 Bild = 0.02 sek.Zeitpunkt t2_1: Fahrzeug 1 überquert Linie 2.Zeitpunkt t2_2: Fahrzeug 2 überquert Linie 2. Toleranz: + 1 Bild = 0.02 sek. Die 'Bilder' können gar nicht genau den Zeitpunkt des Überfahrens der Linie detektieren (wie es z.B. bei einer Rotlichtüberwachung gemacht werden muß).Man nimmt bspw. jeweils das letzte Bild, bei dem das betrachtete Fahrzeug noch vor der Linie war und legt als Toleranz noch 1 Bild zu.Damit hat man in jedem Fall eine Toleranz von 0 - 0.02 Sekunden zugunsten des Gemessenen. Also bei 130 km/h eine positiv Toleranz von bis zu 72 cm. Aus t1_2 und t2_2 ergibt sich die Geschwindigkeit von Fahrzeug 2 und mit den Differenzen t1_1,t1_2 und t2_1 bzw. t2_2 der Abstand.Der Zeitgenerator spielt keine Rolle für die Ermittlung, hauptsache die Bildfrequenz ist hochgenau. Die 2.te Auswertmöglichkeit basiert auf den bekannten Fahrzeugdimensionen. Damit kann zwischen 2 Bildern jederzeit der Abstand der Fahrzeuge zueinander ermittelt werden. @Gast: Das beschrieben Verhalten würde man auf dem Video sehen. Warum soll der Auswerter das übersehen haben ? Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 16, 2011 Report Share Posted November 16, 2011 Respekt!Du kannst nicht im Ansatz ermessen nach was ich schon erfolglos gesucht habe Quote Link to post Share on other sites
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