Horschl 0 Posted October 27, 2011 Report Share Posted October 27, 2011 Moinsen, mal angenommen, mir passiert als Deutscher sowas wie hier beschrieben: http://www.ur.ch/de/sid/kapo/polizeimeldun...rmation_id=4669 3 Jahre Knast sind ja schon unglaublich... Aber wie sieht das dann eigtl. aus? Wenn mir das als Deutscher passieren würde, würde mich dann der deutsche Staat an die Schweiz ausliefern oder bewertet er das nach deutschem Recht nochmal neu?? Wie siehts aus, wenn die Schweiz mit D nun ein Vollstreckungsabkommen unterzeichnet? Oder ist das unabhängig davon? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 27, 2011 Report Share Posted October 27, 2011 siehe Art. 16 II GG: Artikel 16 Grundgesetz (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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