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Poliscan Speed Technische Mängel


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Die eingesetzte mobile Polyscan Speed weist bereits optisch diverse technische Defizite auf, dazu kommen so Ungereimtheiten wie eine Eichung ohne das die Funktionsweise bekannt wäre.

Ganz abgesehen davon, das die Eichung stattfand ohne das überhaupt zu ermitteln wäre welche Software zum Zeitpunkt der Eichung vorhanden war.

 

Mit anderen Worten was da mit deutscher Gründlichkeit alles daneben lief ist schon erstaunlich. Dennoch befindet der Richter die Anlage für unfehlbar.

 

Der Richter hätte mal gehört, das die Anlage sicher wäre. Vielleicht von einem Mitarbeiter der Herstellerfirma?

 

Aufgrund der bereits sichtbaren Mängel stellt sich die Frage welche weiteren nicht direkt sichtbaren Mängel, insbesondere softwaretechnischen Mängel da "unsichtbar" weil geheimgehalten im inneren schlummern?

 

Da ich gegen den Richterspruch vorgehe, könnte ich weitere Unterstützung gebrauchen.

 

Wer kann Defizite benennen die insbesondere die Software betreffen?

 

Wie genau sind die Lasermessungen der verwendeten Technik? Welche Hersteller stehen hinter den einzelnen Komponenten?

 

Gibt es Testergebnisse die sich mit der Fehlerquote einer solchen Polyscan Speed befassen?

 

Oder bezahlt pauschal jeder 1000ste einfach mal eine Fehlmessung, die ja nicht belegbar ist?

 

Bitte nur sachliche Antworten zur verwendeten Technik.

 

Gruß SC

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Hallo ins Forum,   Zitat aus dem Beitrag in Burhoff: Motorräder werden vom Gerät so gut wie nicht erfasst."   Das kann ich bestätigen und verweise auf meinen alten Beitrag im radarforum: http://www.r

Eine kleine Geschichte zur Firma Vitronic im Wiesbaden dem Hersteller der Anlage.   Als ich vor ca. drei Jahren arbeitslos war, habe ich mich über das Arbeitsamt bei der Firma Manpower professional, d

Tolle Gewaltenteilung, jetzt darf also schon ein privates Unternehmen in die Rechtsprechung eingreifen.   Die scheinen ja ziemliche Macht zu haben. Wird Zeit, dass jemand denen mal wieder beibringt we

Danke für den sachdienlichen Kommentar zur Software.

 

Es geht bei mir vermutlich um die Softwareversion 1.5.5, mangels Dokumentation ist aber nicht sicher wann die Software erneuert wurde.

 

Also mit anderen Worten der Fehler der Fahrzeugzuordnung ist auch bei der aktuellen Software weiterhin vorhanden, es wurden lediglich ein paar Zeilen Code im Programm dazu gefügt die nun bei der "neuen" Softwareversion 1.5.5 entstandene Fehler erkennen sollen.

 

 

 

 

@Gast225' date='31.07.2011, 7:23' post='746064']

 

Ich bin stolz auf Dich, danke für die Korrektur.

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Die eingesetzte mobile Polyscan Speed weist bereits optisch diverse technische Defizite auf, dazu kommen so Ungereimtheiten wie eine Eichung ohne das die Funktionsweise bekannt wäre.

Ganz abgesehen davon, das die Eichung stattfand ohne das überhaupt zu ermitteln wäre welche Software zum Zeitpunkt der Eichung vorhanden war.

 

Wer beabsichtigt, einen solchen Aufwand zu betreiben wie Du, sollte besser nicht nur rumlamentieren, sondern kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Der Anwalt mit Kenne wird nämlich im Vorhinein erfragen, welche Software bei der Messung verwendet wurde und wann diese aufgespielt wurde. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Messung mit der neuen Software unzulässig sein, wenn die schon vor dem Inkrafttreten der Zulassung aufgespielt war. Hättest Du im Übrigen leicht selbst rausfinden können. google reicht dafür schon...

 

Mit anderen Worten was da mit deutscher Gründlichkeit alles daneben lief ist schon erstaunlich. Dennoch befindet der Richter die Anlage für unfehlbar.

 

Der Richter hätte mal gehört, das die Anlage sicher wäre. Vielleicht von einem Mitarbeiter der Herstellerfirma?

 

Aufgrund der bereits sichtbaren Mängel stellt sich die Frage welche weiteren nicht direkt sichtbaren Mängel, insbesondere softwaretechnischen Mängel da "unsichtbar" weil geheimgehalten im inneren schlummern?

 

Da ich gegen den Richterspruch vorgehe, könnte ich weitere Unterstützung gebrauchen.

 

Wow, das sind ja wirklich überzeugende Argumente, die die Fehler detailliert aufzeigen. Du kannst Dich drehen und wenden wie Du willst: auch wenn es durchaus Gründe geben mag, das zu beklagen, handelt es sich bei einer Messung mit PoliscanSpeed um ein standardisiertes Messverfahren. Wenn Du Fehler geltend machst, müsstest Du schon konkret werden. Da hilft Dir also auch ein Gutachten der zahlreichen Sachverständigen nicht, die zwar keine konkreten Fehler benennen und nur Ihre (technisch sicher teilweise berechtigten) Zweifel niederschreiben.

 

Gibt es Testergebnisse die sich mit der Fehlerquote einer solchen Polyscan Speed befassen?

 

Gibt es: einfach mal bei Dekra nachfragen. Wobei die Auskunft, die Du dort erhalten wirst, nicht der erhofften entsprechen wird.

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Wer beabsichtigt, einen solchen Aufwand zu betreiben wie Du, sollte besser nicht nur rumlamentieren, sondern kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Bevor Du irgendwem des Lamentieren bezichtigst schreibe doch selber erst mal etwas sinnvolles?

 

Das Verfahren läuft, und da werde ich hier zunächst nicht alle Details veröffentlichen.

 

Gruß SC

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Hallo,

 

Der folgende Fehler der vorigen Softwareversion ist gutachterlich dokumentiert. Allerdings soll die aktuelle Version ihn vermutlich nicht mehr haben: Quelle (PDF)

Aber das ist ein schöner Ansatz, um hier im Forum beschriebene Verzögerungsstrategien wissenschaftlich begründet zu betreiben.

Sehr wahrscheinlich wird das vor Gericht von aktuellen Gutachte®n zerpflückt werden, aber bis dahin ist für den Übeltäter dann bereits Verjährung eingetreten.

 

Ich lade mir das Dokument für entsprechende Notwendigkeiten mal herunter.

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Aber das ist ein schöner Ansatz, um hier im Forum beschriebene Verzögerungsstrategien wissenschaftlich begründet zu betreiben.

Sehr wahrscheinlich wird das vor Gericht von aktuellen Gutachte®n zerpflückt werden, aber bis dahin ist für den Übeltäter dann bereits Verjährung eingetreten.

Das war mal ein schöner Ansatz und ist bereits zerflückt worden. Wer hier meint, auf Zeit spielen zu können, kennt sich - mit Verlaub gesagt - nicht mit den Gepflogenheiten vor Gericht aus. Das Gericht holt ein Gutachten ein und jeder einigermaßen kompetente Gutachter weiß, was Sache ist.

 

Man kann das ganz einfach so zusammenfassen: Chancen bestehen aufgrund der in dem PDF-Dokument beschriebenen Problematik bei Einsatz der Software 1.5.3 oder 1.5.4 bei Autobahngeschwindigkeit (und nur da!). Auch bei Einsatz der Software 1.5.5 kann man eine Einstellung erreichen, wenn die Messung vor dem Zeitpunkt erfolgt war, wo die Software 1.5.5 in der neuen Zulassung beschrieben ist. In einem solchen Fall war das Gerät dann nämlich zum Zeitpunkt der Messung nicht gültig geeicht.

 

Es werden zwar immer wieder Einzelaspekte wie z.B. die Intransparenz des Messverfahrens oder die Bildung einer Durchschnittsgeschwindigkeit anstatt einer punktuellen Messung gerügt, durch pauschalen Zweifel bringen aber insofern - wie schon beschrieben - gar nichts, da das Verfahren nun mal als standardisiertes Messverfahren bewertet wird.

 

Die relevanten Parameter kann man selbst oder über seinen Anwalt in Erfahrung bringen. Man kann natürlich trotzdem ein Verfahren mit einem teuren Sachverständigengutachten anstrengen, wenn man denn gerne riskieren möchte, dass einen die Rechtsschutzversicherung rauswirft.

 

Wer beabsichtigt, einen solchen Aufwand zu betreiben wie Du, sollte besser nicht nur rumlamentieren, sondern kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Bevor Du irgendwem des Lamentieren bezichtigst schreibe doch selber erst mal etwas sinnvolles?

 

Das Verfahren läuft, und da werde ich hier zunächst nicht alle Details veröffentlichen.

 

Gruß SC

 

Nun ja, offensichtlich haben Du und Dein Anwalt es nicht einmal geschafft, die bei der Messung eingesetzte Software in Erfahrung zu bringen. Wer weder das schafft, noch die Bezeichnung des Messgerätes richtig schreiben kann, sollte halt einfach wissen, dass es zumindest im realen Leben bei Gericht nun einmal sinnlos ist, allgemeine Kritikpunkte vorzubringen. Was sich konkret zugunsten des Betroffenen auswirken kann, habe ich beschrieben.

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Nun ja, offensichtlich haben Du und Dein Anwalt es nicht einmal geschafft, die bei der Messung eingesetzte Software in Erfahrung zu bringen. Wer weder das schafft, noch die Bezeichnung des Messgerätes richtig schreiben kann, sollte halt einfach wissen, dass es zumindest im realen Leben bei Gericht nun einmal sinnlos ist, allgemeine Kritikpunkte vorzubringen. Was sich konkret zugunsten des Betroffenen auswirken kann, habe ich beschrieben.

Nicht für ungut, aber das ist Deine Vermutung, Wunschvorstellung, Testosteron, etc. aber nicht die Realität.

Statt zu vermuten und andere negativ zu beurteilen könnte man auch weiter denken. ;-)

Oder etwas sinnvolles zum Thema bringen.

 

Ich suche nur Informationen..

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Ich suche nur Informationen..

 

dann solltest du auch wissen, dass bei evtl beanspruchung eines "gutachters" der dann deine thesen

beurteilen soll, kosten entstehen, die schnell in die tausende gehen.

 

und du solltest wissen, wer die kosten wann trägt.

 

hast du dir diese gedanken schon gemacht?

 

 

.. mit anderen Worten der Fehler der Fahrzeugzuordnung ist auch bei der aktuellen Software weiterhin vorhanden, es wurden lediglich ein paar Zeilen Code im Programm dazu gefügt die nun bei der "neuen" Softwareversion 1.5.5 entstandene Fehler erkennen sollen.

 

 

Software kann sich schon durch einfügen eines einfachen "Semikolons" erheblich im Ablauf ändern.

 

das hat glaub ich schon die NASA erlebt und teuer bezahlen müssen.

 

Die Tatsache, dass "ein paar Zeilen Code" eingefügt wurden, sagt über den Zustand der neuen Version gar nichts aus.

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Nicht für ungut, aber das ist Deine Vermutung, Wunschvorstellung, Testosteron, etc. aber nicht die Realität.

Statt zu vermuten und andere negativ zu beurteilen könnte man auch weiter denken. ;-)

Oder etwas sinnvolles zum Thema bringen.

 

Ich suche nur Informationen..

 

Zu der angeblichen Vermutung. Du hattest geschrieben:

Die eingesetzte mobile Polyscan Speed weist bereits optisch diverse technische Defizite auf, dazu kommen so Ungereimtheiten wie eine Eichung ohne das die Funktionsweise bekannt wäre.

Ganz abgesehen davon, das die Eichung stattfand ohne das überhaupt zu ermitteln wäre welche Software zum Zeitpunkt der Eichung vorhanden war.

 

Da ist und bleibt Unsinn. Wer will, kann das sehr wohl in Erfahrung bringen.

 

Aber es ist verschwendete Zeit, jemandem wie Dir zu antworten. Ich verzichte daher gerne darauf, Typen, die nicht mal das Messgerät richtig schreiben zu können, mit Erläuterungen zu belasten. Das wäre bei Dir ja ohnehin nicht nötig, da Du ja schon weißt, wie die Realität aussieht und dass ich mich damit nicht auskenne.

 

Wenn Du Dich so gut auskennst, frage ich mich dann allerdings, aus welchem Grund Du so merkwürdigen Kram schreibst...

 

Viel Spaß bei dem Verfahren. Das wird lustig.

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Aber es ist verschwendete Zeit, jemandem wie Dir zu antworten. Ich verzichte daher gerne darauf, Typen [...]

Die Luft ist aber noch nicht dünn da oben, auf deinem hohen Roß, hm? :think:

 

Ich hasse Pferde...ich bin als Kind mal vom Pony gefallen und passe daher schon auf, nicht zu hoch auf dem Ross zu sitzen. Aber solchen typen antworte ich trotzdem nur solange, wie ich noch nicht weiß, dass sie solche Typen sind.

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Der praktischen Darstellung des Gedanken hätte es jetzt aber nicht bedurft. :huh:

 

Nein, aber ich finde es schon ehrenwert, wenn man seine mental begrenzten Mittel öffentlich macht. Respekt! Wobei ich schon glaube, dass Du und Frosch allenfalls ein bisschen dumm und keinesfalls so richtig blöd seid. Da fallen mir wage andere ein...

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Mir faellt dabei ganz vage ein, dass Du schon mehrfach gebeten - und aufgefordert - wurdest, die Beleidigungen anderer User zu unterlassen. Da Du diesen Bitten nicht nach kommen moechtest - oder nicht kannst - werden wir hier mal einen Schlussstrich ziehen und uns von Dir trennen!

 

Schnauze voll: :huh:

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Nein, aber ich finde es schon ehrenwert, wenn man seine mental begrenzten Mittel öffentlich macht. Respekt! Wobei ich schon glaube, dass Du und Frosch allenfalls ein bisschen dumm und keinesfalls so richtig blöd seid. Da fallen mir wage andere ein...

Oha, nu wird er persönlich :huh:

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Ich denke nun hatte jeder seinen Spaß und vielleicht könnte mal ein Mod die Beiträge löschen die nichts mit dem Thema zu tun haben.

 

Mein Anliegen war Informationen zu bekommen die nicht unbedingt per Google zu finden sind.

Schließlich ist es eigentlich der Sinn eines Forums sich zum entsprechenden Thema auszutauschen, oder?

 

Wer Rechtzschrebfeler findet kann sie im Übrigen behalten..

 

Gruß SC

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Ich denke nun hatte jeder seinen Spaß
Nö, ich will auch noch:
Nein, aber ich finde es schon ehrenwert, wenn man seine mental begrenzten Mittel öffentlich macht.
Stimmt. Aber das Du Dich selber loben mußtest...

 

Da fallen mir wage
Aber über die Rechtschreibfehler anderer Leute schreiben...
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  • 2 years later...

Hier ein aktuelles Urteil mit guter Zusammenfassung/Quellen zum Stand der Dinge:

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2173.htm

AG Tiergarten, Urt. v. 13.06.2013 - (318 OWi) 3034 Js-OWi 489/13 (86/13)

Leitsatz: Bei der Messung mit einem Messgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren.

Hervorhebungen von mir.

:nolimit:

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Viel interessanter, so finde ich, sind folgende Textstellen des Urteils:

 

In diesem Zusammenhang muss hinterfragt werden, ob die PTB ihrer Aufgabe bei der Überwachung der Zulassung der Geräte tatsächlich nachgekommen ist.

 

und

 

Hierbei handelt es sich schlussendlich nicht nur um die Feststellung, dass kein überprüfbares Messverfahren vorliegt, sondern um die Erkenntnis, dass mit einem nicht zugelassenen Messgerät Messungen vorgenommen werden. Soweit nämlich die strikte Angabe einer Rahmenhöhe von genau 1 m Teil der Gebrauchsanweisung ist, diese wiederum Teil der Zulassung durch die PTB ist. das verwendete Messgerät jedoch entgegen der Gebrauchsanweisung, als Teil der Zulassung arbeitet, ist das Poliscan Speed Messgerät, jedenfalls in der hier vorliegenden Softwareversion, nicht zugelassen.

 

Hervorhebung von mir.

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Hallo ins Forum,

 

Zitat aus dem Beitrag in Burhoff:

Motorräder werden vom Gerät so gut wie nicht erfasst."

 

Das kann ich bestätigen und verweise auf meinen alten Beitrag im radarforum:

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47073-kann-das-poliscan-system-von-vitronic-keine-roller-messen/

 

Die Aussage deckt sich mit meinen Versuchen.

In einem weiteren beitrag habe ich auch die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern und Rollern angezweifelt. Zitat aus einem Beitrag von mir:

 

grundsätzlich ist eine Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern problematischer als bei Autos.

Bei Motorrädern sind mehr Meßfehler möglich wie bei Fahrzeugen mit vier Rädern, deren Kontur immer senkrecht zur Fahrbahn steht.

Zusätzlich haben Autos immer das vordere Kennzeichen als exakten senkrechten und fest mit dem Fahrzeug verbundenen Reflektionspunkt für eine Lasermessung.

Auf mögliche zusätzliche Meßfehler bei Krafträdern habe ich im Forum schon öfters hingewiesen.

Der Laserstrahl bei Vitronic kann auch am Helm des Fahrers reflektiert werden. Dann wird die Geschwindigkeit des Kopfes gemessen, die bei Bewegung des Kopfes nicht mit der des Fahrzeuges übereinstimmt.

 

 

Meine Bedenken sind somit nicht von der Hand zuweisen und werden auch von Gutachtern betätigt.

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Wenn bei einem schlechten Reflektor es zu keinen Messungen kommt, ist das doch ein Zeichen dafür, dass die Toleranzen für eine gültige Messung sehr eng von der PTB gesetzt wurden. Wie sollen denn die falschen Messergebnisse entstehen, wenn die Qalitätsanforderungen für eine Messwertbildung garnicht erreicht werden?

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Wie sollen denn die falschen Messergebnisse entstehen
Das könnte ich Dir verraten, wenn der Hersteller bekannt gäbe, wie das Gerät funktioniert. Aber genau das tut er eben nicht. Und ich finde es bedenklich, dass die PTB einem solchen "black-box"-System dann eine Zulassung erteilt.
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Immerhin sind die Messverfahren und Wirkprinzipien soweit veröffentlicht, dass jemand, der sich mit Messtechnik auskennt, das System nachvollziehen kann und beurteilen kann, wann das System korrekt misst und welche Fehler auftreten können. Bestes Beispiel: Lichtschranke!

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Die Firma eso gibt also die Funktionsweisen ihrer Messgeräte preis? Das glaube ich dir mal nicht.

 

AG Landstuhl, Urteil v. 03.05.2012 - 4286 Js 12300/10

 

Gemessen wurde mit dem Einseitensensor 3.0 der Firma ESO.

 

Die Messung mit diesem Gerät sei durch den Verteidiger selbst unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht auf die Plausibilität hin nachzuprüfen, weil der Gerätehersteller die Einsichtnahme in die Messdaten verweigere.

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Nicht vergessen, es ist ein AMTSGERICHT, was hier gesprochen hat. Wurde das Urteil denn rechtskräftig, oder wurde die nächste Instanz bemüht?
In einem anderen, m.E. durchaus ähnlichen Fall schon. Ob Bußgeldstellen und Hersteller mit dem Urteil wirklich glücklich werden, wage ich allerdings zu bezweifeln. Und alle, die das Urteil des AG Tiergarten als Maßstab sehen möchten, sollten die Nr. 14 des OLG-Urteils beachten.
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Eine kleine Geschichte zur Firma Vitronic im Wiesbaden dem Hersteller der Anlage.

 

Als ich vor ca. drei Jahren arbeitslos war, habe ich mich über das Arbeitsamt bei der Firma Manpower professional, die Leiharbeiter vermietet, bewerben müssen.

Ich sollte tatsächlich als Entwicklungsingenieur und Leiharbeiter bei der Vitronic arbeiten.

Die setzen wohl viele "kompetente Leiharbeiter" ein um Ihre Anlagen zu entwickeln und zu produzieren.

Ich habe das Angebot elegant ausgeschlagen weil ich schon mehrfach erlebt habe das Leiharbeit in der Forschung Entwicklung und Produktion nur im Chaos endet.

Wie kann eine solche Firma mit Leiharbeitern arbeiten, denn dafür werden Spezialisten mit umfangreicher Einarbeitung benötigt.

Mit einer solchen Personalpolitik kann man die Qualität der Produkte nur nachhaltig verschlechtern.

  • Like 1
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Hättest du den Job angenommen,so könntest du nun Hinweise und Insider-Infos über das Gerät geben ...;-)

Aber du hast schon Recht mit der Leiharbeit.....wenn man bedenkt,dass ein offiziell beschäftiger Ing ein vielfaches von dem kassiert (ich sage bewußt nicht "verdient"),ist das schon ein Trauerspiel, und zwar eins mit Berliner Herkunft und Geburtsstadt!

 

Wann kommen die da in Berlin endlich wieder drauf, dass vernünftige Arbeit auch vernünftig entlohnt werden muß`?

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Moin Moin

 

Das Urteil vom AG Tiergarten verwundert mich.

 

Im Frühjahr hat bei der PTB ein Treffen stattgefunden. Teilnehmer waren Leute der PTB, von Vitronic, von Bußgeldstellen und Amtsgerichten.

U.A. thematisiert wurde das Urteil vom AG Aachen (444 OWi-606 Js 31/12-93/12).

Hierzu liegt mir eine Stellungnahme der Fa. Vitronic sowie weiterer Schriftverkehr vor.

Da ich z.Zt. Urlaub habe und mir diese Unterlagen hier nicht vorliegen, kann ich daraus nicht zitieren.

Daher kann ich nur aus dem Gedächtnis Teile der Vitronic Stellungnahme widergeben:

 

In dem Achener Urteil ist ein Sachverständiger "Dr. N" genannt, der in der mdl. Verhandlung gehört wurde.

Ein Sachverständiger oder Sachverständigenbüro "Dr. N" habe sich zu keinem Zeitpunkt an die Fa. Vitronic gewandt.

Die Fa. Vitronic hat und wird die Herausgabe von Messwertdaten aus einzelnen Datensätzen nicht verweigern mit Hinweis auf Patentrecht.

Es sei zu bedauern, daß sich Sachverständige bei ihren Angaben auf im Internet verbreitete Gerüchte stützen. Dies würde von RA als Argumentationshilfe aufgegriffen und schließlich durch Rechtsprechung verfestigt.

Das erschüttere nachhaltig das Vertrauen der Kunden der Fa. Vitronic und der Bürger in die Anlage PoliScanSpeed.

 

Ich weiß nicht, ob und in welchem Rahmen die Fa. Vitronic diese Stellungnahme verbreitet. In ihrem Interesse läge es ja.

Das Urteil Tiergarten jedenfalls legt nahe, daß es dort nicht bekannt war. Nimmt doch der dortige Sachverständige teilweise dieses Urteil auf.

 

Gruß

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Viel interessanter, so finde ich, sind folgende Textstellen des Urteils:

In diesem Zusammenhang muss hinterfragt werden, ob die PTB ihrer Aufgabe bei der Überwachung der Zulassung der Geräte tatsächlich nachgekommen ist.

@harryb: Man kann es auch sehen: Die PTB ist inzwischen überfordert bzw. die ganze Zulassungsprozedure muß man infrage stellen. Bekannterweise wird die Zulassung "um das Gerät" geschrieben. Die Zulassungskriterien sind dabei nur bruchstückhaft. In der gesamten PTB-Geschichte mußte immer "nachgearbeitet/-zugelassen" werden. Ob das nun der Porsche-Stufeneffekt war, Winterreifenwechsel bei Videowagen, Radarwinkel, Piller-Skandal, CAN-Bus-Skandal, Schräglagenskandal oder die ganzen Geräte-/Softwarupdates eso, Vitronic, usw. Jedes Update ist ja eh ein Eingeständnis von Murks.

Es ist also wirklich an der Zeit über Veränderungen bei der Zulassungsanstalt nachzudenken.

 

...ist das Poliscan Speed Messgerät, jedenfalls in der hier vorliegenden Softwareversion, nicht zugelassen.

@harryb: Klar, sollte ich jemals im Punktebereich mit identifizierten Fahrer von PSS gemessen werden, dann knallt es....

:nolimit:

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Das erschüttere nachhaltig das Vertrauen der Kunden der Fa. Vitronic und der Bürger in die Anlage PoliScanSpeed.

@sobbel: Logisch, wenn Du z. B. ein hessischer Dorfbürgermeister wärst, hättest Dir einige Säulen zur Haushaltsanierung aufschwatzen lassen und hörst nun, dass die Anlagen nicht gerichtsfest sind, dann würdest auch mal in WI anrufen.

:nolimit:

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Guest Freisinn

Die Stellungnahme der Fa. Vitronic, die Sobbel anspricht, wäre natürlich in diesem Zusammenhang sehr interessant. Ich frage mich, warum das nicht öffentlich publiziert wird? Kein vernünftiger Amtsleiter würde im Moment doch eine PSS kaufen bei der rechtlich fragwürdigen Situation.

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Dass PSS rechtlich fragwürdig ist, kann man nun wirklich nicht behaupten. Nur weil einige wenige AG-Richter der Meinung sind, es sei damit keine Messung im Sinne eines standardisierten Messverfahrens möglich, heißt das noch lange nicht, dass das allgemein so gesehen wird. Zumal es mehrere OLG gibt, die das anders sehen.

 

Übrigens: ab nächstem Jahr, wenn die Geräte neu geeicht sind und i.d.R. die Software 3.2.4 erhalten haben, sind die Einwände in den gängigen Urteilen contra PSS wie bspw. des AG Tiergarten eh hinfällig. Dann kann man nämlich beim Auswerten der Datensätze generell auslesen, in welchem Abstand und über welche Strecke gemessen wurde und wo dann fotografiert worden ist.

 

Hätte Vitronic direkt so machen sollen.

 

Und zur Zulassung: man sollte wissen, welche Unterlagen der PTB vorliegen, bevor man einfach mal so dahinschreibt, es werde eine blackbox geprüft. Selbstverständlich liegen der PTB bei der Zulassung detaillierte Unterlagen bzgl. der Funktionsweise vor.

 

Zitierter Text aus dem PSS-Urteil:

Hierbei handelt es sich schlussendlich nicht nur um die Feststellung, dass kein überprüfbares Messverfahren vorliegt, sondern um die Erkenntnis, dass mit einem nicht zugelassenen Messgerät Messungen vorgenommen werden. Soweit nämlich die strikte Angabe einer Rahmenhöhe von genau 1 m Teil der Gebrauchsanweisung ist, diese wiederum Teil der Zulassung durch die PTB ist. das verwendete Messgerät jedoch entgegen der Gebrauchsanweisung, als Teil der Zulassung arbeitet, ist das Poliscan Speed Messgerät, jedenfalls in der hier vorliegenden Softwareversion, nicht zugelassen.

 

Da wird einfach mal behauptet, in der Bedienungsanleitung stehe, der Rahmen müsse genau 1m hoch sein. Nur weil das behauptet wird, ist das aber nicht richtig. Dort ist von einem eingefügten rechteckigen Bereich mit einer Höhe von 1m (und nicht genau 1m!) die Rede. Im Zulassungsdokument wird nur von einem "eingeblendeten rechteckigen Rahmen" (aktuelle Zulassung) gesprochen. Von der Größe dieses Rahmens steht gar nicht in der Zulassung. Weder in der aktuellen vom 06.02.2013 incl. Nachtrag vom 24.07.2013, noch in den älteren. Da ist das Gericht wohl mal wieder von einem der SV beraten worden, die zwar über die Bedienungsanleitung schreiben, aber noch nie reingeschaut haben.

 

Wer sich auch nur ein kleines bisschen mit der Funktionsweise von PSS auseinandergesetzt hat, weiß auch, dass es aufgrund des Mess- und Dokumentationsverfahrens von vornherein gar nicht möglich wäre, eine solche Festlegung der Rahmenhöhe vorzugeben. Logische Konsequenz: in der aktuellen Bedienungsanleitung steht nichts mehr von der Größe des Rahmens.

 

Die vernünftigen Amtsleiter kennen sich (im Gegensatz zu den Forumteilnehmern hier) im Übrigen i.d.R. mit der Materie aus. Und wenn nicht, spätestens nach einem Anruf in WI. Die können PSS also sehr wohl guten Gewissens kaufen.

 

@m3:

wenn Du tatsächlich mal mit PSS gemessen wirst, sag hier Bescheid. An der Verhandlung möchte ich teilnehmen: Verhandlungen mit Knallern sind immer lustig...

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Dann kann man nämlich beim Auswerten der Datensätze generell auslesen, in welchem Abstand und über welche Strecke gemessen wurde und wo dann fotografiert worden ist.

 

Hätte Vitronic direkt so machen sollen.

 

Und zur Zulassung: man sollte wissen, welche Unterlagen der PTB vorliegen, bevor man einfach mal so dahinschreibt, es werde eine blackbox geprüft. Selbstverständlich liegen der PTB bei der Zulassung detaillierte Unterlagen bzgl. der Funktionsweise vor.

Dann hätte ich gerne das Verfahren detailliert erläutert, mit dem das gemessene Fahrzeug zwischen Mess- und Fotografierposition verfolgt wird und identifiziert bleibt. Das ist für mich nämlich der wesentliche Funktionsanteil, der die PSS für mich zur Black box macht.

 

Bei allen anderen (wesentlich) genutzten Verfahren kann ich nachvollziehen, wie das Fahrzeug gemessen und wo/wie dann fotografiert wird. Mit genügend Lust, Zeit und Geld könnte ich das anhand dieser Kenntnisse nachbauen.

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Die vernünftigen Amtsleiter kennen sich (im Gegensatz zu den Forumteilnehmern hier) im Übrigen i.d.R. mit der Materie aus. Und wenn nicht, spätestens nach einem Anruf in WI. Die können PSS also sehr wohl guten Gewissens kaufen.

Wenn ich vier Angebote von Firmen auf dem Tisch habe, welche gleichwertig sind und alle meinen Anforderungen entsprechen, werde ich sicherlich nicht ewig und drei tage mit irgendjemanden telefonieren, um eventuell rechtliche Probleme auszuschließen.

 

Denn zum einen wer sagt denn, dass das für mich zuständige Amtsgericht oder OLG dies ebenso sieht und zum anderen wähle ich den Weg des geringsten Widerstandes und damit einen der anderen drei Bewerber.

 

Vitronic profitiert ja hauptsächlich (nur) wegen ihrer guten nahezu unschlagbaren Konditionen.

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Moin Moin

 

1 Meter ist doch alles zwischen 0,5 m und 1,49 m. Übrigens gibts im VP einen Link zur Stellungnahme der PTB zum Urteil des AG Aachen. http://www.ptb.de/cm...llungnahme.html

 

Wenn man sich diese Stellungnahme durchliest, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass sich dieser ominöse SV "Dr. N." nicht nur nicht mit Vitronic in Verbindung gesetzt hat, sondern auch nicht mit der PTB.

 

 

@dimei

Ein Softwaresprung von 1.5.5 auf 3.2.4 wäre allerdings sehr erheblich.

Woher hast du die Info von und zu dieser Version?

 

Gruß

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Guest Freisinn

 

Die vernünftigen Amtsleiter kennen sich (im Gegensatz zu den Forumteilnehmern hier) im Übrigen i.d.R. mit der Materie aus. Und wenn nicht, spätestens nach einem Anruf in WI. Die können PSS also sehr wohl guten Gewissens kaufen.

 

 

Ich hege keine Zweifel an der Richtigkeit der PSS-Messungen. Eine Empfehlung zum Kauf der Anlage würde ich trotzdem nicht aussprechen. Der Ruf ist durch solche Urteile einfach dauerhaft beschädigt, die Einspruchsquote daher bedeutend höher als bei anderen Systemen.

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Das Verfahren der Verfolgung stellt den wesentlichen Bestandteil des Messverfahrens dar. Ob man da fordern kann, dass Vitronic dies offenlegt, halte ich für fraglich. Zumal die ordnungsgemäße Funktion der Verfolgung nun von der PTB im Rahmen der Zulassung geprüft worden ist und es bisher nicht einen Fall einer nachgewiesenen Fehlzuordnung oder Falschmessung gibt.

 

Daher ist es zwar ein nachvollziehbarer Wunsch, das Verfahren detailliert erläutert zu bekommen, dürfte aber ein Wunsch bleiben.Zudem frage ich mich, was Dir denn die detaillierte Erläuterung bringen soll? Die Verfolgung wurde ja von der PTB geprüft. Würde sie nicht funktionieren, hätte das Gerät keine Zulassung bekommmen.

 

Ich finde die Argumente gegen PSS und ESO auf jeden Fall hirnrissig. Bei den Radargeräten oder den laserhandpistolen kennt auch niemand die der Ermittlung des Messwerts zugrundeleigenden Algorithmen und da stört es niemanden.

 

Moin Moin

 

Ein Softwaresprung von 1.5.5 auf 3.2.4 wäre allerdings sehr erheblich.

Woher hast du die Info von und zu dieser Version?

 

Gruß

 

Könntest Du auch haben. Müsstest Dir bei der PTB nur die aktuelle Zulassung beschaffen. Die Software ist übrigens schon in 5. Neufassung der Zulassung vom 27.01.2012 erwähnt, d.h. nach dem Zeitpunkt ausgelieferte Geräte arbeiten schon damit. Da hängst Deine Dienststelle dem Stand offensichtlich 1,5 jahre hinterher.

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Zumal die ordnungsgemäße Funktion der Verfolgung nun von der PTB im Rahmen der Zulassung geprüft worden ist ...

Mit einer Stichprobe n=20.000, so habe ich der Stellungnahme der PTB entnommen. Damit ist nicht die grundlegende Funktion bewiesen, sondern nur, dass sie in diesen 20.000 Fällen nicht zu einer fehlerhaften Fotografie geführt hat.

Ich zweifle nicht das Messprinzip an, RADAR mit Dopplereffekt etc. sind mir durchaus bekannt. Aber wie funktioniert die Verfolgung? Erklär es mir doch einfach! Wenn Du das nicht kannst, gehe ich davon aus, dass das auch für Dich eine black box ist.

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Naja das Fehlfotos erreicht werden können, wurde mit entsprechenden Bildern im Rahmen von Artikeln in juristischen Verkehrszeitschriften vor einigen Jahren deutlich gemacht.

 

Sie sind nicht auszuschließen. Genausowenig die damals schlechte Erkennbarkeit von Zweirädern. Auch gab es Probleme mit der Unterscheidung zwischen Pkw und Lkw.

 

Edit:

Einer höheren Annulierungsrate bei Lkw und Motorrad.

Edited by Gast225
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