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Handyapps - Kontrolle


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Also ich habe diese App auf meinem Samsung Galaxy S2 nicht verfügbar, weil ich immer und völlig vorschriftsmäßig unterwegs bin.... :unsure:

 

LG!

Eribär

 

Und mein Vater ist der Papst. ;):whistle:

 

Gruss gery41

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Bevor unsere deutschen Freunde und Helferlein das Handy von nem Deutschen checken wäre es angebracht,dies bei jedem langhaarigen Bombenleger,Muschkoten,Turban- und Burkaträger und Kamelbluttrinker durchzuführen,die Wahrscheinlichkeit,so eine (oder mehrere gravierendere) strafbare Handlungen aufzudecken bzw zu vereiteln wäre Prozentual gesehen ein vielfaches Höher als das Fahnden nach einer Blitzer-App,die im Vergleich hierbei eine Peanut wäre.

 

wenn das nämlich so weitergeht,traut sich bald kein Europäer mehr mit einer solchen Gestalt zusammen auf engerem Raum zu sein bzw fahren oder fliegen.

 

@Gery,

dann wären wir ja Geschwister, ach ne, geht ja nicht,der Papst darf ja keinen Nachwuchs haben.

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Bevor unsere deutschen Freunde und Helferlein das Handy von nem Deutschen checken wäre es angebracht,dies bei jedem langhaarigen Bombenleger,Muschkoten,Turban- und Burkaträger und Kamelbluttrinker durchzuführen,.......

 

@Diver: Einfach widerwärtig, Deine Denke.

 

Eribär

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@Diver: Einfach widerwärtig, Deine Denke.
Zu viel der Ehre - ich glaube nicht, daß er denkt.

 

Wäre es nicht angebracht, solche Beitragsteile zu löschen?

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Wer hier mal nachliest wird feststellen, das sich die Ordnungshüter untereinander selbst nicht einig sind, was das Thema anbelangt.

Da das MIK NRW diesbezüglich bereits eindeutig Stellung bezogen hat, ist die Einigung für NRW bereits vollzogen. Ich wusste nicht, dass andere Bundesländer andere Ansichten vertreten.

 

Gruß

Goose

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Also ich habe diese App auf meinem Samsung Galaxy S2 nicht verfügbar, weil ich immer und völlig vorschriftsmäßig unterwegs bin.... :unsure:

Das spielt keine Rolle.

Du darfst das Gerät während der Fahrt trotzdem nicht dabei haben.

 

Jedenfalls kommt man zu diesem Schluss, wenn man der Logik unserer Judikative folgt.

Bereits das Mitführen eines Smartphones mit installierter Radarwarner-App wurde für rechtswidrig befunden, da das Programm mit wenigen Handgriffen in Betrieb gesetzt werden kann.

 

Nun sind allerdings ebenfalls nur wenige Handgriffe erforderlich, um eine entsprechende App aus dem Market herunterzuladen und zu installieren. Das lässt sich sicher innerhalb einer Minute bewerkstelligen. Wer etwas Übung hat, benötigt wahrscheinlich gerade einmal 30 Sekunden.

 

Jedes Smartphone lässt sich also in kürzester Zeit in einen Radarwarner verwandeln und ist deshalb verboten!

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@Biber

 

Wäre es nicht angebracht, solche Beitragsteile zu löschen

 

mit welcher Begründung willst du denn was löschen?

 

Ich hab nur die Wahrheit gesagt,vor allem ist es das,was viele Bürger mittlerweile denken,vor allem unsere Leute in Afghanistan,denn dort traut man diesen Leutchen schon lang nicht mehr über den Weg.

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Ich hab nur die Wahrheit gesagt, (..............)

 

@Diver: Ja, Deine Wahrheit, die Deinem (für mich dumpfen) Intellekt entspricht. Über Schwarzafrikaner und Asiaten hast Du Dich noch nicht geäußert - kommt da noch was?

 

Eribär

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@eribaer,

 

überprüfe mal deinen intellekt.

 

Schwarzafrikaner haben -zumindest bisher- keine IED-Anschläge verübt,genauso wie Asiatische Mitmenschen,sowas kommt aus den nahen/mittleren Osten,und dort findet man genau die von mir genannten Personen mit diesen Merkmalen.

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Wieso darf dieser XXXXXXXXX hier weiter posten, während die Verfasser von weitaus harmloseren Beiträgen gesperrt werden?

 

 

[mod]

Ich denke, der Nettigkeiten sind hier jetzt genug ausgetauscht worden. Künftige werde ich rigoros editieren. Und ggf. gibt's für den Betreffenden auch noch einen kleinen Zuschlag. Also BITTE..... !!

[/mod]

Edited by Bluey
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[mod]

Bitte mal wieder zum Thema zurückkommen und die Privatfehde per PN austauschen.

 

Gast225

[/mod]

 

@Mod: Ok, danke für die Ermahnung. Und nein, es ist keine Ironie mit im Spiel.

 

Werde daher Diver möglicherweise eine PN senden und ihm auf diesem Weg mitteilen, dass ich ihn für einen xenophoben (...Selbstzensur...) halte. Und im Falle einer PN würde ich auch begründen, weshalb ich ihn für etwas (....Selbstzensur....) halte. Befürchte nur, dass er es nicht verstehen wird.....

 

LG!

Eribär

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Ich hab nur die Wahrheit gesagt,vor allem ist es das,was viele Bürger mittlerweile denken,vor allem unsere Leute in Afghanistan,denn dort traut man diesen Leutchen schon lang nicht mehr über den Weg.

:whistle: Du hast hier Deine Wahrheit gesagt - und die interessiert keinen Menschen!

[mod]

Sollte nochmals aehnliches von Dir hier im Forum zu lesen sein, wirst Du deinen letzten Beitrag hier verfasst haben, lass es Dir gesagt sein!

:unsure:

[/mod]

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Ich hab nur die Wahrheit gesagt,vor allem ist es das,was viele Bürger mittlerweile denken,vor allem unsere Leute in Afghanistan,denn dort traut man diesen Leutchen schon lang nicht mehr über den Weg.

:unsure: Du hast hier Deine Wahrheit gesagt - und die interessiert keinen Menschen!

 

 

Reicht doch oder?

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Nein, das reicht nicht, es zeigt nur auf, dass Du nichts, aber auch gar nichts verstehst..... Ich bat Dich recht deutlich, das 'wieder' zu erlaeutern. Das weist naemlich darauf hin, dass ich angeblich schon mal Meinungen verboten haette, weil sie mir nicht passten. Bitte fuehre den Nachweis - oder halte schlicht und einfach den Rand! :unsure:

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Also willst du ihm die Meinung verbieten.

Genau so wuerde ein Dreijaehriger argumentieren.......

'BELuser' hat es schon angedeutet, worum es geht. Meinetwegen kann 'Driver' seine krude Meinung behalten - nur kund tun wird er sie hier nicht mehr. Ich hoffe, Du verstehst es jetzt..... :unsure:

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also mein Navi warnt vor "Unfallschwerpunkten"

Mein Navi zeigt mir ein durchgestrichenes McDoof Logo, soll

bedeuten: An dieser Stelle gibt es keinen McDoof.

 

Schönen Tag

snb

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Nun sind allerdings ebenfalls nur wenige Handgriffe erforderlich, um eine entsprechende App aus dem Market herunterzuladen und zu installieren. Das lässt sich sicher innerhalb einer Minute bewerkstelligen.

 

Nach dieser Logik könnte man aber jedem, der KEIN Smartphone o.Ä. hat, auch bestrafen. Weil es ja kein großer Aufwand ist, beim nächsten Blödmarkt anzuhalten und sich ein derartiges Gerät zu besorgen....

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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solange nicht ein Gericht klar Position äußert, drehen wir uns doch im Kreis.

 

Meine Meinung dazu: Solange eine solche App nur auf dem Handy installiert, aber nicht in Betrieb ist, ist ein Smartphone auch kein Gerät, welches dazu bestimmt ist blah blah blah...

 

In Betrieb ist eine solche App - und da wird es wirklich eindeutig - wenn es ein GPS Signal empfängt und warnt.

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Bis ein Gericht entscheidet, kann ja noch dauern.

 

Was ist denn, wenn man das Smartphone (nach Aufforderung durch den Polizisten) aus seiner Halterung nimmt und dem Polizisten wie gewünscht übergibt? Dann sucht er darauf nach einer Blitzerwarner-App? Aber wie? Kennen alle Polizisten alle Apps? Wenn die App sich hinter einem anderen Icon versteckt? Wenn ich bei der Übergabe versehentlich das Smartphone ausschalte? Und dann im Eifer des Gefechts und angesichts der ungewohnten Situation einer Polizeikontrolle 3-mal die falsche Pin eingebe?

 

Bin ich froh, dass mein Handy keine Apps kann!

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Der Gesetztgeber in seinem Wahn, alles reglementieren zu müssen, rennt dem techn. Fortschritt hinterher

und macht sich dabei immer lächerlicher.

Leid tun mir nur irgendwie die Cops, die es ja mehr oder weniger ausbaden müssen.

 

Rein techn. wäre es doch heutzutage schon möglich, jedes Handy rein passiv per SMS mit Blitzermeldungen zu versorgen.

 

Wäre übrigens ne interessante Geschäftsidee, an alle Interessenten gegen einen kleinen monatlichen Obulus

entsprechende Meldungen für die täglich zu fahrenden oder auch flexible Strecken zukommen zu lassen.

Bei GPS-Handys kann das dann auch im Umkreis zum aktuellen Standort passieren.

Zusätzlich eine kleine App entwickeln, die mit einmal Tippen auf den Touchscreen die Position des gerade gesehenen

Blitzers an die Zentrale übermittelt, so daß alle Kunden davon partipizieren können.

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Gibt es vielleicht auch schon.

 

Bin schonmal auf die verzweifelten Versuche der Innenminister gespannt, sowas zu unterbinden.

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Mal eine Frage in den Raum gestellt:

was ist, wenn der "Starenkasten" nicht scharf ist ?

Stellt er dann immer noch eine Verkehrsüberwachungsanlage dar oder

nur einen hohlen Kasten , welcher explizit auf eine Gefahrenstelle hinweist ?

Weil dieser § 23 doch ausdrücklich das "warnen vor bzw. stören von Verkehrsüberwachungslagen"

ahndet.

Irgendjemand eine Idee/Meinung ?

 

Schönen Abend

snb

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Bin ich froh, dass mein Handy keine Apps kann!

 

Und ich bin froh, nicht über dieses App auf meinem Smartphone zu verfügen; verlasse mich lieber auf meinen speziellen Spürsinn, der mich rechtzeitig vor Messungen warnt bzw. diese deutlich erschwert :unsure:

 

Andererseits hat mich einmal in diesem Sommer dieser Spürsinn verlassen und ich wurde ausgerechnet in meiner Geburtsstadt in D geblitzt......

 

Bin sehr gespannt, wie die Exekutive mit dem Thema umgehen wird, wenn Smartphones eine größere Verbreitung finden. Einer (nicht repräsentativen) Umfrage in meinem Freundeskreis zufolge verfügt jeder der Befragten über eine entsprechende App, nur ich nicht, weil (s.o).

 

LG!

Eribär

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Diese App-Technologie ist doch State-Of-The-Art und sichert imho auf längere Zeit einen Vorsprung gegenüber den Ordnungskräften, da sie gegen diese "Schwarmintelligenz" nur wenig bis gar nichts ausrichten können. Konventionelle Radarwarnern/Anti-Laser sind heutzutage doch veraltete Technik, allein schon aufgrund der horrenden Kosten und der sich stetig verändernden Messtechnik.

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Diese App-Technologie ist doch State-Of-The-Art und sichert imho auf längere Zeit einen Vorsprung gegenüber den Ordnungskräften, da sie gegen diese "Schwarmintelligenz" nur wenig bis gar nichts ausrichten können. Konventionelle Radarwarnern/Anti-Laser sind heutzutage doch veraltete Technik, allein schon aufgrund der horrenden Kosten und der sich stetig verändernden Messtechnik.

 

Ja, möglicherweise hast Du recht, vorallem im Hinblick auf die Schwarmintelligenz.

 

Andererseits wird in meiner (Wahl-)Heimat Österr. heftig geradart und gelasert, und trotz der "veralteten Technik" ich habe seit über einem Jahr kein Ticket mehr bekommen, obwohl ich agO teilweise schon recht ambitioniert unterwegs bin. Und, da kommt der kleine Junge in mir durch, macht es Spaß, zu spüren, ob eine Radarbox akiv ist oder nicht. Und während alle anderen vor jeder Radarbox abbremsen, kannst Du mit der "veralteten Technik" bei inaktiven Boxen schön am Gaspedal bleiben.....

 

Und Lasermessungen? Ja, auch das ist für den kleinen Jungen in mir lustig. Und möglicherweise auch für die Messbeamten, wer weiß?

 

Wenn nur die Providas nicht wären.....

 

LG!

Eribär

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Nach dieser Logik könnte man aber jedem, der KEIN Smartphone o.Ä. hat, auch bestrafen. Weil es ja kein großer Aufwand ist, beim nächsten Blödmarkt anzuhalten und sich ein derartiges Gerät zu besorgen....

Warte nur ab.

Die GEZ fährt bereits auf dieser Schiene. :unsure:

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Diese App-Technologie ist doch State-Of-The-Art und sichert imho auf längere Zeit einen Vorsprung gegenüber den Ordnungskräften, da sie gegen diese "Schwarmintelligenz" nur wenig bis gar nichts ausrichten können. Konventionelle Radarwarnern/Anti-Laser sind heutzutage doch veraltete Technik, allein schon aufgrund der horrenden Kosten und der sich stetig verändernden Messtechnik.

 

Hallo? Moderne Radarwarner funktionieren klasse, gute Laserjammer sogar hervorragend. Mit Infrarotlicht zu messen und gleichzeitig so zu stören, dass die Cops es nicht merken, ist imho sogar hochmodern. Gegen moderne Lichtschranken mag noch kein Kraut gewachsen sein, aber prinzipiell geht es auch nur um Risikominimierung...

 

Die Apps dagegen taugen sehr gut bei fixen Kontrollpunkten. Starenkästen, Observer und wie das ganze festinstallierte Zeugs heißt. Bei mobilen Messungen dagegen ist auf eine App (noch) kein Verlass. Zu wenig, die sich aktiv beteiligen...

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Zu wenig, die sich aktiv beteiligen...

Ich denke, das wird sich bald ändern.

Die Handhabung ist kinderleicht, Smartphones finden eine immer größere Verbreitung und sogar das Fernsehen macht fleißig Werbung für diese Programme.

 

Wer früher mit der Lichthupe gewarnt hat, dem wird es auch nicht zu aufwendig sein, zusätzlich das Smartphone anzutippen. :unsure:

Auf Autobahnen funktioniert die Warnung vor mobilen Blitzern bereits ganz gut.

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solange nicht ein Gericht klar Position äußert, drehen wir uns doch im Kreis.

 

Meine Meinung dazu: Solange eine solche App nur auf dem Handy installiert, aber nicht in Betrieb ist, ist ein Smartphone auch kein Gerät, welches dazu bestimmt ist blah blah blah...

 

In Betrieb ist eine solche App - und da wird es wirklich eindeutig - wenn es ein GPS Signal empfängt und warnt.

 

Ich habe gerade im aktuellen Hentschel nachgelesen:

 

Nicht verboten (i.S. des Art. 23 Abs. 1b StVO) sind Geräte, die lediglich geeignet sind, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen. Andernfalls fielen auch Autoradios darunter. ABER: Für das Verbot des Ib genügt es andererseits, dass bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige [oder Störung] von Verkehrsüberwachungen dient, etwa die Ausstattung eines [...] Navigationsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmassnahmen bestimmten Zusatzgerät. Auch Navigationsgeräte, Organizer oder Personal Digital Assistants (PDA) fallen unter Ib wenn sie mit einer Software ausgestattet sind, die stationäre Überwachungsanlagen anzeigt (als sog. "points of interest", POI), selbst wenn diese nicht in Betrieb sind.

 

Quelle: Hentschel, 41. Auflage (2011), RN35 zu Art. 23 StVO

 

Untersagt ist der Betrieb und das betriebsbereite Mitführen eines verbotenen Geräts, wobei es auf die Absicht nicht ankommt. Betriebsbereit ist ein Gerät NICHT, wenn es ohne solche Einsatzbereitschaft transportiert wird, z.B. verpackt zu Verkaufszwecken, wenn es fehlerhaft ist, sich kein Stromversorgungskabel im Fzg. befindet oder die erforderlichen Daten (als "POI") noch nicht eingepflegt sind.

 

Sinngemäss aus Hentschel, 41. Auflage (2011), RN36 zu Art. 23 StVO

 

Der Schlüssel liegt also entweder in der Verschlüsselung der POI oder einer diskret auslösbaren Not-Löschfunktion.

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Ja... oder in einer WebApp, die im Browser des Gerätes läuft.

 

Interessant in diesem Zusammenhang sind auch einschlägige Gruppen bei Facebook etc.... Und ob die Beteiligung bzw. der Zusammenschluß/Versammlung in solchen kriminellen Vereinigungen vllt. bald verboten wird....

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Was ist denn, wenn man das Smartphone (nach Aufforderung durch den Polizisten) aus seiner Halterung nimmt und dem Polizisten wie gewünscht übergibt? Dann sucht er darauf nach einer Blitzerwarner-App? Aber wie? Kennen alle Polizisten alle Apps? Wenn die App sich hinter einem anderen Icon versteckt? Wenn ich bei der Übergabe versehentlich das Smartphone ausschalte? Und dann im Eifer des Gefechts und angesichts der ungewohnten Situation einer Polizeikontrolle 3-mal die falsche Pin eingebe?

 

Der Polizist wird dein Eierfon (oder was Du eben hast) beschlagnahmen. Um es behördlich überprüfen zu lassen.

 

Und wenn Du dann nach etlichen Monaten die Zurückgabe deines Gerätes urgiert, wirst Du erfahren, daß es - leider leider - irgendwie in Verstoß geraten ist..... :unsure::blush:

 

Was angeblich gar nicht so selten vorkommen soll (detto bei Laptops, Uhren etc)

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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solange nicht ein Gericht klar Position äußert, drehen wir uns doch im Kreis.

 

Meine Meinung dazu: Solange eine solche App nur auf dem Handy installiert, aber nicht in Betrieb ist, ist ein Smartphone auch kein Gerät, welches dazu bestimmt ist blah blah blah...

 

In Betrieb ist eine solche App - und da wird es wirklich eindeutig - wenn es ein GPS Signal empfängt und warnt.

 

Ich habe gerade im aktuellen Hentschel nachgelesen:

 

Nicht verboten (i.S. des Art. 23 Abs. 1b StVO) sind Geräte, die lediglich geeignet sind, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen. Andernfalls fielen auch Autoradios darunter. ABER: Für das Verbot des Ib genügt es andererseits, dass bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige [oder Störung] von Verkehrsüberwachungen dient, etwa die Ausstattung eines [...] Navigationsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmassnahmen bestimmten Zusatzgerät. Auch Navigationsgeräte, Organizer oder Personal Digital Assistants (PDA) fallen unter Ib wenn sie mit einer Software ausgestattet sind, die stationäre Überwachungsanlagen anzeigt (als sog. "points of interest", POI), selbst wenn diese nicht in Betrieb sind.

 

 

 

Also definitiv illegal, wenn ich das richtig verstehe...

 

Der Schlüssel liegt also entweder in der Verschlüsselung der POI oder einer diskret auslösbaren Not-Löschfunktion.

 

Wobei die Sache dann immer noch illegal ist. Die Frage, die sich mir noch auftut ist, ob auch die Vernichtung (ähnlich wie bei Radarwarnern) rechtlich einwandfrei wäre oder ob die Smartphones eine andere Rolle spielen. Man müsste die App einfach vor der Kontrolle deinstallieren. Dauert auch nur 30 Sekunden...

 

Irgendwann sind wir wohl schlauer.

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Also definitiv illegal, wenn ich das richtig verstehe...
Du verstehst es richtig. Nun predige ich das ja schon seit Jahren, warum glaubt man mir nicht :unsure:

 

 

Die Frage, die sich mir noch auftut ist, ob auch die Vernichtung (ähnlich wie bei Radarwarnern) rechtlich einwandfrei wäre oder ob die Smartphones eine andere Rolle spielen.
Bei der Einziehung spielt natürlich die Verhältnismäßigkeit eine Rolle, daher wird man in der Regel zuvor aufgefordert, die Dateien zu löschen (mildere Maßnahme als Vernichtung des Gerätes). Kommt man dieser Aufforderung nicht nach (oder wird ein zweites Mal mit entsprechenden Dateien auf dem Gerät erwischt), so zeigt man jedoch, daß diese Maßnahme nicht geeignet war, wodurch dann auch die Einziehung zur Vernichtung durchaus wieder in Betracht kommt.

 

Gruß

Goose

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Also definitiv illegal, wenn ich das richtig verstehe...
Du verstehst es richtig. Nun predige ich das ja schon seit Jahren, warum glaubt man mir nicht

 

Weil die Rechtsprechung noch nicht mehrere Jahre alt, sondern ganz neu ist (47. Auflage (2011) des Hentschel). Ein weiterer Grund ist, dass Du Dich leider immer darauf berufst, es schlicht besser zu wissen, ohne nachvollziehbare Quellen zu liefern. Das möchte ich ausdrücklich als konstruktive Kritik verstanden wissen. Es bringt dem Forum keinen Mehrwert, wenn Du ständig behauptest, etwas besser zu wissen und dafür entweder keine Belege lieferst, oder aber Gesetzestexte zitierst, die das Gesagte nicht hergeben und ich dann in meiner wenigen Zeit die tatsächlichen Sachverhalte und entsprechende Quellen recherchieren und nachtragen muss.

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Auch (..) Personal Digital Assistants (PDA) fallen unter Ib wenn sie mit einer Software ausgestattet sind, die stationäre Überwachungsanlagen anzeigt (als sog. "points of interest", POI), selbst wenn diese nicht in Betrieb sind.[/i]

 

Quelle: Hentschel, 41. Auflage (2011), RN35 zu Art. 23 StVO

 

Streng genommen ist nur die Rede von stationären Überwachungsanlagen. Diese Funktionalität ist ja nicht zwangsläufig notwendig. Die hat man ohnehin im Kopf... Das Kommunizieren von mobilen Kontrollen (vgl. Radioberichte) ist demzufolge nicht verboten. :unsure:

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