DerFriese2Punkt0 1 Posted October 19, 2011 Report Share Posted October 19, 2011 Moin, letzte Woche wurde ich beim Linksabbiegen an einer Kreuzung überholt - im übrigen...was für eine bescheidene Rechtssprechung für Linksabbieger es gibt, hätte ich nicht gedacht - und mein Auto hat nun einen Totalschaden, respektive die Reperaturkosten mit über 5000 Euro bei einem Wiederbeschaffungswert von 6500 Euro veranlassen mich zum Kauf eines anderen Wagens.Der Gutachter, der die Kosten begutachtet hat, hatte das Auto kurzfristig in der Restwagenbörse, wo sich wohl Spezialisten oder andere Interessierte Unfallautos anschauen und ggf. kaufen können.Nun liegt mir für den Unfallwagen ein Angebot vor, was ich überraschend finde und gerne annehmen würde.Meine Frage:Das in der Restwertbörse abgegebene Gebot des Käufer - ist es bindend ??? Vielleicht vergleichbar mit Ebay ???Zahlt der Käufer auf jeden Fall diesen Preis oder wird er, sobald er das Auto sieht, versuchen den Preis zu drücken ??? GrußDerFriese2Punkt0 Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted October 20, 2011 Report Share Posted October 20, 2011 Ich weiß nur, daß die Gebote nach einer bestimmten Zeit verfallen. Ansonsten sind sie meines Wissens nach bindend, was nicht heiß, daß der Händler doch noch zu verhandeln versucht. Das müßte aber auf den Seiten der Restwertbörse irgendwo stehen. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted October 26, 2011 Report Share Posted October 26, 2011 ich kenne das so von versicherungen, ie verticken den unfallwagen und ziehen das von der restwertsumme ab, um dann den vollen restwert zu bekommen musst du das auto verkaufen kannst es auch ablehnen aber der betrag den der käufer geboten hat musst du dann abziehen, den rest zahlt die versicherung ichhatte mal glück und ein befreundeter hndler hat mir mehr geboten als der händler im netz Quote Link to post Share on other sites
DerFriese2Punkt0 1 Posted October 29, 2011 Author Report Share Posted October 29, 2011 also...es scheint so zu sein, dass die abgegebene gebote bindend sind und der bietende autohändler sich daran für einen gewissen zeitraum halten muss, ansonsten wird ihm in zukunft der zugang zu dieser börse verwehrt...der verkäufer kann sich entweder das höchste gebot oder den örtlich nächsten bieter aussuchen und den wagen so verkaufen...dinge im und am auto dürfen nach dem gutachten nicht mehr geändert werden....wir wollten zum beispiel gerne die integrierten kindersitze behalten, da das nächte auto wieder mit solchen sitzen ausgestattet werden konnte...wollte der käufer nicht, also liessen wir es sein...bei mir kamen zwei jungs vorbei, brachten das geld auf die letzte stelle genau mit, unterschrieben den kaufvertrag und führen so gleich mit dem fahrzeug richtung polen, litauen oder lettland weiter...sie versuchten weder zu verhandeln noch guckten sie sich das auto an und wollten irgendwelche dinge als weitere schäden vom preis abziehen... so macht autos verkaufen spass... grußder friese2punkt0 Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.