Jump to content

Videowagen - Richtlinien/vorgaben Für Messung?


Recommended Posts

Hallo Zusammen,

 

...laut Videowagenbesatzung war ich zu schnell auf der Berliner Stadtautobahn unterwegs.

Der Bußgeldbescheid ist auch da - da es einige Abweichungen gibt zw. Aussage der Beamten und dem jetzigen Bescheid würde ich gerne prüfen (dies prüfen lassen) und die Richtlinien/Vorgaben für eine Messung via Videowagen nachlesen - um auch für die Zukunft da Klarheit zu haben.

Der Anwalt ist auch informiert und schaut mal nach dem Video

 

Folgende für mich unverständliche Aussagen wurden getroffen:

 

- "...wir können Ihnen nicht sagen wie schnell Sie genau waren - wir konnten keine Vergleichsmessung durchführen."

(der Wert im Bescheid liegt um +20 km/h höher als der nicht genau "gewusste" - abgeschätze)

1#

Was ist eine Vergleichsmessung?

2#

Ist eine Vergleichsmessung zwingend notwendig?

3#

Welche Werte müssen bei einer Messung via Videowagen > Dauer der "Verfolgung" / Wege / ...eingehalten sein?

 

 

- "...da werden dann am Computer Striche gezogen und danach berechnet wie schnell Sie waren."

4#

Was verbigt sich da genau hinter - unsere gute v=s/t Formel?

5#

Gibt es unabhängige Gutachter um das noch mal prüfen zu lassen...?

 

 

(Mir geht es nicht darum auf den Aussagen der Beamten herumzureiten > das Thema ist "gegessen" < möchte verstehen was gemeint war/ist...)

 

es grüßt

 

der WALDARBEITER

 

 

 

, wir konnten keine Vergleichsmessung durchführen"

Link to post
Share on other sites

hab noch einam auf den Bescheid geschaut, unter Beweismittel steht folgendes:

 

Video-Band-Aufzeichnung, Messung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät, Aussage des Polizeibeamten, ViDistA

 

 

 

Wie hoch ist eigentlich der Toleranzabzug - hier steht nur "(nach Toleranzabzug)" - Geschwindigkeit war über 100 km'h

 

 

es grüßt

 

der WALDARBEITER

Link to post
Share on other sites
gibt es denn nun Vorgaben Abstände / Dauer / etc. bei einer Videowagenverfolgung die eingehalten werden müssen?

NRW betreffend gibt es keine verbindlichen Vorgaben.

Link to post
Share on other sites

Zur Vergleichsmessung:

 

Das bedeutet, dass der Videowagen mit extrem langsamer Geschwindigkeit (meist auf dem Parkplatz, auf dem man angehalten wird) rückwärts auf dein Fahrzeug zufährt. Dabei wird die Heckkamera eingeschaltet und die Zeit genommen, in der sich der Abstand des V-Wagens zu deinem KFZ verringert - bis zur maximal möglichen Annäherung. Aus der gemesssenen Strecke und der Zeit kann wie bei der eigentlichen Messung auf der BAB im Vergleich mit dem eigentlichen Video errechnet werden, wie groß der Abstand des KFZ zum Videowagen auf der BAB war. Das wird vor allem bei möglichen Mess-Ungenauigkeiten und bei de Einwänden des VT angewendet, er sei hinsichtlich des Abstands etc. korrekt gefahren usw.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...