Jump to content

Blitzer Ortseingang


Recommended Posts

Liebe Freunde,

 

mir ist da mal wieder etwas beschi***enes passiert. :30:

 

Folgender Hergang:

Dienstags morgens auf einer Geraden überhole ich einen Laster. Am Ende der Geraden ist eine Linkskurve inder das erste Haus steht. Als ich wieder einschere (natürlich vor der Kurve) macht es von der linken Seite aus „blitz“. :blink: Ein fest installierter war da nicht, und ein Auto habe ich auch nicht gesehen. Nach prüfendem Blick auf den Tacho, waren es etwa 85 - 90 km/h. :blink:

Ergo hab ich überlegt ob da ein 70er Schild war, neeeee. :wacko: Also hab ich auf dem Rückweg mal die Augen aufgesperrt und es gab tatsächlich ein Ortsschild, das ich auf dem Hinweg nicht gesehen habe. Es muss genau vom LKW verdeckt worden sein, als ich überholte. Und bei einscheren war es dann zu spät. :wacko:

 

Was noch schlimmer ist:

A: Es war ein Dienstwagen vom Land :blink:

B: Mein Freund ist MPU-Berater. Er lüncht mich, wenn das ein Fahrverbot gibt. :mecker:

 

Meine Fragen:

  1. Darf von links über den Gegenverkehr (es kam aber in dem Moment niemand entgegen) geblitzt werden? Ich vermute mal ja...
  2. Kann ich mich darauf berufen das das Schild verdeckt vom LKW war? Das ist keine Strecke die ich gewöhnlich fahre!?! Also konnte ich nicht wissen dass es da steht. Und Häuser wie gesagt erst in der Kurve das erste.
  3. Mit wie viel km/h Toleranzabzug kann ich rechnen? Wirklich etwa 3km/h?
  4. Und kann ich mich auf irgendwas berufen um das Fahrverbot zu umgehen? Entfernung zwischen Arbeit und zuhause beträgt 40km. Es fahren nicht regelmäßig Busse, und die Fahrzeit wären 1,5 Stunden!! Zudem wäre ich frühestens immer erst um 09 Uhr auf arbeit. Beginne immer 7 Uhr. Habe allerdings Gleitzeit.

 

Ich bitte um Hilfe und bedanke mich schon mal vorab für Eure Antworten. :blink::D

Link to post
Share on other sites
1.Darf von links über den Gegenverkehr (es kam aber in dem Moment niemand entgegen) geblitzt werden?
Ja.

 

2.Kann ich mich darauf berufen das das Schild verdeckt vom LKW war? .
Nein.

 

Das ist keine Strecke die ich gewöhnlich fahre!?! Also konnte ich nicht wissen dass es da steht. Und Häuser wie gesagt erst in der Kurve das erste.
Dann musst Du besonders aufmerksam fahren.

 

3.Mit wie viel km/h Toleranzabzug kann ich rechnen? Wirklich etwa 3km/h?
Nö, genau 3 Km/h.

 

4.Und kann ich mich auf irgendwas berufen um das Fahrverbot zu umgehen? Entfernung zwischen Arbeit und zuhause beträgt 40km. Es fahren nicht regelmäßig Busse, und die Fahrzeit wären 1,5 Stunden!! Zudem wäre ich frühestens immer erst um 09 Uhr auf arbeit. Beginne immer 7 Uhr. Habe allerdings Gleitzeit.
Durch die Gleitzeit und die Möglichkeit des ÖPNV (auch wenn es umständlicher ist und länger dauert) dürftest Du kaum Chancen haben das Fahrverbot zu umgehen.

 

Als Ersttäterin hast Du 4 Monate Zeit (nach Rechtskraft des BGB) das Fahrverbot anzutreten. Kannst es also in den Urlaub legen.

Link to post
Share on other sites

Zu 1: Ja

Zu 2: Nein

Zu 3: Tachotoleranz abrechnen (das Teil geht immer vor) plus 3 km/h Toleranz, die der Blitzer gewaehrt

Zu 4: Als Ersttaeterin - die Du hoffentlich bist - darfst Du damit rechnen, dass unter Angaben von guten Gruenden vom FV abgesehen wird, zumindest aber kannst Du dir selbiges innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten selbst irgendwann auferlegen => z.B. im Urlaub. Eventuell aber - und die Wahrscheinlichkeit ist so gering nicht - ist das gemessene Tempo noch unterhalb der FV-Grenze.....

Link to post
Share on other sites

Erstmal Danke für die Antworten.

Ja, ich bin Ersttäterin :blink:

 

Das dumme ist nur, das ich keinen großen Urlaub habe.

Äh, ich habe im Juli meine Azubi Prüfung gemacht.

Dadurch das ich über 6 Monate beschäftigt war, standen mir die gesetzlichen 20 Tage zu, die ich auch nehmen musste... Dann als ich Ende des Monats übernommen wurde, habe ich nur noch die Aufstockung zu den mir Tariflich zustehenden 26 bekommen. Strich, ich habe für dieses Jahr nur 6 Tage Urlaub...

Da ist nix mit 4 Wochen... :D:30:

 

War da nicht mal irgendwie etwas mit, mehr zahlen und dafür das Fahrverbot umgehen??

Was brächte man dafür z.B. für einen Grund?? :mecker:

Link to post
Share on other sites
Strich, ich habe für dieses Jahr nur 6 Tage Urlaub...

Da ist nix mit 4 Wochen... :blink::30:

Naja, da bin ich in Mathe wohl etwas besser... :mecker:

 

Rechnen wir doch mal: Jetzt haben wir Ende August, noch hast Du weder AHB noch BGB. Bis Du beides hast (und der BGB nach 14 Tagen rechtskräftig wurde) ist es mindestens Ende September (wahrscheinlich eher Oktober). Da rechnen wir jetzt noch vier Monate drauf.... naaaa, wo sind wir dann? :D

Richtig, mindestens Ende Januar. Heißt, neues Jahr, neuer Urlaubsanspruch.

 

Im übrigen kann mann die Rechtskraft des BGB durch einen Einspruch auch noch herauszögern (und damit auch den Beginn des FV).

 

War da nicht mal irgendwie etwas mit, mehr zahlen und dafür das Fahrverbot umgehen??

Was brächte man dafür z.B. für einen Grund??

Die theoretische Möglichkeit besteht (gegen Verdoppelung des Bußgeldes).

Anerkannte Gründe können sein:

- kein ÖPNV zum Arbeitsplatz

- drohender Arbeitsplatzverlust (den muss der Chef gut begründen)

- kein Urlaubsanspruch (s. oben)

- Arbeitszeiten in denen kein ÖPNV fährt etc.

 

Und auf Dich trifft davon wohl eher nichts zu.

Link to post
Share on other sites
4.Und kann ich mich auf irgendwas berufen um das Fahrverbot zu umgehen? Entfernung zwischen Arbeit und zuhause beträgt 40km. Es fahren nicht regelmäßig Busse, und die Fahrzeit wären 1,5 Stunden!! Zudem wäre ich frühestens immer erst um 09 Uhr auf arbeit. Beginne immer 7 Uhr. Habe allerdings Gleitzeit.
Durch die Gleitzeit und die Möglichkeit des ÖPNV (auch wenn es umständlicher ist und länger dauert) dürftest Du kaum Chancen haben das Fahrverbot zu umgehen.

 

Als Ersttäterin hast Du 4 Monate Zeit (nach Rechtskraft des BGB) das Fahrverbot anzutreten. Kannst es also in den Urlaub legen.

Ich teile diese Einschätzung nicht. Es kommt stark auf die örtlichen Behörden an. Bei manchen reicht (übertrieben formuliert) die Bitte, gegen die höhere Buße das FV wegzulassen, bei anderen hat man praktisch keine Chance.

 

Außerdem werfe ich mal (ohne mich genau auszukennen) den Begriff Augenblicksversagen in den Raum, mit dem man evtl. ums Fahrverbot herumkommt. Aber das wird wohl von weiteren Umständen abhängig sein (Ortschaft auch so erkennbar?).

Link to post
Share on other sites

zu 2. und entgegen aller vorherigen Meinungen: JA. Du kannst natürlich angeben, daß da ein Lkw das Schild verdeckt hätte. Fraglich ist halt nur, ob's Dir auch geglaubt wird. Falls ja, hast Du Glück.

Link to post
Share on other sites
zu 2. und entgegen aller vorherigen Meinungen: JA. Du kannst natürlich angeben, daß da ein Lkw das Schild verdeckt hätte. Fraglich ist halt nur, ob's Dir auch geglaubt wird. Falls ja, hast Du Glück.

Wollte ich gerade auch schreiben.

 

Wenn ein Schild nicht gesehen werden konnte kann einem Ortsfremden dies nicht zur Last gelegt werden. Rein theoretisch müsste der Lkw ja sogar auf dem Bild zu sehen sein, wenn gerade erst eingeschwert wurde.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...