Etrilles 2 Posted June 15, 2011 Report Share Posted June 15, 2011 Hallo zusammen! In letzter Zeit habe ich an einigen Baustellen (unterschiedliche Straßentypen, aber natürlich keine Autobahn) gesehen, dass speziell angeheuerte Menschen elektrische Ampeln ersetzten. Es standen also zwei Männer im Baustellenbereich (einer am Anfang, ein anderer am Ende der Baustelle) und hielten "Pappampeln" (großer grüner Punkt auf der Vorderseite, großer roter Punkt auf der Rückseite) in ihren Händen. Je nach Verkehrsaufkommen hatte mal Fahrtrichtung X grün, mal Fahrtrichtung Y. Nun meine Frage: Ersetzen diese "menschlichen Ampeln" 100%ig elektronische Ampeln (also "richtige" Baustellenampeln) und muss ich sie somit so ernst wie "richtige" Baustellenampeln nehmen? Ich habe mich natürlich danach gerichtet (sie hatten die Sache auch recht gut im Griff!). Würde es auch Strafen geben, wenn ich diese "menschlichen Ampeln" ignorieren würde und selber entschiede, ob ich fahren darf oder nicht? Danke für aufklärende Antworten! Gruß, Etrilles Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted June 15, 2011 Report Share Posted June 15, 2011 Würde es auch Strafen geben, wenn ich diese "menschlichen Ampeln" ignorieren würde und selber entschiede, ob ich fahren darf oder nicht? Wenn Du dabei niemanden in Bedrängnis bringst, mangels Rechtsgrundlage kaum: Irgendeine Weisungsbefugnis dieser Jungs seh' ich nicht Im Ausland ist das übrigens gang und gäbe: http://img37.imageshack.us/img37/3091/cotesignaler.th.jpg Uploaded with ImageShack.us ... und IMHO durchaus von Vorteil - wird doch der Verkehr bedarfsgerecht geregelt statt nach fix vorprogrammierten Zeitintervallen, und die Spur freigegeben, sobald der letzte aus der Gegenrichtung durch ist Allein deshalb sollte man sich hierzulande bei solchen Gelegenheiten schon korrekt verhalten - das mag die ohnehin geringe Chance, das auch bei uns öfter mal anzutreffen, ein wenig erhöhen; Zwergenaufstand und Paragraphenklaubereien sind da eher kontraproduktiv lgc.s. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Was eine Frage. die jungs können den Verkehr bedarfsgerecht regeln und bestmöglich fliessen lassen, und wenn ein besserwisser sichdazwischen mogelt, behindert er den anderen fliessenden verkehr und verhält sich damitgegen stvo. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 die jungs können den Verkehr bedarfsgerecht regeln und bestmöglich fliessen lassen,Stimmt, geht aber am Kern der Frage vorbei. Eigentlich dürfen sie es nicht, wäre Sache der Polizei. Halte es aber manchmal für optimal, besonders wenn es eine Baustelle ist, die wandert. So kann der zu regelnde Bereich sehr klein gehalten werden. und wenn ein besserwisser sichdazwischen mogelt, behindert er den anderen fliessenden verkehr und verhält sich damitgegen stvo.Du wirst doch Leuten wie Pichters nicht vorwerfen, sie würden gegen die StVO handeln. Ein Pichters blockiert streng nach Gesetz die Engstelle. Weil wenn man nicht die Zeichen beachten muss, macht man es auch nicht, sollen Polizisten regeln lassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Eigentlich dürfen sie es nicht, wäre Sache der Polizei.Das mag ich so nicht glauben, ich koennte mir vorstellen, dass es da eine entsprechende Auflage fuer den Baustellenbetreiber gibt, fuer eine angemessene und ungefaehrliche Verkehrsregelung zu sorgen. Du wirst doch Leuten wie Pichters nicht vorwerfen, sie würden gegen die StVO handeln. Ein Pichters blockiert streng nach Gesetz die Engstelle. Weil wenn man nicht die Zeichen beachten muss, macht man es auch nicht, sollen Polizisten regeln lassen. Das allerdings ist wiederum sehr gut vorstellbar..... Quote Link to post Share on other sites
SNBoris 70 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Ja alles schön und gut.Sicher sollte jeder mit gesundem Menschenverstand sich nach diesen netten Verkehrsreglern richten. Aber angenommen, man tut es - aber der entgegenkommende tut es nicht und es kommt zum Unfall.Ist man denn dann straf- und vor allem auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Das mag ich so nicht glauben, ich koennte mir vorstellen, dass es da eine entsprechende Auflage fuer den Baustellenbetreiber gibt, fuer eine angemessene und ungefaehrliche Verkehrsregelung zu sorgen. Stimmt. Baustellenampel werden angeordnet, Räumzeit wird nach "Pferdefuhrwerk" berechnet. (Kein Scherz)Winkposten oder "Ampelschilder" sind nicht zulässig, für den Verkehrsfluß aber sehr nützlich. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 16, 2011 Report Share Posted June 16, 2011 Aber angenommen, man tut es - aber der entgegenkommende tut es nicht und es kommt zum Unfall.Ist man denn dann straf- und vor allem auch zivilrechtlich auf der sicheren Seite?Dann ist es so als wären die "Verkehrsregler" nicht vorhanden, bzw. können die noch eine Mitschuld bekommen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
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