EricB 0 Posted August 29, 2011 Report Share Posted August 29, 2011 Abstandsmessung im Juni 2011 bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h, von vorgeschriebenen 54m, hatte ich 15m Abstand.Es drohen 180€ und 1 Monat Fahrverbot. Im Anhörungsbogen habe ich ein anderes Familienmitglied angeben. Den Bußgeldbescheid habe ich dann trotzdem erhalten. Lohnt es sich jetzt Einspruch einzulegen? Wie verhält sich eine Umwandlung des Fahrverbotes in ein Bußgeld? Ich bin Student und kann keinen drohenden Arbeitsplatzverlust vorweisen. Ist eine Umwandlung dann überhaupt möglich? Wenn ich jetzt gegen den Bescheid in Einspruch gehe, beginnt dann trotzdem die 4-Monate-Frist zur Abgabe des Führerscheins zu laufen? Vielen Dank Eric Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 29, 2011 Report Share Posted August 29, 2011 Im Anhörungsbogen habe ich ein anderes Familienmitglied angeben.Was eine lupenreine Straftat war... Den Bußgeldbescheid habe ich dann trotzdem erhalten.Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Lohnt es sich jetzt Einspruch einzulegen?Nö, da trotz Deiner falschen Verdächtigung die Behörde Dich ermittelt hat, wird sie zwei schöne Fotos von Dir vorliegen haben, eins vom Verstoß und eins vom EMA. Wie verhält sich eine Umwandlung des Fahrverbotes in ein Bußgeld?Möglich (gegen Verdoppelung des Bußgeldes), dafür musst Du aber verdammt gute Gründe haben. Ich bin Student und kann keinen drohenden Arbeitsplatzverlust vorweisenDamit dürftest Du keine guten Gründe vorbringen können. Ist eine Umwandlung dann überhaupt möglich?Siehe oben. Wenn ich jetzt gegen den Bescheid in Einspruch gehe, beginnt dann trotzdem die 4-Monate-Frist zur Abgabe des Führerscheins zu laufen?Nein, erst mit Rechtskraft des Bescheides. Quote Link to post Share on other sites
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