euroflex 0 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Hallo, ich hätte mal eine Frage zu Geschwindigkeitsbegrenzugen. Auf meinem tägl. Arbeitsweg befahre ich eine Strecke mit starkem Gefälle. Hier giebt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh Verbunden mit dem Zusatzschild - LKW- 8Schwarzer LKW auf weißem Rechteck) unter dem Verbotsschild angebracht. Nach meinen Fahrschulkenntnissen gilt dieses Schild demzufolge nur für LKW bzw. Fahrzeuge über 3,5t. (oder irre ich mich ???) Desweiteren die Frage - wie erfolgt eigentlich die Aufhebung der Begrenzung da kein Zusatzschild für - Gefälle - und auch keine - Streckenangabe- mit vorhanden ist. Rund 200m nach der Gefällstrecke beginnt eine Ortschaft. Eventuell soll mit dem Ortseingangsschild das vorherige Verbotsschild - 30 kmh- aufgehoben werden. Oder ??? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Nach meinen Fahrschulkenntnissen gilt dieses Schild demzufolge nur für LKW bzw. Fahrzeuge über 3,5t. (oder irre ich mich ???)Richtig. Befindet sich unmittelbar unter Zeichen 274 ein ZUsatzzeichen, wie hier beispielsweise mit einem LKW, so gilt das Limit nur für die Fahrzeuge dieses Zeichens (also hier Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) Desweiteren die Frage - wie erfolgt eigentlich die Aufhebung der Begrenzung da kein Zusatzschild für - Gefälle - und auch keine - Streckenangabe- mit vorhanden ist. Rund 200m nach der Gefällstrecke beginnt eine Ortschaft. Eventuell soll mit dem Ortseingangsschild das vorherige Verbotsschild - 30 kmh- aufgehoben werden. Oder ???Auch hier hast du Recht, Zeichen 310 bestimmt, daß ab hier gem. § 3(3) Punkt 1 die zHG für alle Fahrzeuge beträgt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Hallo goose,fast richtig, innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindkeit für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, ein kleiner aber feiner Unterschied. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 .....und was ist mit Radfahrern, die mit ordentlich Schwung unten ankommen ( 50 + ), keinen Tacho haben und volle Kanne am Radarwagen vorbeisausen ? Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Das! Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Geil 71 km/h igO. Bekommen die dann auch ein Fahrverbot ? Gefährlich, was da alles passieren kann, außer, das sie sich selber die Hirnbüchse einfahren. Hier ist ganz einwandfrei eine Gesetzeslücke erkennbar. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Bekommen die dann auch ein Fahrverbot ? Nö, wieso denn? Die dürfen doch... Nicht auszuschließen freilich, daß das nicht alle Meßdiener wissen: Ein gewisser wohlbekannter Zweckverband hatte mal ein ähnliches Bild aus eigener Produktion auf seiner HP - beschriftet unter anderem mit der Aussage, der pöhse pöhse Radfahrer hätte dort - weil innerorts - ja gar nicht so schnell... c.s. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted May 27, 2011 Report Share Posted May 27, 2011 Hey, ViBrAM lässt grüßen!Aber das ist weit unter Rekord, persönliche Vmax 104 km/h. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 29, 2011 Report Share Posted May 29, 2011 Aber Vorsicht, wenn danach ein 30 Schild (ohne LKW Zusatz) steht - daran müssen sich auch die Radler halten. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted May 29, 2011 Report Share Posted May 29, 2011 ... und wenn dieses durch ein aufgehoben wird, auch an jenes Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 31, 2011 Report Share Posted May 31, 2011 Und auch an das [70] der noch innerörtlichen Umgehung. Dann allerdings müssen sie am Ortsendeschild auf den 7,5+Tonner vor sich aufpassen denn der bremst am Ortsendeschild auf 60 runter. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 31, 2011 Report Share Posted May 31, 2011 Dann allerdings müssen sie am Ortsendeschild auf den 7,5+Tonner vor sich aufpassen denn der bremst am Ortsendeschild auf 60 runter. Das Risiko ist vernachlässigbar. Quote Link to post Share on other sites
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