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Bauarbeiter Mit Schilderampel


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Hallo zusammen!

 

In letzter Zeit habe ich an einigen Baustellen (unterschiedliche Straßentypen, aber natürlich keine Autobahn) gesehen, dass speziell angeheuerte Menschen elektrische Ampeln ersetzten. Es standen also zwei Männer im Baustellenbereich (einer am Anfang, ein anderer am Ende der Baustelle) und hielten "Pappampeln" (großer grüner Punkt auf der Vorderseite, großer roter Punkt auf der Rückseite) in ihren Händen. Je nach Verkehrsaufkommen hatte mal Fahrtrichtung X grün, mal Fahrtrichtung Y.

 

Nun meine Frage: Ersetzen diese "menschlichen Ampeln" 100%ig elektronische Ampeln (also "richtige" Baustellenampeln) und muss ich sie somit so ernst wie "richtige" Baustellenampeln nehmen? Ich habe mich natürlich danach gerichtet (sie hatten die Sache auch recht gut im Griff!). Würde es auch Strafen geben, wenn ich diese "menschlichen Ampeln" ignorieren würde und selber entschiede, ob ich fahren darf oder nicht?

 

Danke für aufklärende Antworten!

 

Gruß,

 

Etrilles

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Würde es auch Strafen geben, wenn ich diese "menschlichen Ampeln" ignorieren würde und selber entschiede, ob ich fahren darf oder nicht?

 

Wenn Du dabei niemanden in Bedrängnis bringst, mangels Rechtsgrundlage kaum: Irgendeine Weisungsbefugnis dieser Jungs seh' ich nicht ;)

 

Im Ausland ist das übrigens gang und gäbe:

 

http://img37.imageshack.us/img37/3091/cotesignaler.th.jpg

 

Uploaded with ImageShack.us

 

... und IMHO durchaus von Vorteil - wird doch der Verkehr bedarfsgerecht geregelt statt nach fix vorprogrammierten Zeitintervallen, und die Spur freigegeben, sobald der letzte aus der Gegenrichtung durch ist :80:

 

Allein deshalb sollte man sich hierzulande bei solchen Gelegenheiten schon korrekt verhalten - das mag die ohnehin geringe Chance, das auch bei uns öfter mal anzutreffen, ein wenig erhöhen; Zwergenaufstand und Paragraphenklaubereien sind da eher kontraproduktiv :70:

 

 

lg

c.s.

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die jungs können den Verkehr bedarfsgerecht regeln und bestmöglich fliessen lassen,

Stimmt, geht aber am Kern der Frage vorbei. Eigentlich dürfen sie es nicht, wäre Sache der Polizei. Halte es aber manchmal für optimal, besonders wenn es eine Baustelle ist, die wandert. So kann der zu regelnde Bereich sehr klein gehalten werden.

und wenn ein besserwisser sich

dazwischen mogelt, behindert er den anderen fliessenden verkehr und verhält sich damit

gegen stvo.

Du wirst doch Leuten wie Pichters nicht vorwerfen, sie würden gegen die StVO handeln. Ein Pichters blockiert streng nach Gesetz die Engstelle. Weil wenn man nicht die Zeichen beachten muss, macht man es auch nicht, sollen Polizisten regeln lassen. :nick:

 

MfG.

 

hartmut

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Eigentlich dürfen sie es nicht, wäre Sache der Polizei.

Das mag ich so nicht glauben, ich koennte mir vorstellen, dass es da eine entsprechende Auflage fuer den Baustellenbetreiber gibt, fuer eine angemessene und ungefaehrliche Verkehrsregelung zu sorgen.

 

Du wirst doch Leuten wie Pichters nicht vorwerfen, sie würden gegen die StVO handeln. Ein Pichters blockiert streng nach Gesetz die Engstelle. Weil wenn man nicht die Zeichen beachten muss, macht man es auch nicht, sollen Polizisten regeln lassen. :unsure:

Das allerdings ist wiederum sehr gut vorstellbar..... :nick:

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Ja alles schön und gut.

Sicher sollte jeder mit gesundem Menschenverstand sich nach diesen netten Verkehrsreglern richten.

 

Aber angenommen, man tut es - aber der entgegenkommende tut es nicht und es kommt zum Unfall.

Ist man denn dann straf- und vor allem auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite?

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Das mag ich so nicht glauben, ich koennte mir vorstellen, dass es da eine entsprechende Auflage fuer den Baustellenbetreiber gibt, fuer eine angemessene und ungefaehrliche Verkehrsregelung zu sorgen.

 

Stimmt. Baustellenampel werden angeordnet, Räumzeit wird nach "Pferdefuhrwerk" berechnet. (Kein Scherz)

Winkposten oder "Ampelschilder" sind nicht zulässig, für den Verkehrsfluß aber sehr nützlich.

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Aber angenommen, man tut es - aber der entgegenkommende tut es nicht und es kommt zum Unfall.

Ist man denn dann straf- und vor allem auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite?

Dann ist es so als wären die "Verkehrsregler" nicht vorhanden, bzw. können die noch eine Mitschuld bekommen.

 

MfG.

 

hartmut

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