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Löschfahrzeug Kollidiert Mit Linienbus


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Löschfahrzeug der Hamburger Feuerwehr kollidiert mit Linienbus

 

Da bin ich jetzt mal gespannt wie die Sache ausgeht. Das LF war von der BF und nicht von der FF um mal vorneweg eine Verurteilung der FF wegzunehmen.

 

Mir stellen sich da im wesentlichen zwei Fragen:

 

1. Warum hat der Busfahrer das LF nicht wahrgenommen?

 

2. Wie konnte, trotz der Ansage während der Fahrerausbildung langsam bzw. mit Schrittgeschwindigkeit bei einer Einsatzfahrt in die Kreuzung einzufahren, solch ein Schaden entstehen.

 

Ich weiss nur SO einen Einsatz möchte ich nicht fahren. Es ist schon schlimm genug wenn man Kameraden retten muss, aber dann noch so viele Verletzte und zwei Tote. Unschön.

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Zu 1.: Die Zeitungen konnten zumindest gestern noch keine Angaben machen, ob und wann das SoSi eingeschalten wurde.

Durch vorfahrtsbegünstigende Mittel bekommt die Hochbahn an Kreuzungen eher grün, so dass ein Bus an der Kreuzung gut 50-60 km/h drauf haben kann*. Ein Vollbremsung ist dann eher ungünstig, da der Bremsweg in der Kreuzung enden kann.

* Bei der Kreuzung handelt es sich wohl um eine mehrspurige mit Richtungsfahrbahnen getrennte T-Kreuzung, bei der der Bus aus der schmaleren zweispurigen Straße kam.

 

Grundsätzlich berechtigt das SoSi nicht unbedarft in die Kreuzung einzufahren - umso verwunderlich ist, dass trotz der recht geringen äußeren Schäden an beiden Fahrzeugen ein derartiges Gro an Verletzten und Toten hervorruft.

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..., dass trotz der recht geringen äußeren Schäden an beiden Fahrzeugen ein derartiges Gro an Verletzten und Toten hervorruft.

Naja, geringer Schaden ist gut, ich lese "Bus stark zerstört" und "Front des Löschfahrzeuges stark zerstört".

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Man bednke mal das Gewicht der HLF mit gut 15 Tonnen und das des Busses mit ca 17 Tonnen (laut Zeitungsangaben),wenn solche Massen aufeinanderprallen,soll es wohl die ein oder andre heftigere Delle (oder auch was mehr) geben,wenn man sich mal die Kabine des HLF anschaut,vor allem an der A-Säule mit dem markanten Knick vom Dachaufbau des Busses.....muß das schon arg gerumst haben.

Selbst wenn das SOSI aktiviert war,der Busfahrer (vielleicht aufgrund der Länge seines Gefährtes?) erst nach rechts schaute anstatt nach links und drauf los gerollt ist,hätte das HLF wohl eh keine Chance gehabt,wenn da so eine 17-Tonnen-Barriere quer auf der Fahrbahn steht,hat man nicht wirklich ne Möglichkeit,irgendwohin auszuweichen,wenn man schon zu dicht dran ist,ab einer gewissen Entfernung zum Hinderniss hast du nun mal keine Chance mehr,Gegenmaßnahmen einzuleiten und evtl noch auszuweichen,man weiß ja auch nicht,wie schnell das HLF nun war,bei alarmfahrt haben die sicherlich etwas mehr alas 50km/h auf dem Tacho,aber das zu klären,dafür gibts ja die schönen Fahrtenschreiberkarten oder Fahrerkarten,mit viel Glück haben beide Fahrzeuge ja auch ne Blackbox drin?

 

Wenn man sich die Skizze in der Mopo anschaut,so war das HLF auf der Vorfahrtstraße,also hätte der Bus wohl evtl warten dürfen/müssen?

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Also das Feuerwehrfahrzeug hat meiner Info nach eine Blackbox drin. Da kann man auch herausfinden ob SoSi an war oder nicht. Also so wurde mir das damals vermittelt (kann natürlich auch sein, dass uns das gesagt wurde damit wir die Fahrzeuge nicht ausfahren auf der BAB ;) )

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Die Qualität der Revolverblätter zu diesem Thema läßt wieder starkt zu wünschen übrig.

In einem Blatt wird der Bus 15 Meter weit über die B75 geschoben - Bilder zeigen jedoch dass der Busfahrer beim Unfall keine Kontrolle über das Fahrzeug hatte und es vermutlich ausrollt.

Abendblatt meint Passanten hatten berichtet, dass die Feuerwehr mit Bleulicht fuhr und der Bus Grün hatte. Jetzt wird ermittelt. In Hamburg fahren die Einsatzfahrzeuge also französisch.

 

Diver: Gewichtsangaben vom Zusammenstoß sind mit Vorsicht zu geniesen. So ein Gelenk-Bus mit 18 Metern Länge wiegt über die gesamte Länge 17 Tonnen, so dass die tatsächlich wirkende Masse deutlich geringer sein kann und der Rest als träge Masse erst nach dem Zusammenstoß wirkt. Bedingt durch die begrenzten Baumöglichkeiten für stützende Konstruktionen im unteren Fahrzeugbereich ist ein Seitenaufprall beim Bus grundsätzlich ungünstiger, da es keine Knautschzonen gibt und zur Vermeidung von Materialbruch, das Design so gewählt wird, dass es möglichst wenig nachgibt und die Bewegungsenergie vom Fahrzeug und den Passagieren abgebaut wird.

Und das dürfte wohl auch der Grund für die schwerwiegenden Folgen sein. Wenn man sich mal einen Crashtest von

mit 56 km/h ansieht, bei dem das Fahrzeug fast 1 Meter kürzer wird und dann so ein
keine markanten Schäden aufweist...
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Also was das SOSI angeht,so denke ich,dass die Anordnung in der Leitstelle dokumentiert wird,somit wäre es denn ein leichtes,in die entsprechende Liste zu schauen,ob es vermerkt ist oder halt nicht,das dürften die Cops hier sicherlich auch bestätigen können

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  • 1 year later...

Der Fahrer des Feuerwehrautos ist vom Hamburger Landgericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden [http://www.sueddeutsche.de].

 

...

Um von der Seite kommenden Straßenverkehr nicht zu gefährden, hätte der Angeklagte mit maximal 30 Stundenkilometer an die Ausfahrt aus dem Busbahnhof heranfahren dürfen, sagte der technische Sachverständige vor Gericht.

...

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Wie sagte unser ehemaliger Kommandant immer so schön: Mit Blaulicht dürft ihr zwar alles, es darf nur nichts passieren. Und wenn einer mit mehr als Schrittgeschwindigkeit ohne Vorfahrt über eine Kreuzung fahrt, wars das mit dem Fahren. Ebenso bei Radarkontrollen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

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Gerade deinen letzten Satz glauben viele (leider) nicht.

 

Nun, was soll man daran aber auch glauben? Ich meine, das ist doch eine rein interne Angelegenheit des Kommandanten, denn wenn ein Fw-Fahrzeug unter Sonderrechten geblitzt wird, dann bleibt das straffrei. Des weiteren muss man doch hier auch vor einer Pauschalisierung warnen. Klar, ein LF oder TLF wiegt einige Tonnen, hat obendrein auch noch einige Tonnen beweglicher Ladung bei sich und daher muss man schon ein wenig drauf achten, es nicht zu uebertreiben. Aber erst einmal fahren die Dinger - die DL eingeschlossen - nicht gerade besonders schnell und ausserdem wird jeder vernuenftige Fahrer seine Fahrweise ueberdenken, wenn er mal 'ne Notbremsung machen musste, und die 2.5 - 5 Tonnen im Tank machen 'ne Welle. Mit der DL wird es ab 80 ohnehin sehr unangenehm, weil sie in aller Regel dann anfaengt, sich auf zu schaukeln.

Was aber ist mit dem RTW, dem ELW? Soll einer mit dem 5er BMW unter Sonderrechten nicht Gas geben duerfen, wenn alles frei und uebersichtlich ist? Was ist mit dem RTW? Mit 60 km/h durch eine 30er Zone ist bereits eine erhebliche Ueberschreitung, aber ist die auch vorwerfbar, wenn alles frei und uebersichtlich ist? Es sei angemerkt, ich spreche hier nur ueber den Fall des Blitzens, der Fall der Kreuzung steht auf einem anderen Blatt......

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...

Klar, ein LF oder TLF wiegt einige Tonnen, hat obendrein auch noch einige Tonnen beweglicher Ladung bei sich und daher muss man schon ein wenig drauf achten, es nicht zu uebertreiben. Aber erst einmal fahren die Dinger - die DL eingeschlossen - nicht gerade besonders schnell und ausserdem wird jeder vernuenftige Fahrer seine Fahrweise ueberdenken, wenn er mal 'ne Notbremsung machen musste, und die 2.5 - 5 Tonnen im Tank machen 'ne Welle. Mit der DL wird es ab 80 ohnehin sehr unangenehm, weil sie in aller Regel dann anfaengt, sich auf zu schaukeln.

...

 

Normalerweise können die Fahrzeuge mehr ab als man glaubt ... wenn es gut läuft ist das fahrerische Können der Fahrer der begrenzende Faktor.

Gefährlich wirds, wenn Fahrer ans Steuer kommen, die meinen mit "einer Leiter & nem Blaulicht aufm Dach" einmal die Sau raus lassen zu können und dazu die Grenzbereiche nicht kennen -gerade bei Fahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren mit unerfahrenen Laien am Steuer.

Außerdem ist einer der wichtigsten Punkte eine vorrausschauende Fahrweise (je größer das Fahrzeug desto weiter), was gerade in D bei den meisten ein Fremdwort ist und die Erfahrung mit anderen Verkehrsteilnemer und deren Verhalten gegenüber "großen Fahrzeugen".

 

Ich fahre recht häufig mit einem leerem oder fast leerem LKW - so mancher PKW-Fahrer traut da seinen Augen nicht welche z.B. Kurvengeschwindigkeiten da problemlos möglich sind - eine anständig verzurrte Ladung ist natürlich Grundvorraussetzung.

Auch in Sachen Beschleunigung, wobei Feuerwehrfahrzeuge meist verglichen mit Fernverkehrs-LKWs hoffnungslos untermotorisiert sind, Vollbremsungen dagegen versuche ich zu vermeiden ... ich bin einfach faul und will vermeiden hinterher die Kabine aufräumen zu müssen, aber im Ernstfall -ausprobiert hab ichs natürlich schon- geht da einiges.

 

Meiner Meinung nach sollten solche Fahrzeuge bei Einsatzfahrten nur von Fahrern mit mindestens 300.000 oder noch mehr Kilometern an (LKW) Erfahrung geführt werden.

 

Hier ein Beispiel, als ich den Audi (Frankfurter Kennzeichen) stehen sah, wußte ich schon aus einer vorangegangener Begegnung und der Tatsache, dass die ausgeschilderte Umleitung nach rechts geht ... halt Vorsicht, der baut bestimmt gleich Mist...

 

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Meiner Meinung nach sollten solche Fahrzeuge bei Einsatzfahrten nur von Fahrern mit mindestens 300.000 oder noch mehr Kilometern an (LKW) Erfahrung geführt werden.

 

Wie soll das denn gehen, Berufsfeuerwehrmaenner erreichen solche km-Leistungen nie. Die sind ja schon beo 100,000 km in Pension, wenn nicht, gar frueher......

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Gerade deinen letzten Satz glauben viele (leider) nicht.

Nun, was soll man daran aber auch glauben? Ich meine, das ist doch eine rein interne Angelegenheit des Kommandanten, denn wenn ein Fw-Fahrzeug unter Sonderrechten geblitzt wird, dann bleibt das straffrei.

Vielleicht hatte ich mich da unklar ausgedrückt: Das wars dann mit dem Fahren bei der Feuerwehr.

 

....Aber erst einmal fahren die Dinger ....nicht gerade besonders schnell
... im obigen Fall waren 63 km/h bei der Einfahrt in die Kreuzung und 43 km/h beim Aufprall schon zu schnell.

 

Gefährlich wirds, wenn Fahrer ans Steuer kommen, die meinen mit "einer Leiter & nem Blaulicht aufm Dach" einmal die Sau raus lassen zu können und dazu die Grenzbereiche nicht kennen -gerade bei Fahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren mit unerfahrenen Laien am Steuer.

Außerdem ist einer der wichtigsten Punkte eine vorrausschauende Fahrweise (je größer das Fahrzeug desto weiter), was gerade in D bei den meisten ein Fremdwort ist und die Erfahrung mit anderen Verkehrsteilnemer und deren Verhalten gegenüber "großen Fahrzeugen".

Das sind genau die beiden springenden Punkte.
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Nicht nur an Kreuzungen, sondern auch an anderen Straßenabschnitten muss die Geschwindigkeit bei Einsatzfahrten so gewählt sein, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen wird. "Freie Fahrt" erlauben auch die Sonderrechte nicht. Es kommt tatsächlich vor, dass Geschwindigkeitsübertretungen nicht in aller höhe durch die Sonderrechte gedeckt sind. Oft greifen auch behördeninterne Beschränkungen.

 

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Behördeninterne Beschränkungen rechtfertigen jedoch keinen Bußgeldbescheid.

 

Nehme ich Sonderrechte in Anspruch, so kann ich, egal wie schnell ich fahre, nicht gegen § 3 StVO (oder Zeichen 274) verstoßen.

 

Es kommt allenfalls ein Verstoß gegen § 35(8) StVO in Betracht, dieser kostet 25 Euro.

Wird jemand, wie hier, verletzt, greift natürlich §§ 222, 229 StGB, denn der § 35 StVO befreit nur von den Vorschriften der StVO, nicht jedoch von anderen Vorschriften.

 

Gruß

Goose

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Meiner Meinung nach sollten solche Fahrzeuge bei Einsatzfahrten nur von Fahrern mit mindestens 300.000 oder noch mehr Kilometern an (LKW) Erfahrung geführt werden.

 

Wie soll das denn gehen, Berufsfeuerwehrmaenner erreichen solche km-Leistungen nie. Die sind ja schon beo 100,000 km in Pension, wenn nicht, gar frueher......

 

 

Selbst das ist noch zu hoch gegriffen. 220 Arbeitstage im Jahr, 5 Tage die Woche, täglich werden die Tätigkeiten in der Wachabteilung neu vergeben, stellt sich die Frage, wie oft wird einer als Maschinist eingeteilt ? wenn´s gut geht alle 3 Wochen einmal. 5 x bimmelts am Tag, 5 Kilometer Anmarsch, 5 Kilometer Abmarsch, ergibt ca. 50 Kilometer LKW Fahrpraxis an einem Tag, ergibt ca. 17 Tage im Jahr = 850 Kilometer LKW Fahrpraxis im Jahr x 35 Dienstjahre = 29750 Kilometer Fahrpraxis im gesamten Berufsleben. Eigentlich gleich null.

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@goose

 

Das größte Problem ist dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Ansonsten teile ich deine rechtliche Auffassung, weiß aber, dass es schon problematisch wird, wenn die Geschwindigkeit zu hoch ist. Problematisch a) dienstlich b) wenn die Bußgeldstelle vor Gericht zieht und argumentiert, dass die viel zu hohe Geschwindigkeit nicht den Sonderrechten unterfällt (ein Streit der Volljuristen - aber eine Belastung für den Einsatzfahrer) c) wenn der Staatsanwalt eine Verkehrsstraftat erkennt.

Zum Glück ist es aber so, dass der überwiegende Teil der Einsatzfahrer für Straßen-, Sichtverhältnisse, Witterung, Verkehr, Einsatzanlass die richtige Geschwindigkeit wählen.

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wenn die Bußgeldstelle vor Gericht zieht und argumentiert, dass die viel zu hohe Geschwindigkeit nicht den Sonderrechten unterfällt

Na, das würde ich gerne mal argumentativ dargelegt haben. Der § 35(1) StVO schränkt die restlichen Vorschriften der StVO nicht nur bis zu einem bestimmten Punkt ein, er befreit völlig davon. Eine folgenlose übermäßige Inanspruchnahme der Sonderrechte kann nur einen Verstoß ggen § 35(8) StVO darstellen.

 

Gruß

Goose

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Vielleicht sollte da ein verkehrsjurist weitere Ausführungen machen.

 

Ich bleibe bei: Fahr langsam, wir haben es eilig! Und dass die Geschwindigkeit 'angepasst' überschritten werden soll /darf, da es sonst zu Ärger führen kann. Ich denke, dass auch die meisten Einsatzfahrer genau das so machen. Die die wild rasen, haben auch andere Defizite.

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Sorry, aber hier muss auch ich dann mal fragen, ob du deine Behauptung ins Blaue hinein gesprochen hast oder sie irgendwie belegen kannst.

Oder willst du jetzt auf den § 315c StGB hinaus? Mit dem hat jedoch die Bußgeldstelle nichts mehr zu tun.

 

Gruß

Goose

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Ich bleibe bei: Fahr langsam, wir haben es eilig! Und dass die Geschwindigkeit 'angepasst' überschritten werden soll /darf, da es sonst zu Ärger führen kann. Ich denke, dass auch die meisten Einsatzfahrer genau das so machen. Die die wild rasen, haben auch andere Defizite.

Ich denke, die meisten Einsatzfahrer fahren so, wie sie es für situationsangepaßt für richtig halten und sich auch zutrauen. Ich jedenfalls fahre ganz sicher nicht langsam, wenn ich es eilig habe, sondern so schnell, wie ich glaube bzw. mir sicher bin, es noch gut kontrollieren zu können. Und damit bin ich bislang sowohl gut (unfallfrei) als auch schnell (im Sinne des Wortes) gefahren.

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Ich jedenfalls fahre ganz sicher nicht langsam, wenn ich es eilig habe, sondern so schnell, wie ich glaube bzw. mir sicher bin, es noch gut kontrollieren zu können. Und damit bin ich bislang sowohl gut (unfallfrei) als auch schnell (im Sinne des Wortes) gefahren.

Mach' ich genauso :D.

 

Gruß, Pedro.

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Vielleicht sollte da ein verkehrsjurist weitere Ausführungen machen.

 

Ich bleibe bei: Fahr langsam, wir haben es eilig! Und dass die Geschwindigkeit 'angepasst' überschritten werden soll /darf, da es sonst zu Ärger führen kann. Ich denke, dass auch die meisten Einsatzfahrer genau das so machen. Die die wild rasen, haben auch andere Defizite.

 

Mich wuerde wirklich mal interessieren, was Dich dazu treibt, einen derartigen Schwachsinn zu verfassen. Solange es zu keinem Unfall kommt, fragt kein Mensch danach, warum der denn unter Sonderrechten so schnell faehrt. Der einzige, der das einigermassen verhindern koennte, waere der Fahrzeugfuehrer, der muesste dem Fahrzeugfahrer auferlegen, langsamer zu fahren. Ein Ex-Kollege von mir ist mit 'nem ELW unter Sonderrechten mit 160 km/h ueber die Stadtautobahn gegangen, wurde dabei geblitzt - und nichts ruehrte sich.

Zu Aerger kann es auch fuehren - und wird es auch - wenn unter Sonderrechten trotz 'angepasster' Geschwindigkeit ein Unfall geschieht. Also gilt es, solche zu vermeiden - ist aber freie Strecke angesagt, dann wird das Gaspedal bis zur vorderen Stossstange durch getreten - fertisch.

Die lustigste Anzeige haben wir mal bekommen, als sich ein Buerger darueber beschwerte, dass waehrend der Alarmfahrt ein nackter Hintern am Fenster zu sehen war. Er wurde damit beruhigt - und die Anzeige konsequent eingestellt - dass es sich um den Geraetewagen Wasserrrettung handelte, der da zum Einsatz eilte, waehrend der Alarmtaucher sich ausruestete.......

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@Blaulicht kommt wohl gerade an die Grenze seiner Argumente...

 

Wenn ich einem Fahrzeug unter Wegerechten (@HarryB: Sonderrechte kann man nicht wirklich erkennen) begegne, lasse ich den sicher ziehen,

Der einzige, der das einigermassen verhindern koennte, waere der Fahrzeugfuehrer, der muesste dem Fahrzeugfahrer auferlegen, langsamer zu fahren.

Ähmm - das Ding mit dem Führer und dem Fahrer müsstet du bitte noch mal erläutern. Ich habe da noch so schwach den Unterschied zwischen vorne links und vorne rechts im Hinterkopf. Aber ist der vorne rechts "Fahrzeugführer" im Sinne der StVO? Ich kenne mich da gar nicht aus.

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Aber ist der vorne rechts "Fahrzeugführer" im Sinne der StVO? Ich kenne mich da gar nicht aus.

 

Ich weiss nicht, ob das ueberhaupt in der StVO geregelt ist, in meinem Sinne ist der Fahrzeugfuehrer der Chef der Bande, die da drauf sitzt. Und ja - er sitzt in aller Regel rechts vorne, habe aber meinen Fahrzeugfuehrer - ich war der Fahrer - waehrend der Fahrt nach hinten klettern sehen, als ich auf einen parkenden LKW-Anhaenger (besser gesagt: am Strassenrand abgestellten ...) zuhielt, weil noch Gegenverkehr kam, der nach meiner Einschaetzung - die schlussendlich stimmte - am Haenger vorbei ist, bevor ich dort einschlagen wuerde...... Es klappte, dem Fahrzeugfuehrer jedoch war das nicht so ganz geheuer, weswegen er nach hinten kraxelte.... :D

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Ähmm - das Ding mit dem Führer und dem Fahrer müsstet du bitte noch mal erläutern. Ich habe da noch so schwach den Unterschied zwischen vorne links und vorne rechts im Hinterkopf. Aber ist der vorne rechts "Fahrzeugführer" im Sinne der StVO? Ich kenne mich da gar nicht aus.
Bei der Feuerwehr (zumindest bei Fahrzeugen mit Trupp-/Staffel-/Gruppenbesatzung) gibts einen Fahrer und Führer. Der Fahrzeugfahrer ist der, der fährt (=Maschinist), der Führer der, der was zu sagen hat (=Trupp-/Staffel-/Gruppenführer). Der Führer ist gegenüber dem Fahrer weisungsbefugt und kann ihn dementsprechend anweisen, langsamer zu fahren - umgekehrt jedoch nicht, da der Fahrer die Verantwortung trägt, daß das Fahrzeug sicher unterwegs ist.
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Beinahe hätte ich´s vergessen................

 

http://www.ffh.de/news-service/ffh-nachrichten/nController/News/nAction/show/nCategory/rheinmain/nId/17823/nItem/ende-einer-verfolgungsjagd-unfall-a66.html

 

Der Herr Polizeipräsident höchstselbst eilte zur Unfallstelle, um sich den zerschossenen Wagen der " Kollegen " anzugucken.

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Der Herr Polizeipräsident höchstselbst eilte zur Unfallstelle, um sich den zerschossenen Wagen der " Kollegen " anzugucken.

Würdest Du das nicht machen?

 

MfG.

 

hartmut

 

Die Frage stellt sich so nicht. Meine Mitarbeiter haben es auch immer eilig, haben aber genug Stadtkenntnisse und Fahrpraxis, um zu wissen, das man nicht mit weit überhöhter Geschwindigkeit in eine BAB Abfahrt hineinfährt, um im nachhinein festzustellen, die Karre ist Schrott und die Knochen entsprechend verbogen.

 

Wer im Stadtverkehr am helllichten Tag ein Motorrad verfolgt und eine Kamikazefahrt im Großstädtischen Verkehr hinlegt, stellt eigentlich nur seine eigene Blödheit unter Beweis. Genausogut hätte das auch eine gut ausgebaute, innerstädtische 4spurige Straße sein können, wo der Streifenwagen dann gegenüber, in einer Bushaltestelle mit wartenden Schulkindern gelandet wäre, jetzt sind nur die bremsenden Brombeersträucher in Mitleidenschaft gezogen worden.

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