Jump to content

Recommended Posts

Hallo,

 

wenn ich mit 77 km/h Tacho geblitzt wurde (50 erlaubt), sind das ja: 77 x 0,96 (Tachotoleranz) - 3 = 70,92.

Sind das jetzt 20 km/h zu schnell oder 21 km/h zu schell?

 

und wenn ich mit 77,4 / 77,5 oder 77,6 km/h geblitzt worden bin wird dann vor dem Abzug der Toleranz die Nachkommastelle gestrichen oder nicht?

 

MfG

Link to post
Share on other sites
Hallo,

 

wenn ich mit 77 km/h Tacho geblitzt wurde (50 erlaubt), sind das ja: 77 x 0,96 (Tachotoleranz) - 3 = 70,92.

Sind das jetzt 20 km/h zu schnell oder 21 km/h zu schell?

 

und wenn ich mit 77,4 / 77,5 oder 77,6 km/h geblitzt worden bin wird dann vor dem Abzug der Toleranz die Nachkommastelle gestrichen oder nicht?

 

MfG

 

Aus dem abgelesenen Tachowert kannst Du die vorgeworfene Geschwindigkeit ganz sicherlich nicht mit einer Genauigkeit von 1 km/h bestimmen, weil die Tachoabweichung nicht konstant ist. Schau Dir einfach mal ein paar Autotests an.

 

Das Messgerät wirft generell nur ganzzahlige Geschwindigkeitswerte aus. Der prinzipielle Ablauf der Ermittlung des Wertes ist bekannt, bei den Berechnungsagorithmen im Einzelnen handelt es sich aber um herstellerspezifisches Know-how, zu dem Du keinerlei Auskunft erhalten wirst.

 

Da bleibt Dir jetzt wohl nichts anderes übrig, als auf einen möglichst stark voreilenden Tacho zu hoffen. Und natürlich auch darauf, dass Du nicht während einer Bremsung mit PoliScanSpeed gemessen worden bist. Bei einer solchen Messung wird Dir nämlich die Durchschnittsgeschwindigkeit innerhalb einer gewissen Wegstrecke deutlich vor der Fotoposition vorgeworfen. Die Geschwindigkeit im Bußgeldbescheid kann dementsprechend ohne Weiteres um einige km/h höher sein als die zum Zeitpunkt der Erstellung des Beweisfotos.

Link to post
Share on other sites
Es gibt keine Nachkommastelle. Vom Meßwert werden 3 km/h abgezogen. Und deinen Tachovorlauf kennst nur du.

 

 

Okay, das wollte ich schon mal wissen. Rundet das Gerät also auf oder streicht es einfach die Nachkommastellen? Also wird aus gemessenen 73,8 dann erst mal (also vor Abzug der Toleranz) 73 oder 74?

Oder ist das nicht öffentlich?

Link to post
Share on other sites
Es gibt keine Nachkommastelle. Vom Meßwert werden 3 km/h abgezogen. Und deinen Tachovorlauf kennst nur du.

 

 

Okay, das wollte ich schon mal wissen. Rundet das Gerät also auf oder streicht es einfach die Nachkommastellen? Also wird aus gemessenen 73,8 dann erst mal (also vor Abzug der Toleranz) 73 oder 74?

Oder ist das nicht öffentlich?

 

 

Wie wär's denn, wenn Du ganz einfach mal die Antworten lesen würdest? In welcher Form genau gemessen und innerhalb des Gerätes gerundet wird, kann Dir nur der Hersteller sagen. Und der wird es nicht tun.

Link to post
Share on other sites
Ich hab es mal bei der eso µP80 gesehen, daß da der Wert auf's zehntel-km/h angezeigt wurde, auf dem Display. Wurde also jemand mit 77,9 geblitzt, steht nachher "77" im Foto.

 

 

Wo willst Du die denn gesehen haben??? Das Display zeigt - wie bei alle anderen mir bekannten Geschwindigkeitsmessanlagen auch - in der üblicherweise verwendeten und PTB-zugelassenen Variante ohne Nachkommastelle an.

Link to post
Share on other sites
In welcher Form genau gemessen und innerhalb des Gerätes gerundet wird, kann Dir nur der Hersteller sagen. Und der wird es nicht tun.

Ist doch kein Geheimnis. Da keine höhere Geschwindigkeit vorgeworfen werden darf, wird immer abgerundet.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Ja wat denn nun, wer blickt da noch durch ??? :heul:

Soweit ich weiß werden die Dinger ja regelmäßig von den Eichspezialisten geprüft. Hier sind bestimmte Toleranzen einzuhalten, damit das Gerät seinen Stempel erhält. Diese Toleranz, nennen wir sie mal Eichtoleranz, könnte bei einer Geschwindigkeiten von 100 km/h zum Beispiel x=3% betragen. D.h. das Gerät darf auf dem Prüfstand nicht weniger als 97, und nicht mehr als 103 anzeigen, da diese Toleranz sinnigerweise sowohl nach oben wie auch nach unten eingehalten werden sollte,

 

Insofern macht es Sinn, dass die Polizei in diesem Fall x=3% vom Messwert abzieht, da der Messwert im Worst-Case 103 km/h lauten könnte. Wäre dann ja noch innerhalb der Eichtoleranz, nicht wahr.

 

So, um sicher zu gehen, dass alles seine Richtigkeit hat, muss die Polizei bei den 3% dann aber auch noch kundenfreundlich aufrunden. Den Beweis spar' ich mir.

 

 

Vor diesem Hintergrund (wenn das alles so stimmen sollte :unsure: ) wird der Hersteller meiner Einschätzung nach runden. Ordinärer Rundungsalgorithmus :sneaky: oder "angepasst" runden, falls es in der Vergangenheit Probleme nach oben oder nach unten gegeben haben sollte. Andere Meinungen?

Link to post
Share on other sites
In welcher Form genau gemessen und innerhalb des Gerätes gerundet wird, kann Dir nur der Hersteller sagen. Und der wird es nicht tun.

Ist doch kein Geheimnis. Da keine höhere Geschwindigkeit vorgeworfen werden darf, wird immer abgerundet.

 

MfG.

 

hartmut

 

Nö, so einfach ist das nicht. Die Verkehrsfehlergrenzen betragen bei den meisten Geräten 3 km/h bis 100 km/h und darüber 3%, allerdings in beide Richtungen. Es kann also schon sein, dass der Betroffene mit einer zu hohen Geschwindigkeit gemessen wurde. Das wird dann aber durch den Abzug der Toleranz für die Verkehrsfehlergrenzen von dem Messwert ausgeglichen.

 

Das Gerät kann also intern ohne Weiteres 97,8 auf 98 aufrunden, wenn solche Rundungsfehler in den Verkehrsfehlergrenzen enthalten sind. Aber das weiß eben nur der Hersteller...

Link to post
Share on other sites
In welcher Form genau gemessen und innerhalb des Gerätes gerundet wird, kann Dir nur der Hersteller sagen. Und der wird es nicht tun.

Ist doch kein Geheimnis. Da keine höhere Geschwindigkeit vorgeworfen werden darf, wird immer abgerundet.

 

MfG.

 

hartmut

 

Nö, so einfach ist das nicht. Die Verkehrsfehlergrenzen betragen bei den meisten Geräten 3 km/h bis 100 km/h und darüber 3%, allerdings in beide Richtungen. Es kann also schon sein, dass der Betroffene mit einer zu hohen Geschwindigkeit gemessen wurde. Das wird dann aber durch den Abzug der Toleranz für die Verkehrsfehlergrenzen von dem Messwert ausgeglichen.

 

Das Gerät kann also intern ohne Weiteres 97,8 auf 98 aufrunden, wenn solche Rundungsfehler in den Verkehrsfehlergrenzen enthalten sind. Aber das weiß eben nur der Hersteller...

 

Mobile Messgeräte (oder auch Stationär), wie "ESO", "Multanova", "LTI" etc, runden IMMER ab! Eine Anzeige im Display von z.B. 77,9 km/h etc wird nur bei ungeeichten, bzw. nicht amtlichen Messungen verwendet. Messwert währe hier 77 km/h!!

Eine µP80 macht 4 Einzelmessungen (2 Einfahrtsmessungen und 2 Ausfahrtsmessungen), diese Werte müssen, in einer Toleranz von 3 % übereinstimmen. Dann wird dem Betroffenen aber immer nur der niedrigste Wert vorgehalten, den das Messgerät als "Einzelwert" gemessen hat. Liegen die "Einzelwerte" außerhalb der Toleranz, sprich 3 %, dann ist es eine "Fehlmessung" bzw bei digitalen Anlagen wie ES 3.0 eine "Annullierung". Diese (ES 3.0) macht "nur" 3 Einfahrtsmessungen", diese werden aber mit einer "Korrelationsprüfung" kompensiert und ist sicherer. Aber das ist ein anderes Thema........

Link to post
Share on other sites
Diese Toleranz, nennen wir sie mal Eichtoleranz, könnte bei einer Geschwindigkeiten von 100 km/h zum Beispiel x=3% betragen. D.h. das Gerät darf auf dem Prüfstand nicht weniger als 97, und nicht mehr als 103 anzeigen,

 

...

Andere Meinungen?

Ja. Man muss unterscheiden, ob eine Betriebsmässige Prüfung vorliegt oder eine Prüfung unter Laborbedingungen vorgenommen wird.

Link to post
Share on other sites

Die Geräte liegen in ihrer Genauigkeit mit Sicherheit weit unter 3% Abweichung. Denn die 3% sollen ja alle möglichen und unmöglichen Fehlerquellen erfassen so das unter keinen Umständen eine Geschwindigkeit vorgeworfen wird die höher als die Reale ist.

Irgenwo stand mal was von deutlich unter 1% Abweichung was die Gerätegenauigkeit angeht.

Link to post
Share on other sites
Die Geräte liegen in ihrer Genauigkeit mit Sicherheit weit unter 3% Abweichung. Denn die 3% sollen ja alle möglichen und unmöglichen Fehlerquellen erfassen so das unter keinen Umständen eine Geschwindigkeit vorgeworfen wird die höher als die Reale ist.

Irgenwo stand mal was von deutlich unter 1% Abweichung was die Gerätegenauigkeit angeht.

 

Für den ES 3.0 heist es 0,07 km/h, bei einer Abweichung des Sensors zur Fahrbahnneigung von 2Grad, und diese zweite Kommastelle wird eh gestrichen und nach unten abgerundet. Messwertbildung zb. 77,89 km/h enspricht 77 km/h.

Link to post
Share on other sites

Für Zulassung und Eichung zählen mit Sicherheit auch Werte 2Stellen hinterm Komma,was aber dann für den Geblitzen wenig relavant ist da ja eh abgerundet wird.

:unsure: Wie groß wäre wohl die Abweichung bei exakter Ausrichtung des Teils? Aber an sich egal,die Dinger sind extrem präzise Meßgeräte.

Link to post
Share on other sites
Naja, damit das Gerät zugelassen werden kann, wird man eine Prüfung unter Laborbedingungen zumindest einmal umfangreich vornehmen müssen.

Die von dir Beispielsweise angesprochen 3% gelten also bei Laborbedingungen. In der Realität sind also höhere Abweichungen möglich? :unsure:

Link to post
Share on other sites

Ich kann deine Schlussfolgerung zwar nicht nachvollziehen, aber es kommt wohl darauf an was du unter "Laborbedingungen" verstehst. Ich verstehe darunter, dass die tatsächliche Geschwindigkeit des zu messenden Objekts möglichst exakt bekannt ist, mittels Lichtschranken z.B.

Link to post
Share on other sites

? Man muss unterscheiden zwischen Toleranzen die bei der Eichung (Laborbedingungen) eingehalten werden müssen und zwischen Toleranzen die beim täglichen Betrieb des Gerätes (Verkehrsfehlergrenzen) eingehalten werden.

 

Eichordnung

§ 33 Fehlergrenzen

 

(4) Die Eichfehlergrenzen sind in den Anlagen festgesetzt. Die Verkehrsfehlergrenzen

betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen, soweit in den Anlagen nichts anderes

festgesetzt ist.

Link to post
Share on other sites
Eine µP80 macht 4 Einzelmessungen (2 Einfahrtsmessungen und 2 Ausfahrtsmessungen), diese Werte müssen, in einer Toleranz von 3 % übereinstimmen. Dann wird dem Betroffenen aber immer nur der niedrigste Wert vorgehalten, den das Messgerät als "Einzelwert" gemessen hat. Liegen die "Einzelwerte" außerhalb der Toleranz, sprich 3 %, dann ist es eine "Fehlmessung" bzw bei digitalen Anlagen wie ES 3.0 eine "Annullierung". Diese (ES 3.0) macht "nur" 3 Einfahrtsmessungen", diese werden aber mit einer "Korrelationsprüfung" kompensiert und ist sicherer. Aber das ist ein anderes Thema........

 

Stimmt fast. Falls es interessiert, Messablauf ist wie folgt: Zeit von Unterbrechung Schranke 1 bis Schranke 2 (25 cm) wird gemessen, gespeichert, verdoppelt und mit der Zeit von Unterbrechnung Schranke 1 bis Schranke 3 vergleichen (50cm). Differenz darf maximal 3% betragen, geringerer Wert wird vorgeworfen.

 

Ausfahrtmessung geschieht durch Wiederöffnung der Schranke beim Passieren des Fahrzeughecks. Differenz zwischen Einfahrtmessung und Ausfahrtmessung darf allerdings max. 6% betragen.

 

Mobile Messgeräte (oder auch Stationär), wie "ESO", "Multanova", "LTI" etc, runden IMMER ab! Eine Anzeige im Display von z.B. 77,9 km/h etc wird nur bei ungeeichten, bzw. nicht amtlichen Messungen verwendet. Messwert währe hier 77 km/h!!

 

Erstaunliches Fachwissen, fragt sich nur, wo das herkommt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass gerichtlich bestellte Gutachter erzählen, sie könnten bzgl. der Rundung nichts sagen, weil sie die geräteinternen Berechnungen nicht kennen.

 

Gerundet wird lediglich nach Abzug der Toleranz. Bsp.: Gerätewert 168 km/h, 3% davon 5,04 km/h, Vorwurf 162,96 km/h rechnerisch und 162 km/h gerundet. Das hat aber auch gar nichts mit der geräteinternen Berechnung bzw. Rundung zu tun und nur die ist bzgl. der Ausgangsfrage relevant.

Link to post
Share on other sites
Erstaunliches Fachwissen, fragt sich nur, wo das herkommt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass gerichtlich bestellte Gutachter erzählen, sie könnten bzgl. der Rundung nichts sagen, weil sie die geräteinternen Berechnungen nicht kennen.

Das könnte daran liegen, daß die Herren Gutachter nicht von Mitarbeitern der betreffenden Firmen beschult und/oder ggf. informiert werden. Man bezieht sich lediglich auf Bedienungsanleitungen, Eichbescheinigungen etc.. Reicht offensichtlich aber nicht immer ganz aus.

Link to post
Share on other sites
? Man muss unterscheiden zwischen Toleranzen die bei der Eichung (Laborbedingungen) eingehalten werden müssen und zwischen Toleranzen die beim täglichen Betrieb des Gerätes (Verkehrsfehlergrenzen) eingehalten werden.

 

... eingehalten werden müssen :unsure:

Link to post
Share on other sites
Die Geräte liegen in ihrer Genauigkeit mit Sicherheit weit unter 3% Abweichung. Denn die 3% sollen ja alle möglichen und unmöglichen Fehlerquellen erfassen so das unter keinen Umständen eine Geschwindigkeit vorgeworfen wird die höher als die Reale ist.

Irgenwo stand mal was von deutlich unter 1% Abweichung was die Gerätegenauigkeit angeht.

 

Und genau aus dem Grund besteht überhaupt keine Notwendigkeit, bereits geräteintern zu runden. Durch den Abzug der 3 km/h bzw 3%, wo bei den 3% ohnehin abgerundet wird, ist die vorgeworfene Geschwindigkeit sowieso niedriger als die tatsächliche.

 

 

Das könnte daran liegen, daß die Herren Gutachter nicht von Mitarbeitern der betreffenden Firmen beschult und/oder ggf. informiert werden. Man bezieht sich lediglich auf Bedienungsanleitungen, Eichbescheinigungen etc.. Reicht offensichtlich aber nicht immer ganz aus.

 

..womit wir wieder beim Thema wären: Die Hersteller geben zu solchen Details keine Auskunft, gegenüber Sachverständigen nicht und erst recht nicht bei Schulungen. Das Betriebspersonal wäre auch nicht in jedem Fall dazu in der Lage, solche Details zu begreifen. Wie sonst könnten Fälle zustanden kommen wie der, dass ein Polizeibeamter trotz Schulung in einer Verhandlung zu einer Lasermessung zwar den Visiertest beschreiben, aber nicht erklären konnte, wozu der denn gut ist...

Link to post
Share on other sites
..womit wir wieder beim Thema wären: Die Hersteller geben zu solchen Details keine Auskunft, gegenüber Sachverständigen nicht und erst recht nicht bei Schulungen. Das Betriebspersonal wäre auch nicht in jedem Fall dazu in der Lage, solche Details zu begreifen. Wie sonst könnten Fälle zustanden kommen wie der, dass ein Polizeibeamter trotz Schulung in einer Verhandlung zu einer Lasermessung zwar den Visiertest beschreiben, aber nicht erklären konnte, wozu der denn gut ist...

Tja, womit wir allerdings ebenso wieder beim Thema wären: nicht jeder, der hier klug daherredet, hat auch wirklich die Ahnung oder notwendigen Einblicke, um sich ein Urteil erlauben zu können!

 

1. "erst recht nicht bei Schulungen": ziemlich weit hergeholt, Deine Aussage. Warst oder bist Du bei jeder Schulung dabei? Tja, wenn nicht, dann sollte man solches auch nicht behaupten.

2. wozu das Betriebspersonal in der Lage ist oder nicht, dürftest Du ebenso wenig beurteilen können. Daß der ein oder andere Kollege (leider) nicht in der Lage ist zu erläutern, welchem Zweck der Visiertest dient, liegt wohl daran, daß er nur sehr selten mit dem Gerät arbeitet und sich nicht entsprechend auf den Gerichtstermin vorbereitet hat. Man darf sich aber auch fragen, ob es wesentlich ist, dieses Wissen zu haben, oder ob es nicht viel mehr wichtig ist, daß der Test durchgeführt wurde und das eben auch noch korrekt. Am Ende verlangt man noch, der Bediener müsse in allen Einzelheiten erläutern können, wie der Meßwert zustande kommt. Und eben solches muß man nun ganz sicher nicht wissen.

 

Im übrigen werden Beschulungen durch Multiplikatoren durchgeführt, die wiederum von Kollegen eingewiesen wurden, welche die Geräte von Mitarbeitern der Hersteller erklärt bekamen. Ob nun jeder dieser "Erstmultiplikatoren" auch alle Infos weiter gibt, ist fraglich. Der ein oder andere macht das aber ganz sicher und so kommen auch die ein oder anderen Infos hier und dort bis zu uns durch. Hat allerdings auch herzlich wenig damit zu tun, in welchem Maße wer wie in der Lage ist, das Gerät zu begreifen oder erklären zu können.

Link to post
Share on other sites
...Im übrigen werden Beschulungen durch Multiplikatoren durchgeführt, die wiederum von Kollegen eingewiesen wurden, welche die Geräte von Mitarbeitern der Hersteller erklärt bekamen. ...

 

Au weia: bei "stille Post" kommt doch am Ende nie was richtiges raus...!

:unsure:

Link to post
Share on other sites
Au weia: bei "stille Post" kommt doch am Ende nie was richtiges raus...!

Auch hier muß ich leider sagen: wer nicht weiß, wovon er spricht, sollte sich manchmal denn doch gepflegt zurückhalten. Solche Kollegen sind an unseren Ausbildungsstandorten beschäftigt, üben also eine Lehrtätigkeit aus und wissen sehr gut über diese Dinge Bescheid, die sie dort zu vermitteln haben. Des weiteren werden die behördlichen Multiplikatoren, die von diesen Kollegen eingewisen werden, idR und je nach Art und Umfang des Themas über bis zu mehrere Tage eingewiesen, wissen also auch gut Bescheid. Insofern darf ich Dir mitteilen, daß Deine Stille Post hier nicht zutrifft.

Link to post
Share on other sites
Tja, womit wir allerdings ebenso wieder beim Thema wären: nicht jeder, der hier klug daherredet, hat auch wirklich die Ahnung oder notwendigen Einblicke, um sich ein Urteil erlauben zu können!

Stimmt! Merk ich immer wieder....

 

1. "erst recht nicht bei Schulungen": ziemlich weit hergeholt, Deine Aussage. Warst oder bist Du bei jeder Schulung dabei? Tja, wenn nicht, dann sollte man solches auch nicht behaupten.

 

Was Du sagst, ist natürlich dann richtig, wenn man davon ausgeht, dass dem Messpersonal genauso detaillierte Infos gegeben werden wie den Sachverständigen in der Vorbereitung auf Verhandlungen, wo diese die oftmals extrem detaillierten Fragen der Kollegen Rechtsanwälte beantworten müssen. Ob das aber außer Dir (und evtl. Deinen Kollegen) noch jemand glaubt?

 

2. wozu das Betriebspersonal in der Lage ist oder nicht, dürftest Du ebenso wenig beurteilen können. Daß der ein oder andere Kollege (leider) nicht in der Lage ist zu erläutern, welchem Zweck der Visiertest dient, liegt wohl daran, daß er nur sehr selten mit dem Gerät arbeitet und sich nicht entsprechend auf den Gerichtstermin vorbereitet hat. Man darf sich aber auch fragen, ob es wesentlich ist, dieses Wissen zu haben, oder ob es nicht viel mehr wichtig ist, daß der Test durchgeführt wurde und das eben auch noch korrekt.

 

Wie soll denn das eine ohne das andere gehen? Wenn ich gar nicht weiß, wozu ich den Visiertest mache, kann ich auch nicht wissen, ob das Ergbnis korrekt ist. Sehen Richter übrigens auch so und stellen ein, wenn der Herr Messbeamte das nicht weiß. Nebenbei stellst Du Deinen Kollegen ein Armutszeugnis aus, wenn Du sagst, sie müssten sich auf einen Gerichtstermin zu einer solchen Frage vorbereiten. Vergleichbare Fragen hinsichtlich der Messung an sich müssten sie nämlich im Schlaf beantworten können. Da sind sie doch geschult...

 

Am Ende verlangt man noch, der Bediener müsse in allen Einzelheiten erläutern können, wie der Meßwert zustande kommt. Und eben solches muß man nun ganz sicher nicht wissen.

 

Hat das jemand gesagt? Bei den standardisierten Messverfahren muss man als Bediener gar nichts wissen. Nur dass man das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung einsetzen muss.

Link to post
Share on other sites
Insofern darf ich Dir mitteilen, daß Deine Stille Post hier nicht zutrifft.

 

Ich akzeptiere Deine Sichtweise, teile sie aber nicht. Meine Erfahrungen sagen mir eben etwas anderes. Mit Schulungen zu Geschwindigkeitsmeßgeräten kenne ich mich nicht aus. Bei Schulungen zu anderen Themen aber wohl: da hat es sich als hilfreich erwiesen, Informationen aus erster Hand zu bekommen.

Link to post
Share on other sites

Bevor wir uns hier gegenseitig die Köppe einhauen, schlage ich vor, daß der TE mal zur Abwechslung das Wort hat. Bzw. daß er sich meldet, wenn er denn Post bekommt. Im Moment machen wir doch hier gerade viel Lärm um nichts :sneaky:

Link to post
Share on other sites
Stimmt! Merk ich immer wieder....

Dann ist ja gut.....

 

Was Du sagst, ist natürlich dann richtig, wenn man davon ausgeht, dass dem Messpersonal genauso detaillierte Infos gegeben werden wie den Sachverständigen in der Vorbereitung auf Verhandlungen, wo diese die oftmals extrem detaillierten Fragen der Kollegen Rechtsanwälte beantworten müssen. Ob das aber außer Dir (und evtl. Deinen Kollegen) noch jemand glaubt?

Ehrlich gesagt ist mir ziemlich egal, was Du glaubt oder auch nicht. Ich weiß, was ich weiß und erlebe es oft genug bei Gericht, wer wie informiert ist.

 

Wie soll denn das eine ohne das andere gehen? Wenn ich gar nicht weiß, wozu ich den Visiertest mache, kann ich auch nicht wissen, ob das Ergbnis korrekt ist. Sehen Richter übrigens auch so und stellen ein, wenn der Herr Messbeamte das nicht weiß. Nebenbei stellst Du Deinen Kollegen ein Armutszeugnis aus, wenn Du sagst, sie müssten sich auf einen Gerichtstermin zu einer solchen Frage vorbereiten. Vergleichbare Fragen hinsichtlich der Messung an sich müssten sie nämlich im Schlaf beantworten können. Da sind sie doch geschult...

Es geht ganz einfach: wenn ich weiß, daß ich mit dem Laserpunkt horizontal und vertikal ins Ziel wandern und sich dabei die Tonfolge ändern muß, dann reicht das. Das akzeptieren auch die Gerichte so. Letzte Woche bei einem Kollegen, der leider nicht sooo versiert und informiert ist bzw. war, erst wieder erlebt. Das Verfahren wurde nicht eingestellt, der Betroffene wurde verurteilt.

Der ein oder andere Kollege muß und wird sich auch auf einen Gerichtstermin, insbesondere in dieser Sache vorbereiten, wenn er mit dem Gerät nur hin und wieder arbeitet. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß er beschult wurde.

 

Hat das jemand gesagt? Bei den standardisierten Messverfahren muss man als Bediener gar nichts wissen. Nur dass man das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung einsetzen muss.

Hab ich gesagt, daß das jemand gesagt hat? Mich würde es nur nicht wundern, WENN das mal jemand sagen würde.

 

Ich akzeptiere Deine Sichtweise, teile sie aber nicht.

Das ist ok. Du mußt sie ja auch nicht teilen.

 

Meine Erfahrungen sagen mir eben etwas anderes.

Mir meine entsprechend auch.

 

Mit Schulungen zu Geschwindigkeitsmeßgeräten kenne ich mich nicht aus.

Ich schon.

 

Bei Schulungen zu anderen Themen aber wohl: da hat es sich als hilfreich erwiesen, Informationen aus erster Hand zu bekommen.

Auch hier kenne ich mich aus, da ich selbst vor geraumer Zeit über ca. ein halbes Jahr in der Funktion eines Multiplikators eingesetzt war, nachdem ich selbst eine Woche lang beschult worden war. Und es lief nach einer kurzen Eingewöhnungsphase sehr gut.

Link to post
Share on other sites
Es geht ganz einfach: wenn ich weiß, daß ich mit dem Laserpunkt horizontal und vertikal ins Ziel wandern und sich dabei die Tonfolge ändern muß, dann reicht das. Das akzeptieren auch die Gerichte so.

 

..aber nur dann, wenn alle ahnungslos sind. Mit dem Visiertest soll nämlich geprüft werden, ob das Visier dejustiert ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn sich die Tonfolge beim Schwenken von links und rechts bzw. oben und unten nicht nur ändert, sondern das an an der gleichen Stelle des Visierpunktes in Relation zum Ziel tut. Ich hoffe mal, dass ein großer Manipulator wie Du das weiß und sich nur verdrückt ausgekehrt hat.

 

Jetzt dürfte auch klar sein, dass man den Visiertest schon verstanden haben sollte, um ihn sinnvoll durchführen zu können. Die Deiner Eingangsformulierung erschreckend ähnliche Beschreibung des Visiertests (da muss sich die Tonfolge ändern...) bei gleichzeitiger Unkenntnis von Sinn und Zweck hat übrigens zu den von mir erwähnten Einstellungen geführt.

Link to post
Share on other sites
..aber nur dann, wenn alle ahnungslos sind. Mit dem Visiertest soll nämlich geprüft werden, ob das Visier dejustiert ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn sich die Tonfolge beim Schwenken von links und rechts bzw. oben und unten nicht nur ändert, sondern das an an der gleichen Stelle des Visierpunktes in Relation zum Ziel tut. Ich hoffe mal, dass ein großer Manipulator wie Du das weiß und sich nur verdrückt ausgekehrt hat.

Da muß niemand ahnungslos sein. Wozu der Visiertest dient, ist mir bekannt. Nur verhält es sich nunmal beim FG 21 so, daß die Visieroptik im Gerät integriert ist und nicht wie beim LR 90 außerhalb des Gehäuses liegt und verplombt wurde, weil hier Einstellungen vorgenommen werden konnten. So ist es nämlich laut Hersteller gar nicht mehr notwendig, die Visieroptik dahingehend zu überprüfen, ob sie dejustiert ist, weil sie nicht veränderbar ist. Man hat seinerzeit nur aus Kostengründen auf eine Änderung der Bedienungsanleitung verzichtet, aber in entsprechenden Schulungen darauf hingewiesen (man erhält also doch die ein oder andere Info).

 

Jetzt dürfte auch klar sein, dass man den Visiertest schon verstanden haben sollte, um ihn sinnvoll durchführen zu können. Die Deiner Eingangsformulierung erschreckend ähnliche Beschreibung des Visiertests (da muss sich die Tonfolge ändern...) bei gleichzeitiger Unkenntnis von Sinn und Zweck hat übrigens zu den von mir erwähnten Einstellungen geführt.

Du hast offensichtlich meine Aussage aus meinem letzten Beitrag nicht verstanden. Wenn ein Kollege aussagt, er sei mit dem Visierpunkt ins Ziel gegangen und wieder hinaus, wobei sich dann, nämlich wenn man das Ziel verläßt bzw. mit dem Punkt ins Ziel hineingeht, die Tonfolge ändern müsse, so erklärt das genau das, was Du erläutert hast und reicht so im hiesigen Bereich zumindest auch aus. Das haben bislang ALLE hiesigen Richter so akzeptiert. Wenn das dem ein oder anderen Richter nicht ausreicht, so hat der Betroffene im Einzelfall halt Glück, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Link to post
Share on other sites
Nur verhält es sich nunmal beim FG 21 so, daß die Visieroptik im Gerät integriert ist und nicht wie beim LR 90 außerhalb des Gehäuses liegt und verplombt wurde, weil hier Einstellungen vorgenommen werden konnten. So ist es nämlich laut Hersteller gar nicht mehr notwendig, die Visieroptik dahingehend zu überprüfen, ob sie dejustiert ist, weil sie nicht veränderbar ist.

der Unterschied zwischen den Geräten ist mir schon bekannt. Nichtsdestotrotz kann es auch bei dem FG 21 zu einer Dejustierung des Visiers (Verschiebung zwischen optischer Achse und Laserachse) kommen, z.B. wenn das Gerät hinfällt. Frag einfach mal bei der für die Reparatur zuständigen LZPD nach, die werden das bestätigen

Link to post
Share on other sites
der Unterschied zwischen den Geräten ist mir schon bekannt. Nichtsdestotrotz kann es auch bei dem FG 21 zu einer Dejustierung des Visiers (Verschiebung zwischen optischer Achse und Laserachse) kommen, z.B. wenn das Gerät hinfällt. Frag einfach mal bei der für die Reparatur zuständigen LZPD nach, die werden das bestätigen

Ich habe guten Kontakt zur LZPD. Wenn das Gerät hinfällt, ist meistens eh was kaputt und es muß anschließend eingeschickt werden. Die Visieroptik ist da noch das geringste Problem. Grundsätzlich aber, nämlich bei sachgerechtem Gebrauch und keinerlei Hinfallern etc. MÜßTE sie nicht überprüft werden, da sich nichts verstellt. Wir schweifen aber vom Thema ab. Es ging nicht um mögliche Szenarien, was wie wo wann passieren KÖNNTE, sondern darum, ob man den Visiertest erklären können muß oder nicht. Und da meine ich, daß man es nicht zwingend muß (keine Sorge, ich kann es, wenn es erforderlich ist).

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
...Manipulator ...

 

Ne, dass heisst doch "Multiplikator"...

:kopfschuettel:

@killerbee825: Manipulierender Multiplikator :whistling: . Mir graust es davor, was @bluey in seinen Schulungen verzapft und von Nachwuchslasercops dann übernommen wird ^_^ .

:)

Link to post
Share on other sites
Mir graust es davor, was @bluey in seinen Schulungen verzapft und von Nachwuchslasercops dann übernommen wird :whistling: .

Es kann bei weitem nicht so schlimm sein, wie das, was Du hier verzapfst und dann von Nachwuchsrasern uebernommen wird....... :)

 

Mal 'ne andere Frage: Geht es Dir nur um die Person 'Bluey', oder hast Du noch sachdienliches hier - und in anderen Threads - beizutragen? :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
@radarfuzzi: Hier muß ich :whistling: deine Beiträge begrüßen :kopfschuettel: .

Das war mir klar (nachdem Du das für Dich passende herausgefiltert hast). :)

 

Mir graust es davor, was @bluey in seinen Schulungen verzapft und von Nachwuchslasercops dann übernommen wird ^_^ .

:lol: Dein Grauen kann ich mir (bei meiner Erfolgsquote) lebhaft vorstellen. :lol2:

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...
Eine Anzeige im Display von z.B. 77,9 km/h etc wird nur bei ungeeichten, bzw. nicht amtlichen Messungen verwendet. Messwert währe hier 77 km/h!!

... *hochhol* ... :unsure:

Hier ein Foto vom Display der µP80, heute bei einer regulären und geeichten Messung :cop01:

post-65-1317368610_thumb.jpg

 

Links der Bildzähler, mittig die km/h und rechts dieselben noch einmal mit Nachkommastelle.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...