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Unfall Durch Rote Ampel


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Hallo ihr lieben,

hatte am Freitag auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause, einen Wegeunfall mit meinem PKW, hab für den Chef was einkaufen müssen, und dabei ist mir ein Unfall passiert, folgende Sachlage:

2 Personen in meinem Auto, also ich und ne Kollegin, sind auf der Hauptsraße unterwegs fahren in eine Kreuzung und rammen hierbei ein Auto das von einer verkehrsberuhigten Wohnsiedlung rauskommt, die Dame behauptet bei ihr sei grün gewesen und ich sage bei mir war auch grün, jedoch wird mir die Schuld an diesem Unfall zugeschoben, meine Kollegin die bei mir mit im Auto gesessen ist, sprach am Freitag im Krankenhaus auch davon das sie nicht gesehen hat das die Ampel bei uns rot war, und heute bei der Polizei sagt Sie angeblich hat Sie rechts aus dem Fenster geschaut und nichts gesehen.....:-( Nur das von links was schwarzes gekommen ist und das ziemlich schnell, wie will sie das denn dann gesehen haben? Meine Frage lohnt sich ein Anwalt oder einfach akzeptieren??

LG nicole

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Grundsätzlich wäre da was zu machen, auch weil bei Dir 2 Personen im Auto saßen, während beim Unfallgegner offenbar nur die Fahrerin im Fahrzeug war. Die Aussage "Nichts gesehen!" Deiner Freundin war jedoch in diesem Zusammenhang ungünstig. Zudem hat sie widersprüchliche Angaben ("Nach rechts geguckt, aber trotzdem Fahrzeug von links kommend gesehen") gemacht.

Da es sich offenbar um einen schwereren Unfall mit Verletzten ("Freundin im Krankenhaus") handelt, lohnt sich wahrscheinlich das Einschalten eines Fachanwaltes.

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Kam das andere Auto von links?

Wenn die Beifahrerin nichts gesehen hat dann hat sie halt nichts gesehen, was soll man da machen? Und wo ist der Widerspruch zu der Aussage im Krankenhaus?

"sprach am Freitag im Krankenhaus auch davon das sie nicht gesehen hat das die Ampel bei uns rot war". Sie hat also 2x gesagt, dass sie nichts gesehen hat.

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Grundsätzlich wäre da was zu machen, auch weil bei Dir 2 Personen im Auto saßen, während beim Unfallgegner offenbar nur die Fahrerin im Fahrzeug war. Die Aussage "Nichts gesehen!" Deiner Freundin war jedoch in diesem Zusammenhang ungünstig.
Nicht der, der die meisten Zeugen hat, gewinnt automatisch...

 

Die Aussage war nicht ungünstig, sie war ehrlich.

 

Spätestens, wenn's vor Gericht geht würde sie sich mit einer anderen Aussage strafbar machen.

 

Gruß

Goose

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Die Aussage war nicht ungünstig, sie war ehrlich.

Mit "ungünstig" meinte ich nicht den Wahrheitsgehalt, sondern die Einordnung der Aussage i.S. einer möglichen Schuldzuweisung zu Lasten der TE. Da diese nach der vorliegenden Schilderung drohen könnte, wäre die Einschaltung eines Anwalts sicherlich nicht schlecht.

Du hast natürlich recht: die Anzahl der verfügbaren Zeugen (die zugunsten eines Unfallteilnehmers aussagen) entscheidet natürlich nicht über die Schuldfrage, der Richter hat die freie Beweiswürdigung. Aber eine größere Zahl identischer Aussagen kann eben manchmal hilfreich sein...

 

Spätestens, wenn's vor Gericht geht würde sie sich mit einer anderen Aussage strafbar machen.

Genau: ob ungünstig oder nicht, ehrlich / wahrheitsgemäß muss die Aussage einer Zeugin sein. Da muss sich die Kollegin entscheiden, ob und was sie denn nun wirklich gesehen hat.

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