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Handyapps - Kontrolle


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Auch, wenn im Hentschel nur von stationären Punkten die Rede ist, kannst du davon ausgehen, daß in der nächsten oder übernächsten Ausgabe auch die mobilen Punkte mit erfasst werden. Auch der Hentschel braucht ein bisschen Zeit und so alt sind die Programme zur Anzeige mobiler Punkte noch nicht.

 

Mit Radioberichten kannst du es insofern nicht vergleichen, als daß diese zwar geeignet sind, aber es außerhalb deiner Kontrolle liegt, ob und wann sie durchgegeben werden.

Das Navi bzw. die entsprechende Software ist dafür bestimmt, weil du die Software gezielt zu diesem Zweck da drauf kopiert hast und sie keinen anderen Zweck hat.

 

Gruß

Goose

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also so oder so, wenn es wirklich häufiger zu kontrollen von smartphones mit den entsprechenden apps kommen sollte, wir da sicher relativ schnell eine lösung gefunden werden. sei es, dass sich die app mittels eines knopfdrucks löschen lässt, oder andere kreative möglichkeiten, damit diese nicht entdeckt werden kann.

es ist wie mit dem internet, hier versagen früher oder später die möglichkeiten der exekutive.

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Ideal wäre es doch, wenn man das System eines Smartphones vollständig verschlüsseln könnte.

Es müsste ein Truecrypt-Pendant für Android etc. geben. Im Falle einer Kontrolle müsste man das Gerät dann nur ausschalten. Schon könnte nichts mehr nachgewiesen werden.

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Ich weiß nicht wie es bei Android ist aber bei meinem Handy kann man einstellen dass es beim Neustart nicht nur die Pin sondern auch den Gerätecode verlangt.

 

Hat man den nicht kann das Gerät nur beim Hersteller durch Einwurf von vielen Münzen zum Leben erweckt werden. Ob sich das mit der Verhältnismäßigkeit deckt wage ich zu bezweifeln und ob der ausländische Hersteller gegen seine Kunden arbeitet ist auch offen.

 

Habe dank diesem Thread hier übrigens die Option bei meinem Handy eingeschalten. Ebenso die Möglichkeit zur Fernsperrung. Die Kollegen von Goose können gerne mit ihren eigenen Handy rumspielen aber nicht mit meinem!

 

 

es ist wie mit dem internet, hier versagen früher oder später die möglichkeiten der exekutive.

:unsure:

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Ideal wäre es doch, wenn man das System eines Smartphones vollständig verschlüsseln könnte.

 

Evtl. reicht auch der eingebaute PIN. Mein Garmin nüvi lässt sich jedenfalls am PC nicht ohne Eingabe des PINs (am Gerät) auslesen. Ebenso verhält es sich scheinbar mit dem iPhone, welches ein Kollege neulich bei mir zum Aufladen an den PC gesteckt hat. Ich konnte zwar das Gerät sehen, aber es erschien letztlich nur ein leerer Ordner ohne Schreibrechte.

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Mein Handy ist nur mit einem Wisch über das Display zu entsperren. Im Falle einer Beschlagnahmung würde ich das Handy vom nächsten Rechner aus fernlöschen. Die Frage ist doch wie praktikabel ist diese Kontrolle eines Handys? Macht man sich da nicht auch etwas lächerlich? Ich stelle mir die Situation vor:"Es liegt ein Verdacht vor, dass sie eine entsprechende App auf ihrem Handy installiert haben". "Bitte nehmen Sie das Handy". "Ist gesperrt". "Klar". "Entsperren bitte". "Nö. Weshalb. Können Sie aber gerne mitnehmen".

 

Ganz ehrlich. Ich muss niemanden das Handy entsperren, weil man davon ausgeht, irgendeine App sei auf dem Gerät. Wer will mich denn dazu zwingen? Das würde doch ins Lächerliche eskalieren. Daran hat doch kein Polizist Interesse. Ich wette sogar viele haben selbst eine solche App auf ihrem Smartphone.

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Ganz ehrlich. Ich muss niemanden das Handy entsperren, weil man davon ausgeht, irgendeine App sei auf dem Gerät. Wer will mich denn dazu zwingen? Das würde doch ins Lächerliche eskalieren. Daran hat doch kein Polizist Interesse. Ich wette sogar viele haben selbst eine solche App auf ihrem Smartphone.

 

So ist es. Abgesehen davon, dürfte wohl niemand sein Privat- oder Gschäftshandy ohne längere Diskussionen (irggendwann hat der Herr PK ja auch Dienstschluss) rausgeben, wenn es heißt ihr Handy ist (mental) beschlagnahmt.

 

Auch, wenn im Hentschel nur von stationären Punkten die Rede ist, kannst du davon ausgehen, daß in der nächsten oder übernächsten Ausgabe auch die mobilen Punkte mit erfasst werden.

 

Es bleibt abzuwarten wie dieser Hentschel urteilt....

 

Mit Radioberichten kannst du es insofern nicht vergleichen, als daß diese zwar geeignet sind, aber es außerhalb deiner Kontrolle liegt, ob und wann sie durchgegeben werden.

Das Navi bzw. die entsprechende Software ist dafür bestimmt, weil du die Software gezielt zu diesem Zweck da drauf kopiert hast und sie keinen anderen Zweck hat.

 

Beim "Navi" sind wir uns einig, falls eine entsprechende Datenbank drauf ist, die für das Anzeigen bestimmt ist. Dies ist bei den thematisierten Handy-Apps im Allgemeinen nicht der Fall (sofern man von der zusätzlichen Funktionalität stationäre Anlagen anzuzeigen absieht. Wobei diese Datenbank nebenbei auch nicht installiert, sondern lediglich einzelne Datensätze fernmündlich vermittelt werden). Hier werden lediglich aktuelle Gefahrenstellen (temporäre Meldungen) kommuniziert, was der eigentlichen Bestimmung eines Mobilfunkgeräts entspricht. Zum Argument der Kontrolle über diese Meldungen verweise ich auf das Saarland. Hier werden die mobilen Messstellen sogar von offizieller Seite aus veröffentlicht und sind bei Bedarf jederzeit über eine Internetseite abrufbar. Daran kann man das also nicht fest machen....

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Es bleibt abzuwarten wie dieser Hentschel urteilt....
Peter Hentschel urteilt nicht (mehr...)

Der Hentschel ist ein Verkehrsrechtskommentar, hier werden Urteile gesammelt.

 

Wir beginnen nun die gleiche Diskussion, die bei den Blitzwarnungen am Navi geführt wurden.

Es werden keine Gefahrenstellen kommuniziert, es werden Standorte von Geschwindigkeitsüberwachungen verbreitet und dann angezeigt.

Damit handelt es sich um ein Gerät, welches eine Funktion hat, die dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

 

Gruß

Goose

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Es werden keine Gefahrenstellen kommuniziert, es werden Standorte von Geschwindigkeitsüberwachungen verbreitet und dann angezeigt.

 

Das ist Ansichtssache. Wie gesagt, im Saarland scheint man die Verbreitung von temporären Geschwindigkeitsüberwachungen anders zu werten...

 

Damit handelt es sich um ein Gerät, welches eine Funktion hat, die dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

 

Nein, das Gerät ist nicht dazu bestimmt. Allenfalls die aufgespielte Software, und diese dient in erster Linie dem Austausch von (legalen) Informationen. Die Verbreitung und der Empfang von Meldungen über mobile Messstandorte ist nämlich nicht verboten.

 

Edit: Über die "Bestimmung" von Software zur Datenvermittlung können wir lange diskutieren. Angefangen bei Internettauschbörsen....

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Das ist Ansichtssache.
Schauen wir doch mal z.B. auf "blitzer.de". Irgendwie finde ich da keine Gefahrenstellen, sondern nur Standorte mobiler und stationärer Überwachungen.
Wie gesagt, im Saarland scheint man die Verbreitung von temporären Geschwindigkeitsüberwachungen anders zu werten...
Es ist ein Unterschied, ob nun speziell die für deine Strecke zutreffenden Daten automatisiert kurz vor Erreichen des jeweiligen Ortes genannt werden oder einfach alle im Umkreis befindlichen Daten im Radio benannt werden.

 

 

Damit handelt es sich um ein Gerät, welches eine Funktion hat, die dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Nein, das Gerät ist nicht dazu bestimmt. Allenfalls die aufgespielte Software, und diese dient in erster Linie dem Austausch von (legalen) Informationen. Die Verbreitung und der Empfang von Meldungen über mobile Messstandorte ist nämlich nicht verboten.
Eine der Funktionen des Gerätes ist dafür bestimmt. Und das genügt.

Bevor wir nun diese Diskussion weiter führen, schlage ich vor, daß du mal die Suchfunktion nutzt und dich entsprechend mit dem Thema befasst. Dann könnte man sich die permanente Wiederholung der rechtlichen Situation sparen.

 

Gruß

Goose

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Eine der Funktionen des Gerätes ist dafür bestimmt. Und das genügt.

 

Das ist keine Funktion des Gerätes, sondern eine mögliche Anwendung. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

 

Bevor wir nun diese Diskussion weiter führen, schlage ich vor, daß du mal die Suchfunktion nutzt und dich entsprechend mit dem Thema befasst. Dann könnte man sich die permanente Wiederholung der rechtlichen Situation sparen.

 

lol, ja werde mal schauen welche Weisheiten du zu diesem Thema schon verzapft hast. :unsure:

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Das ist keine Funktion des Gerätes, sondern eine mögliche Anwendung. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Nein, das ist in diesem Fall kein Unterschied. Durch die entsprechende Software hat das Gerät die entsprechende Funktion.

 

Den Vogel kannst du dir sparen, befasse dich lieber mit der Thematik.

 

Gruß

Goose

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Ich glaub, hier kann man diskutieren wie man will.

Im Zweifelsfalle wird ein Richter die Entscheidung treffen.

Und auch der wird wohl eher mehr aus dem Bauch heraus urteilen

da diese Thematik so komplex und dynamisch ist, daß sie niemals in Gesetzestext festgeklopft werden kann.

 

Deshalb im Zweifelsfall bei Polizeikontrolle Handy aus (passiert sowieso, wenn ich es aus der Handyhalterung rausnehme)

und PIN zum Wiedereinschalten nicht rausrücken - fertig.

Sollten die Cops es einbehalten ist das zwar ärgerlich aber auch nicht schlimm.

Bezahlt hat es mein Chef und Backupgerät liegt schon zu hause rum.

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@SNBoris: Hast ja Recht... Nur die absehbare Bettelei nach Herausgabe der PIN würde mich nerven. Nichtsdestotrotz stellt der PIN-Schutz für Spezialisten auf dem Gebiet kein echtes Problem dar. Aber natürlich werden diese Leute niemals für so einen Klimbimm eingesetzt werden.

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Mit Radioberichten kannst du es insofern nicht vergleichen, als daß diese zwar geeignet sind, aber es außerhalb deiner Kontrolle liegt, ob und wann sie durchgegeben werden.

Falsch auch Radiomeldungen kann ich speichern und gezielt abrufen insbesondere "Verkehrsmeldungen" TMC sei als Stichwort gemeint.

 

Deshalb im Zweifelsfall bei Polizeikontrolle Handy aus (passiert sowieso, wenn ich es aus der Handyhalterung rausnehme)

und PIN zum Wiedereinschalten nicht rausrücken - fertig.

Aber vorher den Motor ausschalten, denn sonst kostet es 40 Euro und einen Punkt. :unsure:

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Aber natürlich werden diese Leute niemals für so einen Klimbimm eingesetzt werden.

 

Nee.. die müssen Bundestrojaner programmieren. :blush:

 

 

Aber vorher den Motor ausschalten, denn sonst kostet es 40 Euro und einen Punkt. :unsure:

Auch wieder so eine Frage: ist bei einem Auto mit Start/Stop-Automatic eigentlich der Motor aus (im Sinne dieses Gesetztes) wenn der Motor aus ist?

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Mit Radioberichten kannst du es insofern nicht vergleichen, als daß diese zwar geeignet sind, aber es außerhalb deiner Kontrolle liegt, ob und wann sie durchgegeben werden.

Falsch auch Radiomeldungen kann ich speichern und gezielt abrufen insbesondere "Verkehrsmeldungen" TMC sei als Stichwort gemeint.

Na, jetzt bin ich aber gespannt, wie du Radiomeldungen so aufarbeitest, daß dein Radio dir automatisch ausschließlich die entsprechende Meldung jeweils 500 Meter vor Erreichen des entsprechenden Ortes mitteilt...

 

Gruß

Goose

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Na, jetzt bin ich aber gespannt, wie du Radiomeldungen so aufarbeitest, daß dein Radio dir automatisch ausschließlich die entsprechende Meldung jeweils 500 Meter vor Erreichen des entsprechenden Ortes mitteilt...

Mein Navi empfängt TMC-Meldungen und informiert mich, wenn auf meiner Strecke eine Behinderung ist. Und dann darf ich mich auch noch entscheiden, ob es mich - unter Kenntnis der anderen Störungen - auf einer anderen Strecke zum Ziel bringt. Diese Technik ist "ur"alt.

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Informiert dein Navi dich denn auch mittels TMC über Verkehrsüberwachungsmaßnahmen? Das wäre mir nämlich neu.

Es kommt nur darauf an, was in die TMC-Meldungen per Code reingeschrieben wird. Technisch ist das sicherlich kein Problem. Die genaue Definition der im TMC zulässigen Meldungen habe ich gerade nicht so schnell im Internet gefunden (und die BaSt will dafür Geld).

 

Die nächste Frage wäre dann eher, ob der Rundfunkstaatsvertrag solche Inhalte im TMC zulässt?

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Das ist Ansichtssache.
Schauen wir doch mal z.B. auf "blitzer.de". Irgendwie finde ich da keine Gefahrenstellen, sondern nur Standorte mobiler und stationärer Überwachungen.

 

Aber ich dachte es wird nur an Gefahrenstellen geblitzt? Ist es nicht das, was und die Städte klarmachen wollen? Das es eben NICHT ums Geld geht?

 

;-)

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Es werden keine Gefahrenstellen kommuniziert, es werden Standorte von Geschwindigkeitsüberwachungen verbreitet und dann angezeigt.

Damit handelt es sich um ein Gerät, welches eine Funktion hat, die dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

 

Gruß

Goose

 

Noch mal die Frage: ist ein nicht scharfer Starenkasten eine gültige Verkehrsüberwachungsmassnahme oder nicht ?

Grüsse

snb

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Blitzer werden meines Erachtens auch per TMC übertragen und dann auch gemeldet, wenn er auf der Strecke liegt. Eben wie ein Stau.

 

Das hängt aber vom Sender ab.

 

Das kenne ich nicht.

snb

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Es werden keine Gefahrenstellen kommuniziert, es werden Standorte von Geschwindigkeitsüberwachungen verbreitet und dann angezeigt.

Damit handelt es sich um ein Gerät, welches eine Funktion hat, die dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

 

Gruß

Goose

 

Noch mal die Frage: ist ein nicht scharfer Starenkasten eine gültige Verkehrsüberwachungsmassnahme oder nicht ?

Grüsse

snb

Ja, es handelt sich um eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme i.S.d. § 23 StVO

 

Gruß

Goose

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Es kommt nur darauf an, was in die TMC-Meldungen per Code reingeschrieben wird.

Kennst du nicht den Code für Blitzermeldungen im Verkehrsfunk?

 

Klingt in etwa so:

 

"Achtung! Auf der B27 zwischen Tübingen und Kirchetellinsfurt freilaufende Rinder."

 

Ab und zu soll es funktionieren, dass solche Gefahrenmeldungen tatsächlich übertragen werden. :100:

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Kennst du nicht den Code für Blitzermeldungen im Verkehrsfunk?

 

Klingt in etwa so:

 

"Achtung! Auf der B27 zwischen Tübingen und Kirchetellinsfurt freilaufende Rinder."

Dann geht das natürlich. Heute hatte mein Navi eine TMC-Meldung über "Gegenstände auf der Straße", für freilaufende Rinder sollte es dann wohl auch einen TMC-Code geben ;-)

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  • 2 months later...

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