rideon 0 Posted July 27, 2011 Report Share Posted July 27, 2011 moinsen!bin ende april auf der a 13 höhe sanvittore in rtg. chur mit 29 kmh netto geblitzt worden... habe auf die fahrerermittlung aus der schweiz nicht reagiert und musste gestern auf meine zuständige polizeidienstelle zum bildabgleich. war eindeutig zu erkennen. erstaunt hat mich ,dass das ganze über die deutsche stattsanwaltschaft läuft mit aktenzeichen für ausländisches recht. ich dachte, dass die schweizer hier nicht vollstreckenen können... finds echt krass, dass es über die stattsanwaltschaft läuft... habe den beamten gesagt, dass ich keine angaben zu der sache mache, was sie auch so schreiben wollen... wie gehts jetzt weiter und wie soll ich ich verhalten??? vielen dank schonmal für euren sachkundigen rat!!! mfg Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 ach, bei mir standen auch die cops zwecks adressabgleich vor der tür. aber vollstreckbar ist es trotzdem nicht. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 ... musste gestern auf meine zuständige polizeidienstelle ... Wie kommst du auf den Gedanken daß du musstest? Niemand muss einer Einladung der Polizei folgen! Die deutschen Behörden leisten zwar Amtshilfe bei der Fahrerermittlung, vollstreckbar ist das schweizer Urteil aber in Deutschland nicht.Wenn du nicht zahlst werden die noch mit großem TamTam die Umwandlung in eine Haftstrafe erklären (die latürnich durch Zahlung abgewendet werden kann). Wenn du darauf auch nicht reagierst wirst du nie wieder von der Sache hören. GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
dscnradar 1 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 ... musste gestern auf meine zuständige polizeidienstelle ...Wie kommst du auf den Gedanken daß du musstest? Niemand muss einer Einladung der Polizei folgen! Die deutschen Behörden leisten zwar Amtshilfe bei der Fahrerermittlung, vollstreckbar ist das schweizer Urteil aber in Deutschland nicht.Wenn du nicht zahlst werden die noch mit großem TamTam die Umwandlung in eine Haftstrafe erklären (die latürnich durch Zahlung abgewendet werden kann). Wenn du darauf auch nicht reagierst wirst du nie wieder von der Sache hören. Zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern, insbesondere zwischen der Schweiz, Deutschland und Oesterreichgibt es seit Jahren Rechtshilfeabkommen, die auch den Bereich des Strassenverkehrs abdecken. Dabei verpflichtensich jeweils beide an einem Abkommen beteiligten Staaten, gegenseitig Rechtshilfe zu leisten. Einige EU-Staaten habenausserdem den Vetrag von Prüm unterzeichnet, der eine einheitliche Rechtshilfe regelt, insbesondere auch im Strassen-verkehr (gemäss Vetrag von Prüm können neu sogar Kleinstbussen von im Ausland begangenen Uebertretungenim Heimatland eingetrieben werden, sofern beide Staaten den Vertrag unterschrieben haben). Ein Rechtshilfeabkommen in Deinem Fall bedeutet:- Die Deutschen Behörden erfahren von der Auslandstraftat - Die Deutschen Behörden müssen Dich zwecks Beweissicherung (z.B. WER sass am Steuer?) vorladen, wie wenn Du eine Inlandstraftat begangen hast. Nichterscheinen kann zu einer Verurteilung in Deutschland führen wegen Verhinderung von Amtshandlungen oder Nichtbeachtens amtlicher Verfügungen. - Ein Schweizer Gericht spricht ein Urteil nach schweizerischer Rechtsprechung (das kann auch ein kantonales Amt sein mit gerichtspolizeilichen Aufgaben) - Typischerweise ist eine Busse zu bezahlen (in der Schweiz können das bei gröberen Verkehrsvergehen schnell mehrere tausend Franken sein; die Bussenhöhe bei gerichtlich verfügten Bussen richtet sich nach der Höhe Deines Erwerbseinkommens). Das Nichtbezahlen dieser Busse hat die Betreibung durch deutsche Behörden an Deinem Wohnort zur Folge, die das entspr. Rechtshilfegesuch der Schweiz gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung vollstrecken müssen. Bei sehr kleinen Bussen wird wegen des Aufwands normalerweise auf das Amtshilfegesuch verzichtet. Dann läufst Du aber Gefahr, dass bei einer späteren Einreise in die Schweiz Du am Zoll oder bei einer Polizeikontrolle im Verkehr die Busse sofort bezahlen musst. Angesichts der konkreten Umstände wird es aber eher eine höhere Busse geben. - Bei besonderer Schwere des Vergehens oder bei Vorstrafen ist ein Eintrag im Bundesstrafregister des Heimatlandes des Autofahrers möglich. In der Schweiz kriegst Du relativ schnell einen Eintrag ins Vorstrafenregister wegen Verkehrsvergehen; in Deutschland wird das vermutlich etwas lockerer gehandhabt. - Der ausländische Staat, inbesondere die Schweiz, wird bei grober Verkehrsregelverletzung ein Fahrverbot für schweizerisches Staatsgebiet von üblicherweise drei oder mehreren Monaten erlassen. In leichteren Fällen kann es nur einen Monat geben oder bei einer Busse bleiben. - Die deutschen Behörden entscheiden nach eigenem Ermessen, ob eine Administrativmassnahme (Punkte in Flensburg resp. ein Fahrverbot auch in Deutschland) ausgesprochen werden soll. Normaler- weise ist es so, dass Du dafür im Heimatland nicht härter bestraft werden darfst, als die Strafe für einen Einheimischen in der Schweiz ausgefallen wäre. Da die Strafen in der Schweiz im Verkehr generell viel härter sind als in Deutschland, kannst Du davon aber kaum profitieren. Ich weiss nur, dass Schweizer, denen im Ausland die Fahrerlaubnis wegen Verkehrsdelikten aberkannt wird, nicht nur im Ausland bestraft werden, sondern immer auch noch in der Schweiz den Führerschein für ein paar Monate abgeben müssen. Das Ausland ist da umgekehr vermutlich etwas lockerer. Ich könnte mir vorstellen, dass man da zum Teil denkt, die spinnen ja, die Schweizer, wegen was für Kleinigkeiten die einem schon ein Fahrverbot auferlegen, und dass man es dann bei der Busse belässt. - Am Besten kooperierst Du, beisst bei der Busse in den sauren Apfel und bezahlst sie, und vielleicht gibt's noch drei Punkte in Flensburg, wenn Du Pech hast. Quote Link to post Share on other sites
dscnradar 1 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 Ich habe noch nachgeschaut im Katalog der Strafmassempfehlungen des Kantons Zürichbei Verkehrsvergehen. Nettogeschwindigkeiten, nach Abzug der Toleranzmarge, die Du mehrals die erlaubte Geschwindigkeit gefahren bist: Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 ... Bekommst du Provision aus der Schweiz?Was du schreibst ist absoluter Unfug und wissentlich falsch. Quote Link to post Share on other sites
dscnradar 1 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 Quelle: Oberstaatsanwaltschaft ZH, "Strafmassempfehlungen Massendelikte",http://www.staatsanwaltschaften.zh.ch/inte...mpfehlungen.pdf Wobei: "Ordnungsbusse" eine reguläre Busse ist, ohne dass esein ordentliches Strafverfahren gibt (also so wie bei einer Parkbusse).Die Höhe der Ordnungsbussen in der Schweiz kann man in der"Ordnungsbussenverordnung" nachschlagen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.htmlWurde aber beim Verkehrdelikt, das unter eine Ordnungsbusse fällt, auchjemand gefährdet, kommt es in der Regel zum ordentlichen Strafverfahren. Ist in den Screenshots oben nur von "Busse" die Rede, bedeutet das,dass ein Richter die Busse ausspricht. Die genannten Beträge in Frankensind dabei ein Richtmass; der Richter kann nach oben oder unten abweichen.Bei schwereren Tempoüberschreitungen gibt es nicht mehr eine solchemehr oder weniger pauschal festgelegte Gerichtsbusse, sondern "Tagessätze GS"(wobei GS = Geldstrafe). Dort wird die Geldstrafe abhängig von der Höhe DeinesEinkommens bestimmt. Dividierst Du Deinen Jahresnettolohn durch 360erhältst Du grob einen "Tagessatz", also das was Du an einem Tag verdienenwürdest. Das multipliziert man dann mit der Anzahl Tagessätze Strafe, diefür ein bestimmtes Delikt empfohlen werden, und man erhält so dieungefähr zu bezahlende Geldstrafe. Auch hier hat der Richter wieder dieMöglichkeit, nach unter oder oben abzuweichen, ganz abhängig von denkonkreten Umständen. In Deinem Fall bist Du 29km/h zu schnell auf der Autobahn gefahren. Das wirddaher rund 400.- Gerichtsbusse geben. Manchmal kommen dazu noch gerichtliche Schreibgebühren, die Dich nochmalsein paar hundert Franken kosten können. Das 29km/h auf der Schweizer Autobahnzu viel noch knapp unter dem Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzungist, wirst Du lediglich eine Verwarnung und kein Fahrverbot erhalten - ausserDu wurdest in den letzten zwei Jahren wegen einer anderen schwereren Verkehrsstraftatbereits verurteilt. 1 Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 - Die Deutschen Behörden müssen Dich zwecks Beweissicherung (z.B. WER sass am Steuer?) vorladen, wie wenn Du eine Inlandstraftat begangen hast. Nichterscheinen kann zu einer Verurteilung in Deutschland führen wegen Verhinderung von Amtshandlungen oder Nichtbeachtens amtlicher Verfügungen. kann jemanden diesen unsinn mal richtigstellen! Das Nichtbezahlen dieser Busse hat die Betreibung durch deutsche Behörden an Deinem Wohnort zur Folge, die das entspr. Rechtshilfegesuch der Schweiz gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung vollstrecken müssen. Das ist FALSCH!!!! Es wird keine weder die Busse noch eine Haftstrafe aus der Schweiz im zusammenhang eines verkehrsvergehens in Deutschland vollstreckt!Auf meinem Schrieb bzgl. der Ersatzhaft auf der Schweiz stand genau dies, dass die Busse in D nicht eintreibbar ist. - Bei besonderer Schwere des Vergehens oder bei Vorstrafen ist ein Eintrag im Bundesstrafregister des Heimatlandes des Autofahrers möglich. In der Schweiz kriegst Du relativ schnell einen Eintrag ins Vorstrafenregister wegen Verkehrsvergehen; in Deutschland wird das vermutlich etwas lockerer gehandhabt. In deutschland passiert dir gar nichts !!!!!!!! - Die deutschen Behörden entscheiden nach eigenem Ermessen, ob eine Administrativmassnahme (Punkte in Flensburg resp. ein Fahrverbot auch in Deutschland) ausgesprochen werden soll. das ist FALSCH. In deutschland wird keinerlei maßnahme ergriffen. es interessiert die deutschen behörden schlicht und ergreifend nicht. - Am Besten kooperierst Du, beisst bei der Busse in den sauren Apfel und bezahlst sie, nö, würde ich nicht tun. ich habe das auch nicht gemacht. habe 2 bussen in der schweiz offen. wobei beide wohl in haftstrafen umgewandelt wurden. es passiert dir in deutschland nichts weiter, ausser du reist in die schweiz wieder ein. sonst kannst du die post aus der schweiz getrost ignorieren. aber stell dich auf ne menge post ein, die können ganz schön zickig sein. und vielleicht gibt's noch drei Punkte in Flensburg, wenn Du Pech hast. NEIN, die gibt es nicht. Das ist ein falschinformation. Netghost hat hier noch mehr infos auf lager, insbesondere wie man das auch anders abwenden kann, wenn die fahrereigenschaft nicht feststeht. aber wenn du keinen bock auf den ganzen schreibkram hast, und sowieso die nächsten 3 jahre nicht mehr in die schweiz willst, kannst du das alles auch ignorieren. so habe ich es gemacht. ohne weitere folgen. ausser dass ich jetzt ne menge altpapier habe. übrigens hege ich den verdacht dass das mitglied "dscnradar", was sich heute angemeldet hat, ein alter bekannter ist, der bewusst falschinformationen verbreitet. naja, wenn man sonst keine hobbies hat. Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 zum Posting von TIM alias EGAL alias DSCNDARAR...spielt alles keine Rolle weil in Deutschland NICHT vollstreckbar! Ich hätte in der Schweiz bisher ca. 3 mal lebenslänglich absitzen müssen wenn Sie es denn vollstrecken könnten, können Sie aber nicht Und ich bin dauernd wieder in der Schweiz. Die schaffen es gar nicht offene Bussen zu kontrollieren. Im Bundesregister steht man nach kantonalen Bussen auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 Kann ein Mod das gesamte Schwachsinnsposting #4 löschen? Quote Link to post Share on other sites
rideon 0 Posted July 28, 2011 Author Report Share Posted July 28, 2011 servus!erstmal tausend dank für eure schnellen antworten!!! das liest sich doch ganz gut... der eine kandidat hat wohl wirklich spaß daran son mist zu verbreiten. naja, solls geben so leute... werde dann mal eine größere altpapiertonne ordern... mfg Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted July 29, 2011 Report Share Posted July 29, 2011 und denk dran, altpapier ist rohstoff Quote Link to post Share on other sites
Frechdax 0 Posted November 3, 2011 Report Share Posted November 3, 2011 Servus, mit ist vor 2 Wochen genau das selbe an der gleichen Stelle passiert 31 km/h zu schnell auf der A13. Wie ging es bei Dir weiter, hast Du bezahlt, hast Du irgendwelche Angaben gemacht ? lg ... Quote Link to post Share on other sites
rideon 0 Posted November 3, 2011 Author Report Share Posted November 3, 2011 moinsen!nee, keine angaben gemacht... irgendwann kam dann der busgeldbescheid (zahlen oder 4 tage gefängnis). mal sehen was noch so kommt... Quote Link to post Share on other sites
Frechdax 0 Posted November 11, 2011 Report Share Posted November 11, 2011 moinsen!nee, keine angaben gemacht... irgendwann kam dann der busgeldbescheid (zahlen oder 4 tage gefängnis). mal sehen was noch so kommt... na bravo .. aber d.h. keine Polizei um Fahrer festzustellen, keine Verhandlung, nur Fränklies .. und wieviele CHFs ? bei mir kam ausser Anhöhrung noch nichts, hab mich nicht gerührt warte jetzt einfach ab .. war auch diese Woche schon wieder in der Schweiz lg Quote Link to post Share on other sites
Gazer 0 Posted November 28, 2011 Report Share Posted November 28, 2011 moinsen!nee, keine angaben gemacht... irgendwann kam dann der busgeldbescheid (zahlen oder 4 tage gefängnis). mal sehen was noch so kommt... Hallo,mir ist dummerweise das Gleiche passiert (25 km/h zu schnell auf der Autobahnbrücke bei Schaffhausen). Hast Du der Schweizer Polizei Deine Daten gegeben? Wenn nicht woher haben Sie dann die Information über den Fahrer erhalten oder hast Du eine Geldbusse als Halter des Wagens bekommen. Wie hoch ist Deine Geldbusse ausgefallen?Im Moment weiss ich noch nicht ob ich überhaupt reagieren soll. LG Stefan Quote Link to post Share on other sites
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