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Zeuge Bei Der Geschwindigkeitskontrolle


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Warum wird bei mobilen Messungen immer ein Zeuge benötigt/ mit angegeben?

 

 

Für was ist der Zeuge gut? Bezeugt er, dass er die Messung durchgeführt hat, das Messgerät richtig eingestellt hat und die Messung richtig erfolgt ist?

 

Oder bezeugt er, dass das Auto X mit dem Fahrer Y mit zu hoher Geschwindigkeit gemessen wurde?

 

 

 

Warum ist bei einer mobilen Kontrolle ein Zeuge erforderlich, bei einer stationären Anlage hingegen nicht?

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So allgemein ist es schwer das zu sagen - es gibt Techniken, bei denen "Aufmerksamer Messbetrieb" vorgeschrieben ist, hier muss man also wirklich die einzelnen Messungen verfolgen. Ohne Zeuge wirds schwer.

Bei anderen Geräten wird diese Aufmerksamkeit nicht verlangt, der Zeuge sollte aber auch hier vor Gericht als Ansprechpartner bezüglich der Geräteeinrichtung und Beschilderung dienen.

 

Bei der stationären Anlage werden z.B. die Sensoren vor Messbeginn geeicht. Die Einrichtung der Anlage ist vor Gericht also eigentlich unkritisch.

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Ich frage deshalb:

 

Wenn ich bei einem fiktiven Banküberfall Zeuge sein würde, könnte ich sagen, die Person X hatte eine schwarze Jacke, blaue Hosen, rote Haare und war 1.80m groß und war Rechtshänder, weil er die Waffe in der rechten Hand hielt.

 

 

Ein Messbeamter, der im Auto sitzt (selbst wenn er keine Zeitung liest), könnte nach 2 Stunden Messbetrieb gar keine Aussage über irgendwelche Geschwindigkeitsübertreter machen, weder Geschlecht, Haarfarbe, noch könnte er einzelne Kennzeichen oder Fahrzeugtypen benennen.

 

Wenn aufgrund eines Einspruchs nun nach vielleicht 5 Monaten der Fall vor einem Gericht verhandelt wird, kommt nun jemand, der sich wahrscheinlich nicht einmal an den einzelnen Messatg speziell erinnert und soll nun zur Sache aussagen.

 

Prinzipiell kann er nur aussagen, dass er das Gerät ordentlich und richtig aufgestellt und bedient hat und ob das Gerät geeicht ist/ war.

 

Der Begriff Zeuge ist doch in so einer Angelegenheit recht überzogen, schließlich könnte ich doch in meinem anfangs genannten fiktiven Fall auch kein Zeuge sein, wenn ich den Banküberfall nicht direkt gesehen hätte, sondern 3 Tage später nur aus der Zeitung davon erfahren hätte.

"ich bin Zeuge, ich habe in der Zeitung gelesen, dass die Bank überfallen wurde."

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Im Gegensatz zu Messungen , wo die Polizei vor Ort gleich kassiert und einzelne Fahrer noch bis aufs Messer diskutieren und dadurch erst recht in unliebsamer Erinnerung der Beamten bleiben, kann doch ein Messbeamter, der im Auto sitzt, absolut gar nichts zu einzelnen Fahrern aussagen.

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Im oberen Fall bezeugt er den ordnungsgemäßen Messbetrieb.

 

Gruß

Goose

 

 

Gut, aber warum wird bei einem festen Kasten dann kein Zeuge der den ordnungsgemäßen Messbetrieb bezeugt, benötigt?

Es könnte doch der Filmwechselmensch, der wöchentlich mit der Leiter die Kassette tauscht auch bezeugen, dass er:

-die Linse geputzt hat

-den Film ordungsgemäß gewechselt hat

-kontrolliert hat, dass die Anlage ordentlich arbeitet

-geprüft hat, dass die Anlage nicht beschädigt ist und ausgeschlossen ist, dass durch eine Kollision/ Unfall/ Sabotage nicht mehr korrekt ausgerichtet wäre.

Hier wird auf die Technik grundsätzlich zeugenlos vertraut.

 

Bei einer mobilen Kontrolle wird schnell ein Zeuge mit aufs Papier gedruckt, der den Anschein erweckt, jemand kann bezeugen, dass der eigentliche Vorwurf auch per Zeuge beweisbar wäre.

 

Der Zeuge der den ordnungsgemäßen Messbetrieb bezeugt, hat ja den Messbetrieb selber veranstaltet.

D.h. er hat das Fahrzeug parallel zur Fahrbahn aufgestellt, kontrolliert, ob das V-max Schild steht und erkennbar ist (vor und nach der Messung), dann hat er das Messgerät selber ausgerichtet und eingeschaltet und er wird aussagen, dass er den Messbetrieb überwacht hat. (Unabhängig davon, ob er vielleicht Zeitung gelesen hat)

 

Dennoch, wie kann jemand, der selber etwas durchführt oder macht dann Zeuge sein, dass er es gemacht hat?

 

Ein Zeuge kann doch nur eine Person sein, die etwas wahrgenommen hat und eigene subjektiv konkrete Angaben zu einer Sache machen kann.

 

Wenn also Messperson A als Zeuge aufgeführt wird und der subjektiven Meinung ist, er hätte richtig gemessen, weil er das Gerät richtig bedient und ausgerichtet hätte, würde er ja immer (auch wenn er vielleicht unabsichtlich einen Messfehler begangen hätte) trotzdem sagen, dass er richtig gemessen hätte, weil er der Meinung war, alles richtig gemacht zu haben.

Somit würde der Zeuge (in diesem Fall völlig unabsichtlich) eine falsche Aussage machen, weil er selber seinen Fehler gar nicht erkennen und beheben konnte.

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@mic Ich fürchte, ich verstehe dich nicht. Bei einer stationären Messung bezeugt der Beamte, daß er das Gerät ordnungsgemäß aufgebaut hat (hierzu gehört dann auch, daß die Eichsiegel vorhenden waren, daß das Gerät verplombt war etc.)

Daß das Gerät als solches richtig misst, ergibt sich aus den Zulassungspapieren des Gerätes.

 

Gruß

Goose

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Ich denke genau das meint mic.

Den Aufbau zu bezeugen, den man selbst durchgeführt hat.

Zeuge sein heißt etwas losgelöst von seiner eigenen Tätigkeit zu beobachten/dessen gewahr sein. Führte man das weiter könnte der Betroffene auch ins Feld führen, für sein eigenes Tun als Zeuge bereitzustehen. Das wird wohl nicht gehen, oder?

 

In den Bögen sind die Bengels aber nicht als Zeuge des Aufbaus genannt sondern als Zeuge des Verbrechens an sich.

 

Nur beim Lasern trifft das aber auch wirklich zu, wenn der Beamte die Verfehlung beim Messen eben auch tatsächlich gesehen hat.

 

Richtig aufbauen allein erhebt einen noch lange nicht zum Zeugen des eigentlichen Sachverhaltes.

 

Wenn ich Dir eine ballere und das per U-Bahn-Überwachungsvideo herauskommt ist ja auch nicht der Monteur Zeuge nur weil er aussagt, es richtig gemacht zu haben.

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