Schnuddl 0 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Hallo, eine Frage zu den Winkeln beim Traffipax Speedophot:Der Kamerawinkel soll 17,5° betragen der Strahlwinkel 20° (horizontale Öffnung 5°)Die Verdrehnung von 2,5° zueinander ist fest? Die obige Konstellation gilt doch nur, wenn ich das Messgerät parallel zum Fahrbahnrand ausrichte,oder?Falls das Messgerät beim Ausrichten inRichtung Fahrbahn verdreht wird, müsste der Kamerawinkel größer werden oder nicht? Bsp.Ausrichtung nicht fahrbahnparallel, sondern 2 ° in richtung des ankommenden verkehs verdreht - demzufolge müsste sich ein Kamerawinkel von ca. 19,5° einstellen.Oder doch 15 °? DankeGruß aus Sachsen Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Warum sollte man da den Kamerawinkel verändern?Außerdem sollte die Anlage eh parallel zur Fahrbahn stehen. Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 18, 2011 Author Report Share Posted August 18, 2011 ja, sollte sie, falls dies aber nicht der fall ist, was passiert dann mit dem kamerawinkel? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Viel eher stellt sich dann die Frage was mit dem Messwert passiert. Der stimmt dann nämlich nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Viel eher stellt sich dann die Frage was mit dem Messwert passiert. Der stimmt dann nämlich nicht mehr. 8 Zentimeter machen gerade mal 0,1 km/h aus. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Tja aber das standardisierte Messverfahren ist dann weg und es Abschlag hier aufgerundet 1 km/h mindestestens. Für einige die Klippe zwischen Punkten Nachschulung oder Fahrverbot oder eben nicht. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Die 2,5 ° Differenz bleiben immer, egal wie fehlerhaft man das Gerät aufbaut. Beträgt der Meßwinkel 18 °, ist der Kamerawinkel bei 15,5 °. 8 Zentimeter machen gerade mal 0,1 km/h aus.8 cm auf was bezogen? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Falls das Messgerät beim Ausrichten inRichtung Fahrbahn verdreht wird...Dann entsteht eine Messwertverfälschung zum Vorteil des Beschuldigten. --- Und 8 cm/s sind bei mir 0.288 km/h.http://www.sengpielaudio.com/RechnerGeschw...tseinheiten.htmscnr Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 19, 2011 Author Report Share Posted August 19, 2011 bei mir sind es 30 cm auf 10 m entspricht ca. 1,7° Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Etwa 1,7° entsprechen einer Messwertverfälschung von etwa 1,123%. Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 19, 2011 Author Report Share Posted August 19, 2011 genau und somit könnte man auf fehlerhaften Messaufbau plädieren,... (nicht im Sinne der Bedienungsanleitung) Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Plädieren kann man auf viel. Ich kann da nur ein höheres Kostenrisiko erkennen. Es wird wohl ein Gutachter beauftragt werden, der dann erklärt, das der fehlerhafte Aufbau zu einem Messwert geführt hat, der zum Vorteil des Beschuldigten war. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Schnuddl auf was willst du hinaus?was hast für anhaltspunkte?in meinen augen hast bis jetzt nur quark zusammen geschrieben Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 22, 2011 Author Report Share Posted August 22, 2011 Es ist richtig, dass in diesem Fall eine Fehlmessung zu Gunsten des Beschuldigten vorliegt. Ich will damit sagen, wenn jemand der eine Messung durchführt, das Messgerät nicht gemäß Bedienungsanleitung aufstellen kann, kann man dann auch davon ausgehen, dass ihm andere Dinge, wie Knickstrahlreflexion, etc. auch nicht auffallen und es zu Fehlmessungen kommen kann, die bei einem Messbeamten, der sich mit dem Gerät auskennt, nicht auftreten würden. Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 22, 2011 Author Report Share Posted August 22, 2011 bei einer Anullierungsqoute der Messreihe von 16% Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 22, 2011 Report Share Posted August 22, 2011 Dann probiers halt damit. Es soll ja auch einen Anwalt geben, der eine Verfahrenseinstellung erwirkt haben soll, weil der 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten wurde. Natürlich kann der 1,5 Meter Abstand unterschritten werden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 22, 2011 Report Share Posted August 22, 2011 Ich hatte ja bereits in meinen ersten Beitrag geschrieben, das damit das standardisierte Messverfahren weg ist. Den Rest kann man dann halt zu seinen Gunsten ausnutzen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 22, 2011 Report Share Posted August 22, 2011 Ob das wirklich weg ist, wird erst nach Besichtigung der Messstelle ersichtlich sein. Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 23, 2011 Author Report Share Posted August 23, 2011 @BAMBAM:weil? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 ...da Beispielsweise eine Kurve sein könnte. Quote Link to post Share on other sites
Schnuddl 0 Posted August 24, 2011 Author Report Share Posted August 24, 2011 nein, es ist eine gerade Strecke :-) Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 24, 2011 Report Share Posted August 24, 2011 Ist das sicher, das da kein Bordstein um 1,5° von der geraden Strecke abweicht? Quote Link to post Share on other sites
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