trine007 0 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Hallo, wie ich mitbekommen habe ist die MPU ein gerne diskutiertes Thema - ein ausländischer Führerschein auch. nun bräuchte ich Meinungen zu folgendem Thema:Mein Freund ist Engländer und besitz einen englischen Führerschein, lebt aber in Deutschland. Hier hat er auch vor einem Jahr seine Fahrerlaubnis verloren (möchte aber nicht die MPU machen). Nun war sein Führerschein abgelaufen und musste erneuert werden. Wir haben das Gerücht gehört, dass das Fahrverbot in Deutschland dann automtisch erlischt, wenn man einen neuen ausländischen Führerschein hat. Das wäre ja zu schön. aber ist irgenwas dran an der Sache? Danke für eure Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Nix da, das Fahrverbot ist personen- und nicht fuehrerscheingebunden..... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Das sehe ich nicht so. Sofern der neue Führerschein wirklich neu ist und nach der Sperrfrist erteilt wurde (Neuertelílung, nicht Verlängerung) darf er hier damit fahren. Während der Sperrfrist darf er hier mit keinem führerscheinpflichtigen Fahrzeug fahren. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 War mir klar, dass Du das mal wieder anders siehst..... Jetzt aber mal folgendes: Ob eine Sperrfrist vorhanden ist, wissen wir nicht. Wir wissen aber, dass ihm die Fahrerlaubnis vor einem Jahr entzogen wurde. Es sollte mich schon wundern, wenn da eine eventuelle Sperrfrist schon abgelaufen sein sollte. Selbst wenn diese abgelaufen ist und die Wiedererlangung der FE an eine MPU geknuepft ist, dann wird diese Verknuepfung wohl auch Gueltigkeit behalten, wenn der Delinquent 'nen niegelnagelneuen Fuehrerschein aus Burkina Faso vorlegt. Deswegen sagte ich ja schon weiter oben: Das Fahrverbot ist personenbezogen!Als naechstes gaebe es zu bedenken: Der Freund wohnt in D'land, dort wird er wohl auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Inwieweit darf er dann jetzt noch, nach ueber einem Jahr, mit einem auslaendischen FS fahren? Muss der nicht irgendwann umgeschrieben werden, oder hat ein EU-FS ueberall in der EU dauerhaft Gueltigkeit? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 War mir klar, dass Du das mal wieder anders siehst..... Und noch Meinereiner sieht das anders. Jetzt aber mal folgendes: Ob eine Sperrfrist vorhanden ist, wissen wir nicht. Wenn es um MPU geht ziemlich sicher. Wir wissen aber, dass ihm die Fahrerlaubnis vor einem Jahr entzogen wurde. Geht nicht wenn es eine englische Fahrerlaubnis ist. Es gibt höchstens eine Nutzungsuntersagung. Selbst wenn diese abgelaufen ist und die Wiedererlangung der FE an eine MPU geknuepft ist, dann wird diese Verknuepfung wohl auch Gueltigkeit behalten, wenn der Delinquent 'nen niegelnagelneuen Fuehrerschein aus Burkina Faso vorlegt. Deswegen sagte ich ja schon weiter oben: Das Fahrverbot ist personenbezogen!Er hat doch immer noch den englischen Führerschein. Die Frage ist, darf er nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder in Deutschland nutzen? Oder gilt die Nutzungsuntersagung weiter? Als naechstes gaebe es zu bedenken: Der Freund wohnt in D'land, dort wird er wohl auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Inwieweit darf er dann jetzt noch, nach ueber einem Jahr, mit einem auslaendischen FS fahren? Muss der nicht irgendwann umgeschrieben werden, oder hat ein EU-FS ueberall in der EU dauerhaft Gueltigkeit? EU-Fahrerlaubnisse müssen nicht mehr umgeschrieben werden. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Wir wissen aber, dass ihm die Fahrerlaubnis vor einem Jahr entzogen wurde. Geht nicht wenn es eine englische Fahrerlaubnis ist. Es gibt höchstens eine Nutzungsuntersagung.Ich denke, Du irrst. Man kann ihm nicht den Fuehrerschein entziehen, sehr wohl aber die Erlaubnis, Fahrzeuge zu fuehren, also die Fahrerlaubnis.... Dieses wird uebrigens, wenn ich nicht irre, per Eintrag auf dem Fuehrerschein kund getan...... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 Ich denke, Du irrst. Man kann ihm nicht den Fuehrerschein entziehen, sehr wohl aber die Erlaubnis, Fahrzeuge zu fuehren, also die Fahrerlaubnis.... Dieses wird uebrigens, wenn ich nicht irre, per Eintrag auf dem Fuehrerschein kund getan......Entziehen kann nur wer erlaubt hat, in dem Fall die Engländer. Aber in D kann untersagt werden das von der englischen Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden darf. Fahrverbote werden auf dem Führerschein vermerkt. Normal werden die Führerscheine eingezogen und an die ausstellende Stelle geschickt. Bekommt er von der Stelle den Führerschein wieder, kann er im Rest der Welt fahren, nur nicht in D wenn es eine Sperrfrist gibt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 5, 2011 Report Share Posted August 5, 2011 das ist ein komplexes thema. also bis vor 2 jahren hätte er ganz sicher in D mit seiner UK-FE fahren dürfen, soweit diese wirklich nach der sperrfrist erworben wurde. jetzt sieht es schon wesentlich komplizierter aus, siehe hier: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fach...scheintouristen mit anderen worten es besteht das risiko wenn er in eine kontrolle kommt, dass er wegen FoFE dran ist. auch wenn keine nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde. aber abschliessend geklärt ist das nicht.das gilt natürlich nur für D. den rest der welt interessiert das nicht Quote Link to post Share on other sites
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