ekofresh 0 Posted May 5, 2011 Report Share Posted May 5, 2011 Hallo, habe eine Frage. Ich würde letzlich einfach so von der Autobahn per Polizeiauto "Bitte Folgen" zur Autobahn-Tankstelle ausgewingt. Leider hatte ich meine Papiere nicht mit. Keiner konnte es bringen! Die überprüfung dauerte 60 minuten und mehr . Fotografierten das Fahrzeug und mich.. Stellten Fragen was ich verdiene welchen Beruf ich ausübe und wieso ich denn Fahrtenbuch nicht dabei hatte und dies musste ich unterschreiben. Solch eine Behandlung habe ich noch nie erlebt, ich wollte doch nur denn Bekannten helfen, da sein Fahrer ausgefallen ist. Beeilte mich und vergass meine Papiere und denn Fahrtenbuch lag nicht im LKW ich teilte denn Kilometerstand denn Bekannten per SMS mit. Der POlizist war auf eine Art nett und fragte jedesmal "Was mach ich jetzt mit dir" Diese Frage stellte er minimum 10mal, mir platze der Kragen und ich meinte höflich das er mich wegsperren könnte und in der Zelle es wärmer wäre als im freiem da es sehr sehr kalt war. Bekam eine Auffordeung innerhalb der nächsten 12 Stunden mein Führerschein, beim Revier in meiner Stadt vorzulegen dies tat ich auch! Meine Frage, welche OVI werde ich und der Bekannte erhalten und welche konzuquenzen entstehen dadurch??Muss ich die Fragen bezuglich Gehalt und Beruf beantworten? Danke euch jetzt schon. VG ekofresh Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 5, 2011 Report Share Posted May 5, 2011 Nach § 111 OWiG sind folgende Angaben abzugeben. Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit Zum Rest.Das wird liegt im Ermessen der Behörde.PA muss nicht mitgeführt werden in D. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 5, 2011 Report Share Posted May 5, 2011 Hallo Gast225,der BPA hilft aber bei der Kontrolle, wenn man alle anderen Dokumente vergessen hat. Wen ich hier LKW und Fahrtenbuch lese, habe ich da noch andere Befürchtungen, würde auch die Fragen nach dem Einkommen erklären... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted May 5, 2011 Report Share Posted May 5, 2011 PA muss nicht mitgeführt werden in D.So allgemein kann man das wohl nicht behaupten. Gerade nach dem Einwand von KlausK scheint in diesem Fall doch ein besonderes Interesse vorzuliegen, die Identität des Fahrzeugführers eindeutig festzustellen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 5, 2011 Report Share Posted May 5, 2011 Das PAuswG schreibt im §1 nur den Besitz aber nicht ein Mitführen vor, muss aber auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorgezeigt werden können. Allerdings wird bei Führern von Kfz das Mitführen eines amtlichen Dokumentes mit Lichtbild (sprich Führerschein) vorausgesetzt.Da Dieser (und einiges mehr) hier auch fehlte, dauert die Feststellung der Identität halt auch mal etwas länger, zumal hier auch noch etwas anderes im Raume zu schweben scheint... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 6, 2011 Report Share Posted May 6, 2011 PA muss nicht mitgeführt werden in D.So allgemein kann man das wohl nicht behaupten. Gerade nach dem Einwand von KlausK scheint in diesem Fall doch ein besonderes Interesse vorzuliegen, die Identität des Fahrzeugführers eindeutig festzustellen.Wie KlausK schon anmerkte besteht halt beim Nichtmitführen das Indentifikationsproblem. Daher führe ich den PA idR auch mit, denn die Zeit kann man sich sparen.Blöd ist es eben, wenn man alle Papiere vergessen hat und ja das ist mir auch schon passiert. Vielleicht sollte man eine Kopie im Fahrzeug mitführen, so kann man wenigstens die Zeit der Identprüfung abkürzen für den Fall der Fälle. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 6, 2011 Report Share Posted May 6, 2011 Eine Kopie des Personalausweises reicht mir für eine Identitätsfeststellung gewöhnlich nicht aus. Der BPA hat ja gerade den Vorteil, daß er die mittels Funk überprüfbaren Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) mit einem Lichtbild verbindet. Diesen Vorteil bietet eine Kopie nicht mit gleicher Sicherheit wie das Originaldokument. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
ekofresh 0 Posted May 6, 2011 Author Report Share Posted May 6, 2011 Hallo, nochmals an euch alle, DANKE! Welche OVI (Strafe) werde ich und der Bekannte erhalten und welche konzuquenzen entstehen dadurch?? VG ekofresh Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 6, 2011 Report Share Posted May 6, 2011 Eine Kopie des Personalausweises reicht mir für eine Identitätsfeststellung gewöhnlich nicht aus. Der BPA hat ja gerade den Vorteil, daß er die mittels Funk überprüfbaren Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) mit einem Lichtbild verbindet. Diesen Vorteil bietet eine Kopie nicht mit gleicher Sicherheit wie das Originaldokument. GrußGooseAber zimindest erst einmal einen Ansatzpunkt. Man kann sich die Daten ja vorbeten lassen. Nur gut das andere nicht so kleinlich sind. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 6, 2011 Report Share Posted May 6, 2011 Das hat nichts mit "kleinlich" zu tun, auch wenn du mich gerne in diese Ecke stellen willst. Abhängig vom Grund der IDF müssen die Personalien vernünftig festgestellt werden, und dazu reicht eine Kopie nun einmal nicht aus. Nehmen wir mal an, im Zuge einer zivilrechtlichen Streitigkeit, ein Anderer hat seinen Einkaufswagen in deinen PKW rollen lassen und dir ist ein Schaden von 1000 Euro entstanden, rufst du die Polizei. Die Kollegen stellen die Personalien anhand einer Ausweiskopie fest und du bleibst später auf dem Schaden sitzen, weil die Kopie gefälscht war. Würdest du dann auch sagen "Egal, hauptsache, die Polizisten waren nicht so kleinlich bei der IDF..." Ich weiß ja nicht, welchen Anspruch du an die Qualität deiner Arbeit stellst, ich jedoch mache meine Arbeit gründlich und erwarte selbiges von meinen Kollegen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 6, 2011 Report Share Posted May 6, 2011 Aber zimindest erst einmal einen Ansatzpunkt. Man kann sich die Daten ja vorbeten lassen. Nur gut das andere nicht so kleinlich sind. Da muß ich Goose vollumfänglich zustimmen. Das hat rein gar nichts mit kleinlich zu tun, sondern mit Gewissenhaftigkeit. Ich habe es selbst schon erlebt, daß ein VT in einer Kontrolle versuchte, sich mit falschen Personalien zu "identifizieren". Nach so einem Vorfall glaubt man keiner Kopie mehr. Versucht sich bei mir jemand so auszuweisen, hat er ggf. ein mittelschweres (Zeit-)Problem. Je nachdem, was so anliegt, kann es dann auch sein, daß er mit zur Wache kommt. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 6, 2011 Report Share Posted May 6, 2011 Stellten Fragen was ich verdiene welchen Beruf ich ausübe ....... Was geht einen Polizeibeamten es an, wer wieviel verdient und welchen Beruf der Betreffende ausübt ? Eigentlich garnichts. Damit ist es am besten, wenn man sich zugeknöpft gibt und keine Antwort auf diese Frage gibt. ....und wieso ich denn Fahrtenbuch nicht dabei hatte.... Wenn denn ein Fahrtenbuch vorgeschrieben sein sollte, ist es halt vergessen worden. Kann ja mal passieren. ......und dies musste ich unterschreiben. Unterschreiben muss niemand irgentwas. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Hallo faun98,der Beruf ist anzugeben (§111 OwiG), nach dem Verdienst wird zusätzlich gefragt, um die Berufsangabe zu verifizieren. Hier geht es um einen LKW inkl. vergessenen Fahrtenbuch. Ich nehme mal an, das überprüft werden sollte, ob der Fahrzeugführer wirklich nur mal schnell aushilft oder ... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Was geht einen Polizeibeamten es an, wer wieviel verdient und welchen Beruf der Betreffende ausübt ? Eigentlich garnichts. Damit ist es am besten, wenn man sich zugeknöpft gibt und keine Antwort auf diese Frage gibt.Nun muss man sicher nicht jede Rechtsvorschrift kennen. Wenn aber im Thread bereits darauf hingewiesen wurde, daß auch die Frage nach dem Beruf nach § 111 OWiG unter Umständen beantwortet werden muss, dann zeigt dein "Ratschlag" doch, daß du offensichtlich den Thread nicht verfolgt hast... Es geht den Beamten unter Umständen durchaus was an. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Der kontrollierende Beamte erfährt gern von mir meinen Beruf (welchen eigentlich? Gelernt, jetzt ausgeübt?). Es geht ihn jedoch einen feuchten Dreck an, was ich verdiene. Soweit kommts noch Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 7, 2011 Report Share Posted May 7, 2011 Es geht ihn jedoch einen feuchten Dreck an, was ich verdiene. Soweit kommts noch Korrekt. Du mußt nicht, und das sollte man dem Beamten auch in klaren, deutlichen Worten sagen. Das wird den Herren freuen, denn der muß auch nicht und wird das dann wahrscheinlich auch sagen. Vielleicht nicht in so klaren, deutlichen Worten, aber auch das muß er nicht. Genausowenig wie er (in diesem Fall) dem TE irgendwas von dem glauben muß, was der erzählt. Er kann stattdessen glauben, daß der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt oder schwarz arbeitet oder die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten hat oder oder oder. Und das kann er dann überprüfen bzw. überprüfen lassen, was wiederum dauern kann. Wenn man es nicht eilig hat als Fahrer, kann man sich mit sowas eine richtig vergnügliche Zeit machen. Kann ein bisschen teuer werden, aber vergnüglich. Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted May 18, 2011 Report Share Posted May 18, 2011 Ich bin gemäß meinem Arbeitsvertrag verpflichtet, über mein Gehalt stillzuschweigen. Das geht maximal das Finanzamt und meinen Steuerberater was an. Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted May 19, 2011 Report Share Posted May 19, 2011 Ich hörte diese Woche im Radio, dass solcherlei "Schweigeklauseln" mittlerweile unzulässig seien!? Ich hörte diese Woche im Radio, dass solcherlei "Schweigeklauseln" mittlerweile unzulässig seien!? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 19, 2011 Report Share Posted May 19, 2011 Ich finde dieses Gefrage auch unmöglich und würde nie etwas sagen, ist ja schließlich mein Recht! Da lass ich mich lieber zur IdF mitnehmen und verplempere meine Zeit und die Zeit der Beamten, aber sage tue ich nichts! dete Man, gibt das Schlaumeier!! Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 20, 2011 Report Share Posted May 20, 2011 Ich hörte diese Woche im Radio, dass solcherlei "Schweigeklauseln" mittlerweile unzulässig seien!?Die waren nie zulässig (auch wenn manche Männer das ihren Frauen so verkaufen woll(t)en ) Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted May 20, 2011 Report Share Posted May 20, 2011 Ich finde dieses Gefrage auch unmöglich und würde nie etwas sagen, ist ja schließlich mein Recht! Da lass ich mich lieber zur IdF mitnehmen und verplempere meine Zeit und die Zeit der Beamten, aber sage tue ich nichts! dete Man, gibt das Schlaumeier!! [ ] Du hast verstanden, das man nur die notwendigen Angaben nach § 111 OWiG macht und sich ansonsten bedeckt hält[x] Du möchtest nur nen bisschen stänkern Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Frage mich nur,wieso das Fahrtenbuch nicht im Fahrzeug liegen bleibt, wird doch sicherlich für das Fhzg ausgesprochen sein. Man kann ja aus ner Mücke nen Elefanten machen,wieso gleicht man nicht die Daten des Fahrzeugs ab,Kennzeichen liegt ja (steht ja vor einem) vor,einmal nachgefragt,hat man den Besitzer samt Telefonnummer,den man dann kontaktieren könnte,ob gewisser Herr XX denn besagtes Fahrzeug führen darf. Man könnte im selben Atemzug fragen,wie Herr XX aussieht,sich ne Beschreibung geben lassen und wenn das mit den angegebenen Daten des Herrn XX übereinstimmt,ist doch alles OK.Ich hab meine Papiere auch mal vergessen,ja und,dann gibts so ne olle Karte,mit der man zur nächsten Dienststelle hineiern darf,dort legt man seine Papiere vor und gut isses. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 NUn, dann rufe ich also irgendwo an. Was habe ich dann? Ich telefoniere also mit jemandem, den ich nicht einmal sehe, weiß also nicht sicher, wer am anderen Ende der Leitung ist.Und was schreibe ich auf die Ausweisbestätigung? Doch auch nur Daten, die mir mündlich angegeben wurden und die jemand aurchaus auswendig lernen kann. Je nach Grund ist das nun wirklich nicht ausreichend für eine sichere Identitätsfeststellung. Auch dich frage ich (nachdem Gast225 schon nicht geantwortet hat) Nehmen wir mal an, im Zuge einer zivilrechtlichen Streitigkeit, ein Anderer hat seinen Einkaufswagen in deinen PKW rollen lassen und dir ist ein Schaden von 1000 Euro entstanden, rufst du die Polizei. Die Kollegen stellen die Personalien anhand seiner mündlichen Angaben fest und du bleibst später auf dem Schaden sitzen, weil die nicht stimmten. Würdest du dann auch sagen "Egal, hauptsache, die Polizisten haben keine Mücke aus einem Elefanten gemacht..." GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Man kann ja aus ner Mücke nen Elefanten machen,Man kann auch noch den Schussels alles hinterher tragen. Wer es verschusselt hat eben ein Problem, nämlich sein Problem. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Goose,NUn, dann rufe ich also irgendwo an du rufst ja nicht "irgendwo" an,sondern klärst ja im Vorwege mit der Dienststelle ab,wer der Halter des Fahrzeugs ist.Die Rückmeldung,welche du dann ggf etwas Zeitversetzt erhalten wirst (von deiner Dienststelle oder ggf Zulassungsstelle) gibt dir die Telefonnummer desjenigen,dem die Kiste gehört bzw der als Halter registriert ist. Was habe ich dann? Ich telefoniere also mit jemandem,Du hast die erforderlichen Infos,sprich Halterinfos,die du nutzen kannst. den ich nicht einmal sehe, weiß also nicht sicher, wer am anderen Ende der Leitung ist. Muß man einen Fahrzeughalter direkt vor Augen haben? Klar weißt du,wer sich am andren Ende der Leitung befindet,du hast ja u.a. dessen Namen (ggf mehrere sogar,sogar 2.-oder 3.-NAmen,die so nicht erwähnt werden) ,Alter,Adresse ,Geburtsort usw. Man kann sich mit geeigneter Fragestellung diese vorliegenden Daten vom Angerufenen indirekt so bestätigen lassen,dass ers nicht wirklich mal mitbekommt,indem man z.b. fragt,wo er geboren ist,Geburtsdatum usw.So eine Abgleichung von Daten erfolgt im übrigen heutzutage fast überall,denn diese Daten kennen in der Regel nur die,die es auch betrifft. Und was schreibe ich auf die Ausweisbestätigung? Doch auch nur Daten, die mir mündlich angegeben wurden und die jemand aurchaus auswendig lernen kann. Wenn du das nicht weißt,gibst du dem so ne Karte mit,mit der er sich bei der heimischen Dienststelle mitsamt seinen Unterlagen melden muß. Der Eigentümer wird eigentlich immer sagen können,ob und wer sich gerade mit seinem Fahrzeug unterwegs gemacht hat,dieser wird im übrigen die Daten bestätigen können,um da ggf Unklarheiten aus dem Weg zu räumen,habt ihr doch eure Anlaufstellen,wo man diese zusätzlich prüfen kann oder? Vielleicht die örtliche Dienststelle des Fahrers?EMA oder sonstige Stellen? ein Anderer hat seinen Einkaufswagen in deinen PKW rollen lassen und dir ist ein Schaden von 1000 Euro entstanden, rufst du die Polizei. Die Kollegen stellen die Personalien anhand seiner mündlichen Angaben fest Nunja,wäre es denn so,habe ICH als Geschädigter immerhin die Daten des(versicherten) Fahrzeugs,den Fahrzeughalter usw, und an den wird man sich wenden.Außerdem gibt es -wie schon gesagt- mittelbar un unmittelbar die Daten eines jeden zu überprüfen,ohne ihn direkt nach seinen Daten fragen zu müssen,man muß halt nur wissen,wie.Frage ich Herrn XYZ,ob er in der Straße a,Ort B wohnt,wird er das wohl bestätigen,holt man sich die entsprechenden Daten und vergleicht sie mit den Angaben desjenigen,weiß man,ob er Murks erzählt oder nicht,ggf gibt es immer Nachbarn,die man zusätzlich erfragen kann,um sich das zb zusätzlich von dem "Unbekannten" bestätigen zu lassen.In der Regel weiß jeder,wie sein Nachbar heißt. Werden so die entsprechenden Infos erlangt,kann man dem Betroffenen immer noch die Meldekarte mitgeben,mit der er sich (inkl der Papiere) bei einer Dienststelle zu melden hat. Wenn ihr Cops mit einem Fahrzeug eure Zweifel habt,macht ihr doch auch ne Halter-Abfrage usw,erhaltet so die Daten,die ihr haben wollt und wißt dann ggf mehr als der Fahrer. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 Auch dich frage ich (nachdem Gast225 schon nicht geantwortet hat) Nehmen wir mal an, im Zuge einer zivilrechtlichen Streitigkeit, ein Anderer hat seinen Einkaufswagen in deinen PKW rollen lassen und dir ist ein Schaden von 1000 Euro entstanden, rufst du die Polizei. Die Kollegen stellen die Personalien anhand seiner mündlichen Angaben fest und du bleibst später auf dem Schaden sitzen, weil die nicht stimmten. Würdest du dann auch sagen "Egal, hauptsache, die Polizisten haben keine Mücke aus einem Elefanten gemacht..."Wie immer kommt nur theoretische Fälle, daher erfolgte keine Antwort meinerseits. Wenn man will kann man alles konstruieren. Ich könnte die Sache theoretisch weiterspinnern und sagen was soll ich machen, wenn der Unfallverursacher den Ausweis mehr als gut gefälscht hat. Darf ich dann dich verklagen weil du nicht in der Lage warst die Fälschung zu erkennen. Persönlich habe ich mich, zwar nicht gegenüber der Polizei, schon einzig mit der Angabe der Adresse ausgewiesen und da ging es im Prinzip auch um eine Owi bzw. Straftat die im Raume stand.Ach so ich hatte nur die Geldbörse vergessen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 22, 2011 Report Share Posted May 22, 2011 @diverdu rufst ja nicht "irgendwo" an,sondern klärst ja im Vorwege mit der Dienststelle ab,wer der Halter des Fahrzeugs ist.Die Rückmeldung,welche du dann ggf etwas Zeitversetzt erhalten wirst (von deiner Dienststelle oder ggf Zulassungsstelle) gibt dir die Telefonnummer desjenigen,dem die Kiste gehört bzw der als Halter registriert ist.Wenn er dann im Telefonbuch steht... Du hast die erforderlichen Infos,sprich Halterinfos,die du nutzen kannst.und woher soll ich wissen, daß es tatsächlich der Herr Müller ist? Nur weil er sich mit "Müller" meldet? Muß man einen Fahrzeughalter direkt vor Augen haben? Klar weißt du,wer sich am andren Ende der Leitung befindet,du hast ja u.a. dessen Namen (ggf mehrere sogar,sogar 2.-oder 3.-NAmen,die so nicht erwähnt werden) ,Alter,Adresse ,Geburtsort usw. Man kann sich mit geeigneter Fragestellung diese vorliegenden Daten vom Angerufenen indirekt so bestätigen lassen,dass ers nicht wirklich mal mitbekommt,indem man z.b. fragt,wo er geboren ist,Geburtsdatum usw.So eine Abgleichung von Daten erfolgt im übrigen heutzutage fast überall,denn diese Daten kennen in der Regel nur die,die es auch betrifft.Das hängt davon ab, wie sicher ich die Daten haben muss. Im Einzelfall kann sowas reichen, im anderen Fall kann es aber auch nicht reichen. Wenn du das nicht weißt,gibst du dem so ne Karte mit,mit der er sich bei der heimischen Dienststelle mitsamt seinen Unterlagen melden muß.Auf die ich aber auch nur seine mündlichen Angaben eintrafe, ohne zu wissen, ob diese stimmen Der Eigentümer wird eigentlich immer sagen können,ob und wer sich gerade mit seinem Fahrzeug unterwegs gemacht hat,dieser wird im übrigen die Daten bestätigen können,um da ggf Unklarheiten aus dem Weg zu räumen,habt ihr doch eure Anlaufstellen,wo man diese zusätzlich prüfen kann oder? Vielleicht die örtliche Dienststelle des Fahrers?EMA oder sonstige Stellen?Na, dann schau dich doch mal hier im Forum um, wie oft behauptet wird, man wisse dummerweise gerade nicht, wer mit dem Fahrzeug unterwegs war. Nunja,wäre es denn so,habe ICH als Geschädigter immerhin die Daten des(versicherten) Fahrzeugs,den Fahrzeughalter usw, und an den wird man sich wenden.In meinem Beispiel war's ein Einkaufswagen. Der hat weder Halter noch Kennzeichen... Noch mal zur Verdeutlichung. Die Identität wird je nach Einsatzanlass festgestellt. Eine halbwegs sichere Verifizierung man in einem Fall ausreichen, im anderen Fall muss die hingegen sicherer sein, im nächsten nun wieder muss ich es tatsächlich mit 100%iger Sicherheit wissen. Und manchmal genügen mündliche und telefonische Angaben eben nicht... @Gast225: Genauso theoretisch die wie Ausweiskopie, denn von dieser war beim TE auch nicht die Rede... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 23, 2011 Report Share Posted May 23, 2011 Wie immer kommt nur theoretische Fälle, daher erfolgte keine Antwort meinerseits.Fein gemacht, echt. Auf diese billige Art und Weise kann man sich um jede Antwort drücken... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 24, 2011 Report Share Posted May 24, 2011 Wie immer kommt nur theoretische Fälle, daher erfolgte keine Antwort meinerseits.Fein gemacht, echt. Auf diese billige Art und Weise kann man sich um jede Antwort drücken...Nein, nur regt mich sein Diskussionsstil auf. Es erinnert mich immer an die Bereichs- und Sachgebietsleitersitzungen wo die Fragen an die juristische Abteilung gestellt werden können. Dabei soll es um allgemeine Fragen gehen welche viele Kunden betreffen.Meist ist es aber so, das man dann nachfragt wieviel eigentlich die gleiche Konstellation haben, nur kommt es gibt davon einen Fall. Bei rund 14.000 Kunden frage ich mich dann auch immer warum man dies in eine solche Sitzung mitbringen muss und den einen Fall nicht direkt an die juristische Abteilung leitet, um dann eine schriftlich verbindliche Auskunft zu bekommen, zumal es dafür sogar einen Beschluss der Bereichs- und Sachgebietsleiterrunde gibt. Und ja, ich würde das Risiko eingehen, denn in meinen Augen ist dieses sehr sehr klein. Ein Foto des Schädigers zur Absicherung und gut ist. Da die Schädigungen durch 142er bereits zweistellig sind, ist das Risiko sicherlich vertretbar.Allerdings kommt es auch auf die Höhe an. Wenn der Wagen Totalschaden hätte, sieht die Sache vielleicht auch anders aus.Aber eine Personalienabfrage und Prüfung ist eben auch mit einer lesbaren Ausweiskopie möglich. Quote Link to post Share on other sites
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