Dirtyharry 0 Posted September 21, 2011 Report Share Posted September 21, 2011 Nach meinem letzten speziellen Eintrag nun eine allgemeine Frage, zu der ich durch Internet keine exakte Antwort finden konnte: Wenn ich in der Schweiz als deutscher Transiturlauber eine schwere Verzeigung wegen 25km/h+ innerorts (30km/h+ außerorts und 35km/h+ auf der Autobahn) erhalte, kann ich diese auch wie eine Ordnungswidrigkeit ignorieren (mit den logischen Konsequenzen, wenn ich schweizer Boden betreten werde) wenn ich nicht vorhabe in die Schweiz in den nächsten 3 Jahren einzureisen, ohne in D dafür bestraft zu werden? Hintergrund ist folgender: In der Schweiz ist man ja nach Gesetzgebung bei einer solchen Übertretung vorbestraft ( , das tut hier aber nichts zu Sache...). Das Ganze geht also nach Deutschland, wo Straftaten aus dem Ausland ja prinzipiell NACH DEUTSCHEM RECHT bewertet werden. Da das in D eine Ordnungwidrigkeit ist wird eine übliche Ordnungsbusse ausgestellt. Nur was passiert nun, wenn ich die Schweizer Verurteilung einfach ignoriere? Eigentlich müsste es dann doch bei den Ordnungswidrigkeiten das gleiche sein? Hier haben doch sicherlich einige Leute bereits einschlägige Erfahrung, oder? Wer kann mal berichten, wie es bei ihm ausging? Gabs dann irgendeine Eintragung in D?Habe heute mit der Rechtsberatung des ADAC telefoniert - die meinen, dass es nicht zur Sache tut ob Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat. Würde beides hier in D nicht bestraft werden... Quote Link to post Share on other sites
fiNal 3 Posted September 22, 2011 Report Share Posted September 22, 2011 Du kannst sie wie die Ordnungswidrigkeit ignorieren, allerdings ist meines Wissens die Verjährungsfrist nicht mehr 3 sondern 5 Jahre, da es keine Übertretung sondern eine Straftat ist. Straftat: Art 99 Abs 1e STGB (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a99.html) vs Übertretung: Art 109 STGB (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a109.html) Quote Link to post Share on other sites
Dirtyharry 0 Posted September 22, 2011 Author Report Share Posted September 22, 2011 Danke. Sieht fast so aus... AN ALLE, DIE BEREITS EINE "STRAFTAT" IN DER SCHWEIZ BEGANGEN HABEN:Kam im Anschluss auch Post aus Flensburg zur Zahlung der Strafe nach deutschem Maß?Es geht mir um Folgendes: angenommen ich fahre in der Schweiz 2x über 30km/h zu schnell... Das bedeutet ja 2x Straftat. Meines Wissens wird die dann ja auch nach D durchgeleitet und dort nach deutschem Recht neu bewertet. In D läuft man zwar erst ab 40km/h zu schnell, aber auch schon ab 2x >26km/h innerhalb von (ich glaub) 6 Monaten. Heißt das, dass man dann auch auf deutschem Boden laufen müsste? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted September 23, 2011 Report Share Posted September 23, 2011 Danke. Sieht fast so aus... AN ALLE, DIE BEREITS EINE "STRAFTAT" IN DER SCHWEIZ BEGANGEN HABEN:Kam im Anschluss auch Post aus Flensburg zur Zahlung der Strafe nach deutschem Maß? natürlich nicht. interessiert die auch nicht Es geht mir um Folgendes: angenommen ich fahre in der Schweiz 2x über 30km/h zu schnell... Das bedeutet ja 2x Straftat. Meines Wissens wird die dann ja auch nach D durchgeleitet und dort nach deutschem Recht neu bewertet. das ist unsinnwas du in der schweiz getan hast, interessiert keine deutsche behörde Quote Link to post Share on other sites
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