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Frage Zum Ablauf Bei Einem Auffahrunfall


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Hallo zusammen,

 

mir ist jemand bei einer gelben/roten Ampel hinten draufgefahren.

 

Polizei war vorort und hat alles aufgenimmen etc.

 

Der Fahrer, der auf mich aufgehfahren ist wurde mit einem Verwarngeld belegt ( hat den Zahlschein(ZS) als Zahlungsmethode gewählt),

ich habe nichts zahlen müssen.

Das Fahrzeug war ein Leihfahrzeug, nach dem Unfall bin ich mit dem Fahrer zum Vermieter gefahren.

Er hat wollt es am nächsten Tag sofort melden, als meine Mutter (Halterin) bei der Versicherung angerufen hat, ist noch

keine Meldung erfolgt. Und die Versicherung meinte, sie würde mich anschreiben.

 

Nun habe ich 2 Fragen:

 

ist die Annahme eines Verwangeldes mit ZS ein Schuldeingeständnis?

 

und zum anderen, wieso schreibt die Versicherung der Vermietung mich an als Fahrerin an?

 

War mein erster Unfall, daher kenn ich mich damit nicht sooo aus.

 

Wollte eh alles zum Anwalt geben, bzw meine Mutter.

 

Vielen dank im Voraus für Antworten

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Kannst Du Deine doch etwas wirre Aufzeichnungen etwas sortieren?

Naja, so wirr sind die Aufzeichnungen nun auch wieder nicht, wie ich finde. Mit ein wenig Muehe - man braucht nicht viel davon! - sind deine Fragen alle bereits beantwortet.....

Also, vielleicht solltest Du deine Bemuehungen ein klitzekleines bisschen hoeher schalten? :whistling:

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ist die Annahme eines Verwangeldes mit ZS ein Schuldeingeständnis?
Nein

 

und zum anderen, wieso schreibt die Versicherung der Vermietung mich an als Fahrerin an?

Weil du Angaben zum Unfallhergang machen kannst.

Vor Ort wurde die Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 1(2) StVO, Unachtsamkeit, Auffahren auf ein vorausfahrendes / stehendes Fahrzeug) geahndet, weiterhin wurden die Personalien zum zwecke der zivilrechtlichen Schadensregulierung ausgetauscht.

Nun folgt eben diese zivilrechtliche Schadensregulierung, und hierzu möchte die Versicherung natürlich auch wissen, was denn nun genau passiert ist.

 

Gruß

Goose

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Bei dem letzten Unfall, bei dem mir jemand hinten ins Auto gefahren ist (war Anfang November letzten Jahres) hatten wir keine Polizei gerufen, aber natürlich die Personalien ausgetauscht.

 

Anschließend habe ich beim Zentralruf der Versicherer angerufen, mich mit der zuständigen Versicherung verbinden lassen. Der Mitarbeiter dort hat dann gleich alle meine Daten und Aussagen zum Unfallhergang aufgenommen. Logischerweise war ich mit der Meldung schneller als meine Unfallgegnerin. Der Rest wurde dann größtenteils per Mail und Telefon erledigt. Nur der Gutachterbesuch war dann in "real life". Da der Gutachter der gegnerischen Versicherung aber wirklich absolut fair war, habe ich auf einen eigenen Gutachter verzichtet. Das muss man aber sorgfältig abwägen!

 

Quintessenz: Die Versicherung holt sich alle Informationen, die sie braucht. Und zu einem Anwalt zu gehen, kann eine gute Idee sein. Aber nicht alle sind wirklich gut. Beim o.e. Unfall war mein Auto nachher ein wirtschaftlicher Totalschaden und ich habe Entschädigungspositionen ersetzt bekommen, an die so mancher Anwalt nicht denkt/gedacht hätte.

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