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Geschwindigkeitsbegrenzung Mit Zusatzschild - Lkw -


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Hallo, ich hätte mal eine Frage zu Geschwindigkeitsbegrenzugen. Auf meinem tägl. Arbeitsweg befahre ich eine Strecke mit starkem Gefälle. Hier giebt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh Verbunden mit dem Zusatzschild - LKW- 8Schwarzer LKW auf weißem Rechteck) unter dem Verbotsschild angebracht. Nach meinen Fahrschulkenntnissen gilt dieses Schild demzufolge nur für LKW bzw. Fahrzeuge über 3,5t. (oder irre ich mich ???) Desweiteren die Frage - wie erfolgt eigentlich die Aufhebung der Begrenzung da kein Zusatzschild für - Gefälle - und auch keine - Streckenangabe- mit vorhanden ist. Rund 200m nach der Gefällstrecke beginnt eine Ortschaft. Eventuell soll mit dem Ortseingangsschild das vorherige Verbotsschild - 30 kmh- aufgehoben werden. Oder ???

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Nach meinen Fahrschulkenntnissen gilt dieses Schild demzufolge nur für LKW bzw. Fahrzeuge über 3,5t. (oder irre ich mich ???)
Richtig. Befindet sich unmittelbar unter Zeichen 274 ein ZUsatzzeichen, wie hier beispielsweise mit einem LKW, so gilt das Limit nur für die Fahrzeuge dieses Zeichens (also hier Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)

 

Desweiteren die Frage - wie erfolgt eigentlich die Aufhebung der Begrenzung da kein Zusatzschild für - Gefälle - und auch keine - Streckenangabe- mit vorhanden ist. Rund 200m nach der Gefällstrecke beginnt eine Ortschaft. Eventuell soll mit dem Ortseingangsschild das vorherige Verbotsschild - 30 kmh- aufgehoben werden. Oder ???
Auch hier hast du Recht, Zeichen 310 bestimmt, daß ab hier gem. § 3(3) Punkt 1 die zHG für alle Fahrzeuge :wand: beträgt.

 

Gruß

Goose

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.....und was ist mit Radfahrern, die mit ordentlich Schwung unten ankommen ( 50 + ), keinen Tacho haben und volle Kanne am Radarwagen vorbeisausen ?

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Geil :popcorn: 71 km/h igO. Bekommen die dann auch ein Fahrverbot ?

 

Gefährlich, was da alles passieren kann, außer, das sie sich selber die Hirnbüchse einfahren. Hier ist ganz einwandfrei eine Gesetzeslücke erkennbar.

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Bekommen die dann auch ein Fahrverbot ?

 

Nö, wieso denn? Die dürfen doch... ;)

 

Nicht auszuschließen freilich, daß das nicht alle Meßdiener wissen: Ein gewisser wohlbekannter Zweckverband :wacko: hatte mal ein ähnliches Bild aus eigener Produktion auf seiner HP - beschriftet unter anderem mit der Aussage, der pöhse pöhse Radfahrer hätte dort - weil innerorts - ja gar nicht so schnell... :popcorn:

 

 

:nunja:

c.s.

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Dann allerdings müssen sie am Ortsendeschild auf den 7,5+Tonner vor sich aufpassen denn der bremst am Ortsendeschild auf 60 runter. :popcorn:
Das Risiko ist vernachlässigbar. :wacko:
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