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Abstandsverstoß Weniger 2/10


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Moin moin!

bin zufällig im Netz über das Forum gestolpert (vielleicht auch wegen des Thementitels), viele hilfreiche Themen gefunden, nun drängt aber die Zeit bei mir und schaff es nicht Maßgeschneiderte Antworten auf meine Fragen in der mir verbleibenden Zeit zu finden. Also für jeden hilfreichen Wink wäre ich mehr als dankbar. Für Antworten die ich auch aus anderen Foren kenne, wie selbst Schuld und ganz kluge Belehrungen bedanke ich mich voraus und verbleibe mit gerunzelter Stirn. Brauch ich wirklich nicht.

Also, wo fang ich an.... Bin im August in Bayern unterwegs gewesen und hab mich an alles soweit gehalten woran sich zu halten war, bis auf den Abstand anscheinend. Hab nach erhalt des Briefes mit 'nem Geschwindigkeitsverstoß gerechnet, kommt ja ab und zu mal vor :whistle: , aber nicht mit sowas: 345 €, 4 Punkte und 2 Monaten Fahrverbot :unsure: . Na klar gibt es immer mal Vögel die am Horizont 'nen Wohnwagen sehen und pauschal erstmal links rüber donnern ohne auch mal nach hinten zu gucken. Das es da Menschen gibt die gerne mal schneller unterwegs sind ist denen allem Anschein nach nicht bekannt.

 

Habe, nachdem ich das hier gelesen habe direkt erstmal einen Anwalt eingeschaltet und habe mir heute das ganze mal ansehen können. Zwei drei Fotos vom Vorfahrenden auf der linken Spur, ich hinten dran, eine Großaufnahme von mir und ein Bild von meinem Perso... Also alle Hoffnungen sind damit dahin. Hätte sonst jemanden gehabt der eingestanden wäre das er gefahren wäre, das ist nun hinfällig, glaube ich.

 

So, nun zum eigentlichen. Die Situation ist nun so, dass ich nächsten Montag auf Dienstreise muss, uns Ausland. Günstige Zeit um den Lappen abzugeben- für Normal 2 - 3 Wochen wären dann um und dann gehe ich eh in meinen Jahresurlaub- 3 Wochen. Hört sich für die meisten nicht schlecht an, nun das aber... Der Urlaub ist dies Jahr so spät gelegt weil: ich vorhatte meinen Umzug zu gestalten. Gut das fällt nun flach, es wird sich bestimmt finden der ein paar Touren erledigen kann.

 

Das eigentliche was mich an dieser Stelle interessiert ist, das der Umzug eigentlich nur stattfindet weil ich danach geplant Zwillinge bekomme und (nun endlich) daher die Frage:

 

gibt es eine Regelung oder eine Art Ausnahmegenehmigung das ich wenigstens eine Fahrt ins Krankenhaus zur Entbindung machen kann, ohne damit noch mehr in die Sch... zu greifen?

 

 

Mein Anwalt habe ich das erzählt, er will nun Einspruch einlegen und damit einen Gerichtstermin erzwingen der mir den Zeitraumein wenig nach hinten schiebt, glaube aber das passt alles nicht.

Einspruch nur daher, weil ich vor 23 Monaten einmal den Lappen für vier Wochen abgeben musste für so'n anderes Phänomen...

 

Danke schon mal vorweg fürs lesen zumindest,

 

Gruß webster78

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Hallo,

 

,gibt es eine Regelung oder eine Art Ausnahmegenehmigung das ich wenigstens eine Fahrt ins Krankenhaus zur Entbindung machen kann, ohne damit noch mehr in die Sch... zu greifen?,

nein, gibt es nicht.

 

Dafür gibt es ein Taxi, im echten Notfall vielleicht auch einen Rettungswagen, k.A., kannst dich ja mal erkundigen.

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Noch irgendwas vergessen an Infos?

Ach ja... Es gab nur Fotos von der Tat, und zwar zwei Stück von vorne keine von hinten. Auf dem Bild ist lediglich das Auto vor mir zu sehen, das andere Auto was er überholt hat und dann nicht wieder da hin gefahren ist wo er meiner Meinung hin gehört hätte. Auch wenn ich öfter mal von geisteskranken gelesen habe, kann es durchaus passieren das man mit 230 km/h ankommt und dann auf 162 (wie zu dem Zeitpunkt der Messung) heruntergebremst wird, dabei aber keine Vollbremsung macht.

 

Macht es überhaupt noch irgendeinen Sinn sich das Video beschaffen zu lassen, da es für mich nur Momentaufnahmen waren?

 

Ich bin ja durchaus bereit den Lappen abzugeben (zwar äusserst widerwillig) aber der Zeitpunkt der Geburt, da es von Dorf hier bis zum Krankenhaus 25 KM sind und das Taxi Unternehmen mehr als unzuverlässig ist. Daher vielleicht die blöde Frage ob es für diese eine Fahrt eine Art "Ausnahmeregelung" gibt....

 

Danke für die schnelle Antwort, war noch am hinzufügen der Infos...

Rettungswagen wäre dann wohl das einzige. An der Messung brauch ich nichts mehr anzweifeln, oder?

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Daher vielleicht die blöde Frage ob es für diese eine Fahrt eine Art "Ausnahmeregelung" gibt....

Es gibt zwar einen rechtfertigenden Notstand. Die Anforderungen hieran sind aber sehr hoch und es müssen alle anderen Möglichkeiten abgeklopft werden um diese Art von Notstand ungestraft nutzen zu können. Eine Fahrt zu einer Entbindung gehört definitiv nicht dazu.

 

Ob sich hier eine Verteidigung zum Vorwurf lohnt kann Dir der Anwalt sagen. Ohne genauere Infos istuns hier aus der Ferne kaum eine Einschätzung möglich.

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Danke danke und blöd blöd....

dachte man kann vielleicht noch was an der Messung machen, da ich hier irgendwo gelesen hatte das 300m vor der Brücke, 300m hinter der Brücke und ein Foto erforderlich sind.

Eben Pech, aber was ein Glück dass das dringend für den Strassenbau notwendige Geld so fleissig eingesammelt wird.

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Der Abstandsverstoß muss über eine gewisse Strecke dokumentiert werden, wobei dies meist über 300 bis 500 Meter vor der eigentlichen Messung stattfindet.

Damit soll dies dokumentiert werden und das ein Fahrzeug sich vor dich schiebt oder (stark) abbremst.

 

Das kann man allerdings nur anhand des Videos und einer Auswertung erkennen.

 

Wie solche Messungen funktionieren, kannst du in den FAQ nachlesen.

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Günstige Zeit um den Lappen abzugeben- für Normal 2 - 3 Wochen wären dann um und dann gehe ich eh in meinen Jahresurlaub- 3 Wochen.
Du kannst mit dem BGB zur Bußgeldstelle gehen, Rechtsmittelverzicht erklären unnd den Lappen direkt abgeben (danach aber nicht mit dem Auto selber nach Hause fahren), dann beginnt das FV sofort zu laufen.

 

Oder Du legst Einspruch ein und ziehst diesen direkt vor der HV zurück, damit schindest Du Zeit bis evtl. nach der Entbindung.

 

Ach ja, und alles Gute für Dich und den Nachwuchs!

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