Jump to content

Anonymverfügung Aus Österreich


Recommended Posts

Servus radarforum.!

Bin anscheinend mit dem laser im österreich urlaub erwischt worden mit 12 km/h zu viel. Der spaß soll 45€ kosten und bevor ich die bezahle wollte ich mich hier mal informieren was ich machen kann.

 

Das auto ist auf meine mutter zugelassen und ich bin gefahren mit meiner freundin. Tatzeit war der 10.09.11 und zeit zum bezahlen hab ich bis zum 11.10.11. Der brief kam ganz normal mit der post. Ein foto gibt es demnach nicht.

 

Ist da etwas machbar?

 

Schöne grüße

Link to post
Share on other sites

Ich verlink mal zu den Braven... :victory:

 

Danach dürftest Du bzw. Deine Mum da wohl nicht rauskommen.

 

So wie ich es verstanden habe zahlt Deine Mum (oder eben Du) die Anonymverfügung oder Deine Mum bekommt eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe. Kommt sie dem nicht nach, zahlt sie dafür eine Strafe in Höhe der Anonymverfügung.

Link to post
Share on other sites
Ein foto gibt es demnach nicht.

 

Ein Foto wird bei uns in A NIE mitgeschickt. Und schon gar nicht bei einer Anonymverfügung. Bei der braucht es ja keine Fahrerfeststellung. Deshalb auch "Anonym"-Verfügung.

 

Wenn du, bzw. deine Mutter die Anonymverfügung nicht rechtzeitig bezahlst , wird das normale Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, d.H., es wird nach Ablauf der Zahlungsfrist deine Mutter eine sog. "Lenkererhebung" bekommen. Darin wird nach dem Fahrer gefragt, der zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gelenkt hat, bzw. kann man diejenige Person angeben, welche Auskunft geben kann.

 

Ein Verweigerungsrecht (wie in D) gibt es nicht. Die Nichtbekanntgabe des Fahrers ist strafbar (bis zu 5.000,- !!!!!), jedenfalls aber mehr als für das ursprüngliche Delikt. Diese Strafe ist aber, wie eh bekannt, in D nicht vollstreckbar. Wohl aber bei einer ev. Wiedereinreise nach A (Verjährung 3 Jahre)

 

Falls man aber den Fahrer bekanngibt (es muss nicht unbedingt der richtige sein), kommt dann eine Strafverfügung, für die Höhe im gegenständlichen Fall kann ich keine konkrete Antwort geben, da nicht bekannt, ob Ortsgebiet, Freiland oder Autobahn.

 

Daher die Empfehlung, die Anonymverfügung rechtzeitig zu zahlen.

 

Sind ja eh nur 45,-- ...........

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites
…... Kommt sie dem nicht nach, zahlt sie dafür eine Strafe in Höhe der Anonymverfügung.

Eines ist sicher, die Strafe wird höher, wie viel? :victory:

Es wird wahrscheinlich keine Lenkererhebung folgen, da diese z.Z. nicht in D ein zu treiben ist. Es folgt ein (erhöhter) Busgeldbescheid an den Halter. Gegen diesen kann man (frau) berufen, z.B. unter Bekanntgabe des Fahrers – der „unbekannte“ Autostopper, wird als Schutzbehauptung nicht anerkannt. Der Preis steigt, auch wenn er unter €70,- bleibt, kann (wird) er in D exekutiert, da wir mit D schon seit Jahren ein Rechtshilfeabkommen haben (unabhängig von der EU). Dass man (frau) die Strafen für eine Verweigerung der Lenkerauskunft in D nicht umsetzen kann, hat sich schon bis ins letzte Kaff herumgesprochen.

…….. Daher die Empfehlung, die Anonymverfügung rechtzeitig zu zahlen.

 

Sind ja eh nur 45,-- ...........

:rolleyes:

Eines ist sicher, der Preis steigt. Aussitzen ist IMHO nicht wirklich sinnvoll, da die Zusammenarbeit mit den D-Behörden, im Gegensatz zu unseren östlichen Nachbarn, funktioniert.

MfG

A-Wolf

Link to post
Share on other sites
Eines ist sicher, die Strafe wird höher, wie viel? :victory:

Es wird wahrscheinlich keine Lenkererhebung folgen, da diese z.Z. nicht in D ein zu treiben ist. Es folgt ein (erhöhter) Busgeldbescheid an den Halter. Gegen diesen kann man (frau) berufen, z.B. unter Bekanntgabe des Fahrers – der „unbekannte“ Autostopper, wird als Schutzbehauptung nicht anerkannt. Der Preis steigt, auch wenn er unter €70,- bleibt, kann (wird) er in D exekutiert, da wir mit D schon seit Jahren ein Rechtshilfeabkommen haben (unabhängig von der EU). Dass man (frau) die Strafen für eine Verweigerung der Lenkerauskunft in D nicht umsetzen kann, hat sich schon bis ins letzte Kaff herumgesprochen.

 

ich weiss nicht wo das problem ist. entweder man zahlt, oder man zahlt eben nicht, mit dem hinweis dass man nicht mehr weiss wer gefahren ist.

ich wurde letztes jahr auf dem weg nach graz auf der autobahn geblitzt, mit 25 km/h zu schnell. auf die anonymverfügung habe ich zurückgeschrieben dass ich nicht mehr weiss wer zum fraglichen zeitpunkt das fahrzeug geführt hat, und habe um ein frontfoto gebeten. Ich wurde natürlich von hinten geblitzt. seit dem habe ich nie wieder was gehört. achja, und in österreich war ich seitdem auch wieder :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Sehr lobenswert wie sich die Forenösis wieder für die Staatsfinanzen ihrer tollen Republik einsetzen. Bei mir wollte man 40€ für +16 innerorts. Die Anonymverfügung kam per Einschreiben, auf die Lenkererhebung warte ich aber noch bis heute.

 

Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen :victory:

http://www.tirol.co.at/dellemann/leitpfosten.htm

Link to post
Share on other sites
Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen :victory:
Na dann kann er ja mächtig stolz auf sich sein.

 

Nicht nur etwas "tief geflogen", sondern dann auch noch einen Diebstahl begangen und womöglich im Winter andere VT gefährdet... echt super Leistung!! :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Mal was zum Thema..

 

Die Anonymverfügung brauchst du nicht zahlen. Dann kommt normalerweise ne Strafverfügung in selber Höhe an dein Mum.

 

Die kann jetzt nett schreiben, weiss nicht wer gefahren ist und um ein Foto bitten. Dies wird in der Regel nicht existieren.

 

Jetzt schreibt der Bezirkshauptmann im Auftrag oder dessen Sachbearbeiter..

 

Bla bla. in Österreich muss der Halter aber wissen.. usw. dann hat deine Mom gewonnen da das Geld in Deutschland nicht eingetrieben werden kann.

 

Oder aber er schreibt das sei eine Schutzbehauptung und stellt die Verfügung direkt an dein Mom aus. Sie kann jetzt ja noch äußern und vielleicht beweisen, dass sie es nicht war dann gehe wieder zu bla bla..

 

Es funktioniert, wenn der Halter nach 103 KFG verurteilt wird , da es nicht eingetrieben werden kann. Reist deine Mutter aber nach Östereich kann das Geld natürlich vor Ort eingetrieben werden.

 

Aber:

1. Betrag ist gering und kann vor Ort entrichtet werden. (die nehmen auch Kreditkarten)

2. Kontrolldichte nicht sehr hoch

3. bei Kontrolle wird auch nicht alles abgefragt und außerdem ist das Vergehen wohl nicht Österreichweit gespeichert wenn überhaupt.

 

Sehr überschaubar das Ganze. Ich bin ständig in Österreich und habe dabei auch mit offenen Tickets kein schlechtes Gewissen.

Hält man dich vor Ort an sind die Vergehen, für die man angehalten wurde, wenn man freundlich auftritt meist mit 35 Euro gegessen..

 

Erklär es der besten Frau von Allen. Sie sollte das dann entscheiden können. (Manche sind da ja nicht so entspannt..)

 

Ach so teurer wird das Ganze nur marginal. Pro Instanz 10 %. Die Bezirkshauptmannschaft ist noch keine Instanz

Link to post
Share on other sites
Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen :victory:
Na dann kann er ja mächtig stolz auf sich sein.

 

Nicht nur etwas "tief geflogen", sondern dann auch noch einen Diebstahl begangen und womöglich im Winter andere VT gefährdet... echt super Leistung!! :rolleyes:

 

allerdings. man man.

 

wobei die leitpfosten echt hübsch sind, muss ich jetzt mal sagen :rolleyes:

 

aber eins möchte ich auch mal festhalten, die strafen in österreich sind relativ moderat. also wenn man keinen bock auf briefverkehr hat, denn einfach zahlen.

wenn ich mir dem gegenüber das verhalten der schweizer behörden ansehe, muss ich echt die österreicher mal loben. die sehen wenigstens rechtzeitig ein, wenn sie keine chance haben das geld einzutreiben, sie handeln einfach pragmatisch. die schweizer treiben das bis zum bitteren ende, ohne dass sie einen cent sehen.

Link to post
Share on other sites
...

Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen ;)

http://www.tirol.co.at/dellemann/leitpfosten.htm

:lol2: Gartendeko? Oder will er die Dinger irgendwie anonym (z.B. in der Bucht) verticken, damit die Kohle wieder reinkommt? Wenn das in Mode kommt, können die Ösis ihre Straßeneinrichtung aus ganz Europa zurückkaufen. :D

Link to post
Share on other sites
...

Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen ;)

http://www.tirol.co.at/dellemann/leitpfosten.htm

:think: Gartendeko? Oder will er die Dinger irgendwie anonym (z.B. in der Bucht) verticken, damit die Kohle wieder reinkommt? Wenn das in Mode kommt, können die Ösis ihre Straßeneinrichtung aus ganz Europa zurückkaufen. :D

 

Nein, nicht wirklich. Müssen nur aus Deutschland zurückgekauft werden, weil so deppert, die Dinger zu stehlen, kann nur ein Piefke sein.... :lol2:

 

LG!

Eribär

 

P.S.: Schön, diese Generalisierungen (Ösis, Piefke), nicht wahr?

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...