elvira9 0 Posted July 6, 2011 Report Share Posted July 6, 2011 Hallo, wir sind auf dem Rückweg durch die Schweiz mit 120 in der 80er Zone geblitzt wurden. Wir sind übrigens keine Raser, sondern haben die Geschwindigkeitsbeschränkung einfach übersehen (was einem aber ja eh keiner glaubt). Jetzt mache ich mir große Sorgen, da ab dieser Geschwindigkeitsüberschreitung nach Schweizer Recht ja im schlechtesten Fall ein Führerscheinentzug ansteht (je nachdem wie viel ggf. der Tacho vorgegangen ist und abzüglich Toleranz). Mein Mann ist beruflich auf seinen Führerschein angewiesen und darf ohne Führerschein nicht arbeiten. Frage: Wie wirkt sich nach aktueller Rechtslage ein solcher Führerscheinentzug in der Schweiz auf die Fahrerlaubnis in Deutschland aus? Die zu erwartende horrende Geldbuße werden wir halt zähneknirschend bezahlen. ### Sind hier irgendwelche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Deutschland zu erwarten oder wird hier lediglich ein Fahrverbot in der Schweiz für einen bestimmten Zeitraum verhängt werden. Danke für die Antworten. ..war übrigens auf der Autobahn Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 6, 2011 Report Share Posted July 6, 2011 Frage: Wie wirkt sich nach aktueller Rechtslage ein solcher Führerscheinentzug in der Schweiz auf die Fahrerlaubnis in Deutschland aus?Überhaupt nicht. Die Schweiz kann keine deutsche Fahrerlaubnis entziehen, allenfalls ein Nutzungsverbot in der Schweiz aussprechen. Die zu erwartende horrende Geldbuße werden wir halt zähneknirschend bezahlen. ###Wenn ich nicht mehr die nächsten Jahre in die Schweiz müsste. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
elvira9 0 Posted July 6, 2011 Author Report Share Posted July 6, 2011 Wir wohnen halt leider im Schweizer Grenzgebiet und können in Urlaub nach Italien fast nur über die Schweiz fahren, sonst müßten wir sehr lange Umwege in Kauf nehmen. Ist ein solches Nutzungsverbot dann zeitlich in Abhängigkeit vom Verstoß beschränkt? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted July 6, 2011 Report Share Posted July 6, 2011 Hallo Elvira Zunächst mal: Keine Panik. Selbst bei Tacho 120 bei kann die Netto-Überschreitung unterhalb von +25 km/h bleiben, was lediglich eine Rechnung von 260 Franken bedeutet. Bis zu einer Netto-Überschreitung von +30 km/h gibt es zwar eine Anzeige ("Verzeigung"), was mit höheren Kosten verbunden ist, jedoch kein Fahrverbot zur Folge hat. Erst ab netto +31 wird es kritisch, davon gehe ich bei Tacho 120 aber nicht aus. Wichtig zu wissen ist auch: Wer ist der Halter des PKW? Du? Dein Mann? Firma? Warte erstmal ab, ob ihr überhaupt Post bekommt und welche Überschreitung vorgeworfen wird. Bevor ihr darauf reagiert, meldet ihr euch nochmals hier. EDIT: "Nutzungsverbot" ist ein eher ungeeigneter Begriff. Die Schweizer Behörden können ein zeitlich und auf die Schweiz begrenztes Fahrverbot gegen den ermittelten Fahrer (in der Schweiz gibt es keine Halterhaftung!) verhängen. Quote Link to post Share on other sites
elvira9 0 Posted July 6, 2011 Author Report Share Posted July 6, 2011 Danke erst mal für die Antworten. Wichtig ist für uns erst einmal, dass uns in Deutschland nichts passieren kann. Mein Job wirds halt ungemütlich. Wenn wir Post erhalten, melden wir uns nochmals. Quote Link to post Share on other sites
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