PrinceLA 0 Posted June 18, 2011 Report Share Posted June 18, 2011 Guten Tag alle miteinander, ich wurde vor 6 wochen mit einem zu geringen Abstand von 4/10 gemessen. An den tatvorgang kann ich mich genau erinnern. Da mich das Auto von dem Herren sehr interessiert hat bin ich lange zeit hinter ihm gefahren. (Wo ich dann natürlich auch aufgenommen wurde) kurze zeit später sind wir viel nebeneinander gefahren weil ich mir das auto genauer ansehen wollte...der Führer dieses KFZ war sehr freundlich zu mir. Also er hat sich in keinster weise von mir bedrängt gefühlt. Nun meine Frage, bringt es etwas wenn ich um eine anhörung des vordermanns bitte und er dann bestätigt das keinerlei gefahr vorhanden war und er sich nicht bedrängt gefühlt hat. Das es lediglich ein harmonisches hintereinander herfahren war?!! Gruß Prince Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 18, 2011 Report Share Posted June 18, 2011 Versuch macht kluch...... Quote Link to post Share on other sites
PrinceLA 0 Posted June 18, 2011 Author Report Share Posted June 18, 2011 mit der aktion gebe ich die Tat ja voll zu. Und ich weiss nunmal nicht ob die Bußgeldstelle dann sagt "Egal ob er sich bedrängt gefühlt hat" (wovon ich ausgehe) oder ob die sagen "na wenn das so ist kann man von einer Strafminderung sprechen" Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 18, 2011 Report Share Posted June 18, 2011 oder ob die sagen "na wenn das so ist kann man von einer Strafminderung sprechen"Eher von Vorsatz und Erhöhung des Bußgeld. Es ist denen egal warum der Abstand zu gering war. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
PrinceLA 0 Posted June 18, 2011 Author Report Share Posted June 18, 2011 hab´s mir fast gedacht....danke hartmut für die antwort...dann werde ich nen anderen weg einschlagen Quote Link to post Share on other sites
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