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Ford Fiesta Mit 165/65r13 Erlaubt?


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Hallo.

 

 

 

Meine Mutter hat einen Ford Fiesta BJ 95 und ich weiß das dort 155/70R13 gefahren werden dürfen.

 

 

 

Ich habe aber nun keine Papiere zur Hand könnte aber günstige Winterreifen bekommen.

 

 

 

Darf der Ford Fiesta 165/65R13 fahren? Legal?

 

 

 

MFG

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Ohne Schlüsselnummern geht sowieso nix. Stell Dir vor, Dein Fahrzeug ist zu2 oder zu3 ausgenullt! Dann gilt eh nur die Reifengröße, die in den Fzg-Papieren steht. Sonst darfst alles fahren, was lauf Fahrzeug-ABE genehmigt wurde auch wenn´s nicht drinsteht.

kante

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hier bitte

 

mein tipp: schau mal in die betriebsanleitung. da stehen auch andere reifentypen drin als im schein (wegen anderen ausstattungen).

 

hab zum beispiel auf einem 96 kw focus eine reifengröße aufgezogen, die sonst auf einem 55 kw focus aufgezogen werden (bei den winterrädern) der tüv hat das nicht beanstandet, laut händler auch zugelassen.

 

ansonsten würde auch ich empfehlen, einen ford-händler zu fragen. die haben listen mit den freigaben...

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Nein ist so wie ich sage. Der Wagen ist ausgenullt, hat somit eine BE nach §21. Dort gilt für das Einzelfahrzeug nur was im Schein steht und nicht was für alle Ford Fiesta laut Fzg-ABE zulässig ist. Das Fzg. hat eine Einzel-BE! Wenn du andere Reifen fahren möchtest, hilft nur der Gang zur TP (also TÜV oder DEKRA) je nach dem, in welchem Bundesland Du wohnst.

kante

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Dann gib mir Herst. und Typ Schl.nummern.

 

Wenn ich das Fz. in der Datenbank umschlüssele erscheinen folgende Daten:

 

Ford Fiesta III ( GFJ )

Typ 11

Bauj. 03.89 - 12.95

ccm 1119

Motorcode GCA

Schlüsselnr.

7528 / 345

7528 / 368

2028 / 321

0928 / 785

0928 / 712

KBA Fz. Bestand = 154429

 

Vielleicht kann man den Fiesta einfach in den Papieren mit einer dieser Schlüsselnummern versehen - und gut ist. Genullte Schlüsselnr. deutet eigentlich auf einen Re - Import hin. Die Ersatzteilbestellung funktioniert ja auch nur dann, wenn ich die Schlüsselnr. zu 3. angeben kann.

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mein tipp: schau mal in die betriebsanleitung. da stehen auch andere reifentypen drin als im schein (wegen anderen ausstattungen).

 

Da bewegst du dich aber auf verdammt dünnem Eis. Denn die Betriebsanleitung ist keine rechtsverbindliche Quelle,dort können auch Räder aufgeführt sein die du nicht montieren darfst und nicht mal eine Freigabe vom Hersteller bekommst. Die Größen in der Anleitung sind ein Indiz dafür was alles passen kann,aber nicht unbedingt legal gefahren werden darf.

 

Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es sein das diese Größen nicht in der Fahrzeug-BE aufgeführt sind und dann führt kein Weg an der Eintragung vorbei. Unbedenklich sind nur Räder die exakt so in der COC gelistet sind da die Teil der Betriebserlaubnis sind. Nur ist ein COC für dieses Fahrzeug eher unwahrscheinlich.

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  • 1 month later...

Seit der EU-Fahrzeug-Zulassungsverordnung steht ja eh nur noch eine Reifengröße in den Papieren. Mein TÜVer hat mir erklärt, das die gefahrenen Radgrößen nicht mehr alle in der Zulassung stehen müssen. Das Problem ist, das gar nicht eindeutug geklärt ist welche Radgrössen gefahren werden dürfen und man sich das selber raussuchen muss. Im Prinzip ist alles erlaubt was jemals für das gleiche Farzeug iregdnwo in D eingetragen wurde. Wenn man also eine Radgrösse montiert die nicht in den Papieren steht, dann reicht es aus eine Nachweis zu führen das diese Größe für das Fahrzeug geeignet ist. Das geht mit Auszug aus Tabellen, Kopie von anderen TÜV-Gutachten gleicher Fahrzeuge, KFZ-Handbuch, Herstellerfreigaben usw.

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Ganz Toll! Und wer sagt, dass sein Fzg. überhaupt noch einem Ford Fiesta entspricht? Das Ding kann ein Motorumbau oder gar sonst wie aus einem Stein geschlagen sein und dann sind die Reifenangaben die "in D. so eingetragen worden sind" fürn Hintern! Nur weil er vorne ein Ford Emblem drauf hat?

Das Fahrzeug hat keine ABE und Ende. :mecker: man man man

kante

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Bei älteren Fahrzeugen hilft es, wenn man die alten Fahrzeugpapiere noch besitzt; dort waren ja alle zugelassenen Kombinationen aufgeführt. Die Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz haben diese Papiere bei einer Umschreibung deshalb auch problemlos nach Entwertung wieder ausgehändigt, anstatt sie einzuziehen.

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  • 2 weeks later...
Ganz Toll! Und wer sagt, dass sein Fzg. überhaupt noch einem Ford Fiesta entspricht?

 

Ganz einfach, die Schlüsselnummer in den Papieren.

 

Das Fahrzeug hat keine ABE und Ende.

 

Stimmt nicht. Die Betriebserlaubnis erlischt nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Bei Mängeln die die Verkehresicherheit nicht beeinträchtigen erlischt sie auch nicht. Laufen die Reifen frei, schleifen nicht und haben den mind. nötigen Tragfähigkeitsindex, dann erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis.

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Ganz Toll! Und wer sagt, dass sein Fzg. überhaupt noch einem Ford Fiesta entspricht?

 

Ganz einfach, die Schlüsselnummer in den Papieren.

 

Das Fahrzeug hat keine ABE und Ende.

 

Stimmt nicht. Die Betriebserlaubnis erlischt nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Bei Mängeln die die Verkehresicherheit nicht beeinträchtigen erlischt sie auch nicht. Laufen die Reifen frei, schleifen nicht und haben den mind. nötigen Tragfähigkeitsindex, dann erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis.

 

 

Eben nicht. Die Schlüsselnr. sagt nur, es ist nur ein Ford.

Das Fzg hat keine ABE! Es hat eine EBE.

 

Bist Du vom Fach? Oder woher weißt Du, ab wann eine BE erlischt?

kante

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Eben nicht. Die Schlüsselnr. sagt nur, es ist nur ein Ford.

 

Du solltest dir mal deine Zulassung angucken, da gibt es 2 Schlüsselnummern. Zu 2. steht die z.B. bei BMW 0005 und zu 3. steht die Schlüsselnummer die den Typ und Ausführung enthält. Anahnd dieser beiden Schlüsselnummern lässt sich der genaue Hersteller und Fahrzeugtyp zuordnen. Ja sogar die verschiedenen Versionen eines Modells gehen aus der Schlüssel-Nr zu 3. hervor.

 

 

Bist Du vom Fach? Oder woher weißt Du, ab wann eine BE erlischt?

 

 

Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

 

Änderungen können nur durch:

 

- Veränderungen an Bauteilen

- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder

- Entfernen von Bauteilen

 

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.

Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss

 

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

 

 

Bei reifen ist das nicht der fall wenn sie frei laufen, ein E-Prüfzeichen haben und den nötigen Geschwkeits und Tragfähigkeitsindex und das Tacho nicht zu wenig anzeigt.

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Sehr gut recherchiert. :whistling:

So pass mal auf. Ich bin im Prüfgeschäft tätig.

Wenn Du Dir den Fzg-Schein (Es ist noch einer) ansiehst, dann siehste, dass dort kein Typ geschlüsselt ist. Und wenn der Kunde dem TP Prüfer nicht auf den Sack gegeangen ist, das Fahrzeug bitteschön voll auszuschlüsseln, dann hat der Kunde halt Pech gehabt. Obwohl das Fahrzeug selbstverständlich nach einem Muster einer ABE gebaut wurde.

Der Typ GFJ lässt darauf schließen, das es sich um einen Fiesta handelt. Was aber, wenn bei der Einzelabnahme auch ein anderer Motor / Abgasverhalten eingetragen wurde? Dann entspricht das Fzg nicht mehr dem gen. Muster.

Mit Deinem Röntgenblick siehst Du natürlich, das dieser Motor dort so reingehört.

 

Und weiter: Das Erlöschen der BE war einmal. Wenn eine BE erlischt, dann wäre ja nach 18Mon. ein Vollgutachten erforderlich. Ist es aber nicht, solange der Halter die Fahrzeugdaten vorweisen kann, reicht eine HU aus. Gilt seit der FZV!

Demzufolge kann eine Fzg, welches durch nicht genehmigte Umbauten "stillgelegt" wird, allerhöchstens Verkehrsunsicher sein.

kante

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Ich sag nur von Nichts Ahnung und davon viel. Die Schlüssel-Nr zu 3. gibt den genauen Typ eines Fahrzeuges wieder. Allein z.B. beim BMW E36 Coupe gibt es zig Nummern - je nach Motorisierung und Austattung. Anhand der Nummer kann man genau prüfen wie das Fahrzeug bei der Abnahme durch das Kraftfahrtbundesamt beschaffen war. Wenn jemand bauliche Änderungen vornimmt müssen diese eingetragen werden. Es geht also aus den Papieren wenn sie korrekt sind immer hervor welcher Hersteller, welcher Typ und welche Änderungen vorgenommen wurden.

 

Und dann schauen wir uns mal $19 der STVZO an wo das erlöschen der BE geregelt ist:

 

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

 

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. "

 

Was du schreibst ist also Humbug. Die BE erlischt laut STVZO eben doch unter bestimmten Vorrausetzungen. Aber eben nicht wenn man Reifen fährt die nicht in den Papieren stehen wie oben schon dargelegt.

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Im Prinzip ist alles erlaubt was jemals für das gleiche Farzeug iregdnwo in D eingetragen wurde.

 

Definitiv NEIN! Mein Fahrzeug gibt es sehr oft mit eingetragenen 235/75-15. Es gibt aber vom Hersteller keine Freigabe dafür. Also mußte ich eintragen lassen. Hätte ich die 225/75-15 genommen, wäre dies nicht erforderlich gewesen, da diese Größe vom Hersteller freigegeben ist.

 

Der TÜV hat im Computer alle Reifengrößen, für die es für das jeweilige Fahrzeug Herstellerfreigaben gibt. Alle anderen Größen müssen eingetragen werden.

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Im Prinzip ist alles erlaubt was jemals für das gleiche Farzeug iregdnwo in D eingetragen wurde.

 

Definitiv NEIN! Mein Fahrzeug gibt es sehr oft mit eingetragenen 235/75-15. Es gibt aber vom Hersteller keine Freigabe dafür. Also mußte ich eintragen lassen. Hätte ich die 225/75-15 genommen, wäre dies nicht erforderlich gewesen, da diese Größe vom Hersteller freigegeben ist.

 

Der TÜV hat im Computer alle Reifengrößen, für die es für das jeweilige Fahrzeug Herstellerfreigaben gibt. Alle anderen Größen müssen eingetragen werden.

 

 

Der TÜV der TÜV.... ich kotze gleich und was ist mit DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS......?

Jetzt ist schluß.

kante

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  • 5 weeks later...

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