Kasperle 70 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 Hallo, im Ulraub habe ich eine merkwürdige Konstellation gesehen (Wismar, Kreisverkehr Ulmenstraße zur Lübschen Straße):Der Kreisverkehr ist wohl (relativ) neu. Daher gibt es auf der Ulmenstraße vor Einfahrt in den Kreisverkehr noch die alten Richtungspfeile nach links und nach rechts auf der Fahrbahn (sieht genauso aus wie bei einer normalen Kreuzung). Zusätzlich sind aber die Kreisverkehrsschilder mit Vorfahrt-gewähren-Zeichen angebracht. Insgesamt schaut das Ganze auch nicht sehr zwingend nach einem Kreisverkehr aus, also keine erhöhte Mittelinsel etc. Dem Linksabbiegerpfeil sollte ich am besten gar nicht folgen, da er mich falschrum in den Kreisverkehr führt!!! Dem Rechtsabbiegerpfeil kann ich schadlos folgen, da ich damit normal in den Kreisverkehr fahre. Aber Blinken (wegen Richtungspfeil und Fahrtrichtungsänderung) oder Nicht-Blinken (wegen Einfahrt in einen Kreisverkehr)? Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 So viel ich weiß, sind die Malereien auf der Straße nicht verbindlich. V.a. wenn ein Verkehrsschild was anderes aussagt. In diesem Fall also Kreisverkehr. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 Malereien auf der Straße sind teilweise verbindlich ( Parkplatzmarkierungen z.B. ). Wenn es so widersprüchliche Dinge sind, wie du sie schilderst, einfach ignorieren, es gelten die Verkehrszeichen. Einfachstes Beispiel, wenn eine 30er Beschränkung aufgehoben wurde und die Markierung auf dr Fahrbahn noch lesbar ist, gilt diese auch nicht mehr! dete Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 Bei Bingen/Rhein hatten sie eine Zeitlang an einem neuem Kreisel vor der Einfahrt auch einen Linkspfeil aufgemalt; sehr irritierend. Lediglich die separate Rechtsabbiegerspur bekam einen Rechtspfeil. Mittlerweile ist dieser Pfeil meines Wissens entfernt worden. Quote Link to post Share on other sites
Bauloewe 3 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Naaaa, den Kreisverkehr gibt es bestimmt schon 15-20 Jahre. Die "Linksabbiegespur" ist für all die gedacht, die nicht die 1. Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nehmen wollen.Der rechte Fahrstreifen ist für die den Kreisverkehr gleich rechts über die 1. Ausfahrt (Lübsche Straße) verlassen. Durch die Größe des Kreisverkehrs ist es so möglich, daß 2 Fahrzeuge parallel in den Kreisverkehr einfahren können. Der eine biegt gleich rechts ab und der andere fährt weiter. MfG Bauloewe Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 4, 2011 Author Report Share Posted September 4, 2011 Die "Linksabbiegespur" ist für all die gedacht, die nicht die 1. Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nehmen wollen.Der rechte Fahrstreifen ist für die den Kreisverkehr gleich rechts über die 1. Ausfahrt (Lübsche Straße) verlassen. Durch die Größe des Kreisverkehrs ist es so möglich, daß 2 Fahrzeuge parallel in den Kreisverkehr einfahren können. Der eine biegt gleich rechts ab und der andere fährt weiter.Trotzdem halte ich den Linksabbiegerpfeil für (mindestens) doppeldeutig und damit potenziell gefährlich. (Nicht nur) In unserem Dorf ist das mit der 2-Spurigkeit ohne Pfeile gelöst:http://maps.google.de/?ll=51.54103,7.68794...=20&vpsrc=6 Als dritte Alternative gibt es noch die Kreisverkehre, bei denen die "Sofort-wieder-rechts-Rausfahrer" am Kreisverkehr vorbeigeführt werden, hier ebenfalls Wismar:http://maps.google.de/maps?q=wismar&hl...mp;t=k&z=18 Das finde ich auch gut gelöst. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 Trotzdem halte ich den Linksabbiegerpfeil für (mindestens) doppeldeutig und damit potenziell gefährlich.Alles eine Ansichtssache. Ich wuerde vorschlagen, dort einfach stehen zu bleiben und die Angelegenheit mit anderen Betroffenen zu diskutieren..... Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted September 5, 2011 Report Share Posted September 5, 2011 Malereien auf der Straße sind teilweise verbindlich ( Parkplatzmarkierungen z.B. ). Wenn es so widersprüchliche Dinge sind, wie du sie schilderst, einfach ignorieren, es gelten die Verkehrszeichen. Einfachstes Beispiel, wenn eine 30er Beschränkung aufgehoben wurde und die Markierung auf dr Fahrbahn noch lesbar ist, gilt diese auch nicht mehr!Das Beispiel paßt nicht. Eine 30 auf der Straße ist nichts verbindliches. Bei den Pfeilen handelt es sich hingegen um Zeichen 297 und ich wüßte nicht, warum Zeichen 215 diesen vorgehen sollte. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted September 6, 2011 Report Share Posted September 6, 2011 Trotzdem halte ich den Linksabbiegerpfeil für (mindestens) doppeldeutig und damit potenziell gefährlich.Alles eine Ansichtssache. Ich wuerde vorschlagen, dort einfach stehen zu bleiben und die Angelegenheit mit anderen Betroffenen zu diskutieren..... Oder soll er sich doch einfach mal an die Pfeile halten. Früher oder später wird ihm sicher amtlicherseits mitgeteilt werden, was nun richtig sei... Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 6, 2011 Author Report Share Posted September 6, 2011 Ich wuerde vorschlagen, dort einfach stehen zu bleiben und die Angelegenheit mit anderen Betroffenen zu diskutieren..... Ich beherrsche den dortigen Dialekt leider nur unzulänglich ... ebenfalls Oder soll er sich doch einfach mal an die Pfeile halten. Früher oder später wird ihm sicher amtlicherseits mitgeteilt werden, was nun richtig sei... An den Linksabbiegerpfeil werde ich mich bestimmt nicht (mehr) halten. Der Urlaub, der uns in die Gegend geführt hat, ist vorbei. Aber was ist mit dem Rechtsabbiegerpfeil? Blinken oder nicht Blinken? (siehe Eröffnungspost) Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted September 6, 2011 Report Share Posted September 6, 2011 Aber was ist mit dem Rechtsabbiegerpfeil? Blinken oder nicht Blinken? (siehe Eröffnungspost) Weder noch. Vielmehr winken.... LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
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