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Kam heute ein Arbeitskollege auf mich zu. Ein Kumpel von ihm kabbelt sich gerade mit den Behörden in Potsdam. Dieser wurde mit 65 km/h in einer 30 Zone geblitzt. Da keine entsprechenden Schilder in dieser Straße voehanden, auch keine Beschilderung einer 30 Zone, war er von 50 ausgegangen. Die 65 km/h bestreitet er nicht, die +15 Expresstaxe akzeptiert er auch. Nicht aber + 35.

 

Dort soll seit Jahren 30 gelten, wie schon erwähnt aber nicht beschildert. Die Schilder sollen laut Anwohnern gestohlen worden sein.

 

Wie wird das ausgehen. Wenn nichts anderes angesagt, gilt doch igO 50.

 

Insgesamt imho etwas seltsam.

 

MfG

 

DoH

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Also wenn dein Kollege das Schild nicht selbst nachher geklaut hat, sollte es kein Problem sein das Ding zu kippen.

Aber seltsam, da sich die kommunalen Eintreiber im Rahmen der Messung von der korrekten Beschilderung überzeugen müssen. Oder war das ein stationärer Blitzer?

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Also wenn dein Kollege das Schild nicht selbst nachher geklaut hat, sollte es kein Problem sein das Ding zu kippen.

Aber seltsam, da sich die kommunalen Eintreiber im Rahmen der Messung von der korrekten Beschilderung überzeugen müssen. Oder war das ein stationärer Blitzer?

 

Das kann ich ad hoc leider nicht beantworten. Weis das ganze nur aus Erzählungen. War ein Kumpel meines Kollegen.

 

Werde noch mal nachfragen und mich wieder melden.

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Ich frage mich gerade, wie die Meßwagenbesatzung alle :rolleyes: je vor und nach der Messung abklappern soll? ;) Bei der, in der ich wohne, fallen mir spontan um die 20 Einfahrtsmöglichkeiten ein. Ausfahrten sind es noch einige mehr, da Einbahnstraßen.

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Okay, das ist besser. Wirft es doch einige Fragen und Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Messung an sich auf. Ist aber eher nebensächlich. Wichtig ist, dass man nachweisen kann, dass an dem Tag keine ausreichende Beschilderung vorlag.

Ein Kumpel von mir hatte einen ähnlichen Fall, in dem ein 30er Schild nach einer Kreuzung bzw. Einmündung nicht wiederholt wurde. Keine Zone. Es gab an die Straße über eben diese Einmündung befahren zu haben und widersprach den BuGeBe. Er bekam Recht. Kein Bußgeld, keine Punkte. Kein Fahrverbot. Also vorher die Situation genau abklären, wie und wo lang man gefahren ist. Bei Zonen müssen die Schilder nämlich nicht wiederholt werden. Aber wenn's so ist wie du sagst sehe ich kein Problem da notfalls mit anwaltlicher Unterstützung heil raus zu kommen.

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Hallo

 

wurde von einem Mobilen Blitzer gemessen.

 

Falls er gleich angehalten wurde (das geht aus der Beschreibung leider nicht hervor) bliebe die Frage, warum der Kumpel vom Arbeitskollegen das Abfangkommando nicht gleich darauf aufmerksam gemacht hat, das er an keinem 30er-Schild vorbeigekommen ist.

 

Erst hinterher mit dem vorgeblich bei der Messung fehlenden Schild herauszurücken ist schon sehr weich und wird kaum zum gewünschten Erfolg führen. Auch nicht im Kombination mit der Behauptung, man wäre durch das Anhalten so geschockt gewesen, das man dazu nicht in der Lage war.

 

Gruss

 

MrMurphy

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@ Frosch: Die Einfahrten werden doch in 10 Minuten mit dem Meßwagen vor und nach der Messung abzuklappern sein?

Da meist zu den Verkehrsspitzenzeiten auf- und abgebaut wird (i.d.R. mißt die Stadt hier zwischen 8 und 16:30), würde ich eher je ne halbe Stunde einplanen. Das macht doch keiner ;)

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@MrMurphy: Wie hätten Sie es denn gerne?

Dass ich aussteige und an die Fensterscheibe ihres Messwagens klopfe und sie frage warum sie hier messen? Oder soll ich sie gleich darauf hinweisen, dass eine unzureichende Beschilderung nicht ausgeschlossen werden kann, abhängig davon welche Überschreitung sie letztendlich gedenken mir vorzuwerfen. Ich hoffe von ihrer Seite kommt dann mehr als nur: Ihnen wird in einem Anhörungsschreiben die Gelegenheit gegeben sich dazu zu äußern. Bitte stören sie den Messbetrieb nicht!

 

Mit freundlichen Grüßen.

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Aber seltsam, da sich die kommunalen Eintreiber im Rahmen der Messung von der korrekten Beschilderung überzeugen müssen.

 

ein ehemals befreundeter fahrlehrer hat ähnliches erlebt. nach einer einmündung wurde innerorts ein schild mit 30 zhg (keine 30er zone) nicht mehr wiederholt. trotzdem wurde dort eine messung durchgeführt. 100 meter weiter an der nächsten einmündung wurden die 30 dann aufgehoben. er hat deswegen sogar dort angehalten und den messtrupp darauf hingewiesen. hatte sie aber nicht interessiert. die genaue begründung kenn ich aber nicht mehr, ist schon ein paar jahre her. also so selten scheint das wirklich nicht zu sein.

übrigens, mittlerweile wir das schild nach der einmündung wiederholt ;)

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@Hartmut,

praktisch gesehen, wird sich ein daraus resultierender bussgeldbescheid, so gut wie kaum durchsetzen lassen. natürlich müssen streckenverbote nicht wiederholt werden. nur so liegt die beweislast klar bei den behörden. einerseits müssen sie mir beweisen dass ich nicht erst eingebogen bin, dazu reicht sicher auch eine zeugenaussage, und wenn dies nicht der fall ist, dass ich ortskundig bin. was sicherlich noch erheblich schwieriger ist. also alles in allem, ist es einfach nur dämlich an einer solchen stelle geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

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Auch der wo eingebogen ist, besonders wenn er ortskundig ist.

 

Ist zwar lange her, aber das habe ich zumindest anders gelernt! ;)

 

Auf http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php ist es auch anders geschildert:

 

Streckenverbote sind nach dem Abbiegen nicht mehr gültig, denn es handelt sich nicht mehr um dieselbe Strecke.

Achtung:

Zonenbeschränkungen würden weitergelten!

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Lies mal den Abschnitt Schwierige Fälle, da gilt das Limit über die Kreuzung hinweg.

 

Als Faustregel kann man sagen, ein Streckenverbot gilt solange bis entweder die Strecke verlassen wird, oder die Strecke an einem Vorfahrt achten oder Stop-Zeichen endet.

Unbeschildert, Strecke geht geradeaus, beschildert folgt das Streckenverbot der Vorfahrtstraße.

 

Das mit dem von dir beschriebenen abbiegen ist bei einer Kreuzung Rechts vor Links richtig, ist es aber eine Vorfahrtstraße, gilt das Streckenverbot auch bei einer abknickenden Vorfahrt weiter. Wird die Vorfahrtstraße verlassen, endet auch das Streckenverbot.

 

MfG.

 

hartmut

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Lies mal den Abschnitt Schwierige Fälle, da gilt das Limit über die Kreuzung hinweg.

 

ja ich weiß, da dann dieselbe Strecke.

Deshalb ist es ja nicht unerheblich wie und wo lang man gefahren ist.

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