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Abstandverstoß Nach Geschwindigkeitsverstoß


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Hallo zusammen,

 

vor circa 3 Monaten wurde ich mit 34km/h zu viel geblitzt! Worauf ich ein Bußgeld bezahlen mußte und 3 Punkte bekommen habe! Jetzt habe ich eine Anhörung bezüglich eines Abstandverstoßes bekommen! Bei Tempo 98km/h auf der Autobahn (ja, diese Geschwindigkeit fährt man ab und zu wenn man Sonntagsfahrer auf einer dreispurigen Autobahn vor sich auf der linken Spurr hat) hatte ich 11 Meter Abstand! Daraus ergibt sich 160€ Bußgeld und 3 Punkte!

 

Und nun zu meiner Frage: ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?? Da ich ja zweimal in einem Jahr Punkte erhalten werde! Bei einem zweiten Geschwindigkeitverstoß mit selbst einen Punkt wäre ja der Führerschein auf jeden Fall weg! Zu so einem Sachverhalt habe ich bis jetzt keine Infos gelesen!

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Und nun zu meiner Frage: ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?? Da ich ja zweimal in einem Jahr Punkte erhalten werde! Bei einem zweiten Geschwindigkeitverstoß mit selbst einen Punkt wäre ja der Führerschein auf jeden Fall weg! Zu so einem Sachverhalt habe ich bis jetzt keine Infos gelesen!

Nun, dann mal herzlich willkommen im Forum, der Platz, an dem Halbwissen der Garaus gemacht wird...... Ich schlage vor, Du liest mal ein wenig in dem Bereich 'FAQ', dort werden solche Dinge eigentlich recht einfuehlsam, verstaendlich und freundlich erklaert. Nach erfolgreicher Lektuere dieses Bereiches darfst Du dich dann auch zu denen zaehlen, deren Halbwissen gaenzlich beseitigt wurde..... :cop01:

 

OK, um Dich zu motivieren, hier schon mal vorab eine Antwort: Nein, ein FV steht nicht im Raume, solange dieses nicht im Bussgeldkatalog fuer die begangenen OWIen vorgesehen ist. Das vormalige Einsammeln von Punkten durch eine Geschwindigkeitsuebertretung bringt dich einem Fahrverbot fuer den Abstandsverstoss auch nicht naeher - es sei denn dieser war so harsch, dass ein FV fuer ihn vorgesehen ist.

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  • 3 weeks later...

das steht doch gar nicht im Raum - oder steht da irgendwo, dass der TE zu schnell war?

 

In der Sache habt ihr allerdings recht - mit einem FV ist nicht zu rechnen.

Die Behörde kann aber die Geldbuße anheben.

 

Und: wenn so was noch öfter in kurzer Zeit passiert, dann ist auch mal mit einem FV zu rechnen

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das steht doch gar nicht im Raum - oder steht da irgendwo, dass der TE zu schnell war?

Die 'QTreiberin' hat es zwar schon beantwortet, aber ich moechte es ein wenig detaillierter tun: Der TE war beim Abstandsverstoss nicht zu schnell, sehr wohl aber hat er bereits vorher durch einen Geschwindigkeitsverstoss Punkte eingefahren. Seine Frage also lautete, ob er durch diesen Abstandsverstoss nun mit einem FV deswegen rechnen muss, weil er zuvor bereits mit einem Geschwindigkeitsverstoss aktenkundig wurde.

Ich hoffe, es war nun des Beamtendeutschs genug, dass selbst ein 'hawethie' versteht, worum es geht....... :popcorn::whistle:

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Och - ich hab schon verstanden worum es geht - Beamtendeutsch ist mein tägliches Geschäft :popcorn:

Auch die Frage vom TE war eindeutig genug und ein einfaches "nein" bzw. deine (HarryB) Antwort war durchaus ausreichend.

 

Ich habe mich nur gewundert, warum dann Hinweise gegeben werden, wann ein FV fällig ist :whistle: wonach überhaupt nicht gefragt worden ist.

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