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Teilschuld Für Den Vordermann Bei Auffahrunfällen?


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Hallo,

 

mich würde es interessieren wann für den Vordermann eine Teilschuld anfällt.

 

Angenommen ich fahre 10 km/h zu schnell, merke es und passe meine Geschwindigkeit so an das ich bremse aber es keien Bremsspuren hinterlässt. Der Hintermann war so dicht aufgefahren das es bei ihm nicht mehr reichte zum bremsen.

bekomme ich dann eine teilschuld?

 

bei grundlosem bremsen oder bei bremsen für kleintiere würde ich auf jedenfall eine teilschuld bekommen.

 

in welcher situation wäre ein bremsen gerechtfertigt ohne eine teilschuld zu bekommen?

und muss ich bei einem unfall eine aussage machen wenn die polizei gerufen wird?

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Angenommen ich fahre 10 km/h zu schnell, merke es und passe meine Geschwindigkeit so an das ich bremse aber es keien Bremsspuren hinterlässt. Der Hintermann war so dicht aufgefahren das es bei ihm nicht mehr reichte zum bremsen.

bekomme ich dann eine teilschuld?

Nein.

 

bei grundlosem bremsen oder bei bremsen für kleintiere würde ich auf jedenfall eine teilschuld bekommen.
Nur bei starkem Abbremsen.

 

in welcher situation wäre ein bremsen gerechtfertigt ohne eine teilschuld zu bekommen?
fast immer, siehe hier:
§4 Abstand

 

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

 

und muss ich bei einem unfall eine aussage machen wenn die polizei gerufen wird?
Nein.
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ok dann sieht das in meinen augen schon wieder anders aus.

 

d.h. solange keine bremsspuren vorhanden sind, wird es nicht als starkes bremsen ausgelegt und wenn ich keine aussage mache bin ich immer auf der sicheren seite nicht noch selbst als vordermann am unfall schuld zu sein?

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d.h. solange keine bremsspuren vorhanden sind, wird es nicht als starkes bremsen ausgelegt

Das stimmt so sicher nicht, aber wenn du nur um 10 km/h abbremst kann es keine besonders starke Bremsung gewesen sein.

 

Auf was willst du hinaus? Hattest du einen Unfall, oder hast du vor einen zu bauen?

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d.h. solange keine bremsspuren vorhanden sind, wird es nicht als starkes bremsen ausgelegt und wenn ich keine aussage mache bin ich immer auf der sicheren seite nicht noch selbst als vordermann am unfall schuld zu sein?

 

Sofern aus einer Videoaufzeichnung (iPhone, Onboard-Cam) oder einer Zeugenaussage nicht etwas anderes hervorgeht.

Und (Haftpflicht)Versicherungen, welche allgemein nur ungern zu zahlen pflegen, haben in der Regel versierte Anwälte. Die riechen die Verkehrserzieher-Mentalität schon am Schadensbericht.

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nein hatte bisher noch keinen unfall. allerdings mal einen drängler der mit so dicht auffuhr und lichthupe gegeben hat weil ich wohl zu früh wieder auf die rechte spur gewechselt bin.

 

hab dann gebremst udn der wär mir fast draufgeknallt :unsure:

 

dachte mir da in dem momentan bin ich ja immer teilschuld weil ich ja nur sagen kann das das nen kleintier über die strasse gelaufen ist.

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allerdings mal einen drängler der mit so dicht auffuhr und lichthupe gegeben hat weil ich wohl zu früh wieder auf die rechte spur gewechselt bin.

Das hoert sich ja immens interessant an. Fuehre ich mir deine Schilderung vor Augen, so entsteht das Bild, dass Du dem, der da rechts fuhr, direkt vor die Kuehlerhaube gezogen bist, wenn Du ihn nicht gar geschnitten hast. Der ist nun ploetzlich der Draengler? Den bremst Du daraufhin noch aus? :unsure::cop01:;)

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Hallo,

 

hab dann gebremst udn der wär mir fast draufgeknallt

 

Das ist ein ganz anderer Fall, als du ihn am Anfang schildertest.

 

Bei so einem Verhalten bekommst du die volle Schuld, falls ein Unfall geschieht, es stellt sich sogar die Frage, ob du eine Straftat begehst.

 

Erst mal darfst du nur die Spur wechseln, wenn dabei jederzeit der Sicherheitsabstand zu deinem Hintermann gegeben ist. Und wenn du die Spur ohne ausreichenden Sicherheitsabstand wechselst, darfst du schon gar nicht bremsen. Wenn du den Gerechtigkeitsfanatiker gibst, geht dein Verhalten in Richtung Nötigung = Straftat.

 

Und das, obwohl du das erste grobe Fehlverhalten gesetzt hast. Anstatt andere zu sanktionieren, die unter deinem Fehlverhalten leiden, solltest du dir mal Gedanken über dein eigenes Verhalten machen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Wow. :unsure::cop01:;) Dem Beitrag kann man ja fast uneingeschränkt zustimmen!

 

Bis auf diese Kleinigkeit:

Erst mal darfst du nur die Spur wechseln, wenn dabei jederzeit der Sicherheitsabstand zu deinem Hintermann gegeben ist. Und wenn du die Spur ohne ausreichenden Sicherheitsabstand wechselst, darfst du schon gar nicht bremsen.

1. muß der Abstand nur in der Regel groß genug sein, so daß ein kurzzeitiges Unterschreiten nicht verboten ist.

2. folgt daraus natürlich kein Bremsverbot per se. Wollte ich nur der Korrektheit halber erwähnt haben.

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2. folgt daraus natürlich kein Bremsverbot per se. Wollte ich nur der Korrektheit halber erwähnt haben.
??? ??? Wenn beim Spurwechsel der Sicherheitsabstand deutlich zu klein ist, darf man grundsätzlich auch bremsen??? So zumindest deine Aussage, und wie sie zu verstehen ist.

 

gruß Hawk

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