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Abstandsverstoß 3/10 - 125km/h


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Hallo,

habe ein rieeeesen Problem....

 

Habe bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h den Abstand nicht korrekt eingehalten. Ich hätte min. 62,50 einhalten müssen. Hatte aber selbst nur 18,40m drauf. Das entspricht weniger als 3/10 des halben Tachowertes. 3/10 des halben Tachowertes wären 18.75m Ich habe also knapp 35cm zu wenig... und dafür soll ich nun 3 Punkte bekommen und einen Monat meinen Führerschein abgeben..

 

Nächstes Problem: Derzeit ist noch ein Bußgeldverfahren am laufen wo es um eine Überschreitung von 25km/h und somit um 1 Punkt ohne Fahrverbot geht. Hier ist das Foto jedoch soooo schlecht, dass ich hier höchstwahrscheinlich rauskommen werde. In Flensburg habe ich noch 3 Punkte von einem älteren Verstoß (ca. 2 Jahre her) stehen.

 

Bei dem Abstandsverstoß werde ich garantiert Einspruch einlegen (vllt. gabs nen Messfehler und es sind 35cm weniger *g*) und bei dem Blitzer auch weil ich das einfach nicht bin auf dem Foto...

 

Folgende Fragen:

 

1) Es wären zwei Verstöße innerhalb von einem Jahr bei denen es Punkte gibt. Muss ich deshalb mit einem zusätzlichen Fahrverbot rechnen?

2) Kann ich damit rechnen das ich bei dem Blitzer ein Fahrtenbuch auferlegt bekomme, und wenn ja: Ist dieses dann Fahrzeuggebunden? Weil ich kriege im November sowieso ein neues Auto :whistling:

3) Was bedeutet "Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenenden oder Einscheren eines anderen KFZ"? Das ist doch eigentlich positiv weil sich mein Abstand nicht verringert obwohl der vor mir bremst, das bedeutet also das mein Abstand gleich bleibt oder sich sogar erhöht?

 

Danke für eure Antworten :rolleyes:

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1) Nein; diese Regel gilt nur für zweimal innerhalb eines Jahres um mehr als 25 zu schnell.

2) Eventuell fallabhängig; das Fahrtenbuch wäre dann fahrzeug-/flottenbezogen (ein Fahrer konnte ja nicht ermittelt werden).

3) Diese Formelpassage soll andeuten, daß Entlastungen zugunsten des Angehörten bei der Auswertung ausgeschlossen wurden; allerdings wird sie nach den Schilderung hier im Forum öfters wohl rein formell eingefügt, ohne die Aussage näher zu verifizieren. Wenn Zweifel daran bestehen, sollte man das Video, ggf. über einen Verkehrsrechtsanwalt, anfordern und überprüfen lassen.

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Auch die 35 cm sind schon erheblich zu deinen Gunsten errechnet wurden, denn je nach Messmethode wird nicht der Abstand zwischen den Fahrzeugen an sich genommen, sondern der Abstand zwischen Hinter- und Vorderrad, so dass der Heckanteil des Vorausfahrenden und die gesamte Motorhaube des Betroffenen nicht berücksichtigt werden.

Da kommen sicherlich weitere 1,5 Meter zusammen.

 

Man sollte sich eher auf die anderen Fehler konzentrieren - einscheren, abbremsen des Vordermanns - oder gleich hier die Forenmethode (E RSAFA, A lberto) wählen.

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Es waren 44,10m zu wenig....und somit zurecht 3 Punkte un nen Monat Fvb!

 

Sehe ich ehrlich gesagt anders.

 

Ich halte den vorgeschriebenen Abstand zwar meistens ein, weil man so häufig entspannter fahren kann. Aber das kann auch gefährlich sein. Erst heute wieder bin ich bei etwa 240 km/h jemandem mit ca. 100 m Abstand in Kolonne hinterhergefahren. Gleich zweimal hat sich jemand mit deutlich geringerer Geschwindigkeit dazwischengedrängelt und heftiges Abbremsen erzwungen. Ob aus Unvermögen oder Rücksichtslosigkeit sei dahingestellt. Jedenfalls wären die gefährlichen Situationen nicht entstanden, wenn ich einen geringeren Abstand eingehalten hätte.

 

Habe bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h den Abstand nicht korrekt eingehalten. Ich hätte min. 62,50 einhalten müssen. Hatte aber selbst nur 18,40m drauf.

 

20 m Abstand bei 125 km/h wäre mir persönlich zwar zu ungemütlich. Aber für einen wachen Fahrer bei sonst guten Straßenverhältnissen gerade noch zu verantworten. Bevor man die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände durchsetzt, sollten IMO erst einmal die anderen VT dazu erzogen werden, durch das Ausnützen der entstehenden Lücken keine Gefährdung zu erzeugen.

 

Sorry für OT, dem TE helfen solche Grundsatzdiskussionen natürlich nicht weiter.

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.... Erst heute wieder bin ich bei etwa 240 km/h jemandem mit ca. 100 m Abstand in Kolonne hinterhergefahren. Gleich zweimal hat sich jemand mit deutlich geringerer Geschwindigkeit dazwischengedrängelt und heftiges Abbremsen erzwungen. Ob aus Unvermögen oder Rücksichtslosigkeit sei dahingestellt. Jedenfalls wären die gefährlichen Situationen nicht entstanden, wenn ich einen geringeren Abstand eingehalten hätte.

 

Ist auch OT, aber muss ich als Autofahrer bei einer Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der BAB mit 240 km/h in Kolonne rechnen?

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... Erst heute wieder bin ich bei etwa 240 km/h jemandem mit ca. 100 m Abstand in Kolonne hinterhergefahren. Gleich zweimal hat sich jemand mit deutlich geringerer Geschwindigkeit dazwischengedrängelt und heftiges Abbremsen erzwungen.

...klar passiert auch mir das immer wieder,aber das ist ein anderes Thema, nähmlich dieses:

Bevor man die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände durchsetzt, sollten IMO erst einmal die anderen VT dazu erzogen werden, durch das Ausnützen der entstehenden Lücken keine Gefährdung zu erzeugen.
...leider will es der Gesetzgeber so. Die Maßgabe mit dem Sicherhaitsabstand hat aber dennoch durchaus seine Berechtigung. Bei letzterem von dir stimme ich dir auch zu, trotzdem hat der TE aber den Sicherheitsabstand nicht nur um 35cm zu kurz gehalten....und das wohl auch über eine längere Distanz.

 

gruß Hawk

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.... Erst heute wieder bin ich bei etwa 240 km/h jemandem mit ca. 100 m Abstand in Kolonne hinterhergefahren. Gleich zweimal hat sich jemand mit deutlich geringerer Geschwindigkeit dazwischengedrängelt und heftiges Abbremsen erzwungen. Ob aus Unvermögen oder Rücksichtslosigkeit sei dahingestellt. Jedenfalls wären die gefährlichen Situationen nicht entstanden, wenn ich einen geringeren Abstand eingehalten hätte.

 

Ist auch OT, aber muss ich als Autofahrer bei einer Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der BAB mit 240 km/h in Kolonne rechnen?

 

Berechtigte Frage.

 

Ich würde sagen: Ja.

 

Aber Du hast recht: In erster Linie sollte derjenige, der schneller als die Mehrheit unterwegs ist, darauf Rücksicht nehmen, dass andere VT nicht mit dieser Geschwindigkeitsdifferenz rechnen. Mir ging es hier aber um etwas anderes: Solche unangenehmen Situation treten eigentlich nur dann auf, wenn ich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (nicht aus Paragraphentreue, sondern weil ich gerne streßfrei fahre) einhalte.

 

 

Die Maßgabe mit dem Sicherhaitsabstand hat aber dennoch durchaus seine Berechtigung.

 

Sehe ich im Grundsatz auch so. U.a. wegen des streßfreien Fahrens (wenn sich nicht jemand dazwischendrängelt ... s.o.). Aber auch 50% oder 30% des vorgeschriebenen Abstandes bei guten Sicht-/Wetterverhältnissen sind bei einem wachen Fahrer IMO noch zu verantworten.

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  • 2 weeks later...
Jedenfalls wären die gefährlichen Situationen nicht entstanden, wenn ich einen geringeren Abstand eingehalten hätte.

Das glaube ich nun nicht.

Wenn jemand nicht aufpaßt, bzw. meint da wäre nur ein Auto links, dann hätte es in der Situation durchaus eine bösen Unfall geben können.

Und dann hätte man dir garantiert die Frage gestellt, ob Deine Geschwindigkeit grundsätzlich der Situation angepaßt war.

 

 

Ist auch OT, aber muss ich als Autofahrer bei einer Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der BAB mit 240 km/h in Kolonne rechnen?

 

Berechtigte Frage.

 

Ich würde sagen: Ja.

 

Mich würde zunächst mal die Gesamtsituation interessieren. Je nach Verkehrsdichte ist es einfach nicht angeraten solche Geschwindigkeitsdifferenz zwischen links und rechts entstehen zu lassen.

Mit zunehmender Anzahl der Fahrzeuge auf der Bahn steigt ganz einfach das Risiko das einer mal nicht aufpasst oder einfach die Geschwindigkeitsdifferenz unterschätzt.

 

Also wenn überhaupt nur 4 Autos unterwegs sind (2 rechts, 2 links) würde ich sagen: JA

Wenn sich aber rechts Kolonnen bilden und ggf. noch LKW's unterwegs sind, würde ich sagen : NEIN.

 

Gruß,

AnReRa

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Sehe ich im Grundsatz auch so. U.a. wegen des streßfreien Fahrens (wenn sich nicht jemand dazwischendrängelt ... s.o.). Aber auch 50% oder 30% des vorgeschriebenen Abstandes bei guten Sicht-/Wetterverhältnissen sind bei einem wachen Fahrer IMO noch zu verantworten.

Mal provokant gefragt:

Woher weisst Du, dass Du wach genug bist, um Reaktionszeiten deutlich unter 0.5 Sekunden zu haben ?

(Tempo 240 km/h , norm. Abstand 120m 30% davon : 36 m. Reaktionszeit 0.5 Sekunden -> Reiner Reaktionsweg sind schon 33 Meter.)

Die Faustformel ist für solche Geschwindigkeiten nicht wirklich angemessen ...

 

Gruß,

AnReRa

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