Wiesel 0 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Servus radarforum.! Bin anscheinend mit dem laser im österreich urlaub erwischt worden mit 12 km/h zu viel. Der spaß soll 45€ kosten und bevor ich die bezahle wollte ich mich hier mal informieren was ich machen kann. Das auto ist auf meine mutter zugelassen und ich bin gefahren mit meiner freundin. Tatzeit war der 10.09.11 und zeit zum bezahlen hab ich bis zum 11.10.11. Der brief kam ganz normal mit der post. Ein foto gibt es demnach nicht. Ist da etwas machbar? Schöne grüße Quote Link to post Share on other sites
Seicento 0 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Wieso meinst Du, es gibt kein Foto? Irgendwoher müssen sie ja das Kennzeichen gehabt haben. Und wieso hast Du den Brief bekommen und nicht Deine Mutter, wenn auf sie das Auto zugelassen ist? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 .....zeit zum bezahlen hab ich bis zum 11.10.11.Die ist somit abgelaufen...... Quote Link to post Share on other sites
Wiesel 0 Posted October 21, 2011 Author Report Share Posted October 21, 2011 Denke das es kein foto gibt weil keins dabei war. Zumindestens kein fahrer foto. Hatte auch keinen blitz gesehen. Die post ging natürlich an meine mum. Sry mein fehler& bezahlen hab ich zeit bis zu 10.11.11. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Ich verlink mal zu den Braven... Danach dürftest Du bzw. Deine Mum da wohl nicht rauskommen. So wie ich es verstanden habe zahlt Deine Mum (oder eben Du) die Anonymverfügung oder Deine Mum bekommt eine Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe. Kommt sie dem nicht nach, zahlt sie dafür eine Strafe in Höhe der Anonymverfügung. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted October 21, 2011 Report Share Posted October 21, 2011 Ein foto gibt es demnach nicht. Ein Foto wird bei uns in A NIE mitgeschickt. Und schon gar nicht bei einer Anonymverfügung. Bei der braucht es ja keine Fahrerfeststellung. Deshalb auch "Anonym"-Verfügung. Wenn du, bzw. deine Mutter die Anonymverfügung nicht rechtzeitig bezahlst , wird das normale Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, d.H., es wird nach Ablauf der Zahlungsfrist deine Mutter eine sog. "Lenkererhebung" bekommen. Darin wird nach dem Fahrer gefragt, der zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gelenkt hat, bzw. kann man diejenige Person angeben, welche Auskunft geben kann. Ein Verweigerungsrecht (wie in D) gibt es nicht. Die Nichtbekanntgabe des Fahrers ist strafbar (bis zu 5.000,- !!!!!), jedenfalls aber mehr als für das ursprüngliche Delikt. Diese Strafe ist aber, wie eh bekannt, in D nicht vollstreckbar. Wohl aber bei einer ev. Wiedereinreise nach A (Verjährung 3 Jahre) Falls man aber den Fahrer bekanngibt (es muss nicht unbedingt der richtige sein), kommt dann eine Strafverfügung, für die Höhe im gegenständlichen Fall kann ich keine konkrete Antwort geben, da nicht bekannt, ob Ortsgebiet, Freiland oder Autobahn. Daher die Empfehlung, die Anonymverfügung rechtzeitig zu zahlen. Sind ja eh nur 45,-- ........... lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted October 22, 2011 Report Share Posted October 22, 2011 …... Kommt sie dem nicht nach, zahlt sie dafür eine Strafe in Höhe der Anonymverfügung.Eines ist sicher, die Strafe wird höher, wie viel? Es wird wahrscheinlich keine Lenkererhebung folgen, da diese z.Z. nicht in D ein zu treiben ist. Es folgt ein (erhöhter) Busgeldbescheid an den Halter. Gegen diesen kann man (frau) berufen, z.B. unter Bekanntgabe des Fahrers – der „unbekannte“ Autostopper, wird als Schutzbehauptung nicht anerkannt. Der Preis steigt, auch wenn er unter €70,- bleibt, kann (wird) er in D exekutiert, da wir mit D schon seit Jahren ein Rechtshilfeabkommen haben (unabhängig von der EU). Dass man (frau) die Strafen für eine Verweigerung der Lenkerauskunft in D nicht umsetzen kann, hat sich schon bis ins letzte Kaff herumgesprochen.…….. Daher die Empfehlung, die Anonymverfügung rechtzeitig zu zahlen. Sind ja eh nur 45,-- ........... Eines ist sicher, der Preis steigt. Aussitzen ist IMHO nicht wirklich sinnvoll, da die Zusammenarbeit mit den D-Behörden, im Gegensatz zu unseren östlichen Nachbarn, funktioniert.MfGA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Eines ist sicher, die Strafe wird höher, wie viel? Es wird wahrscheinlich keine Lenkererhebung folgen, da diese z.Z. nicht in D ein zu treiben ist. Es folgt ein (erhöhter) Busgeldbescheid an den Halter. Gegen diesen kann man (frau) berufen, z.B. unter Bekanntgabe des Fahrers – der „unbekannte“ Autostopper, wird als Schutzbehauptung nicht anerkannt. Der Preis steigt, auch wenn er unter €70,- bleibt, kann (wird) er in D exekutiert, da wir mit D schon seit Jahren ein Rechtshilfeabkommen haben (unabhängig von der EU). Dass man (frau) die Strafen für eine Verweigerung der Lenkerauskunft in D nicht umsetzen kann, hat sich schon bis ins letzte Kaff herumgesprochen. ich weiss nicht wo das problem ist. entweder man zahlt, oder man zahlt eben nicht, mit dem hinweis dass man nicht mehr weiss wer gefahren ist. ich wurde letztes jahr auf dem weg nach graz auf der autobahn geblitzt, mit 25 km/h zu schnell. auf die anonymverfügung habe ich zurückgeschrieben dass ich nicht mehr weiss wer zum fraglichen zeitpunkt das fahrzeug geführt hat, und habe um ein frontfoto gebeten. Ich wurde natürlich von hinten geblitzt. seit dem habe ich nie wieder was gehört. achja, und in österreich war ich seitdem auch wieder Quote Link to post Share on other sites
Guest rodney Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Sehr lobenswert wie sich die Forenösis wieder für die Staatsfinanzen ihrer tollen Republik einsetzen. Bei mir wollte man 40€ für +16 innerorts. Die Anonymverfügung kam per Einschreiben, auf die Lenkererhebung warte ich aber noch bis heute. Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen http://www.tirol.co.at/dellemann/leitpfosten.htm Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen Na dann kann er ja mächtig stolz auf sich sein. Nicht nur etwas "tief geflogen", sondern dann auch noch einen Diebstahl begangen und womöglich im Winter andere VT gefährdet... echt super Leistung!! Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Nicht nur etwas "tief geflogen"................................., sondern auch ein geistiger Tiefflieger Quote Link to post Share on other sites
BartX 0 Posted October 24, 2011 Report Share Posted October 24, 2011 Mal was zum Thema.. Die Anonymverfügung brauchst du nicht zahlen. Dann kommt normalerweise ne Strafverfügung in selber Höhe an dein Mum. Die kann jetzt nett schreiben, weiss nicht wer gefahren ist und um ein Foto bitten. Dies wird in der Regel nicht existieren. Jetzt schreibt der Bezirkshauptmann im Auftrag oder dessen Sachbearbeiter.. Bla bla. in Österreich muss der Halter aber wissen.. usw. dann hat deine Mom gewonnen da das Geld in Deutschland nicht eingetrieben werden kann. Oder aber er schreibt das sei eine Schutzbehauptung und stellt die Verfügung direkt an dein Mom aus. Sie kann jetzt ja noch äußern und vielleicht beweisen, dass sie es nicht war dann gehe wieder zu bla bla.. Es funktioniert, wenn der Halter nach 103 KFG verurteilt wird , da es nicht eingetrieben werden kann. Reist deine Mutter aber nach Östereich kann das Geld natürlich vor Ort eingetrieben werden. Aber:1. Betrag ist gering und kann vor Ort entrichtet werden. (die nehmen auch Kreditkarten)2. Kontrolldichte nicht sehr hoch3. bei Kontrolle wird auch nicht alles abgefragt und außerdem ist das Vergehen wohl nicht Österreichweit gespeichert wenn überhaupt. Sehr überschaubar das Ganze. Ich bin ständig in Österreich und habe dabei auch mit offenen Tickets kein schlechtes Gewissen.Hält man dich vor Ort an sind die Vergehen, für die man angehalten wurde, wenn man freundlich auftritt meist mit 35 Euro gegessen.. Erklär es der besten Frau von Allen. Sie sollte das dann entscheiden können. (Manche sind da ja nicht so entspannt..) Ach so teurer wird das Ganze nur marginal. Pro Instanz 10 %. Die Bezirkshauptmannschaft ist noch keine Instanz Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted October 25, 2011 Report Share Posted October 25, 2011 Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen Na dann kann er ja mächtig stolz auf sich sein. Nicht nur etwas "tief geflogen", sondern dann auch noch einen Diebstahl begangen und womöglich im Winter andere VT gefährdet... echt super Leistung!! allerdings. man man. wobei die leitpfosten echt hübsch sind, muss ich jetzt mal sagen aber eins möchte ich auch mal festhalten, die strafen in österreich sind relativ moderat. also wenn man keinen bock auf briefverkehr hat, denn einfach zahlen. wenn ich mir dem gegenüber das verhalten der schweizer behörden ansehe, muss ich echt die österreicher mal loben. die sehen wenigstens rechtzeitig ein, wenn sie keine chance haben das geld einzutreiben, sie handeln einfach pragmatisch. die schweizer treiben das bis zum bitteren ende, ohne dass sie einen cent sehen. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted October 27, 2011 Report Share Posted October 27, 2011 ...Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen http://www.tirol.co.at/dellemann/leitpfosten.htm Gartendeko? Oder will er die Dinger irgendwie anonym (z.B. in der Bucht) verticken, damit die Kohle wieder reinkommt? Wenn das in Mode kommt, können die Ösis ihre Straßeneinrichtung aus ganz Europa zurückkaufen. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted October 27, 2011 Report Share Posted October 27, 2011 ...Ein Kollege der umgehend gezahlt hatte hat sich beim nächsten Besuch dafür einfach 2 stylische ausziehbare Leitpfosten mitgenommen http://www.tirol.co.at/dellemann/leitpfosten.htm Gartendeko? Oder will er die Dinger irgendwie anonym (z.B. in der Bucht) verticken, damit die Kohle wieder reinkommt? Wenn das in Mode kommt, können die Ösis ihre Straßeneinrichtung aus ganz Europa zurückkaufen. Nein, nicht wirklich. Müssen nur aus Deutschland zurückgekauft werden, weil so deppert, die Dinger zu stehlen, kann nur ein Piefke sein.... LG!Eribär P.S.: Schön, diese Generalisierungen (Ösis, Piefke), nicht wahr? Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted October 27, 2011 Report Share Posted October 27, 2011 Sind die Produktionskosten der ösieigenen Betriebe so hoch dass ein Rückkauf nötig ist?Vielleicht spendet er sie ja nach Frankreich, wo (wie oben bemängelt) auf den meisten Straßen noch immer VT vom eigenen Staat gefährdet werden. Quote Link to post Share on other sites
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