Jump to content

Drogengebrauch, Abstinenzzeit....


Recommended Posts

Medizinisch gefragt, wie lange sollte ( müsste ) ein einsichtiger inzwischen cleaner Ex-Drogen-User auf KFZ-Fahrten verzichten, wie lange clean sein, damit eine Zufallskontrolle ( Haar-, Urin- oder Speicheltest ) nicht zu einer Behördenmeldung und MPU-Auflage führen kann wegen Drogengebrauch?

Link to post
Share on other sites
Medizinisch gefragt, wie lange sollte ( müsste ) ein einsichtiger inzwischen cleaner Ex-Drogen-User auf KFZ-Fahrten verzichten, wie lange clean sein, damit eine Zufallskontrolle ( Haar-, Urin- oder Speicheltest ) nicht zu einer Behördenmeldung und MPU-Auflage führen kann wegen Drogengebrauch?

 

Das kommt darauf an. Welche Substanz hast Du zu Dir genommen?

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites
wie lange sollte ( müsste ) ein einsichtiger inzwischen cleaner Ex-Drogen-User auf KFZ-Fahrten verzichten,

Das ist unerheblich, da bei Bekanntwerden von Drogenkonsum auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr eine MPU auferlegt wird. Der Ex-Konsument braucht daher nicht auf das Fahren verzichten, da eine Abstinenz vom Kraftfahrzeug keine Vorteile bringt.

Link to post
Share on other sites

Wirklich?

 

1. Solange keine Gerichtsverhandlung wegen Drogenerwerb, -schmuggel oder -verkauf stattfindet dürfte wohl die Information nicht zur Straßenverkehrsbehörde gelangen.

 

2. Meines Wissen auch dann nicht wenn wegen Drogenkonsum oder andere Probleme medizinisch Behandlugnen stattfanden und dort Untersuchugnsergebnisse Hinweise auf entsprechende Vergangenheit liefern. Ich gehe davon aus daß kein amtlicher Behördenweg vom Labor mit medizinischen Auftrag oder von Ärzten ( Kliniken ) zu den Straßenverkehrsbehörden läuft.

 

Zusatzfrage, was muß man anstellen ( ohne dealen oder Aufenthalt in entsprechender Szene, Razzia in Disko,Schnüffelhund reagiert ) um in einen behördlich angeordneten Droogentest zu geraten?

Link to post
Share on other sites
Wirklich?

Ja

 

1. Solange keine Gerichtsverhandlung wegen Drogenerwerb, -schmuggel oder -verkauf stattfindet dürfte wohl die Information nicht zur Straßenverkehrsbehörde gelangen.

Falsch

 

was muß man anstellen ( ohne dealen oder Aufenthalt in entsprechender Szene, Razzia in Disko,Schnüffelhund reagiert ) um in einen behördlich angeordneten Droogentest zu geraten?

Ein Anfangsverdacht ist ausreichend für einen Drogentest.

Link to post
Share on other sites
was muß man anstellen ( ohne dealen oder Aufenthalt in entsprechender Szene, Razzia in Disko,Schnüffelhund reagiert ) um in einen behördlich angeordneten Droogentest zu geraten?

Ein Anfangsverdacht ist ausreichend für einen Drogentest.

 

@Kolbenfeder: Ein Anfangsverdacht wäre zum Beispiel dann begründet, wenn die Behörde Deine Beiträge hier im RF lesen würde.

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites

Was heisst angetroffen?

 

Den Ordnungsbehörden, der Polizei unter Mitteleinfluss aufgefallen?

 

Andere Möglichkeit, LSD oder sonstige Stoffe, Rausch, in der eigenen Wohnung Treppe abgestürzt, keine Anzeichen von Fremdverschulden, Klinik, Ärzte, von da Meldung an nichtmedizinische Behörden?

 

1. Im Übrigen fragte ich prinzipiell was jemand noch "passieren" kann dessen letzter Konsum länger als 4 Wochen zurückliegt. Wo ihn ausserhalb der Szene und nicht als Fahrzeugführer Drogentest mit unschönen Behördenfolgen treffen könnten?

 

Welche Schnelltests ( Urin, Speichel ) zeigen denn nach mehr als 4 Wochen nocht etwas an?

 

2. Schuldloser Verkehrsunfall mehr als 6 Monate nach letztem Konsum, was ist wenn beiden Unfallbeteiligten Alkohol- und/oder Drogentest abverlangt wird?

Link to post
Share on other sites
Was heisst angetroffen?

Dass Du im Moment nicht in der Lage bist, einfachste Zusammenhänge zu erfassen. Den Beitrag von Eribär würde ich verdammt ernst nehmen.

 

Edit: Du hast nachträglich noch ein paar Fragen hinzugefügt. Wenn Du konkrete Antworten haben möchtest solltest Du mehr Infos geben. Die Nachweiszeit kann noch wesentlich länger gehen.

Link to post
Share on other sites
Das ist unerheblich, da bei Bekanntwerden von Drogenkonsum auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr eine MPU auferlegt wird.
Das ist nicht richtig, weil es für THC nicht gilt. Hier darf noch nicht einmal ein äG angeordnet werden wenn keine Teilnahme am Straßenverkehr stattgefunden hat.

 

Lediglich bei nachgewiesenem oder eingeräumtem Konsum harter (!) Drogen wird die FE entzogen (nicht eine MPU angeordnet), weil keine Kraftfahreignung mehr besteht.

 

Beantragt man eine neue FE, dann ist die Voraussetzung ein positives MPU-Gutachten.

Link to post
Share on other sites
Andere Möglichkeit, LSD oder sonstige Stoffe, Rausch, in der eigenen Wohnung Treppe abgestürzt, keine Anzeichen von Fremdverschulden, Klinik, Ärzte, von da Meldung an nichtmedizinische Behörden?

 

LSD oder sonstige Stoffe, Rausch: wie geht es Dir dabei?

 

In der eigenen Wohnung auf der Treppe abgestürzt? Das tut mir leid.

 

Hast Du noch starke Schmerzen? Und das seltsame Brummen im Kopf, das geht vorbei, habe ich mir von Betroffenen sagen lassen.

 

Gute Besserung, alles wird wieder gut werden, liebe Kolbenfeder!

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites

Ich stellte eine Frage die mich nicht perönlich betrifft, beruhend auf einen Zeituungsartikel wegen FE-Problemen weil jemand nicht unter Drogeneifluss einen Unfall baute und ein Test wohlzurückliegenden Konsum erkenen liess.

 

Deshalb die Frage welche Zeit clean und KFZ-nutzungsfrei geboten ist um solche Problme durchFE-Behörden zu vermeiden.

Link to post
Share on other sites
Das ist nicht richtig, weil es für THC nicht gilt. Hier darf noch nicht einmal ein äG angeordnet werden wenn keine Teilnahme am Straßenverkehr stattgefunden hat.

Viele Quellen im Internet sagen etwas anderes aus. Hier ein Beispiel:

 

Aus den gutachterlichen Feststellungen über den Blutgehalt an sog. aktivem THC wie auch aus der Menge etwa vorhandener THC-Abbaustoffen leitet die Fahrerlaubnisbehörde sodann die weiteren vom Fahrerlaubnisinhaber zu durchlaufenden Maßnahmen ab. Diese können sein:

 

  • die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis oder
  • die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder
  • die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.

Quelle

Link to post
Share on other sites

Du solltest Deine Links auch lesen bevor Du sie hier rudimentär postest...

 

Aus Deinem Link:

Wird bei einem Betroffenen z. B. bei einer Polizeikontrolle
Also bei Teilnahme am Straßenverkehr.

 

Ich bezog mich auf diese -falsche- Aussage von Dir:

Das ist unerheblich, da bei Bekanntwerden von Drogenkonsum auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr eine MPU auferlegt wird.
Und das gilt eben nicht bei THC sondern nur bei harten Drogen.

 

Jetzt den Unterschied verstanden?

Link to post
Share on other sites
Und das gilt eben nicht bei THC sondern nur bei harten Drogen.

 

Jetzt den Unterschied verstanden?

So detailiert hatte ich das Anfangs nicht geschrieben. Es war nur die Rede von Drogen.

 

Allerdings können auch bei THC-Konsum ohne Beteiligung im Straßenverkehr fahrerlaubnisrelevate Maßnahmen ergriffen werden, sofern das Trennngsvermögen zwischen Konsum und Fahren angezweifelt wird.

 

Eine Polizeikontrolle muss nicht unbedingt auf der Straße erfolgen.

Link to post
Share on other sites
Allerdings können auch bei THC-Konsum ohne Beteiligung im Straßenverkehr fahrerlaubnisrelevate Maßnahmen ergriffen werden, sofern das Trennngsvermögen zwischen Konsum und Fahren angezweifelt wird.
Nein, bei THC nicht!

Wie ich oben schon geschrieben habe, ist nach gültiger Rechtssprechung noch nicht einmal ein äG zulässig wenn Trennvermögen besteht.

 

So detailiert hatte ich das Anfangs nicht geschrieben. Es war nur die Rede von Drogen.
Ist THC keine Droge?

 

Eine Polizeikontrolle muss nicht unbedingt auf der Straße erfolgen.
Der Link, mit dem Du hofftest Recht zu behalten bezog sich auf eine Polizeikontrolle, daher hast Du ihn auch aus dem "Verkehrs"lexikon entnommen.
Link to post
Share on other sites
Schön dass Du meinen Aussagen folgst.
Wo siehst Du dass ich Deinen Aussagen folge? :unsure:

Ich habe eine falsche Aussage von Dir richtiggestellt, das scheinst Du aber immer noch nicht kapiert zu haben.

 

Warum stellst Du jedoch Deine Bestätigungen so dar als würdest Du mir widersprechen?
Deine "Bestätigungen" sind Wiederholungen Deiner falschen Aussagen zum THC-Konsum mit Trennvermögen.

 

In der Schule würde man jetzt sagen "@DS, setzen, 6".

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...