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29 Kmh Zu Schnell In Schweiz, Deutsche Polizei Ermittelt?


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moinsen!

bin ende april auf der a 13 höhe sanvittore in rtg. chur mit 29 kmh netto geblitzt worden... habe auf die fahrerermittlung aus der schweiz nicht reagiert und musste gestern auf meine zuständige polizeidienstelle zum bildabgleich. war eindeutig zu erkennen. erstaunt hat mich ,dass das ganze über die deutsche stattsanwaltschaft läuft mit aktenzeichen für ausländisches recht. ich dachte, dass die schweizer hier nicht vollstreckenen können... finds echt krass, dass es über die stattsanwaltschaft läuft... habe den beamten gesagt, dass ich keine angaben zu der sache mache, was sie auch so schreiben wollen... wie gehts jetzt weiter und wie soll ich ich verhalten??? vielen dank schonmal für euren sachkundigen rat!!!

mfg

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... musste gestern auf meine zuständige polizeidienstelle ...

 

Wie kommst du auf den Gedanken daß du musstest? Niemand muss einer Einladung der Polizei folgen!

 

Die deutschen Behörden leisten zwar Amtshilfe bei der Fahrerermittlung, vollstreckbar ist das schweizer Urteil aber in Deutschland nicht.

Wenn du nicht zahlst werden die noch mit großem TamTam die Umwandlung in eine Haftstrafe erklären (die latürnich durch Zahlung abgewendet werden kann). Wenn du darauf auch nicht reagierst wirst du nie wieder von der Sache hören.

 

Gruss

Daniel

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... musste gestern auf meine zuständige polizeidienstelle ...

Wie kommst du auf den Gedanken daß du musstest? Niemand muss einer Einladung der Polizei folgen!

 

Die deutschen Behörden leisten zwar Amtshilfe bei der Fahrerermittlung, vollstreckbar ist das schweizer Urteil aber in Deutschland nicht.

Wenn du nicht zahlst werden die noch mit großem TamTam die Umwandlung in eine Haftstrafe erklären (die latürnich durch Zahlung abgewendet werden kann). Wenn du darauf auch nicht reagierst wirst du nie wieder von der Sache hören.

 

Zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern, insbesondere zwischen der Schweiz, Deutschland und Oesterreich

gibt es seit Jahren Rechtshilfeabkommen, die auch den Bereich des Strassenverkehrs abdecken. Dabei verpflichten

sich jeweils beide an einem Abkommen beteiligten Staaten, gegenseitig Rechtshilfe zu leisten. Einige EU-Staaten haben

ausserdem den Vetrag von Prüm unterzeichnet, der eine einheitliche Rechtshilfe regelt, insbesondere auch im Strassen-

verkehr (gemäss Vetrag von Prüm können neu sogar Kleinstbussen von im Ausland begangenen Uebertretungen

im Heimatland eingetrieben werden, sofern beide Staaten den Vertrag unterschrieben haben).

 

Ein Rechtshilfeabkommen in Deinem Fall bedeutet:

- Die Deutschen Behörden erfahren von der Auslandstraftat

 

- Die Deutschen Behörden müssen Dich zwecks Beweissicherung (z.B. WER sass am Steuer?) vorladen, wie wenn Du

eine Inlandstraftat begangen hast. Nichterscheinen kann zu einer Verurteilung in Deutschland

führen wegen Verhinderung von Amtshandlungen oder Nichtbeachtens amtlicher Verfügungen.

 

- Ein Schweizer Gericht spricht ein Urteil nach schweizerischer Rechtsprechung

(das kann auch ein kantonales Amt sein mit gerichtspolizeilichen Aufgaben)

 

- Typischerweise ist eine Busse zu bezahlen (in der Schweiz können das bei gröberen Verkehrsvergehen

schnell mehrere tausend Franken sein; die Bussenhöhe bei gerichtlich verfügten Bussen richtet sich nach

der Höhe Deines Erwerbseinkommens). Das Nichtbezahlen dieser Busse hat die Betreibung durch deutsche

Behörden an Deinem Wohnort zur Folge, die das entspr. Rechtshilfegesuch der Schweiz gemäss

staatsvertraglicher Verpflichtung vollstrecken müssen. Bei sehr kleinen Bussen wird wegen des

Aufwands normalerweise auf das Amtshilfegesuch verzichtet. Dann läufst Du aber Gefahr, dass

bei einer späteren Einreise in die Schweiz Du am Zoll oder bei einer Polizeikontrolle im Verkehr

die Busse sofort bezahlen musst. Angesichts der konkreten Umstände wird es aber eher eine

höhere Busse geben.

 

- Bei besonderer Schwere des Vergehens oder bei Vorstrafen ist ein Eintrag im Bundesstrafregister

des Heimatlandes des Autofahrers möglich. In der Schweiz kriegst Du relativ schnell einen Eintrag

ins Vorstrafenregister wegen Verkehrsvergehen; in Deutschland wird das vermutlich etwas lockerer

gehandhabt.

 

- Der ausländische Staat, inbesondere die Schweiz, wird bei grober Verkehrsregelverletzung ein Fahrverbot

für schweizerisches Staatsgebiet von üblicherweise drei oder mehreren Monaten erlassen. In leichteren

Fällen kann es nur einen Monat geben oder bei einer Busse bleiben.

 

- Die deutschen Behörden entscheiden nach eigenem Ermessen, ob eine Administrativmassnahme

(Punkte in Flensburg resp. ein Fahrverbot auch in Deutschland) ausgesprochen werden soll. Normaler-

weise ist es so, dass Du dafür im Heimatland nicht härter bestraft werden darfst, als die Strafe für

einen Einheimischen in der Schweiz ausgefallen wäre. Da die Strafen in der Schweiz im Verkehr generell

viel härter sind als in Deutschland, kannst Du davon aber kaum profitieren. Ich weiss nur, dass

Schweizer, denen im Ausland die Fahrerlaubnis wegen Verkehrsdelikten aberkannt wird, nicht nur

im Ausland bestraft werden, sondern immer auch noch in der Schweiz den Führerschein für ein

paar Monate abgeben müssen. Das Ausland ist da umgekehr vermutlich etwas lockerer. Ich könnte

mir vorstellen, dass man da zum Teil denkt, die spinnen ja, die Schweizer, wegen was für Kleinigkeiten

die einem schon ein Fahrverbot auferlegen, und dass man es dann bei der Busse belässt.

 

- Am Besten kooperierst Du, beisst bei der Busse in den sauren Apfel und bezahlst sie, und vielleicht

gibt's noch drei Punkte in Flensburg, wenn Du Pech hast.

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post-32486-1311855255_thumb.jpg

 

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft ZH, "Strafmassempfehlungen Massendelikte",

http://www.staatsanwaltschaften.zh.ch/inte...mpfehlungen.pdf

 

Wobei: "Ordnungsbusse" eine reguläre Busse ist, ohne dass es

ein ordentliches Strafverfahren gibt (also so wie bei einer Parkbusse).

Die Höhe der Ordnungsbussen in der Schweiz kann man in der

"Ordnungsbussenverordnung" nachschlagen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html

Wurde aber beim Verkehrdelikt, das unter eine Ordnungsbusse fällt, auch

jemand gefährdet, kommt es in der Regel zum ordentlichen Strafverfahren.

 

Ist in den Screenshots oben nur von "Busse" die Rede, bedeutet das,

dass ein Richter die Busse ausspricht. Die genannten Beträge in Franken

sind dabei ein Richtmass; der Richter kann nach oben oder unten abweichen.

Bei schwereren Tempoüberschreitungen gibt es nicht mehr eine solche

mehr oder weniger pauschal festgelegte Gerichtsbusse, sondern "Tagessätze GS"

(wobei GS = Geldstrafe). Dort wird die Geldstrafe abhängig von der Höhe Deines

Einkommens bestimmt. Dividierst Du Deinen Jahresnettolohn durch 360

erhältst Du grob einen "Tagessatz", also das was Du an einem Tag verdienen

würdest. Das multipliziert man dann mit der Anzahl Tagessätze Strafe, die

für ein bestimmtes Delikt empfohlen werden, und man erhält so die

ungefähr zu bezahlende Geldstrafe. Auch hier hat der Richter wieder die

Möglichkeit, nach unter oder oben abzuweichen, ganz abhängig von den

konkreten Umständen.

 

In Deinem Fall bist Du 29km/h zu schnell auf der Autobahn gefahren. Das wird

daher rund 400.- Gerichtsbusse geben.

 

Manchmal kommen dazu noch gerichtliche Schreibgebühren, die Dich nochmals

ein paar hundert Franken kosten können.

 

Das 29km/h auf der Schweizer Autobahn

zu viel noch knapp unter dem Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung

ist, wirst Du lediglich eine Verwarnung und kein Fahrverbot erhalten - ausser

Du wurdest in den letzten zwei Jahren wegen einer anderen schwereren Verkehrsstraftat

bereits verurteilt.

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- Die Deutschen Behörden müssen Dich zwecks Beweissicherung (z.B. WER sass am Steuer?) vorladen, wie wenn Du

eine Inlandstraftat begangen hast. Nichterscheinen kann zu einer Verurteilung in Deutschland

führen wegen Verhinderung von Amtshandlungen oder Nichtbeachtens amtlicher Verfügungen.

 

kann jemanden diesen unsinn mal richtigstellen!

 

Das Nichtbezahlen dieser Busse hat die Betreibung durch deutsche

Behörden an Deinem Wohnort zur Folge, die das entspr. Rechtshilfegesuch der Schweiz gemäss

staatsvertraglicher Verpflichtung vollstrecken müssen.

 

Das ist FALSCH!!!!

Es wird keine weder die Busse noch eine Haftstrafe aus der Schweiz im zusammenhang eines verkehrsvergehens in Deutschland vollstreckt!

Auf meinem Schrieb bzgl. der Ersatzhaft auf der Schweiz stand genau dies, dass die Busse in D nicht eintreibbar ist.

 

- Bei besonderer Schwere des Vergehens oder bei Vorstrafen ist ein Eintrag im Bundesstrafregister

des Heimatlandes des Autofahrers möglich. In der Schweiz kriegst Du relativ schnell einen Eintrag

ins Vorstrafenregister wegen Verkehrsvergehen; in Deutschland wird das vermutlich etwas lockerer

gehandhabt.

 

In deutschland passiert dir gar nichts !!!!!!!!

 

- Die deutschen Behörden entscheiden nach eigenem Ermessen, ob eine Administrativmassnahme

(Punkte in Flensburg resp. ein Fahrverbot auch in Deutschland) ausgesprochen werden soll.

 

das ist FALSCH. In deutschland wird keinerlei maßnahme ergriffen. es interessiert die deutschen behörden schlicht und ergreifend nicht.

 

- Am Besten kooperierst Du, beisst bei der Busse in den sauren Apfel und bezahlst sie,

 

nö, würde ich nicht tun. ich habe das auch nicht gemacht. habe 2 bussen in der schweiz offen. wobei beide wohl in haftstrafen umgewandelt wurden. es passiert dir in deutschland nichts weiter, ausser du reist in die schweiz wieder ein. sonst kannst du die post aus der schweiz getrost ignorieren. aber stell dich auf ne menge post ein, die können ganz schön zickig sein.

 

und vielleicht

gibt's noch drei Punkte in Flensburg, wenn Du Pech hast.

 

NEIN, die gibt es nicht. Das ist ein falschinformation.

 

Netghost hat hier noch mehr infos auf lager, insbesondere wie man das auch anders abwenden kann, wenn die fahrereigenschaft nicht feststeht. aber wenn du keinen bock auf den ganzen schreibkram hast, und sowieso die nächsten 3 jahre nicht mehr in die schweiz willst, kannst du das alles auch ignorieren. so habe ich es gemacht. ohne weitere folgen. ausser dass ich jetzt ne menge altpapier habe.

 

übrigens hege ich den verdacht dass das mitglied "dscnradar", was sich heute angemeldet hat, ein alter bekannter ist, der bewusst falschinformationen verbreitet. naja, wenn man sonst keine hobbies hat.

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zum Posting von TIM alias EGAL alias DSCNDARAR...

spielt alles keine Rolle weil in Deutschland NICHT vollstreckbar!

 

Ich hätte in der Schweiz bisher ca. 3 mal lebenslänglich absitzen müssen wenn Sie es denn vollstrecken könnten, können Sie aber nicht :cop01:

 

Und ich bin dauernd wieder in der Schweiz. Die schaffen es gar nicht offene Bussen zu kontrollieren. Im Bundesregister steht man nach kantonalen Bussen auch nicht.

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servus!

erstmal tausend dank für eure schnellen antworten!!! das liest sich doch ganz gut... der eine kandidat hat wohl wirklich spaß daran son mist zu verbreiten. naja, solls geben so leute... :cop01: werde dann mal eine größere altpapiertonne ordern... :D

mfg

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  • 3 months later...
  • 2 weeks later...
moinsen!

nee, keine angaben gemacht... irgendwann kam dann der busgeldbescheid (zahlen oder 4 tage gefängnis).

mal sehen was noch so kommt... :geil:

 

na bravo .. aber d.h. keine Polizei um Fahrer festzustellen, keine Verhandlung, nur Fränklies .. und wieviele CHFs ?

 

bei mir kam ausser Anhöhrung noch nichts, hab mich nicht gerührt warte jetzt einfach ab .. war auch diese Woche schon wieder in der Schweiz

 

lg

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  • 3 weeks later...
moinsen!

nee, keine angaben gemacht... irgendwann kam dann der busgeldbescheid (zahlen oder 4 tage gefängnis).

mal sehen was noch so kommt... :whistling:

Hallo,

mir ist dummerweise das Gleiche passiert (25 km/h zu schnell auf der Autobahnbrücke bei Schaffhausen).

Hast Du der Schweizer Polizei Deine Daten gegeben?

Wenn nicht woher haben Sie dann die Information über den Fahrer erhalten oder hast Du eine Geldbusse als Halter des Wagens bekommen.

Wie hoch ist Deine Geldbusse ausgefallen?

Im Moment weiss ich noch nicht ob ich überhaupt reagieren soll.

 

LG Stefan

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