gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 Hi wenn ich in Deutschland den Motorradfüherschein gemacht habe, aber nur bis 34ps fahren darf, da ich noch keine 25 bin. wie gilt der dann in der Schweiz? Genauso wie in Deutschland oder könnt ich da sogar alles fahren? vg Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 Deine Fahrerlaubnis wurde von Deutschland erteilt und gilt EU-weit (+einige andere Staaten) in dem selben Rahmen. Wenn du in der Schweiz mit A beschränkt ein Motorrad fährst, dessen Leistung über diese Grenzen hinaus geht, begehst du dort genauso die Straftat des fahren ohne Fahrerlaubnis wie in Deutschland. Ich vermute jedoch, dass die Strafe in der Schweiz höher ausfallen würde als in D.Fraglich ist jedoch, ob die schweizerische Polizei so fit im deutschen Fahrerlaubnisrecht ist, um einen solchen Verstoß zu erkennen. Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 Bei uns in CH heisst diese Kategorie bis 25 kW ebenfalls "A beschränkt" und dürfte somit allen Polizisten bekannt sein.... Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 4, 2011 Author Report Share Posted September 4, 2011 ok danke, dachte mir schon sowas. Es geht darum ob ich nen Motorschlitten fahren darf oder nicht. Laut Aussagen braucht man dazu den großen Motorradführerschein. Ich habe nur den normalen B Führerschein.Mein Dad hat Füherscheinklasse 3 http://www.gr.ch/DE/INSTITUTIONEN/VERWALTU...erausweise.aspx sehe ich das Richtig, das mein Dad den motorschlitten fahren dürfte und ich nicht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 Mein Dad hat Füherscheinklasse 3Wenn er die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem vor dem 1.4.80 erworben hat, nur dann hat er die Klasse A1, aber niemals die Klasse A Für Klasse A hätte er die Klasse 1 machen müssen. Und noch was zu den Klassen. A1 in Deutschland ist etwas anderes als Klasse A1 in z.B. Österreich. Die Klassen sind noch nicht harmonisiert, so das in jedem Land die Fahrberechtigung identisch ist. Ist ein ziemliches Durcheinander mit den Klassen A1, M usw. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 Was sagt denn das schweizerische Führerscheinrecht dazu? Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 Meinst Du mit Motorschlitten so was wie eine Skidoo oder Arctic Cat, mit welchen man z.B. auch so geführte Touren durchführt?Diese darf man i.d.R. auch mit dem Autoführerschein pilotieren..... Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 4, 2011 Author Report Share Posted September 4, 2011 in dem link steht das man bei BE auch berechtigt ist Motorschlitten zu fahren. Und BE sollte doch in klasse 3 sein oder. Das in Klasse kein Motorradführerschein enthalten ist, ist mir bewusst.Oder ist BE in der Schweiz was ganz anderes? Mit motorschlitten meinte ich Skidoo, Snowmobile..... Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 4, 2011 Author Report Share Posted September 4, 2011 sry meinte B1 anstadt BE. also ist B1 in deutschland das selbe wie in der Schweiz? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 in dem link steht das man bei BE auch berechtigt ist Motorschlitten zu fahren. Mit motorschlitten meinte ich Skidoo, Snowmobile.....Wie wäre es wenn Du uns nicht dumm sterben läßt, und statt Eiertanz tanzen lassen einfach den Link einstellst. Weil BE macht da imho keinen Sinn, es sei denn, Du willst mit Anhänger fahren. Hier mal die Schweizer Klassenhttp://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/index...nk_strv_fuehrer Hier die deutschen Klassenhttp://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html Und hier, wie Klassen umgeschrieben werden.http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_105.html Und BE sollte doch in klasse 3 sein oder. Das in Klasse kein Motorradführerschein enthalten ist, ist mir bewusst.Oder ist BE in der Schweiz was ganz anderes?BE istB+E oder anders übersetzt Pkw+Anhänger bis 3500kg zulässiges Gesamtgewicht, Klasse 3 geht u.U. bis 18,5t zulässiges Gesamtgewicht. Also Klasse 3 ist viel mehr als BE MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 4, 2011 Report Share Posted September 4, 2011 sry meinte B1 anstadt BE. Grummel also ist B1 in deutschland das selbe wie in der Schweiz?Es gibt in Deutschland kein B1 Die Klasse S gibt es, ist so ähnlich aber nicht gleich. Aber mit der Klasse B dürfen auch Fahrzeuge der Klasse B1 gefahren werden. Ist so wie, mit Klasse A darfste auch Mofa fahren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 5, 2011 Author Report Share Posted September 5, 2011 hi danke. ich hatte doch oben den link gepostet http://www.gr.ch/DE/INSTITUTIONEN/VERWALTU...erausweise.aspx Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 5, 2011 Author Report Share Posted September 5, 2011 hmm bekomm fehler beim editieren. also laut Aussage der Behörden hat jede B-Klasse auch gleichzeitig B1 also scheint man den Motorschlitten fahren zu dürfen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 also laut Aussage der Behörden hat jede B-Klasse auch gleichzeitig B1 Für die Schweizer Fahrerlaubnis giltWer A hat, hat auch B1Wer B hat, hat auch B1 MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 also scheint man den Motorschlitten fahren zu dürfen.Warte aber wenigstens, bis Schnee liegt..... Quote Link to post Share on other sites
gurkeaufkreuzzug 1 Posted September 6, 2011 Author Report Share Posted September 6, 2011 ich muss erstmal schauen, dass ich einen kaufe und dann nicht erwischen lassen, denn Genehmigungen geben die nicht zum fahren ;-) Quote Link to post Share on other sites
frogger321 2 Posted September 10, 2011 Report Share Posted September 10, 2011 dann ist es natürlich wichtig zu wissen, welcher Führerschein dafür nötig ist Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 16, 2011 Report Share Posted September 16, 2011 Haben die alten Klassen 1 - 4 ( plus Dummbatzklasse 5, war die nötig? 4er-Ausbildung als Einstiegshürde ) wirklich eine unsicheren Zustand auf den Straßen zur Folge gehabt? Wäre für Landwirte die "richtige" 2er-Ausbildung für ihre großen Traktoren ( Vmax > 20km/h ) und Mähdrescher unzumutbar gewesen? Was für "Massenunfälle" gab es mit 3er-Fahrern und LKW mit 7499kg zulässigen Gesamtgewicht? PKW und Anhängerunfälle, weniger geworden durch "Anhängerextraschein"? Ergänzung allenfalls Personenbeförderung gewerblich, egal ob für Bus auf dem 2er, oder zum 3er für Taxi und Kleinbus. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted September 16, 2011 Report Share Posted September 16, 2011 Ja bis nein. Quote Link to post Share on other sites
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