Chefkater 0 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Hallo in die Runde, im TV kam bei Ratgeber Technik die Tage das die Benutzung von Apps auf dem Handy zu 75 Euro und 4 Punkten führt. Ein Polizist erklärte, das bereits bestraft wird, wer eine solche App auf dem Handy hat und diese somit schnell betriebsbereit schalten kann. Mir stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, wie das rausgefunden werden soll. Lässt sich die Polizei bei Kontrollen jetzt schon die Handys zeigen und dürfte sie in den Apps stöbern? Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Es war nicht "Ratgeber-Technik", sondern "Ratgeber Auto+Verkehr".Außerdem ging es nicht um Apps generell, sondern vielmehr um Radar-/Blitzerwarner. Guxtu hier (fast ganz unten). Damit ist zwar noch nicht deine Frage geklärt, die Voraussetzungen zur Beantwortung sind jetzt jedoch etwas detaillierter ;-) Sorry, hier noch der Video-Clip dazu. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Um dem Autofahrer diese Knolle aufs Auge drücken zu können,müßte Herr Polizist ersteinmal die Benutzung des Handys beweisen,wenns in einer entsprechenden Halterung steckt,kann er eigentlich schon mal gar nix machen,weil Autofahrer es während der Fahrt nicht in der Hand hielt bzw es nicht benutzte.Mein Smartphone hat z.b. ein Navi integriert,wenn ich das vor Fahrtantritt programmiere,liegts danach auf der Ablage oder sonstwo,wo die akkustische Übertragung gegeben ist,dann ist es zwar in Betrieb,jedoch liegts da nur rum,mehr nicht. Und ein betriebsbereites Handy darf man mitführenbisher hat der Gesetzgeber da nix gegen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 @Diver gell, Du hast mal wieder keinen Plan? Im Prinzip sind die Apps nicht viel was anderes als die alltbekannten Blitzeranzeigen auf den Navis, nur eben viel aktueller und natürlich sind da die aktiven mobilen Messstellen drin. Vom Prinzip her reicht es wenn ein Smarty mit den Apps ausgeschaltet im Fahrgastraum mitgeführt wird, eben wie bei den Radarwarnern auch, um die Owi zu begehen. Ob es überhaupt eine Owi ist, sollte mal wirklich geklärt werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Ob es überhaupt eine Owi ist, sollte mal wirklich geklärt werden.Nun, das MIK NRW hat daran keinen Zweifel, sagt es doch eindeutig: "Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind als Verstoß gegen § 23 Abs. 1b StVO zu werten. Das Betreiben oder das betriebsbereite Mitführen ist eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 24 StVG, 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO i.V.m. § 23 Abs. 1b StVO." GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Mal ehrlich, was soll passieren? Im E-Fall nimmt man das Smartphone aus der Halterung, so man in eine Kontrolle kommt, und schaltet es aus. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Nun, das MIK NRW hat daran keinen Zweifel,Was in NRW Recht ist, kann im schönen Schwaben Unrecht sein. MfG. hartmt Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Kennst du denn eine entsprechende Stellungnahme einer obersten Landesbehörde (oder überhaupt irgendeiner Behörde oder auch ein Urteil), die die Ordnungswidrigkeit in diesem Fall verneint? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 obersten LandesbehördeWas die sabbeln ist mir erst mal egal, was zählt ist wenn die obersten Richter mal zu dem Thema Stellung nehmen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Solange die obersten Richter dazu aber noch keine Stellung genommen haben, ist das, was die sagen, aber erst einmal für uns maßgeblich, was bedeutet, daß wir unsere Maßnahmen danach richten, wodurch es dann auch für den Bürger maßgeblich wird, denn er ist von dieser Maßnahme betroffen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted October 6, 2011 Report Share Posted October 6, 2011 Lässt sich die Polizei bei Kontrollen jetzt schon die Handys zeigen und dürfte sie in den Apps stöbern? Denke nicht. Zumal ich keinen daher gelaufenen Polizisten in meinem Handy rumstöbern lassen würde. Sind ja auch ganz private Nachrichten etc. drauf, die ihn nichts angehen, zumindest solange nicht Taliban auf meiner Stirn steht... Das wäre allein schon aus Datenschutzgründen in höchstem Maße Besorgnis erregend. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Solange die obersten Richter dazu aber noch keine Stellung genommen haben, ist das, was die sagen, aber erst einmal für uns maßgeblich, was bedeutet, daß wir unsere Maßnahmen danach richten, wodurch es dann auch für den Bürger maßgeblich wird, denn er ist von dieser Maßnahme betroffen. GrußGooseWieviel der Navibesitzer hast du denn bzw. deine Dienststelle denn das entsprechende Bußgeld denn schon verpasst.Wenn ich mir so die Pkw ansehe, bräuchte man sich doch nur einfach an die Straße stellen und jeden zweiten Wagen anhalten und der Fahrer müsste 75 Euro abdrücken, weil eben sein Navi oder Mobiltelefon damit ausgestattet ist. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 @hartmut,wie bitte will der Cop eine App im Handy finden,wenn es z.b. ausgeschaltet ist? ich werd n Teufel tun und vor dem das Handy anmachen,mit welcher Begründung?Notfalls kann man immer sagen,es wäre das Handy vom Freund oder Partner und man kennt die PIN nicht. Außerdem ist es auch so,wie @gast sagt,heutzutäge fährt fast jedes 2.Auto mit nem Navi rum,wie will man da prüfen,wer was an Funktionen gerade drauf hat?Dann müßte man nebenher gesagt auch die gesamte Taxi-Flotte Deutschlands checken,was auf deren Navis ist,ich bin sicher,hier wären einige €uros zu holen und Bonuspunkte zu vergeben. Allerdings sind die ja mit Funk ausgestattet und somit wäre die Infoweitergabe innerhalb eines Unternehmens schneller als die Polizei erlaubt,wenn so ne Kontrolle erkannt wird. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Guten Morgen, jetzt weiß er um was es geht. wie bitte will der Cop eine App im Handy finden,wenn es z.b. ausgeschaltet ist? ich werd n Teufel tun und vor dem das Handy anmachen,mit welcher Begründung?Lies deine Antwort von vorhin, da war das Smarty an. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Solange die obersten Richter dazu aber noch keine Stellung genommen haben, ist das, was die sagen, aber erst einmal für uns maßgeblich, was bedeutet, daß wir unsere Maßnahmen danach richten, wodurch es dann auch für den Bürger maßgeblich wird, denn er ist von dieser Maßnahme betroffen. GrußGooseWieviel der Navibesitzer hast du denn bzw. deine Dienststelle denn das entsprechende Bußgeld denn schon verpasst.Wenn ich mir so die Pkw ansehe, bräuchte man sich doch nur einfach an die Straße stellen und jeden zweiten Wagen anhalten und der Fahrer müsste 75 Euro abdrücken, weil eben sein Navi oder Mobiltelefon damit ausgestattet ist. Es kommt sicher selten vor, daß man hiermit erwischt wird, weil wir sicher auch nicht auf jedem Handy und Navi suchen. Aber es kommt vor und Fakt ist nuneinmal, daß die entsprechenden Anzeigen bisher durchgegangen sind. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 und weshalb sollten die obersten Richter diese Apps erlauben, wenn sie Radarwarner und Co verteufeln? Man muss die Sache halt mit Sportsgeist sehen... Quote Link to post Share on other sites
Porter 1 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Ist ein Smartphone denn dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?Für mich handelt es sich dabei vielmehr um ein Kommunikationsgerät. Nur weil eine installierte App derartige Maßnahmen anzeigen kann, ist das Gerät noch lange nicht für diesen Zweck bestimmt. Es ist immer dasselbe.Das Recht wird gebeugt, wie es gerade passt. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 es ist mit der App dazu bestimmt Radarfallen anzuzeigen. Das reicht aus. Es ist müßig darüber zu diskutieren. Bringt nichts. Also akzeptieren und sich sagen:"Who cares?" Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Solange die obersten Richter dazu aber noch keine Stellung genommen haben, ist das, was die sagen, aber erst einmal für uns maßgeblich, was bedeutet, daß wir unsere Maßnahmen danach richten, wodurch es dann auch für den Bürger maßgeblich wird, denn er ist von dieser Maßnahme betroffen. GrußGooseWieviel der Navibesitzer hast du denn bzw. deine Dienststelle denn das entsprechende Bußgeld denn schon verpasst.Wenn ich mir so die Pkw ansehe, bräuchte man sich doch nur einfach an die Straße stellen und jeden zweiten Wagen anhalten und der Fahrer müsste 75 Euro abdrücken, weil eben sein Navi oder Mobiltelefon damit ausgestattet ist. Es kommt sicher selten vor, daß man hiermit erwischt wird, weil wir sicher auch nicht auf jedem Handy und Navi suchen. Aber es kommt vor und Fakt ist nuneinmal, daß die entsprechenden Anzeigen bisher durchgegangen sind. GrußGoose Muß ich dir denn nun mein Handy oder Navi aushändigen???? Gruß only Diesel Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 @Only Diesel: Habe ich den Anfangsverdacht einer Ordungswidrigkeit, so kann ich das Gerät zu Beweiszwecken sicherstellen / beschlagnahmen. Wie sich dieser Anfangsverdacht begründet, hängt vom Einzelfall ab. @Porter: Dazu muss man das Recht nicht beugen, es passt auch so. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 @Only Diesel: Habe ich den Anfangsverdacht einer Ordungswidrigkeit, so kann ich das Gerät zu Beweiszwecken sicherstellen / beschlagnahmen. Wie sich dieser Anfangsverdacht begründet, hängt vom Einzelfall ab.Und schon darf in meinen persönlichen Daten ( SM, Verbindungsdaten, Internetverlauf usw. ) herumgeschnüffelt werden? @Porter: Dazu muss man das Recht nicht beugen, es passt auch so.Ihr beugt das Recht nicht, ihr macht es euch nur passend. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Hartmut, wir machen es uns nicht passend. Dir sollte das Gesetzgebungsverfahren bekannt sein. Da hat die Exekutive nichts mit zu tun, das macht die Legislative.Aber solche Diskussionen hatten wir ja nun auch schon zu genüge, nur haben sie bisher zu nichts geführt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Hartmut, wir machen es uns nicht passend.Den Eindruck hatte ich aber schon öfters. Dir sollte das Gesetzgebungsverfahren bekannt sein. Da hat die Exekutive nichts mit zu tun, das macht die Legislative.Die Legislative macht Gesetze, und die Judikative, und als Teil der Judikative die Exekutive macht es sich passend. Die zwei Gewalten pfeifen doch auf die Legislative. Aber solche Diskussionen hatten wir ja nun auch schon zu genüge, nur haben sie bisher zu nichts geführt.Stimmt, denn wir sind inzwischen von einem Rechtsstaat weit entfernt, in dem solche Kleinigkeiten wie private Post oder Unverletzlichkeit der Wohnung noch was gegolten haben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Sorry, daß ich deine Meinung, die du hier doch (wie immer, wenn es um dieses Thema geht) recht polemisch darlegst, nicht teile. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Sorry, daß ich deine Meinung, die du hier doch (wie immer, wenn es um dieses Thema geht) recht polemisch darlegst, nicht teile.Du hast ja dadurch die Vorteile wenn Rechte wegfallen welche den Bürger vor den Staat schützen sollen. Da wundert es mich nicht das Du anderer Meinung bist. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Die Rechte fallen nicht weg, Eingriffe in die Grundreche waren schon bei Schaffung des Grundgesetzes vorgesehen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 808 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Du hast ja dadurch die Vorteile wenn Rechte wegfallen welche den Bürger vor den Staat schützen sollen. Welche Vorteile hat @Goose denn persönlich davon? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Welche Vorteile hat @Goose denn persönlich davon? Es erleichtert seinen Job wenn er schalten und walten kann wie er will, soweit die "Gesetze" es natürlich erlauben. Und wenn nicht war eben Gefahr in Verzuge. Aber sag mal, ich kenne dein Verhalten am Handy ja nicht, hättest Du was dagegen wenn ein wildfremder unter dem Deckmantel des Anfangsverdachts, deine SMS liest, oder verfolgt wo Du dich im Netz rumtreibst? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 808 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 hättest Du was dagegen wenn ein wildfremder unter dem Deckmantel des Anfangsverdachts, deine SMS liest, oder verfolgt wo Du dich im Netz rumtreibst?Jein. Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt (ich erwarte dann auch von dem , dass er mir diesen nennt), hätte ich selber den Grundstein dafür gelegt. Liegt keiner vor (oder mir wird keiner nachvollziehbar genannt), hätte ich (im Handy) trotzdem nicht zu verbergen, würde aber garantiert im Anschluss ein Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten suchen. Da ich aber ein ganz braves Mädel bin, gibt es auch keinen Anfangsverdacht.... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt (ich erwarte dann auch von dem , dass er mir diesen nennt), hätte ich selber den Grundstein dafür gelegt.Du hast vor einer Radarfalle gebremst. Die Info hat der und hegt den Verdacht, dein Smarty hat dich gewarnt. hätte ich (im Handy) trotzdem nicht zu verbergen,Spielt es eine Rolle für deine Intimsphäre? Da ich aber ein ganz braves Mädel bin, gibt es auch keinen Anfangsverdacht.... Brav bin ich doch auch, trotzdem geht mein privater Bereich niemanden was an. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 808 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Du hast vor einer Radarfalle gebremst.Mach ich aber nie. dein Smarty hat dich gewarnt.Hab kein Smarty... Spielt es eine Rolle für deine Intimsphäre?Is nix Intimes drauf. Brav bin ich doch auch, trotzdem geht mein privater Bereich niemanden was an.Wenn Du immer brav bist, will garantiert auch keiner Dein Handy (bzw. dessen Inhalt) sehen oder prüfen und Dein privater Bereich bleibt "unberührt". Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 71 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Wenn Du immer brav bist, will garantiert auch keiner Dein Handy (bzw. dessen Inhalt) sehen oder prüfen und Dein privater Bereich bleibt "unberührt". Zwischen absolut brav und Terrorist gibt es aber viele viele kleine Zwischenstufen. Niemand ist absolut brav und hat sich noch nie was zuschulden kommen lassen. Und selbst wenn, heißt das nicht, daß das dann jeder Cop auch so sehen mag. Traurig, wenn für viele egal ist, daß wegen dem (Anfangs)Verdacht einer Verkehrs-OWI schon in die Grundrechte eingegriffen werden kann. Gott sei Dank scheinen aber immer mehr kritisch darüber nachzudenken - wie die letzten Wahlergebnisse in Berlin und die letzten Bundestagswahlumfragen zeigen. Zurück zum Thema: was nützt es Euch denn, mein Handy sicherzustellen, wenn das eh mit einer PIN geschützt ist? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Wenn Du immer brav bist, will garantiert auch keiner Dein Handy (bzw. dessen Inhalt) sehen oder prüfen und Dein privater Bereich bleibt "unberührt". Das Problem ist, ich bin brav , aber nicht alle sind so brav wie ich. Vor allem sind einige viel neugieriger, und halten ihre Nasen in jeden MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 @hartmut, Du hast vor einer Radarfalle gebremstdas tu ich grundsätzlich (sofern ich sie denn rechtzeitig erblicke bzw ich vom Gegenverkehr gewarnt werde oder sonstwie drauf aufmerksam werde,dass da wieder Wegelagerer ihr Unwesen treiben.Bin ich jetzt potentieller Kandidat den man rauspicken kann mit nem konkreten Anfangsverdacht? Selbst wenn ich nicht brav wäre und ein Cop mein Handy haben wollte, würde ers nicht bekommen,weil er da schon mal gar nicht dran kommt,denn die Türen sind von innen verriegelt. Dass ein Cop meine Fahrertür einfach mal so aufgerissen hat und ich dessen verrauchten Gesichtsschornstein direkt vor meinem Gesicht hatte hat mir gereicht,sowas kommt nicht wieder vor.Kommts zu ner Kontrolle,wird das Fenster einen Spalt geöffnet und dadurch gehen die gewünschten Unterlagen raus und wieder rein,es sei denn,man möchte,dass ich aussteige um den Verbandskasten zu zeigen,selbst dannwird das Fahrzeug verschlossen und die Heckklappe separat wieder geöffnet. @hartmut,auch in angeschaltetem Zustand bekommt niemand mein Smarty,grundsätzlich nicht.Soll er sich selbst eins kaufen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Bin ich jetzt potentieller Kandidat den man rauspicken kann mit nem konkreten Anfangsverdacht?Was fragst Du mich? Frage Goose. Selbst wenn ich nicht brav wäre und ein Cop mein Handy haben wollte, würde ers nicht bekommen,weil er da schon mal gar nicht dran kommt,denn die Türen sind von innen verriegelt.Goose wird dir schon sagen wie er in die Kiste und an dein Smarty kommt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Traurig, wenn für viele egal ist, daß wegen dem (Anfangs)Verdacht einer Verkehrs-OWI schon in die Grundrechte eingegriffen werden kann.Welches Grundrecht wäre das denn? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 gleich sind wir wieder beim erschossenen Hund... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 Bin ich jetzt potentieller Kandidat den man rauspicken kann mit nem konkreten Anfangsverdacht? Also um 'ne Hausdurchsuchung per Anfangsverdacht begründen, reicht bei einigen schon mal 'ne unbeschriftete CD aus. Hat es alles schon gegeben. Gut, dass das alles verkappte Ausnahmen sind Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted October 7, 2011 Report Share Posted October 7, 2011 gleich sind wir wieder beim erschossenen Hund...Warum drohst Du jetzt mit Schusswaffengebrauch? Aber mal im Ernst: Ich habe ja nun keine Navi-App auf dem Handy, aber ist das dort ähnlich wie bei reinen Navis? Letztere gibt es ja praktisch gar nicht ohne Poi-Anzeige. Und mir ist bislang keins untergekommen, wo nicht auch Messstellen als "von Interesse" angezeigt werden konnten. Incl. meines Vaters Navi - und da kann ich sicher sein, dass er sich das nicht draufgespielt hat. Könnte er gar nicht und wollte er auch nicht. Man könnte also demnach proplemlos alle Navieinsetzer rausziehen, weil ziemlich sicher eine OWI begangen wird. Wenn das bei Navi-Handys ähnlich ist - könnte das doch schon der Anfangsverdacht sein oder? Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Beim Tragen von einem Turban auf dem Kopf in Verbindung mit nem längeren dunklen Rauschebart kommt zumeist auch immer ein Anfangsverdacht auf....allerdings in eine andre Richtung. @Toxic Waste Man könnte also demnach proplemlos alle Navieinsetzer rausziehen, weil ziemlich sicher eine OWI begangen wird. Du weißt aber auch,dass die Cops unseres Landes dann keine Freizeit mehr hätten sondern 24 Stunden Dauerdienst schieben müßten,oder? Wenn man mal hochrechnet,dass fast jedes 2 Fahrzeug in DE mit so nem Teil ausgestattet ist,hinzukommend noch die ganzen ausländischen KFZ....und bei allen soll der Anfangsverdacht mitfahren,man würde mit dem Gerät illegale Apps nutzen....na dann mal viel Spaß,bin auf den Kosten/Nutzen-Aufwand gespannt Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 71 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Traurig, wenn für viele egal ist, daß wegen dem (Anfangs)Verdacht einer Verkehrs-OWI schon in die Grundrechte eingegriffen werden kann.Welches Grundrecht wäre das denn? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Man könnte also demnach proplemlos alle Navieinsetzer rausziehen, weil ziemlich sicher eine OWI begangen wird. Wenn das bei Navi-Handys ähnlich ist - könnte das doch schon der Anfangsverdacht sein oder? Der Rückschluss "Erfahrungsgemäß haben fals alle Navis solche Software, also dieses vmtl. auch" reicht sicher nicht. Da muss man schon ein bisschen mehr Fleisch dran bringen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.Ja, das hatte ich mir gedacht. Eine entsprechend sauber begründete Handykontrolle halte ich allerdings nicht für einen derartigen Eingriff, das kann man aber natürlich anders sehen. Ich denke also, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung wird das offen bleiben. Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 71 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Ein Handy ist heutzutage bei vielen schon ein kleiner PC.Da kann man Kontakte einsehen, Mails, Informationen über Telefonanrufe oder sonstige Kommunikation.Meist mit völlig unbeteiligten. Bei Rechtsanwälten eventl. mit Clienten.Man kann nachschauen, auf welchen Seiten gesurft wurde, was ich in Onlineshops ge- oder verkauft habe.Ob ich mich über medizinische Probleme im Web informiert habe.Wo man geparkt hat.usw. usw. Und sowas würdest Du alles ohne richterlichen Beschluß preisgeben? Na Gott sei Dank, daß ich mit Dir nicht in geschäftlichen oder privaten Kontakt stehe. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,748 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Ist ein Smartphone denn dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen?Für mich handelt es sich dabei vielmehr um ein Kommunikationsgerät. Nur weil eine installierte App derartige Maßnahmen anzeigen kann, ist das Gerät noch lange nicht für diesen Zweck bestimmt.Ist ein normales Navi denn dazu bestimmt? Nein. Aber verboten sind auch entsprechende POIs auf diesen Geraten. Es ist immer dasselbe.Das Recht wird gebeugt, wie es gerade passt.Das ist Unsinn. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 808 Posted October 8, 2011 Report Share Posted October 8, 2011 Ein Handy ist heutzutage bei vielen schon ein kleiner PC.Bei vielen vielleicht, bei den meisten die ich kenne(ich eingeschlossen), nicht.Und nu? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 9, 2011 Report Share Posted October 9, 2011 gleich sind wir wieder beim erschossenen Hund...Ging mir auch durch den Kopf, als ich bis hierhin gelesen habe..... Ein Handy ist heutzutage bei vielen schon ein kleiner PC. [....]Man kann nachschauen, auf welchen Seiten gesurft wurde, was ich in Onlineshops ge- oder verkauft habe.Ob ich mich über medizinische Probleme im Web informiert habe.Wo man geparkt hat.usw. usw.Das kann man alles auf deinem Mobile nachverfolgen? Du solltest mal ein wenig ueber deinen persoenlichen Schutz der Daten nachdenken...... Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 71 Posted October 9, 2011 Report Share Posted October 9, 2011 Ein Handy ist heutzutage bei vielen schon ein kleiner PC.Bei vielen vielleicht, bei den meisten die ich kenne(ich eingeschlossen), nicht.Und nu?Bei den meisten, die ich kenne, doch - Tendenz steigend.Und nu?Ich wage sogar die Voraussage, daß das in spätestens 10 Jahren bei 80-90% der Handys (in Deutschland) so sein wird. Ein Handy ist heutzutage bei vielen schon ein kleiner PC. [....]Man kann nachschauen, auf welchen Seiten gesurft wurde, was ich in Onlineshops ge- oder verkauft habe.Ob ich mich über medizinische Probleme im Web informiert habe.Wo man geparkt hat.usw. usw.Das kann man alles auf deinem Mobile nachverfolgen? Du solltest mal ein wenig ueber deinen persoenlichen Schutz der Daten nachdenken...... Ja was meinst Du, warum mein Handy eine PIN hat - und warum ich hier poste. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted October 9, 2011 Report Share Posted October 9, 2011 @harryb viele Iphone-Nutzer (und sicher nicht nur diese) wissen gar nicht,was Apple so über sie speichert,vor allem wie lange gewisse daten gesichert bleiben. Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 71 Posted October 9, 2011 Report Share Posted October 9, 2011 @diver: völlig korrekt .Diese Art von Daten werden dann aber bei Apple (oder sonstigen) auf den Servern gespeichert.Oder wenn auf dem Handy, dann so, daß man nicht ohne weiteres rankommt.Die würde also Polizeimeister XY bei einer Kontrolle meines Handys auf Blitzer-Apps auch nicht zu Gesicht bekommen. Schlimm genug ist es trotzdem - aber das ist dann eben wieder eine andere Baustelle. Quote Link to post Share on other sites
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