Megaschwan 0 Posted July 8, 2011 Report Share Posted July 8, 2011 Hallo Miteinander Gestern habe ich nach dem Fitness eine Busse von CHF 100.- an meinem Motorrad vorgefunden.--> Fahrverbot durchfahren. Ich musste durch einen Fahrverbot: Zubringerdienst fahren um den Mottoradparkplatz vor dem Fitnesscenter zu erreichen. Ich habe mit der Polizei telefoniert, die behaupten aber partout, dass bei einem Zubringerdienst nur das Abliefern und Abhohlen von Waren erlaubt ist. Jetzt aber habe ich entsprechenden Gesetztesartikel gefunden: 741.21Art. 173 Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk«Zubringerdienst gestattet» Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren beiAnwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und vonPersonen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zuverrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte. Da ist schon mal nicht nur An-und Abliefern gestattet. Nun meine Frage, zählt das Besuchen des Fitnesscenters(könnte sogar meinen Besuch mit einem Zeitlog schriftlicht belegen lassen), als Besuch eines Anwohners? Lieder kenne ich niemanden der sich gut mit dem Verkehrsgesetz auskennt. Bin froh um jede Hilfe. Habe keine Lust mit meinem mickrigen Lehrlingslohn 100 CHF zu zahlen Vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
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