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Abstand Und Nötigung


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Mensch das ist ja oberheftig, eine vorläufige Entziehung. Das finde ich nach der kurzen Zeit und dem fehlendem Rechercheaufwand der Polizei ganz schön scharf geschossen. Normalerweise hört man Dich vorher an und entscheidet dann.

 

Du bekommst die Fahrerlaubnis in der Regel nicht wieder zurück. Es sind zwar Rechtsmittel gegen die vorläufuige Entziehung möglich, jedoch kaum erfolgversprechend.

 

Dein nächster Weg ist auf jeden Fall der zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur er kann die notwendigen und sinnvollen Schritte jetzt noch gehen. Gib auf keinen Fall irgendeine Auskunft an die Polizei.

 

Sorry dass ich mit meiner Einschätzung so wit daneben gelegen habe. Aber das ist tatsächlich das eine Prozent was ich übrig gelassen habe.

 

In welchen Bundesland ist das passiert?

 

P.S. Halte Dich unbedingt an das Fahrverbot. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und fahren ohne FE ist eine der Todsünden in Deutschland.

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Mensch das ist ja oberheftig, eine vorläufige Entziehung. Das finde ich nach der kurzen Zeit und dem fehlendem Rechercheaufwand der Polizei ganz schön scharf geschossen. Normalerweise hört man Dich vorher an und entscheidet dann.

 

Du bekommst die Fahrerlaubnis in der Regel nicht wieder zurück. Es sind zwar Rechtsmittel gegen die vorläufuige Entziehung möglich, jedoch kaum erfolgversprechend.

 

Dein nächster Weg ist auf jeden Fall der zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur er kann die notwendigen und sinnvollen Schritte jetzt noch gehen. Gib auf keinen Fall irgendeine Auskunft an die Polizei.

 

Sorry dass ich mit meiner Einschätzung so wit daneben gelegen habe. Aber das ist tatsächlich das eine Prozent was ich übrig gelassen habe.

 

In welchen Bundesland ist das passiert?

 

P.S. Halte Dich unbedingt an das Fahrverbot. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und fahren ohne FE ist eine der Todsünden in Deutschland.

 

Ich wohne in Hessen. Die Polizei war auch sehr unfreundlich gewesen.

 

Ich habe auch keinerlei Angaben gemacht.

 

Um den Fall noch mal konkreter dazustellen: Ich bin mehr oder weniger nur dem BMW hinterher gefahren und das besonders aggressive Verhalten ging von dem BMW Fahrer aus...

 

Ich werde morgen direkt Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung einlegen.

 

An das Fahrverbot werde ich mich natürlich halten! Ich will mein Jura Studium ja nicht komplett auf Spiel setzen...

 

§ 315c StGB ist meiner Ansicht nach nicht haltbar. (und damit auch nicht der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis) Deswegen gehe ich davon aus, dass ich spätestens in zwei Wochen meinen Führerschein wieder habe. Ansonsten versuche ich mich mal mit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Richter direkt in Verbindung zu setzen.

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Hier zeigt sich das typische Verlierergesicht. Der Mercedesfahrer muss bei der Polizei unheimlich dick aufgetragen haben, was bei derartigen Anzeigen leider an der Tagesordnung ist. Er hat im Straßenverkehr verloren, damit auch seine Ehre auf der Strecke gelassen und muss es Dir nun gnadenlos heimzahlen. Empathie oder Mitleid kennt er nicht.

 

Wie sie auf den 315c kommen ist mir nach Deiner Schilderung ein Rätsel.

 

Die Bilder sind sicherlich auch gestochen scharf. Sofern es Zweifel an Deiner Fahrereigenschaft gibt wird Dir nicht der Führerschein vorläufig entzogen.

 

Meiner Meinung nach ist es sinnvoll irgendwie zu dem BMW Fahrer Kontakt aufzunehmen und Eure Verteidigungsstrategie aufeinander abzustimmen. Ob man ihn über die Akten herausbekommt bezweifle ich, weiss aber nicht was in der Akte alles verbleibt. Eventuell steht irgendwo noch das Kennzeichen.

 

Viel Erfolg und herzliches Beileid :mecker:

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Hier zeigt sich das typische Verlierergesicht. Der Mercedesfahrer muss bei der Polizei unheimlich dick aufgetragen haben, was bei derartigen Anzeigen leider an der Tagesordnung ist. Er hat im Straßenverkehr verloren, damit auch seine Ehre auf der Strecke gelassen und muss es Dir nun gnadenlos heimzahlen. Empathie oder Mitleid kennt er nicht.

 

Wie sie auf den 315c kommen ist mir nach Deiner Schilderung ein Rätsel.

 

Die Bilder sind sicherlich auch gestochen scharf. Sofern es Zweifel an Deiner Fahrereigenschaft gibt wird Dir nicht der Führerschein vorläufig entzogen.

 

Meiner Meinung nach ist es sinnvoll irgendwie zu dem BMW Fahrer Kontakt aufzunehmen und Eure Verteidigungsstrategie aufeinander abzustimmen. Ob man ihn über die Akten herausbekommt bezweifle ich, weiss aber nicht was in der Akte alles verbleibt. Eventuell steht irgendwo noch das Kennzeichen.

 

Viel Erfolg und herzliches Beileid :mecker:

Danke für dein Mitgefühl. Das weiß ich wirklich zu schätzen.

 

Ich habe das Kennzeichen des BMW Fahrers und werde mich mit dem in Verbindung setzen. (ob mit oder ohne Ermittlungsakte)

 

Wie du selbst schon erwähnt hast... 315c StGB ist vollkommen aus der Luft gegriffen und Wahnsinn. Ich weiß ja leider nicht, was der bei der Polizei erzählt hat.

 

Nur wegen einer Nötigung (und dann noch als 2. hinter dem BMW) kann man nicht einen vorläufigen Führerscheinentzug begründen.

 

Schlimmer ist eigentlich die persönliche Seite… Mein Dad ist selber Jurist und steht nicht auf meiner Seite … das finde ich 100x schlimmer als einen UNRECHTMÄSSIGEN vorläufigen Führerscheinentzug.

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Da könnte ich Dir ein Forum für Familienangelegenheiten empfehlen :30:

Lieber nicht :mecker: Bis morgen werde ich ihm schon klargemacht haben, dass die Vorwürfe falsch sind und ich zu Unrecht (315c StGB) beschuldigt werde. Falls er mich dann verteidigt wäre es natürlich super und falls nicht suche ich mir halt einen anderen Anwalt.

 

Ich bin auch gerne bereit mit einem Anwalt eine Vereinbarung außerhalb des RVG zu treffen. Kosten sind mir egal, Hauptsache ich habe so schnell wie möglich meinen Führerschein wieder.

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Im Gerichtsverfahren hast Du einen ganz dicken Trumpf in der Tasche.

 

Du bist im Verfahren Beschuldigter und damit nicht zur Wahrheit verpflichtet. Der Anzeigeerstatter dagegen schon. Der Richter hat zwar eine freie Beweiswürdigung, wird aber in der Regel dem Anzeiger eher folgen als dem, der sich mit Schutzbehauptungen aus der Schlinge winden will. Für den Beschuldigten ist es nämlich ganz natürlich und auch legal, sie Sache so banal darzustellen wie es nur irgendwie geht.

 

Jetzt gibt es aber 2 Verfahren, die mit Sicherheit zeitlich nah zusammen verhandelt werden. Die Beschuldigten sind hier auch Zeuge im jeweils anderen Fall. Decken sich Eure Aussagen, was ja nicht schwierig sein wird habt ihr bessere Karten, da das Recht zur Lüge auf jeweils einen der Beschuldigten entfällt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es zu einer Verfahrenseinstellung kommt, auch im Hinblick auf Eure bereits abgesessene führerscheinlose Zeit.

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Ich formulier es mal so: Ich gehe neben der Uni arbeiten um die Leasingrate für meinen A4 zu bezahlen....

Das begruendet nun noch gar nichts!

 

....und wenn die Autobahn frei ist, will ich auch mal 250 fahren können...

Wenn ich deinen ersten Beitrag richtig interpretiere, dann war die Autobahn nicht frei!

 

Wenn dann so ein Mercedes kommt der meine Rechte einschränkt und sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält und mich nötigt langsamer zu fahren als ich kann, dann regt mich das schon ganz schön auf...

Aha - Deine Rechte! Von welchen Rechten sprichst Du? :D Wo steht dein Recht auf freie Strecke, hohe Geschwindigkeit fest geschrieben? :blink:

 

Ach - ich vergass, Du studierst Jura.... :wacko: Auweia, da kommt ja was auf die Gesellschaft zu..... :blink:

 

Der Alltag (Arbeiten, Uni) ist teilweise so langweilig, dass es mir dann halt mal Spaß macht mit hoher Geschwindigkeit über die Autobahn zu fahren.

Und fuer diesen, deinen Spass, haben sofort alle zu weichen, sich ihrer Pflichten zu erinnern und Dir die Bahn frei zu machen? Und tun sie es nicht, dann werden sie halt genoetigt, gedraengt, gezwungen? :blink:

 

[sarkasmus, sicherheitshalber angesagt]

Ich hoffe instaendigst, dass Du kein Mitglied eines Schuetzenvereines bist und obendrein noch einen Waffenschein hast....... :wacko:

[/sarkasmus, sicherheitshalber angesagt]

 

Das Zauberwort heißt Rücksichtnahme.

Eben! Aber eben auch beidseitig.... :30:

 

Es macht die Sache nicht besser... es war relativ hoch. Trotzdem wäre auf der rechten Spur schon eine Lücke gewesen.

Aha! Und da haette der Mercedes nun gefaelligst hinein bremsen muessen, um dem Herren Jurastudenten Platz zu machen? :blink:

 

In den 5 Minuten wo der Mercedes uns blockiert hat gab es mehrere Gelegenheiten die Spur zu wechseln ohne bremsen zu müssen.

Joh - und ihr habt ihn von hinten mit Licht- und Schallzeichen bombardiert, damit er sich auch in aller Ruihe eine passende Luecke aussuchen kann..... :mecker:

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Mein Dad wird mir dieses Mal wohl nicht mehr helfen, weil er für diese Sache keinerlei Verständnis aufbringen kann/will :blink:

I love your dad! :wacko:

 

Vielleicht hat jemand hier ein paar aufheiternde Worte für mich… Die könnte ich jetzt wirklich gebrauchen. Ich sehe mein Fehlverhalten ja auch ein :(

Letzteres glaube ich ja nun ganz und gar nicht, nichtsdestoweniger: Humor ist, wenn man trotzdem lacht! :wacko:

 

Mensch das ist ja oberheftig, eine vorläufige Entziehung. Das finde ich nach der kurzen Zeit und dem fehlendem Rechercheaufwand der Polizei ganz schön scharf geschossen.

Einmal mehr bin ich ueber deinen Informationsstand erstaunt! Wie machst Du das nur, dass Du immer schon so genau Bescheid weisst? Arbeitest Du in der Wettervorhersage? :blink::blink:

 

Sorry dass ich mit meiner Einschätzung so wit daneben gelegen habe. Aber das ist tatsächlich das eine Prozent was ich übrig gelassen habe.

Das nun wiederum erinnert mich an den Argumentationsstil des derzeitigen Aussenministers...... :30:

 

Um den Fall noch mal konkreter dazustellen: Ich bin mehr oder weniger nur dem BMW hinterher gefahren und das besonders aggressive Verhalten ging von dem BMW Fahrer aus...

Siehste nun, warum ich Dir nicht glaube, wenn Du sagst, Du saehest dein Fehlverhalten ein? :blink::mecker: Eine schlappe halbe Stunde wird schon wieder alles relativiert, Ausfluechte gesucht und behauptet, der andere sei doch viel schuldiger..... :D

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Hier zeigt sich das typische Verlierergesicht. Der Mercedesfahrer muss bei der Polizei unheimlich dick aufgetragen haben, was bei derartigen Anzeigen leider an der Tagesordnung ist. Er hat im Straßenverkehr verloren, damit auch seine Ehre auf der Strecke gelassen und muss es Dir nun gnadenlos heimzahlen. Empathie oder Mitleid kennt er nicht.

Vor allem zeigt sich hier eines: DU springst sofort auf den Zug des TE auf, glaubst ihm vorbehaltlos alle Schilderungen, siehst die Schuld einzig und allein bei dem, der sich per Foto zur Wehr gesetzt hat und bezeichnest den noch als Verlierer. Typisch deutsches Autofahrersyndrom: Immer ist der andere Schuld. :mecker:

 

Man sollte das ein wenig differenzierter sehen, eine Schuld des Mercedesfahrers nicht ausschliessen, erkennen, das er zur Eskalation beigetragen hat. Nichtsdestotrotz sollte man erkennen, dass der TE hier die treibende Kraft ist und dafuer - in meinen Augenh wohl zu Recht - jetzt richtig abgewatscht wird. Alles, aber auch alles, was er zu seiner Entschuldigung bisher vorgebracht hat, sind nichts als hohle Phrasen!

Wenn der TE Empathie oder Mitleid kennen wuerde, dann haette er sich nicht an der Noetigung des Mercedesfahrerts aktiv beteiligt.

 

Schlimmer ist eigentlich die persönliche Seite… Mein Dad ist selber Jurist und steht nicht auf meiner Seite … das finde ich 100x schlimmer als einen UNRECHTMÄSSIGEN vorläufigen Führerscheinentzug.

Wahrscheinlich hat Dad einfach nur die Schnauze voll von den Eskapaden seines verzogenen Bengels, der sich vorhin noch grossspurig als volljaehrig bezeichnet hat und jetzt heulend nach Papa's Rockzipfel greift! Und eines ist die vorlaeufige Einziehung des Fuehrerscheines nun ganz gewiss nicht: Unrechtmaessig! :30:

 

Im Gerichtsverfahren hast Du einen ganz dicken Trumpf in der Tasche.

Jetzt aber bitte mal wirklich Butter bei die Fische: Auf welche Erfahrungen basierst Du diese, deine Aussage? :D

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Ich werde morgen direkt Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung einlegen.

 

An das Fahrverbot werde ich mich natürlich halten! Ich will mein Jura Studium ja nicht komplett auf Spiel setzen...

 

§ 315c StGB ist meiner Ansicht nach nicht haltbar. (und damit auch nicht der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis) Deswegen gehe ich davon aus, dass ich spätestens in zwei Wochen meinen Führerschein wieder habe. Ansonsten versuche ich mich mal mit der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Richter direkt in Verbindung zu setzen.

Hast du den Schein "freiwillig" herausgegeben oder dem widersprochen?

 

Den Zahn mit den 14 Tagen kann ich dir ziehen. Ein bißchen länger wird es schon dauern.

 

Darüber hinaus muss man sich entscheiden, ob man versucht die Sache als unerkannt durchzuziehen, also die Fahrereignung zu bestreiten oder man mit offenen Karten spielen will, um gütlich aus der Sache herauszukommen.

 

Bei letzteren besteht halt das Problem, wen der Richter am Ende oder die StA vorher, mehr glaubt.

 

PS:

Warum sollte dein Rechtswissenschaftsstudium aufgrund der Straftat gefährdet sein? Allenfalls Beamter kannst du nicht mehr werden, wenn du zu einer Strafe von mehr als einem Jahr (ist Bundeslandabhängig) verurteilt wirst.

Andere Berufe wie RA oder in der Wirtschaft sowie Verwaltung stellen da idR kein Problem dar, zumal hier ja "nur" eine Verkehrsstraftat im Raum steht.

 

In meiner Heimatstadt ist ein RA tätig, welcher Mandantengelder unterschlagen hatte und dafür bestraft wurde. Wie du siehst alles ist möglich.

Allerdings geht dies in meinen Augen garnicht.

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@chris

evtl kann man ja auch mal davon ausgehen,dass der Geländewagenfahrer ein Cop war/ist? der wiederum hat die Möglichkeiten schnell an Halterdaten ranzukommen usw,das geht schneller,als man sich denken kann.

 

.. aber Gefährdung des Straßenverkehrs ??? Sind die denn wahnsinnig geworden?

 

Aufgrund deiner geschilderten Denkweise sollte man wirklich überlegen,dir den Lappen wiederzugeben.

Der einzig Wahnsinnige bist du (bzw der BMWler vor dir gewesen) ,sieh es ein und steh also mal zu deinem Handeln,niemand hat dich gezwungen,das zu tun,was du getan hast,hättest dich ja mit gesittetem Tempo auf die Bahn begeben können wie andre auch.

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Die Flachpfeiffe betätigt die Lichthupe als ob es n Strobo-Blitzer in ner Disse wäre....da Bahn voll,kein Ausweichen möglich,ich also meine Spur behalten,ging denke ich über 20-30 km so,irgendwann hab ich ihn dann mit Nebelschlußleuchte geärgert,was solls.

 

Über 20-30 KM kein vorbei lassen? Komische Sache oder wolltest du den ärgern? :mecker:

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Ja, wenn ich über 200 fahre, wechsel ich aus Sicherheitsgründen nicht die Spur.

Ausnahmefall: Jemand der noch schneller ist, will vorbei. Kommt aber bei über 200 selten vor.

 

Eine Lücke, die ausreichend groß war, dass er garantiert nicht hätte bremsen mussen, um euch vorbeizulassen?

In den 5 Minuten wo der Mercedes uns blockiert hat gab es mehrere Gelegenheiten die Spur zu wechseln ohne bremsen zu müssen.

 

Soso, und der Vorausfahrende soll das aber problemlos machen können? Da stimmt doch etwas nicht:

 

1. Die Geschwindigkeit beider war in der aktuellen Verkehrssituation überhöht, dann könnte aber auch der Vorausfahrende nicht mal eben einschwenken.

2. Die aktuell gefahrene Geschwindigkeit überfordert den Fahrer.

 

In beiden Fällen sollte sie auf ein vernünftiges Maß reduziert werden werden, mit dem man sein Fahrzeug unter Kontrolle hat. Warum man hier über einen anderen meckert, der nur das gleiche wie man selber praktiziert, erschließt sich mir nicht.

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Hallo zusammen,

 

da es sicherlich einige interessant, hier ein paar Infos zum aktuellen Stand:

 

Ich habe mich heute Morgen mit dem BMW Fahrer in Verbindung gesetzt. (zum Glück habe ich mir das Kennzeichen gemerkt) Der war sehr freundlich gewesen und heute Abend werde ich mich mit dem BMW Fahrer treffen und so wie es aussieht, wird mein Dad dann auch die Verteidigung übernehmen. Ich habe ihm davon überzeugt, dass die Vorwürfe gegen mich größtenteils falsch sind.

 

Bald sollte mein Dad auch die Akten usw. da haben.

 

Der BMW Fahrer sieht das ganze ähnlich wie ich und er kam sich von dem Mercedes genötigt vor. Dazu kommt, dass er auch 0 Punkte hat und noch nie (genauso wie ich) im Straßenverkehr negativ aufgefallen ist. Dadurch haben wir gegenseitig einen unabhängigen Zeugen und die Sache mit der Verteidigungsstrategie klären wir die kommenden Tage ab.

 

Mein Dad meint, wenn der BMW Fahrer das entsprechend bezeugen kann, dass der Mercedes uns durch starkes Bremsen genötigt hat und somit in eine gefährliche Situation gebracht hat, stehen die Chancen gut, dass 315c fallen gelassen wird und wir unseren Führerschein relativ schnell wieder zurückbekommen.

 

Eventuell könnte man damit sogar den Sachverhalt anders auslegen und die Nötigung dem Mercedes Fahrer anlasten. Je nachdem wie die Aussage von mir und dem BMW Fahrer aussieht. Und ich denke das kriegen wir hin :whistling:

 

Im besten Fall könnte es sogar dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird.

 

Also mal schauen. Im Großen und Ganzen sieht es gar nicht so schlecht aus.

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Sag ich doch. Durch diese Zeugen/Beschuldigtenkonstellation bekommt der Fall ein ganz anderes Gesicht. Wärst Du alleine kämst Du aus der Sache kaum wieder raus. Das was auf der Autobahn vorgefallen ist ist eine Sache. Der Vortrag vor Gericht sieht meistens sehr weit abweichend aus.

 

Jetzt hat jeder in seinemFall einen neutralen Zeugen, genau so neutral wie der Anzeigeerstatter.

 

Diese neigen oft dazu, den Sachverhalt aufzubauschen um den Schaden am Gegner so groß wie möglich werden zu lassen. Eure gegenseitige Zeugenaussage kann Euch raushauen. Es kommt halt auf den Richter an.

 

Ich würde so emotionslos wie möglich zumindest offiziel damit umgehen. Euch ist nicht geholfen wenn Ihr dem Mercedesfahrer wie auch immer eine reinwürgt. Im Prozess geht es nur darum Euch reinzuwaschen, auch unter Zuhilfenahme des Fehlverhaltens Eures Gegners, jedoch ohne ihn damit abzuurteilen.

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Auch wenn ich mich jetzt mit den Mods anlege... :unsure:

 

Ihr zwei Idi**ten habt wie zwei Verrückte einen anderen genötigt, bedrängt und gefährdet. Und jetzt kommt der Papa und stiftet Euch zu einer Straftat (falsche Verdächtigung) an mit der Ihr den Geschädigten zum Schädiger machen wollt, seh ich das richtig?

Mein Dad meint, wenn der BMW Fahrer das entsprechend bezeugen kann, dass der Mercedes uns durch starkes Bremsen genötigt hat und somit in eine gefährliche Situation gebracht hat, stehen die Chancen gut, dass 315c fallen gelassen wird und wir unseren Führerschein relativ schnell wieder zurückbekommen.

 

Eventuell könnte man damit sogar den Sachverhalt anders auslegen und die Nötigung dem Mercedes Fahrer anlasten. Je nachdem wie die Aussage von mir und dem BMW Fahrer aussieht. Und ich denke das kriegen wir hin :)

Sorry, aber ich kann gar nicht so viel essen wie ich im Moment :kotz: könnte! :whistling:
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Jetzt hat jeder in seinemFall einen neutralen Zeugen, genau so neutral wie der Anzeigeerstatter.

 

öhm... ... die Anzeigeerstatter - oder doch der AE und dessen Zeuge:

 

Der Mercedes Fahrer hat offenbar mit einem anderen PKW Fahrer auf der Strecke gegen den BMW Fahrer und mich Anzeige erstattet...

 

Dazu das eine oder andere Bild - vielleicht taucht sogar noch ein Video auf, das alles mögliche zeigt - bloß keinen bremsenden Mercedes...? :whistling:

 

 

http://wuerziworld.de/Smilies/ess/ess9.gif

c.s.

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Jetzt hat jeder in seinemFall einen neutralen Zeugen, genau so neutral wie der Anzeigeerstatter.

 

öhm... ... die Anzeigeerstatter - oder doch der AE und dessen Zeuge:

Nein, ich hab mich nicht vertippt.

 

Der Anzeigeerstatter ist neutral und zur Wahrheit verpflichtet.

 

Der Beschuldigte hat diesen nun als Belastungszeugen und den anderen Beteiligten als Entlastungszeugen, ebenso neutral und auch zur Wahrheit verpflichtet. Passt die Aussage des Entlasters und ist plausibel sehe ich große Chancen, dass der Richter dieser auch folgt. Ein geschickter Anwalt kann auch den Anzeigererstatter zusätzlich in Widersprüche verwickeln. Seine Angaben bei der Polizei waren sicherlich nicht ganz der Wahrheit entsprechend und emotional gefärbt.

 

Allerdings gibt es dafür keine Garantie. Auf hoher See....

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Passt die Aussage des Entlasters
Ich sehe hier keinen "Entlaster", sondern nur einen zweiten Lügner.... wenn ich so das Eingangsposting betrachte.

 

Seine Angaben bei der Polizei waren sicherlich nicht ganz der Wahrheit entsprechend und emotional gefärbt.
Warst Du doch dabei? :whistling:

Es reicht doch, wenn er wahrheitsgemäß beschrieben hat, was der TE auch wahrheitsgemäß im Eingangsposting beschrieben hat.

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Der Anzeigeerstatter ist neutral und zur Wahrheit verpflichtet.

 

Richtig - dem TE zufolge gibt's aber zusätzlich zu jenem mindestens einen weiteren Belastungszeugen in Gestalt des erwähnten "anderen PKW Fahrers"; oder aber gar jenen als zweiten Anzeigeerstatter, über eventuelle weitere Insassen der beiden Pkw wissen wir schlicht nix - gut möglich, daß da noch weitere Belastungszeugen auftauchen. Deren Aussagen und vermutbar vorgelegten Beweise haben offensichtlich ausgereicht, die FEe der beiden R&D erstmal ohne viel Federlesens in amtlichem Gewahrsam verschwinden zu lassen - daß erstere allzusehr übertrieben gewesen sein könnten, halt' ich einstweilen für nicht mehr als einen dürren Strohhalm... :whistling:

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Daher gehe ich davon aus, dass der Mercedesfahrer die Sache aufgeplustert hat.

Wie kann man das denn noch "aufplustern"?

Der BMW vor mir ist dem Mercedes Jeep bis auf 5-10 Meter sehr nah aufgefahren und hat ihm die Lichthupe gegeben und nach links geblinkt... keine Reaktion. Danach ist der BMW sehr weit links gefahren und ich relativ weit rechts und wir haben dem vorausfahrenden Mercedes Jeep beide die Lichthupe gegeben. (könnt ihr euch das Bildlich vorstellen)

 

So ging das dann 5 Minuten bis der Mercedes Jeep endlich Platz gemacht hat.

Oder kennst Du das Eingangsposting gar nicht (bzw. hast es evtl. verdrängt)?
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Richtig - dem TE zufolge gibt's aber zusätzlich zu jenem mindestens einen weiteren Belastungszeugen in Gestalt des erwähnten "anderen PKW Fahrers"; oder aber gar jenen als zweiten Anzeigeerstatter, über eventuelle weitere Insassen der beiden Pkw wissen wir schlicht nix - gut möglich, daß da noch weitere Belastungszeugen auftauchen.

Asche auf mein Haupt. Ich hab den Beitrag zu schnell gelesen und einen wesentlichen Punkt nicht beachtet:

 

Der Mercedes Fahrer hat offenbar mit einem anderen PKW Fahrer auf der Strecke gegen den BMW Fahrer und mich Anzeige erstattet...

 

Ich bitte inständig um Vergebung.

 

Das ändert die Sachlage nun schon wieder zu ungunsten des TE. Die Gegenseite scheint zu zweit zu sein.

 

Abhilfe ergibt sich nur aus der Aktenlage.

 

Edit: @QTreiberin

 

Das kann für den TE ein Abstandsverstoß sein. Auch einer Nötigung kann ich hier folgen. Er ist aber dem Anzeigeerstatter nicht dicht aufgefahren. Das war der BMW-Fahrer, nicht er. Er hat nur das Feuerwerk vorne abbbrennen lassen. Ihm wird aber hier ein § 315c vorgeworfen.

 

Zitat:

 

(1) Wer im Straßenverkehr

 

1.

ein Fahrzeug führt, obwohl er

 

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

 

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

 

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

 

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Welchen Punkt hat er denn Deiner Meinung nach verletzt?

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Welchen Punkt hat er denn Deiner Meinung nach verletzt?

Zum Beispiel:

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
und
dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet

Denn auch Du wirst zugeben, dass der TE nach seiner Schilderung keine ca. 125m Abstand zum vorausfahrenden gehalten hat als er sein "Blitz-Feuerwerk" im Doppelpack (einer links, einer rechts) abgebrannt hat.

 

Grob verkehrswidrig = Abstand von beiden lediglich 5-10 Meter (bei 200+ km/h)

Rücksichtslos = Abstand plus "Dauerfeuer" und das ganze 5 Minuten.

Gefährdung des Mercedesfahrers = auch gegeben

 

Selbstverständlich trifft das auch auf den BMW-Fahrer zu.

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Welchen Punkt hat er denn Deiner Meinung nach verletzt?

 

Die ganze Veranstaltung war letztlich ein Überholvorgang - also 2.b) :unsure:

 

Analog zu Deiner Vermutung, die Aussagen des oder der Anzeigeerstatter seien arg übertrieben ausgefallen, könnt' ich mir durchaus vorstellen, die hiesige Darstellung des TE sei ein wenig geschönt und/oder unvollständig - vielleicht gibt's da ja noch so manches wie so'n büschen Schneiden und/oder Ausbremsen, was auf irgendeinem Beweisfoto/-video zu sehen, aber hier (noch?) gar nicht zu lesen gewesen ist...? :whistling:

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Ihr zwei Idi**ten habt wie zwei Verrückte einen anderen genötigt, bedrängt und gefährdet. Und jetzt kommt der Papa und stiftet Euch zu einer Straftat (falsche Verdächtigung) an mit der Ihr den Geschädigten zum Schädiger machen wollt, seh ich das richtig?

Das siehst du falsch. Der BMW Fahrer war ja vor mir und kann die Situation insgesamt besser beurteilen. Ich habe die Lichthupe mehr oder weniger aus Schock betätigt, weil der Mercedes so krass abgebremst hat und ich ihm lediglich ein Warnzeichen geben wollte. Laut telefonischer Aussage ging das dem BMW Fahrer wohl genauso!

 

Gegen 19 Uhr treffe ich mit meinem Dad dem BMW Fahrer und dann sehen wir mal weiter.

 

Wenn ihr wollt schreibe ich irgendwann heute Abend noch ein paar Zeilen dazu. (wie das Gespräch ausgegangen ist)

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Ich habe die Lichthupe mehr oder weniger aus Schock betätigt, weil der Mercedes so krass abgebremst hat

 

Als Du mit Deiner Story hier aufgeschlagen bist, war noch gar keine Rede davon, der hätte überhaupt gebremst - geschweige denn "so krass"... :whistling:

 

Was also soll das hier jetzt werden - Probelauf für eine Falschaussage und strafbare falsche Beschuldigung? :unsure:

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Als Du mit Deiner Story hier aufgeschlagen bist, war noch gar keine Rede davon, der hätte überhaupt gebremst - geschweige denn "so krass"... :whistling:

 

Was also soll das hier jetzt werden - Probelauf für eine Falschaussage und strafbare falsche Beschuldigung? :unsure:

Nein, nicht falsch verstehen.

 

Als Beschuldigter ist man nicht zur Wahrheit verpflichtet demzufolge kann man auch keine Falschaussage machen.

 

In solchen Ausnahmesituationen können die persönlichen Eindrücke natürlich schon unterschiedlich sein bzw. wahrgenommen werden.

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ich habe die Lichthupe mehr oder weniger aus Schock betätigt
Langsam kommen mir ja richtig die Tränen... :kotz:

 

weil der Mercedes so krass abgebremst hat
Klar, und gerade dieses wichtige Detail ist Dir im Eingangsposting völlig entgangen.... willst Du uns hier eigentlich für völlig geistig unbelichtet hinstellen? :whistling:

 

ich ihm lediglich ein Warnzeichen geben wollte.
Klar Kleiner, da hat Papa aber eine tolle Fundstelle im Gesetz gefunden.... *überdenKopfstreichel*

 

Laut telefonischer Aussage Absprache um einen anderen zu belasten, weil wir selber keinen Ar*** in der Hose haben ging das dem BMW Fahrer wohl genauso!
Hab's mal geändert um der Wahrheit Genüge zu tun... :unsure:

 

 

Ich verweise noch mal auf Dein Eingangsposting:

Der BMW vor mir ist dem Mercedes Jeep bis auf 5-10 Meter sehr nah aufgefahren und hat ihm die Lichthupe gegeben und nach links geblinkt... keine Reaktion. Danach ist der BMW sehr weit links gefahren und ich relativ weit rechts und wir haben dem vorausfahrenden Mercedes Jeep beide die Lichthupe gegeben. (könnt ihr euch das Bildlich vorstellen)

 

So ging das dann 5 Minuten bis der Mercedes Jeep endlich Platz gemacht hat.

Wo bitte ist da nur ansatzweise von einer "krassen Bremsung" des Mercedesfahrers zu lesen (außer in DEinem doch sehr feigen Gehirn)?

 

 

 

Nein, nicht falsch verstehen.
Wir verstehen das schon richtig!

Du willst mit einer Lüge einen genötigten Fahrer einer Straftat bezichtigen.

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Wenn ihr wollt schreibe ich irgendwann heute Abend noch ein paar Zeilen dazu. (wie das Gespräch ausgegangen ist)

Gerne.

 

Allerdings sehe ich jetzt noch keinen Sinn darin, sich mit dem anderen Fahrer auszutauschen. Eure Verteidigungsstrategie hängt entscheidend von der Aktenlage ab.

 

@ QTreiberin

 

Da fehlt noch etwas - die Handlung, also einer der Punkte a) bis g) :whistling:

 

Was kann man dem TE vorwerfen?

 

Die Überholabsicht darf mittels Hupe oder Lichthupe angezeigt werden. Das ist also erlaubt. Ein Lichthupengewitter wird dagegen in der Regel als Nötigung aufgefasst. Selbst hier kann man argumentieren, dass durch eine Bremsung eine Gefahrensituation eingetreten ist oder die Lichthupe nicht an den Mercedesfahrer gerichtet war. Haben wir also - wen überhaupt - die Nötigung.

 

Dann ist der TE dem BMW zu dicht aufgefahren. Damit hätten wir dann einen Abstandsverstoß, wenn sowohl der Abstand als auch die dazugehörige Geschwindigkeit dokumentiert ist. Meine Vermutung tendiert dahin, dass der Mercedesfahrer dies nicht gerichtsfest aufgezeichnet hat.

 

Da eine Nötigung ein Offizialdelikt ist dürfte auch die Nötigung gegenüber dem BMW Fahrer zu ahnden sein. Aber mal ganz ehrlich, was ist denn eine Nötigung wenn sich der Genötigte nicht genötigt fühlt? Da muss der Staatsanwalt aber ganz tief in die Tasche greifen um das stehen zu lassen.

 

Selbst wenn der Mercedesfahrer vorher bereits Aufzeichnungen angefertigt hat ist doch die Geschwindigkeit nicht dokumentiert.

 

Ganz ehrlich - ich sehe hier zwar die Nötigung durch die Lichthupe, die aber meiner Meinung nach auf wackeligen Beinen steht. Das reicht meiner Meinung nach nicht für eine vorläufige Blitzentziehung der Fahrerlaubnis. Daher gehe ich davon aus dass der Anzeigende sehr weit ausgeholt hat.

 

Kann es eventuell sein dass der eine Videokamera installiert und die Fotos nur zur Fahreridentifikation geschossen hat?

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@chris 89, du schreibst nirgens, dass dem BMW - Fahrer auch der Führerschein entzogen wurde. War die :whistling: nur bei dir? Oder habe ich etwas überlesen?

 

Und denke bitte daran, dass MEK und SEK gerne Geländewagen wie BMW X 5 und Mercedes M fahren.

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Damit es auch sicher über 90 Tagessatze reicht. :whistling:

Ist eh egal, denn als vorbestraft gilt man ab einen Tagessatz.

 

Bis 90 Tagessätze kann man es verschweigen oder es wird nicht im einfachen FZ aufgeführt.

 

Für das Referendariat nach dem 1. Staatsexamen ist jedoch ein behördliches FZ (Belegart 0) erforderlich, so dass auch andere Straftaten inkl. Ermittlungsverfahren drin stehen.

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@Raserfan,

genau so isses,wenn schon so ein blöder Inselbewohner meint,hier den Wilden machen zu müssen, noch dazu mit Lichtorgel.....dann stell ich mich so,dass ich den gar nicht wahr nehme,fertig aus. Ist ja nicht ohne Grund,dass diese Leute auf der Insel wohnen.....der liebe gott hat sich da schon was bei gedacht,aler er GB erschaffen hat ;-)

 

@QTreiberin,ich muß sagen,ich sehs genauso!

Da spielt der Sohnemann wilde Sau auf der Bahn unds Väterchen spielt dann den Verteidiger.

 

@Qtreiberin

Ich verweise noch mal auf Dein Eingangsposting:

ZITAT

Der BMW vor mir ist dem Mercedes Jeep bis auf 5-10 Meter sehr nah aufgefahren und hat ihm die Lichthupe gegeben und nach links geblinkt... keine Reaktion. Danach ist der BMW sehr weit links gefahren und ich relativ weit rechts und wir haben dem vorausfahrenden Mercedes Jeep beide die Lichthupe gegeben. (könnt ihr euch das Bildlich vorstellen)

 

So ging das dann 5 Minuten bis der Mercedes Jeep endlich Platz gemacht hat.

Wo bitte ist da nur ansatzweise von einer "krassen Bremsung" des Mercedesfahrers zu lesen (außer in DEinem doch sehr feigen Gehirn)?

 

Da ist und bleibt nix von einer krassen Bremsung zu lesen.Was man allerdings glasklar liest,ist der Tatbestand der Nötigung und des des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.Wer bei dieser Geschwindigkeit

bis auf 5-10 Meter sehr nah aufgefahren.....

dem gehört a)der Lappen und das Auto entzogen und b) eine saftige Strafanzeige inkl saftigem Bussgeld samt Punkten zugewiesen.

Nebenher gesagt müßte auch der Anwalt ,der Versucht,diesen Idioten dabei straffrei herauszuholen,eine Anzeige bekommen.

 

@Gast,

Auch wenn man einen (ggf guten) Anwalt in der Familie hat,sollte man sich als Sohn zusammenreißen können (und müssen),vor allem,wenn die weiße weste auch so bleiben muß,weil man gewisse berufliche Bahnen einschlagen möchte. Dann muß man halt mal ein wenig kürzer treten(fahren) und sich an geltende Gesetze halten. wenn man die sau rauslassen will,fährt man halt auf die Rennstrecke,da kann man sie rausscheuchen,ohne unbeteiligte VTs zu gefährden. Wenn man dann sein Gefährt auf eben solcher Rennstrecke schrotten möchte,bitte,tut es,die Gefahr,andre da mit hineinzuziehen,ist dann sehr gering. Und genau so solls sein. Gibt genug Vollpfosten auf unseren Autobahnen,nicht nut Mercedes-,Audi und BMWler....allerdings ist genau diese Gruppe sehr häufig unter ihnen vertreten,wieso ist das so?

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hallöle....

 

also wenn ich das hier lese, da dreht sich mir der magen um und es hat mich letztendlich dazu bewogen, mich hier anzumelden...

 

also an dieser stelle: "hallo forum"

 

lieber TE, bist du eigentlich noch ansatzweise bei trost????

 

du willst jurist werden und bist an "krimineller" energie kaum zu überbieten???

 

hast du einmal drüber nachgedacht, dass du dir genau das, was da passiert ist auch voll verdient hast??? du ganz alleine und nicht irgend ein "bremsender" mercedesfahrer???

 

hätte der gebremst, dann hättest du bei 170km/h und den beschriebenen 5-10m abstand noch nicht mal den fuß vom gas genommen, sondern wärst dem mit fuß auf dem gas ins heck geknallt....-alleine die tatsache, dass du dir das nicht vorstellen kannst macht eine nachschulung für dich doch mehr als erforderlich...

 

ich fahre im jahr etwa 70.000km, komischerweise hat vor mir noch keiner mit absicht "gebremst" und nahezu alle sind auch nach kurzer zeit herüber gefahren, vielleicht kommt man ohne "druck" im leben manchmal einfach weiter...-das ist so ein "soft-skill", welches dir vielleicht auch für deine juristenkarriere hilft...

 

ich würde es begrüßen, wenn sich einer der "grünen" hier im forum deines falles annimmt...und zwar auf eine weise die dir nicht gefällt, aber dir vielleicht eine lehre für´s leben ist...

 

das was du im ersten post geschrieben hast, dass du aus hessen kommst und dass du nen a4 2,0tfsi geleast hast wissen wir ja schon, dieser fall sollte sich für jede dienststelle ausfindig machen lassen...-übrigens sehr clever für nen angehenden juristen??? :whistling:

 

nicht falsch verstehen, ich befürworte keine selbsternannten verkehrserzieher, aber das was du im eingangspost beschrieben hast, war die anzeige des mercedesfahrers allemal wert...du solltest es als chance nutzen dein verhalten eingehend zu überdenken (idealerweise während eines fahrverbots), BEVOR du eines tages jemanden damit umbringst....

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Allen die sich für Fehlerfrei halten wünsche ich, daß Sie wirklich nie einen Fehler machen.

Es ist aber auch Ihnen erlaubt, an Steinigungen nicht teilzunehmen.

 

Diejenigen die es nicht sind muss man unterscheiden:

1. solche die nichts einsehen und

2. solche die aus Fehlern lernen.

 

Ich glaube wir haben es hier mit einem Exemplar der Variante 2 zu tun.

Aus Fehlern zu lernen ist die Eigenschaft die Menschen von anderen Lebensformen unterscheidet.

 

Was er falsch gemacht hat weis er wohl inzwischen. Deshalb das Studium, die Familie und

die berufliche Zukunft zu opfern ist evtl. etwas krass.

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Allen die sich für Fehlerfrei halten wünsche ich, daß Sie wirklich nie einen Fehler machen.

Es ist aber auch Ihnen erlaubt, an Steinigungen nicht teilzunehmen.

 

Diejenigen die es nicht sind muss man unterscheiden:

1. solche die nichts einsehen und

2. solche die aus Fehlern lernen.

 

Ich glaube wir haben es hier mit einem Exemplar der Variante 2 zu tun.

Aus Fehlern zu lernen ist die Eigenschaft die Menschen von anderen Lebensformen unterscheidet.

 

Was er falsch gemacht hat weis er wohl inzwischen. Deshalb das Studium, die Familie und

die berufliche Zukunft zu opfern ist evtl. etwas krass.

 

was hat er denn gelernt??? wie er sich jetzt möglich auf dem weg des geringsten widerstandes aus der affäre stehlen kann...

 

fragt jemand danach was einer opfert der wegen so nem deppen im rollstuhl sitzt oder tot ist???-fragt einer nach den familien etc???

 

was hat das mit fehler machen zu tun??? das ist vorsatz, oder wo hatte er jetzt keine gelgenheit sein tun zu überdenken???

 

muss man erst aus dem zehnten stock eines hauses springen um zu wissen, dass man danach vermutlich tot ist??? demzufolge hat das auch nix mit "aus fehlern lernen" zu tun...-auf 5-10m bei 170 fährt man nicht mal "aus versehen" auf...

 

tut mir leid, aber ich spreche dem te die eignung zum führen eines kfz eindeutig ab...-seine schwache natur wird durch die "retourkutsche" jetzt nur noch untermalt, der fehler liegt ja "ganz sicher" nicht an ihm, wenn ihm doch der "böse benz" sein "recht am schnellfahren" nehmen will...was für ein hohles geschwätz....

 

das sind die typen, die benz-, audi- und bmw-fahrern das image schaffen, welches sie nun mal zweifelsohne haben...-nestbeschmutzer....

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tut mir leid, aber ich spreche dem te die eignung zum führen eines kfz eindeutig ab...

Dir spreche ich die Fähigkeit zur Teilnahme an diesem Forum ab. Du bist noch nicht einmal in der Lage richtig zu lesen.

 

Der TE hat nirgends geschrieben dass er 5-10 Meter aufgefahren ist. Das war der Wagen vor ihm.

 

Und wenn schon, das hier ist ein Internetforum für Fragen rund um den Straßenverkehr mit Schwerpunkt Verkehrsüberwachung und dessen Folgen und kein Forum für Kindererziehung. Alle Deine Beiträge in diesem Forum waren bisher zu 100% Offtopic. Damit hast Du einen perfekten Einstand hingelegt. Herzlich willkommen.

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dann werd ich mal on-topic:

 

lieber te, gib freiwillig den den lappen ab, es ist besser für dich und deine mitmenschen;)

 

@dieselschräubchen: du warst wohl dabei? er hat es von sich nicht eindeutig beschrieben (die rede war von "beide sehr nah"), aber die "beweislast" muss ausreichend gewesen sein um ihn den lappen an ort und stelle abzunehmen....aber sicher ist das alles ein "riesen justizirrtum"-liest man ja ständig :whistling:

 

seltsam ist nur, dass der te offensichtlich ein ausreichend schlechtes gewissen zu haben um hier zu posten, bevor ihm der lappen abgenommen wurde...-er (ganz allein) wird schon wissen, weshalb sein gewissen so schlecht war....

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Es spielt keine Rolle für die Beantwortung der Fragen ob das Gewissen des Fragestellers nun gut oder schlecht und ob er schuldig ist oder nicht. Dieses Forum ist kein Gericht und ich maße mir nicht an über das Verhalten des Fragestellers zu urteilen. Wenn er mir nicht passt dann antworte oich nicht.

 

Wer hier Fragen stellt bekommt auch kompetente Antworten, unabhängig vom Grad eventueller Verfehlungen.

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...
Ich verstehe nicht, was an der Äußerung von taxi42 kritikwürdig ist (sieh auch die Nicht-Reaktion auf weitere entsprechende Beiträge). Ich wollte ihm nämlich eigentlich spontan und aus tiefster Überzeugung zustimmen, aber nach diesen Drohungen lass' ich das mal lieber.

 

Was er falsch gemacht hat weis er wohl inzwischen. Deshalb das Studium, die Familie und die berufliche Zukunft zu opfern ist evtl. etwas krass.
Geht's auch 'ne Nummer kleiner? Das Studium steht überhaupt nicht in Frage, Stress in der Familie ist kein opfern derselben (zumal Papa ja anscheinend schon an einer - m.E. durchaus fragwürdigen - Entlastungstrategie arbeitet), und die berufliche Zukunft ist schon allein deshalb nicht bedroht, weil der TE noch gar keinen Berufsabschluß hat. Im übrigen weiß er anscheinend erst seit den Fotos des genötigten Autofahrers, daß er etwas falsch gemacht hat. Übersetzt heißt das: ohne Anzeige keine Einsicht - ganz großes Tennis!
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Hallo,

 

das ist mein vorerst letzter Post hier. Das Gespräch mit dem BMW Fahrer war sehr aufschlussreich und da er das Kennzeichen von dem Mercedes hatte konnte er sich mit ihm in Verbindung setzen und offenbar die Sache weitestgehend klären. Der scheint wohl auch einen relativ schlechten Tag gehabt zu haben und weil er schon vor uns mehrmals die Spur wechseln musste hat er wohl absichtlich blockiert und dann Anzeige gemacht. (mit scheinbar übertrieben Angaben) Der 2. Zeuge war offenbar seine Ehefrau.

 

Ich werde mich morgen bei dem Mercedes Fahrer für mein Fehlverhalten entschuldigen und er hat bereits signalisiert, dass er bereit wäre die Anzeige zurückzuziehen.

 

Egal ob ich meinen Führerschein schneller als erwartet wieder zurück bekomme, werde ich mal freiwillig 4 Wochen darauf verzichten.

 

Aufgrund einiger persönlicher Angriffe hier werde ich hier vorerst nichts mehr schreiben.

 

Ansonsten danke für alle guten Ratschläge.

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Sag ich doch. Durch diese Zeugen/Beschuldigtenkonstellation bekommt der Fall ein ganz anderes Gesicht.

Deine Beifallheischerei geht mir auf den Keks! Lies doch einfach mal unvoreingenommen, was der TE da so alles von sich gibt und denke dann mal ein wenig nach..... :angry2:

 

Ich meine z.B. das hier:

 

Mein Dad meint, wenn der BMW Fahrer das entsprechend bezeugen kann, dass der Mercedes uns durch starkes Bremsen genötigt hat und somit in eine gefährliche Situation gebracht hat,....

Urploetzlich ist es der poese Mercedesfahrer, der hier die Noetigung begangen und den armen Jurastudenten in seinem geleasten A4 so arg in Bedraengnis und Gefahr gebracht hat. Vorher hat er uns noch vorgeheult, wie sehr er doch aus seinem Fehlverhalten gelernt hat - und jetzt das!

 

Ich meine, dem Bengel sollte man nicht nur die Pappe fuer geraume Zeit entziehen, sondern auch den Arsch versohlen! :mecker:

 

Eventuell könnte man damit sogar den Sachverhalt anders auslegen und die Nötigung dem Mercedes Fahrer anlasten. Je nachdem wie die Aussage von mir und dem BMW Fahrer aussieht. Und ich denke das kriegen wir hin :)

Und manchmal wuensche ich mir von ganzem Herzen, Richter und Staatsanwalt wuerden hier mitlesen und die richtigen Schluesse ziehen.... Mann, was ist der Kerl zum :kotz:

 

Ich sehe hier keinen "Entlaster", sondern nur einen zweiten Lügner.... wenn ich so das Eingangsposting betrachte.

So sieht's aus - und dazu 'ne Dieselschraube, die total ueberdreht ist...... :unsure:

 

Als Du mit Deiner Story hier aufgeschlagen bist, war noch gar keine Rede davon, der hätte überhaupt gebremst - geschweige denn "so krass"... :whistling:

 

Was also soll das hier jetzt werden - Probelauf für eine Falschaussage und strafbare falsche Beschuldigung? :)

Er glaubt sein Luegendrama jetzt schon selbst - das heisst nichts Gutes! :kotz:

 

Selbst hier kann man argumentieren, dass durch eine Bremsung eine Gefahrensituation eingetreten ist....

Die Bremsung hat nicht statt gefunden, wann begreifst Du das endlich? :unsure::blink: Dass das eine Schutzbehauptung ist, ist doch so klar wie Grossmutter's vielgeruehmte Klossbruehe!

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Diejenigen die es nicht sind muss man unterscheiden:

1. solche die nichts einsehen und

2. solche die aus Fehlern lernen.

 

Ich glaube wir haben es hier mit einem Exemplar der Variante 2 zu tun.

Hier wuerde mich ja mal die Begruendung deiner Erkenntnis interessieren. Ich kann nicht - nicht mal ansatzweise - erkennen, dass da etwas gelernt wurde. Ganz im Gegenteil, der Typ wird ja immer grossspuriger, je gruendlicher ihm Papi den Hintern putzt...... :whistling:

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