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Unkenntnis über Den Fahrer Und Fahrtenbuch


  

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Ich habe mal beim letzten Punkt abgestimmt, da die maximale Übertretung +19 agO war und ich wegen der paar DM (die es damals noch waren) wirklich kein Fass aufmachen wollte/will.

Und bei meinem bisher einzigen Punkt (Rotlicht unter 1 Sekunde im Jahre 1996) hat die Rennleitung mich sofort rausgezogen. Und der Bußgeldbescheid wurde dann auch brav akzeptiert/bezahlt, war schließlich ohne Fahrverbot.

 

Und auch sonst gab es in der Familie nichts, wo Vermeidungsstrategien sinnvoll gewesen wären, die evtl. auf ein Fahrtenbuch hätten rauslaufen können.

 

Weitergehende Taktiken hebe ich mir für schwerwiegendere Sachen auf (und berichte dann auch ausführlich in diesem Forum).

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Einmal Punkte wegen Überholen im Überholverbot.

 

Gleich angehalten, also keine Chance, aber bis zum letzten gekämpft-Einspruch kurz vor mdl. Verhandlung zurückgezogen.

 

Für die die es interessiert Verstoß Mai, Verhandlung Januar, also ein ganzes Stück Zeit dazwischen.

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@dieselschräubchen: hätte ich unter 1 gezählt, da Endergebnis=kein Fahrtenbuch.

@traffic: kann gerne eingefügt werden(ich kriegs nimmer hin), aber Fragestellung war für mich so auch nicht interessant, da ja die Ratschläge bzw. Diskussionen immer einen Anwendungsfall betreffen. (Ich bin nicht zu schnell gefahren, muss ich mich an den Fahrer erinnern?) :cop01: Oder meintest Du etwas anderes?

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Mein Fall ist hier nicht aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft gibt den Auftrag eines Fahrtenbuches nach Erstverstoß an die Führerscheinstelle. Dort schaut sich der Sachbearbeiter die Akte an und verzichtet auf ein Fahrtenbuch.

Mag vielleicht OT sein, aber interessiert - zumindest mich - dennoch: Seit wann gibt die Staatsanwaltschaft einer Verwaltungsbehoerde irgendwelche Auftraege? :cop01:

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Ich denke, alle Teilnehmer an der Umfrage, das ergibt sich doch aus der Überschrift?! Oder steh ich aufm Schlauch? Für mich war klar, dass Unwissenheit echte und unechte (Nichtwissen und Nichtwissenwollen) abdeckt. Oder würdest Du aus der Frage 4 2 Fragen machen, also "Ich gebe den Fahrer an" und "Ich zahle, obwohl ich ihn nicht kenne"?

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Keine Ahnung. Bin ich die Staatsanwaltschaft?

 

Der Thread dazu.

Womit mal wieder nachgewiesen ist, dass durch plumpe Polemik Sachverhalte ploetzlich ganz anders dargestellt werden. Hast Du zufaellig mal in der BILD-Redaktion volontiert? :D:cop01:

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Ich denke, alle Teilnehmer an der Umfrage, das ergibt sich doch aus der Überschrift?! Oder steh ich aufm Schlauch? Für mich war klar, dass Unwissenheit echte und unechte (Nichtwissen und Nichtwissenwollen) abdeckt. Oder würdest Du aus der Frage 4 2 Fragen machen, also "Ich gebe den Fahrer an" und "Ich zahle, obwohl ich ihn nicht kenne"?

 

Nein, ich meine diejenigen, die das Problem bisher noch gar nicht hatten. Die hatten zwar bisher keine Fahrtenbuchauflage erhalten, könnten also 1 wählen, was aber gar nicht gemeint ist, sondern die Umfrage verfälschen würde.

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