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Frage Zur Meldung


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Hey Ihr,

 

Nach einem Auffahrunfall (war ein Wegeunfall), hab ich am Abend und am nächsten Tag schmerzen gehabt.

Bin ins Krankenhaus und habe mich checken lassen.

Der Arzt hat mich dann für 5 Tage wegen Schleudertrauma krankgeschrieben.

 

Mein Arbeitgeber+Berufsgenossenschaft wissen beischeid.

 

Muss ich der "gegnerischen" Versicherung das melden, dass ich 5 Tage AU bin?

Schmerzensgeld wollte ich nicht verlangen.

 

Am Dienstag habe ich erst einen Termin bei einem Anwalt, der sich um die Regulierung kümmen soll.

 

mfg

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Schmerzensgeld wollte ich nicht verlangen.

Das ist Deine Sache, aber warum willst Du kein Schmerzensgeld haben?

 

Dein Anwalt wird dies auf Deinen Wunsch in in die Schadenersatzforderung mit anführen. Sofern Du anwaltlich vertreten bist brauchst und solltest Du auch gar nichts eigenständig unternehmen.

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Danke für die Auskunft,

 

wie gesagt ich kann erst am Dienstag zu meinem anwalt, da er noch im Urlaub weilt.

 

Dann kann ich ja alles weitere mit Ihm besprechen, ich dachte ich muss mich bei Versicherung etc pp melden.

Ist mein erster Unfall gewesen, daher die Frage.

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@Gumalla: Dein Anwalt sollte unbedingt Schmerzensgeld fordern, auch wenn dir der Unfallgegner leid tut o.ä. Er wird dadurch nicht zusätzlich belastet, sondern seine Haftpflichtversicherung. Vor allem ist jetzt der Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall offensichtlich. Wenn du in einigen Wochen noch Schmerzen hättest, und dich erst dann meldest, würde sich die gegnerische Versicherung wohl mit allen Mitteln gegen Forderungen sträuben, und dir wäre ein Nachweis schwierig zu erbringen.

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Vor allem ist jetzt der Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall offensichtlich.

Den Zusammenhang bestätigt ein Arzt, ggfls. ein medizinisches Gutachten. Die Beschwerden sind mit dem Arztbesucht bereits dokumentiert.

 

Es hat Zeit bis der Anwalt wieder verfügbar ist. Auf keinen Fall solltest Du ihn umgehen.

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  • 3 weeks later...
[...] auch wenn dir der Unfallgegner leid tut o.ä. Er wird dadurch nicht zusätzlich belastet, [...]

 

 

Die zusätzliche Belastung könnte darin bestehen, dass der Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung noch Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.

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Nein. Körperverletzung = Antragsdelikt.

:whistling:

Erstmal geht es hier um fahrlässige Körperverletzung, und zweitens wird ermittelt und dann entschieden ob ein Verfahren eröffnet wird. Bei öffentlichem Interesse kann es auch ohne Antrag des Geschädigten zu einem Urteil oder Strafbefehl kommen.

 

Der Geschädigte wird befragt ob er einen Strafantrag stellen will.

 

MfG.

 

hartmut

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Erstmal geht es hier um fahrlässige Körperverletzung,

Fahrlässige Körperverletzung ist und bleibt ein Antragsdelikt, sofern kein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Dieses ist bei einem Verkehrsunfall definitiv nicht gegeben. Wenn keine Anzeige mit Strafantrag gestellt wird ermittelt auch niemand.

 

Der Geschädigte wird befragt ob er einen Strafantrag stellen will.

Ja, dann wenn er bei der Polizei sitzt und eine Anzeige aufgeben will. Gumalla kann ja berichten, ob er von sonst jemandem dazu befragt wurde, ob er einen Strafantrag stellen möchte. Er muss ja zur Geltendmachung seiner zivilen Ansprüche keine Strafanzeige erstellen. Es reicht diese bei der gegnerischen Versicherung einzufordern.

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