Mira 0 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Liebe Freunde, mir ist da mal wieder etwas beschi***enes passiert. Folgender Hergang:Dienstags morgens auf einer Geraden überhole ich einen Laster. Am Ende der Geraden ist eine Linkskurve inder das erste Haus steht. Als ich wieder einschere (natürlich vor der Kurve) macht es von der linken Seite aus „blitz“. Ein fest installierter war da nicht, und ein Auto habe ich auch nicht gesehen. Nach prüfendem Blick auf den Tacho, waren es etwa 85 - 90 km/h. Ergo hab ich überlegt ob da ein 70er Schild war, neeeee. Also hab ich auf dem Rückweg mal die Augen aufgesperrt und es gab tatsächlich ein Ortsschild, das ich auf dem Hinweg nicht gesehen habe. Es muss genau vom LKW verdeckt worden sein, als ich überholte. Und bei einscheren war es dann zu spät. Was noch schlimmer ist: A: Es war ein Dienstwagen vom Land B: Mein Freund ist MPU-Berater. Er lüncht mich, wenn das ein Fahrverbot gibt. Meine Fragen: Darf von links über den Gegenverkehr (es kam aber in dem Moment niemand entgegen) geblitzt werden? Ich vermute mal ja... Kann ich mich darauf berufen das das Schild verdeckt vom LKW war? Das ist keine Strecke die ich gewöhnlich fahre!?! Also konnte ich nicht wissen dass es da steht. Und Häuser wie gesagt erst in der Kurve das erste. Mit wie viel km/h Toleranzabzug kann ich rechnen? Wirklich etwa 3km/h? Und kann ich mich auf irgendwas berufen um das Fahrverbot zu umgehen? Entfernung zwischen Arbeit und zuhause beträgt 40km. Es fahren nicht regelmäßig Busse, und die Fahrzeit wären 1,5 Stunden!! Zudem wäre ich frühestens immer erst um 09 Uhr auf arbeit. Beginne immer 7 Uhr. Habe allerdings Gleitzeit. Ich bitte um Hilfe und bedanke mich schon mal vorab für Eure Antworten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 1.Darf von links über den Gegenverkehr (es kam aber in dem Moment niemand entgegen) geblitzt werden?Ja. 2.Kann ich mich darauf berufen das das Schild verdeckt vom LKW war? .Nein. Das ist keine Strecke die ich gewöhnlich fahre!?! Also konnte ich nicht wissen dass es da steht. Und Häuser wie gesagt erst in der Kurve das erste.Dann musst Du besonders aufmerksam fahren. 3.Mit wie viel km/h Toleranzabzug kann ich rechnen? Wirklich etwa 3km/h?Nö, genau 3 Km/h. 4.Und kann ich mich auf irgendwas berufen um das Fahrverbot zu umgehen? Entfernung zwischen Arbeit und zuhause beträgt 40km. Es fahren nicht regelmäßig Busse, und die Fahrzeit wären 1,5 Stunden!! Zudem wäre ich frühestens immer erst um 09 Uhr auf arbeit. Beginne immer 7 Uhr. Habe allerdings Gleitzeit.Durch die Gleitzeit und die Möglichkeit des ÖPNV (auch wenn es umständlicher ist und länger dauert) dürftest Du kaum Chancen haben das Fahrverbot zu umgehen. Als Ersttäterin hast Du 4 Monate Zeit (nach Rechtskraft des BGB) das Fahrverbot anzutreten. Kannst es also in den Urlaub legen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Zu 1: JaZu 2: NeinZu 3: Tachotoleranz abrechnen (das Teil geht immer vor) plus 3 km/h Toleranz, die der Blitzer gewaehrtZu 4: Als Ersttaeterin - die Du hoffentlich bist - darfst Du damit rechnen, dass unter Angaben von guten Gruenden vom FV abgesehen wird, zumindest aber kannst Du dir selbiges innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten selbst irgendwann auferlegen => z.B. im Urlaub. Eventuell aber - und die Wahrscheinlichkeit ist so gering nicht - ist das gemessene Tempo noch unterhalb der FV-Grenze..... Quote Link to post Share on other sites
Mira 0 Posted August 30, 2011 Author Report Share Posted August 30, 2011 Erstmal Danke für die Antworten.Ja, ich bin Ersttäterin Das dumme ist nur, das ich keinen großen Urlaub habe.Äh, ich habe im Juli meine Azubi Prüfung gemacht.Dadurch das ich über 6 Monate beschäftigt war, standen mir die gesetzlichen 20 Tage zu, die ich auch nehmen musste... Dann als ich Ende des Monats übernommen wurde, habe ich nur noch die Aufstockung zu den mir Tariflich zustehenden 26 bekommen. Strich, ich habe für dieses Jahr nur 6 Tage Urlaub...Da ist nix mit 4 Wochen... War da nicht mal irgendwie etwas mit, mehr zahlen und dafür das Fahrverbot umgehen??Was brächte man dafür z.B. für einen Grund?? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 cash anstatt fahrverbot geht nicht in bayern, in welchem bundesland ist denn das passiert? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 829 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Strich, ich habe für dieses Jahr nur 6 Tage Urlaub...Da ist nix mit 4 Wochen... Naja, da bin ich in Mathe wohl etwas besser... Rechnen wir doch mal: Jetzt haben wir Ende August, noch hast Du weder AHB noch BGB. Bis Du beides hast (und der BGB nach 14 Tagen rechtskräftig wurde) ist es mindestens Ende September (wahrscheinlich eher Oktober). Da rechnen wir jetzt noch vier Monate drauf.... naaaa, wo sind wir dann? Richtig, mindestens Ende Januar. Heißt, neues Jahr, neuer Urlaubsanspruch. Im übrigen kann mann die Rechtskraft des BGB durch einen Einspruch auch noch herauszögern (und damit auch den Beginn des FV). War da nicht mal irgendwie etwas mit, mehr zahlen und dafür das Fahrverbot umgehen??Was brächte man dafür z.B. für einen Grund??Die theoretische Möglichkeit besteht (gegen Verdoppelung des Bußgeldes).Anerkannte Gründe können sein:- kein ÖPNV zum Arbeitsplatz- drohender Arbeitsplatzverlust (den muss der Chef gut begründen)- kein Urlaubsanspruch (s. oben)- Arbeitszeiten in denen kein ÖPNV fährt etc. Und auf Dich trifft davon wohl eher nichts zu. Quote Link to post Share on other sites
traffic 9 Posted August 30, 2011 Report Share Posted August 30, 2011 Oder man legt das FV in die Weihnachtszeit, wo in vielen Betrieben sowieso 2 bis 3 Wochen pausiert wird. Dann kann man den Rest des 1 Monats(!) mit Urlaub abdecken. Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 4.Und kann ich mich auf irgendwas berufen um das Fahrverbot zu umgehen? Entfernung zwischen Arbeit und zuhause beträgt 40km. Es fahren nicht regelmäßig Busse, und die Fahrzeit wären 1,5 Stunden!! Zudem wäre ich frühestens immer erst um 09 Uhr auf arbeit. Beginne immer 7 Uhr. Habe allerdings Gleitzeit.Durch die Gleitzeit und die Möglichkeit des ÖPNV (auch wenn es umständlicher ist und länger dauert) dürftest Du kaum Chancen haben das Fahrverbot zu umgehen. Als Ersttäterin hast Du 4 Monate Zeit (nach Rechtskraft des BGB) das Fahrverbot anzutreten. Kannst es also in den Urlaub legen.Ich teile diese Einschätzung nicht. Es kommt stark auf die örtlichen Behörden an. Bei manchen reicht (übertrieben formuliert) die Bitte, gegen die höhere Buße das FV wegzulassen, bei anderen hat man praktisch keine Chance. Außerdem werfe ich mal (ohne mich genau auszukennen) den Begriff Augenblicksversagen in den Raum, mit dem man evtl. ums Fahrverbot herumkommt. Aber das wird wohl von weiteren Umständen abhängig sein (Ortschaft auch so erkennbar?). Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,862 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 zu 2. und entgegen aller vorherigen Meinungen: JA. Du kannst natürlich angeben, daß da ein Lkw das Schild verdeckt hätte. Fraglich ist halt nur, ob's Dir auch geglaubt wird. Falls ja, hast Du Glück. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 zu 2. und entgegen aller vorherigen Meinungen: JA. Du kannst natürlich angeben, daß da ein Lkw das Schild verdeckt hätte. Fraglich ist halt nur, ob's Dir auch geglaubt wird. Falls ja, hast Du Glück.Wollte ich gerade auch schreiben. Wenn ein Schild nicht gesehen werden konnte kann einem Ortsfremden dies nicht zur Last gelegt werden. Rein theoretisch müsste der Lkw ja sogar auf dem Bild zu sehen sein, wenn gerade erst eingeschwert wurde. Quote Link to post Share on other sites
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