Ratsuchender 0 Posted July 25, 2011 Report Share Posted July 25, 2011 Guten Tag zusammen, bei einer Abstandsmessung wurde ich in NRW bei 123 km/h mit 29m Abstand (5/10) statt 62m zum vorrausfahrenden Fahrzeug gemessen/fotografiert. Anhand der Fotos stellen sich mir folgende Fragen: 1. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Länge der Messstrecke? Wenn ja, welche? 2. Wird ein plötzliches verzögern/langsamer werden des Vorrausfahrenden berücksichtigt, seine Geschwindigkeit während der Abstandsmessung geprüft/dokumentiert? 3. Wer kennt die rechtliche Grundlage zum Einsatz von VIDIT VKS 3.1, und die nicht Anlassabhängige Dauervideoaufzeichnung mit "automatisierter Auswertung" ? (Infos des Herstellers sind bekannt) 4. Muss nach einer PTB-Zulassung (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) vor dem Einsatz des VIDIT VKS 3.1 auch eine rechtliche Grundlage folgen? Gibt es diese rechtliche Grundlage, wer kann sie benennen? Danke für eure Antworten. GrußRatsuchender Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 25, 2011 Report Share Posted July 25, 2011 Moin und Willkommen im RF! Zu 1. Nein, es gibt nur eine Vorgabe der Gerichte, da wird von nicht nur kruzfristig gesprochen. Im Klartext muss die Unterschreitung mindestens 200 Meter betragen.Bei dir sind es ca. 68 Meter im Bild und die Aufzeichnung beginnt erheblich vorher, dann sind schnell 300 - 500 Meter zusammen. Zu 2. Ja, jedes Messung wird überprüft, bei Unsicherheiten ( Ausscheren anderer, Bremsvorgängen, etc. ) passiert nichts, dann sind die Bedingungen zu 1. nicht erfüllt. Zu 3. Die gesetzliche Grundlage wird je nach Gebiet u.a. über § 100 StPO gesehen, der Einsatz dann über § 53 OWig/163 StPO, alles unter Berücksichtung des a.P.R. gemäß Unrteil des BVerfG. Zu 4. Nein, sobald die Zulassung der PTB erfolgt, kann das Gerät eingesetzt werden, zusätzlioche Gesetze sind nicht erforderlich. dete Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted July 25, 2011 Report Share Posted July 25, 2011 bei einer Abstandsmessung wurde ich in NRW bei 123 km/h mit 29m Abstand (5/10) statt 62m zum vorrausfahrenden Fahrzeug gemessen/fotografiert. Sieht nach klarer Murksabzocke aus. Wir haben hier einen Fachmann. Der User m3 wird sich um deinen Fall kümmern und dir bei der Entwicklung einer Strategie helfen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 25, 2011 Report Share Posted July 25, 2011 [mod]@taxi42Ich moechte Dich bitten, zukuenftig von solchen Beitraegen Abstand zu nehmen. Sie helfen dem Fragenden nicht weiter und sorgen nur fuer Verwirrung. Wenn Du also nichts sachdienliches beizutragen hast, dann trage halt nichts bei![/mod] Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted July 25, 2011 Report Share Posted July 25, 2011 zu 3 Die Daueraufzeichnung ist für die Übersichtskamera wohl noch zulässig.Bei der Identkamera (Fahrerkamera) sollte automatisch oder manuell ein zuschalten erforderlich. Je nach Version kann die VKS eins von beiden. persönliche Meinung:Auch die Daueraufzeichnung der Übersichtskamera ist in meinen Augen vor der Rechtsprechung des BVerfG eher nicht zulässig, da die Bildqualität zumindest der Nahbereichskamera es ermöglicht auch hier in das Persönlichkeitsrecht einzugreifen.Die Gerichte sehen dies allerdings wie oben angegeben. Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted July 26, 2011 Author Report Share Posted July 26, 2011 Danke für eure Hinweise und Antworten. Werde mir nun überlegen, was ich in einem eventuellen Einspruch/Widerspruch sinnvolles entgegen bringen kann. Kann ich die Videoaufzeichnung der Messung anfordern? Interessant wäre zu erfahren, ob das Wohnwagengespann geblitzt wurde, weil zu schnell. Dann wäre die Situation eine andere, weil ein einscheren der Fahrzeuge vom mittlerern Fahrstreifen auf den ersten Fahrstreifen deutlich später erfolgen würde u.s.w. Wenn der Fahrzeugführer direkt vor mir, verlangsamt (Gas weg nimmt, nicht bremst) komme ich ja für kurze Zeit auch näher, z.B. wenn für mich kein Grund ersichtlich ist (freie Spur vor ihm o.ä.) bis ich dann versuche den Abstand wieder zu vergrößern (Ohne Voll- bzw. Notbremsung (grins). Bei mobilen Radaranlagen wird doch auch die Messanlage ausgerichtet, wie ist das bei Videoanlagen, z.B. die Nähe zu Metallteilen (Brückenpfeiler und Geländer)? Klar das diese Geräte gerne "möglichst versteckt" aufgestellt werden. Danke und GrußRatsuchender Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted July 26, 2011 Report Share Posted July 26, 2011 Irgendwelche Geräte oder Gegenstände haben keine Auswirkung, da ja nur mittels Videokamera aufgezeichnet wird. Ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 27, 2011 Report Share Posted July 27, 2011 Und, du kannst die Videoaufzeichnung anfordern, ob du sie kriegst, steht auf einem anderen Blatt! Selbst, wenn du sie hast, kannst du damit nicht viel anfangen, es sei denn du kaufst dir das VKS - Programm. Aber, wer hat schon 35 000 Euro über? dete 1 Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted July 28, 2011 Author Report Share Posted July 28, 2011 @ Gast225 ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein. ein Abbremsen ist auf den beiden Fotos überhaupt nicht feststellbar, da der Zeitabstand der beiden Fotos unter 2 sekunden liegt. Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted July 28, 2011 Author Report Share Posted July 28, 2011 @ dete Und, du kannst die Videoaufzeichnung anfordern, ob du sie kriegst, steht auf einem anderen Blatt! Selbst, wenn du sie hast, kannst du damit nicht viel anfangen, es sei denn du kaufst dir das VKS - Programm. Aber, wer hat schon 35 000 Euro über? dete es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich. dete, bist du beim VD??? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted July 28, 2011 Report Share Posted July 28, 2011 @ Gast225 ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein. ein Abbremsen ist auf den beiden Fotos überhaupt nicht feststellbar, da der Zeitabstand der beiden Fotos unter 2 sekunden liegt.Hier geht es nicht um Abbremsen mit einer negativen Beschleunigung von 0,1, sondern normales abbremsen und das kann ich auch bei 2 Sekunden sehen, zumal der hintere aufgrund der Reaktionszeit darauf nicht reagieren kann sofern erst ab dem Bereich das Bremsen begann.Ohne die gesamte Sequenz kann eine Beurteilung aber nicht erfolgen und da braucht es zunächst einmal auch keine Technik für 30T€. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 29, 2011 Report Share Posted July 29, 2011 @ dete es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich. dete, bist du beim VD??? Du sprichst in Rätseln! Dein Recht am eigenen Bild wird hoch geachtet, das Bild wird z.B. nicht herumgereicht! Ansonsten kannst du alles weiter im KUG nachblättern. 2. Ja dete Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted July 29, 2011 Author Report Share Posted July 29, 2011 Hallo zusammen, es haben sich u.a. folgende neue Fragen für mich ergeben: 1. müssen Messstellen/Messbereiche vom Messfahrzeug einsehbar sein? 1a. Wenn ja, muss diese Einsehbarkeit der Messstellen/Messbereiche permanent gegeben sein? 2. Kennt jemand Urteile diesbezüglich, vielleicht mit link oder Aktenzeichen? Danke und Gruß in die Runde (oder in die ein oder andere Ecke, lach).Ratsuchender Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 2, 2011 Report Share Posted August 2, 2011 1. Ja, es ist gegeben, weil ständig auf dem Monitor zu sehen und, acuh durch das Fenster. 1a. muss nicht, ist aber. 2. Nö, ist von der Anlage her logisch ( willste dir die mal ansehen? ) dete Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted August 11, 2011 Author Report Share Posted August 11, 2011 @ dete (auch D.T. genannt? grins) du hast geschrieben "1. Ja, es ist gegeben, weil ständig auf dem Monitor zu sehen und, "auch durch das Fenster."!!!???? ein Fenster des Messfahrzeuges, richtig? (Bild A) niemand schaut immer auf den Monitor, eher nachher die Aufzeichnung an, wo interessantes drauf zu sehen ist, oder?http://www.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2055gn9k0358i4.jpg Die Messfahrzeuge werden aber oft nicht sichtbar auf Brücken abgestellt, oder irre ich da? grins "1a. muss nicht, ist aber. " ??? immer? Laut Vorschrift (gesetzlich/dienstintern) ??? Wie ist dass denn, wenn unmittelbar vor der Brücke, von der gemessen wird, eine Schilderbrücke hängt? (Bild A) Sind Um - Anbauten an Brückengeländer von der zuständigen Behörde genehmigt worden? (Bild B)http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2066wlcdxzpt4s.jpg Ist ein von der Brücke heruntergelassenes und festmontiertes Stahlseil nicht eine Gefahr bei Unfällen besonders mit Zweirädern?? http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2066wlcdxzpt4s.jpg Danke und Gruß Ratsuchender P.S. dete wie meinst du das genau?(2. Nö, ist von der Anlage her logisch ( willste dir die mal ansehen? )? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 12, 2011 Report Share Posted August 12, 2011 @Ratsuchender ( RS genannt? ), Die Konstruktion wurde von der zuständigen Straßenbaubehörde genehmigt, deshalb kein Problem. Das Stahlseil ist narrensicher (Schutzmannssicher) angebracht. Wenn die Anlage läuft, wird auch hingesehen, macht ja sonst keinen Sinn. Bei einer Messstelle wurde eine Schilderbrück aufgestellt, Messstelle aufgegeben, weil man siht ja nichts, dann braucht man auch nicht zu filmen. Angebot, dir wird exclusiv die Anlage vorgeführt! dete ( nicht DT genannt! ) Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted August 12, 2011 Author Report Share Posted August 12, 2011 @ dete danke für deine Antworten. "Bei einer Messstelle wurde eine Schilderbrück aufgestellt, Messstelle aufgegeben, weil man siht ja nichts, dann braucht man auch nicht zu filmen." Das heisst, wo sich schon eine Schilderbrücke vor einer Brücke befindet, sollte von vorne rein nicht gemessen werden, richtig?Das Bild mit Schilderbrücke ist der "Ort wo man u.a. mich gemessen hat", die Schilderbrücke steht schon länger dort. Einerseits "lohnenswerter" wg. geringerem Entdeckungsrisiko, allerdings unter Umständen gefährlicher, weil eventuell schreckhafte Fahrzeugführer kurz davor in die Eisen steigen können. Und dann kommt mehr als nur Freude auf. Angebot, dir wird exclusiv die Anlage vorgeführt! Interessantes Angebot, danke. Wo wäre das denn (Reg.Bez.) ? Habe jetzt die Möglichkeit, die Videoaufzeichnung zu bekommen, ich soll nen CD-Rohling schicken. Ist schon unterwegs. Danke und GrußRS, grins Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 15, 2011 Report Share Posted August 15, 2011 Moin Ratsuchender, die Einrichtung einer VKS-Messstelle kostet ca. 2 000 Euro, also wird sie da eingerichtet, wo sie passt. Für uns ist das dort, wo man eine Strecke mit den Kameras gut einsehen kann. Steht da so ein Ding im Weg, kommt da erst gar keine hin bzw. wird aufgegeben. Ich mache meinen Dienst in Hannover, wenn du in der Nähe wohnst oder bist, melde dich mal. Bin nun bis Mi. außerorts, ab Do. wieder in H. . Rohling (bin) hab ich selber, aber die Messung war vermutlich nicht bei uns. Gruß dete Quote Link to post Share on other sites
trafficmaster 0 Posted August 16, 2011 Report Share Posted August 16, 2011 es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich. dete, bist du beim VD??? Ja, finde ich auch, dass es bei der heutigen Technik möglich sein sollte, dass sich der Beschuldigte das Video anschauen darf (auch ohne Anwalt etc.). Am besten alle Videos (anonymisiert) bei Youtube einstellen. Das Recht am eigenen Bild gilt hier nicht, weil nicht du, sondern nur ein paar Autos gefilmt wurden. Und die haben kein Recht am eigenen Bild. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Na, da gehst du und das BVG doch leicht auseinander, gell! dete Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Na, da gehst du und das BVG doch leicht auseinander, gell! Was haben denn jetzt die Berliner Verkehrsbetriebe damit zu tun? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 815 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Seit wann heißt es das Berliner Verkehrsbetriebe??? 1 Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Seit wann heißt es das Berliner Verkehrsbetriebe??? Seit dem 10. Dezember 1928 Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Ihr seid gemein! dete Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted August 22, 2011 Author Report Share Posted August 22, 2011 @ trafficmaster du hast gechrieben: Ja, finde ich auch, dass es bei der heutigen Technik möglich sein sollte, dass sich der Beschuldigte das Video anschauen darf (auch ohne Anwalt etc.). Mir wurde die Möglichkeit gegeben, die relevante Videosequenz zu erhalten. Habe einen CD-Rohling hingeschickt und vergangene Woche mit Videosequenz von der zuständigen VI (Verkehrsinspektion) zurück bekommen. Völlig problemlos auch ohne Anwalt. Höflich fragen hilft. Das Recht am eigenen Bild gilt hier nicht, weil nicht du, sondern nur ein paar Autos gefilmt wurden. Und die haben kein Recht am eigenen Bild. Falsch, da von meinem Dienstfahrzeug der Halter, dann der Fahrer festgestellt wurde, greift das Recht am eigenen Bild doch, grins.Das gilt auch für die Videosequenz. GrußRS Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender 0 Posted August 22, 2011 Author Report Share Posted August 22, 2011 (edited) @ dete Moin Ratsuchender, die Einrichtung einer VKS-Messstelle kostet ca. 2 000 Euro, also wird sie da eingerichtet, wo sie passt. Für uns ist das dort, wo man eine Strecke mit den Kameras gut einsehen kann. Steht da so ein Ding im Weg, kommt da erst gar keine hin bzw. wird aufgegeben. Ich mache meinen Dienst in Hannover, wenn du in der Nähe wohnst oder bist, melde dich mal. Bin nun bis Mi. außerorts, ab Do. wieder in H. . Rohling (bin) hab ich selber, aber die Messung war vermutlich nicht bei uns. ende/ --------------Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, die bearbeitende Bussgeldstelle hat mir die Anschrift der zuständigen VI genannt, dort habe ich dann einen CD-Rohling geschickt und die haben mir die Videosequenz auf der CD zurück geschickt. Schade, Hannover ist leider weit weg aber sollte ich mal dienstlich in die Ecke kommen, meld ich mich. Danke fürs Angebot. Übrigens deine Bemerkung bzgl. "Rohling" ist ja wenn im gesundem Maße im Bereich Polizeivollzugsdienst notwendig, einerseits zum Selbstschutz, anderseits bei dem was dort erlebt werden muss teilweise nicht anders zu verarbeiten. GrußRS Die Videosequenz zeigt klar, dass der VT vor mir mit zu geringer Geschwindigkeit die Fahrzeuge auf der Mittelspur überholt hat, obwohl kein anderer VT vor ihm auf seiner Fahrspur war. Es ist zu vermuten, dass er die Messstelle kannte oder erkannt hat, dachte es handele sich um eine Geschwindigkeitsmessung und dadurch verlangsamt hat (ist auf den beiden Fotos nicht zu erkennen aber auf der Videosequenz. Edited August 22, 2011 by Gast225 Quotes neu gesetzt Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 Mach das, wenn du mal hier in der Ecke bist, werden wir dir das gerne erläutern. Gruß dete Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender1a 0 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Hallo zusammen, ich bin der Threadstarter Ratsuchender der sich neu registrieren musste. Es hat sich etwas getan in der Sache: Nachdem die bearbeitende Stelle zu keiner Entscheidung kam, wurde die ""Akte" an das zuständige Amtsgericht zwecks Entscheidung geschickt. Heute kam von dort Post: "Das Verfahren wird nach §47 Abs. 2 OWIG eingestellt, weil eine Ahndung nicht geboten erscheint" § 47Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. (2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. (3) Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden. Viele Grüße Ratsuchender1a Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 815 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Glückwunsch! Und danke für die Rückmeldung als "Neuer".... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 GW und auch von mir danke für die Rückmeldung zum Verfahrensausgang. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 473 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 @ratsuchender1a: . ....weil eine Ahndung nicht geboten erscheint"@taxi42: . Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Siehst du, da habe ich dem TE ja nichts falsches versprochen. Kaum nimmt sich m3_ eines Falls an - schon wird eingestellt. Glückwunsch. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 "...weil eine Ahndung nicht geboten erscheint." Son Müll habe ich vorgestern erst gelesen, der Leiter der STA war garnicht fröhlich darüber! dete Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Naja so wichtig scheint es der StA ja nicht gewesen zu sein, denn immerhin muss sie zustimmen oder auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung vorab verzichten. Also soll sie sich im Ergebnis nicht aufregen, wenn etwas nicht in ihrem Sinne entschieden wird. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Na ja, wen eine junge aufstrebende Staatsanwältin so ihre Arbeit macht ( weil sie das Verfahren nicht kennt ), kann sich der Leiter sehr wohl über ihr Unvermögen aufregen, oder? dete Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted January 19, 2012 Report Share Posted January 19, 2012 Tja wer seine "Untergebenen" nicht im Griff hat, der muss es eben hinnehmen. Schließlich gibt es für solche Sachen interne Vorgaben wie damit in welchen Konstellationen umzugehen ist. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 21, 2012 Report Share Posted January 21, 2012 Habt ihr in Dresden noch "Untergebene"? dete Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted January 21, 2012 Report Share Posted January 21, 2012 Dresden??? Der Urstollen wurde nicht in Dresden erfunden. Kleiner Tipp schau mal in die Signatur.Allerdings wirst du dann mit meinen Arbeitsort auch ein paar hundert Kilometer daneben liegen. Edit:Die Vorgaben welche Strafen und in welcher Höhe bei Gericht beantragt werden, war aber in Thüringen. Da gibt/gab es eine ganze Fallliste. Edit 2:Wer sich nicht an die internen Dienst- und Handlungsanweisungen hält, wird natürlich gegebenenfalls abgemahnt oder wenn er oder sie die Sache dann immer noch nicht kapiert hat versetzt oder sogar entlassen.Schließlich geht es hier nicht um ein paar Cent, sondern viele viele Steuergelder. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 21, 2012 Report Share Posted January 21, 2012 Sorry, ich esse so etwas nicht und weiß das auch leider nicht, werde mich informieren, wo es noch Untergebvene gibt! Ists recht so? dete Quote Link to post Share on other sites
Ratsuchender1a 0 Posted January 22, 2012 Report Share Posted January 22, 2012 Hallo zusammen, nach meiner Auswertung der von der zuständigen VI erhaltenen Videosequenz ergaben sich folgende Fakten, die beim AG in die Entscheidung vermutlich eingeflossen sind; Folgende Fakten, die ich der Bussgeldstelle seinerzeit mitgeteilt hatte: der vor mir fahrende VT hat innerhalb der Sichtstrecke der Videoaufzeichnung seine Geschwindigkeit vor der Messstelle verlangsamt, ohne das vor ihm eine Verkehrssituation das erfordert hätte. (Bestätigt durch die nachträgliche Auswertung der Videoaufsequenz und Geschwindigkeitsmessung der zuständigen VI, ich hatte nach Erhalt der Videosequenz darum gebeten). er ist mit seinem Fahrzeug auf der gesamten Sichtstrecke der Videosequenz nicht mal auf gleiche Höhe mit den auf der Mittelspur fahrenden zu überholenden Fahrzeugen gekommen. Innerhalb der "tatsächlichen Messstrecke" war mir der Nachweis gelungen, durch den Timecode der Aufzeichnung, mein zu dichtes auffahren für unter drei Sekunden zu dokumentieren (dichtes Auffahren muss über einen längeren Zeitraum stattfinden, der jedoch innerhalb der Rechtssprechung sehr dehnbar ausgelegt wird". Wichtig war auch, dass ich natürlich den Verstoß an sich zugegeben habe, er jedoch durch mehrere Umstände auf die ich keinen Einfluss hatte, nicht zu vermeiden war. Vermutlich wurde dann der Text "weil eine Ahndung nicht geboten erscheint." gewählt. Nichtdestrotrotz bitte ich alle lesenden Verkehrsteilnehmer zu bedenken, dass fahrlässiges und besonders vorsätzliches dichtes auffahren, dass Leben anderer und auch das eigene Kosten kann, oder Menschen in den Rollstuhl o.ä. Entgegen der allgemein gerne verbreiteten Infos, dass zu dichtes auffahren Hauptunfallursache sei, ist nicht ganz richtig: Das Fehlverhalten der Fahrzeugführer bei Unfällen mit Personenschaden ist in einer interessanten Statistik des Bundesamtes für Statistik hier nachzulesen: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms...enderPrint.psml Allerdings erhöhen sich die Unfallrisiken beim Zusammentreffen verschiedener Unfallursachen erheblich. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms...0420B0.internet Gruß und allzeit gute sichere Fahrt Ratsuchender1a Quote Link to post Share on other sites
LkC 3 Posted December 29, 2018 Report Share Posted December 29, 2018 Ich greife diese alte Diskussion wieder auf, da ich kürzlich auf einer Brücke einer Geschwindigkeitsmessung begegnet bin. Mein Genevo One M und der ALP blieben stumm. Ich bin ein zweites und drittes mal vorbeigefahren; keine Warnung vor Laser oder Radar. Es muss eine Vidit Vks 3 gewesen sein. Hilft da etwas dagegen? Quote Link to post Share on other sites
rth 542 Posted December 29, 2018 Report Share Posted December 29, 2018 Ich greife diese alte Diskussion wieder auf, da ich kürzlich auf einer Brücke einer Geschwindigkeitsmessung begegnet bin. Mein Genevo One M und der ALP blieben stumm. Ich bin ein zweites und drittes mal vorbeigefahren; keine Warnung vor Laser oder Radar. Es muss eine Vidit Vks 3 gewesen sein. Hilft da etwas dagegen?Ja, Abstand und zHG einhalten. 2 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted December 29, 2018 Report Share Posted December 29, 2018 Zumindest in D sind Abstandskontrollen sehr weit überwiegend bei Blitzer.de eingetragen und somit eher kein Problem. 1 Quote Link to post Share on other sites
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