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Vorgehen Nach Abstandsmessung?


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Hallo, Freitag kam der AHB wegen einer Abstandsmessung.

Vorgeworfen werden: 131 km/h statt 120 km/h. 25,4 Meter Abstand angedrohte Strafe: 190 Euro + 3 Punkte. Fahrer war allerdings nicht der Halter an den der AHB ging.

 

Wie wäre jetzt am besten vorzugehen? AHB ignorieren und auf BGB warten und dann Einspruch einlagen, da Halter nicht der Fahrer war? Oder gleich anwaltlichen Rat einholen? (Verkehrsrechtsschutz ist vorhanden) Auf jeden Fall soll eine Fahrtenbuchpflicht vermieden werden. Fahrer und Halter sind bisher noch punktlos.

 

Hoffe ihr könnt mir helfen, wie am besten vorgegangen werden soll :-)

 

Vielen Dank!

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Jaa, ich habe mich ja auch schon etwas eingelesen.

Anscheinend läuft das so: Der Halter ignoriert AHB, dann kommt in paar Wochen der BGB, gegen den wird Einspruch erhoben, da er nicht der Fahrer war.

 

Was ich aber nicht verstehe. Es gibt doch die sogenannte Fahrtenbuchauflage. Wird die so selten verhängt oder wieso wird die kaum erwähnt?

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Jaa, ich habe mich ja auch schon etwas eingelesen.

Anscheinend läuft das so: Der Halter ignoriert AHB, dann kommt in paar Wochen der BGB, gegen den wird Einspruch erhoben, da er nicht der Fahrer war.

Ob es so abläuft kann man nicht sagen, da jede Behörde sich anders verhält. Genauso gut kann die Behörde sich das Foto intensiver ansehen und selber ermitteln.

 

Was ich aber nicht verstehe. Es gibt doch die sogenannte Fahrtenbuchauflage.

Genaue Daten dazu gibt es nicht, jedoch nach den Veröffentlichungen hier im Forum erhebliche regionale Unterschiede.

 

Wird die so selten verhängt oder wieso wird die kaum erwähnt?

Das kann ich eigentlich nicht unterschreiben, denn auf die Gefahr der Verhängung eines FB wird hier regelmäßig hingewiesen.

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Hallo, Freitag kam der AHB wegen einer Abstandsmessung.

Vorgeworfen werden: 131 km/h statt 120 km/h. 25,4 Meter Abstand angedrohte Strafe: 190 Euro + 3 Punkte. Auf jeden Fall soll eine Fahrtenbuchpflicht vermieden werden.

Was ist denn am Fahrtenbuch so schlimm, daß es auf jeden Fall vermieden werden soll? :think:

 

Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, gibt der Halter den Fahrer an, der dann den Bußgeldbescheid annimmt und gut ist. :rolleyes:

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Nein darum geht es nicht...

Der täglich Fahrer möchte dies nicht und sieht es auch gar nicht ein.

Was ich allerdings auch verstehe... Ich persönlich musste beim Zivildienst jede Fahrt im Fahrtenbuch eintragen und das ist auf Dauer schon etwas stressig und nervig. Vorallem wenn ich mir anschaue was beim auferlegten Fahrtenbuch alles für Angaben gemacht werden müssen.

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Donnerwetter, das ist ganz schön stressig. :think:

Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers

amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges

Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns

Datum und Uhrzeit des Fahrtendes

Unterschrift

Machen LKW-Fahrer die mit Schaublatt fahren jeden Tag und da kommt noch Abfahrtsort und Ankunftsort dazu. :rolleyes:

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hmm, Tatzeitpunkt war der 10.04.

Datum auf dem Anhörungbogen 21.04.

Erhalt des Briefes 29.04.

 

welches Datum zählt da?

Dieser Entscheid war allerdings schon 1995, ob es seit dem nicht vielleicht schon andere "Richtlinien" gibt? Woanders habe ich schon gelesen, dass z.B. bei 3 Punkten immer eines, wenn möglich, verhängt wird. Kommt wohl immer auf die Stelle an ;-)

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Donnerwetter, das ist ganz schön stressig. :think:
Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers

amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges

Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns

Datum und Uhrzeit des Fahrtendes

Unterschrift

Machen LKW-Fahrer die mit Schaublatt fahren jeden Tag und da kommt noch Abfahrtsort und Ankunftsort dazu. :rolleyes:

 

Also ich hätte keinen Bock drauf, "nur" um jemand anders vor Flenspunkten und €€€ zu bewahren, die er sich selbst eingebrockt hat. Hab ihm ja schon mein Auto geliehen, das muss als Service reichen.

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Also ich hätte keinen Bock drauf, "nur" um jemand anders vor Flenspunkten und €€€ zu bewahren, die er sich selbst eingebrockt hat. Hab ihm ja schon mein Auto geliehen, das muss als Service reichen.

Würdest du das deinen Sohn so sagen? :rolleyes:

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Also ich hätte keinen Bock drauf, "nur" um jemand anders vor Flenspunkten und €€€ zu bewahren, die er sich selbst eingebrockt hat. Hab ihm ja schon mein Auto geliehen, das muss als Service reichen.

Würdest du das deinen Sohn so sagen? :rolleyes:

 

Abstandsverstoß: Ja.

Geschwindigkeit: Kommt drauf an (wahrscheinlich auch Ja).

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