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Außerhalb Geschlossener Ortschaften Um 47 Km/h Zu Sschnell!


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Hallo zusammen,

 

ich bin ein Neu-User in diesem Forum und hoffe das ich den einen oder anderen guten Tip bekommen kann.

 

Sachverhalt:

 

Dem Fahrer/Fahrzeugführer wird Folgendes zur Last gelegt:

Feststellungsort BAB XXXXXXXXXXXXX

Feststellungstag XXXXXXXXXXXXX

Fahrzeugart PKW

amtl. Kennzeichen (x) X-XXX

 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 080 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 127 km/h.

 

Beweismittel Frontfoto, Lichtschranke/Einseitensensor, Filmnummer XXXX, Bildnummer XXX

 

Verletzte Vorschriften:

§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

 

Bild gelöscht

 

Nun zu den Fragen:

 

1. Sollte ich versuchen Widerspruch in diesem Fall einzulegen?

2. Das ist das Firmenfahrzeug meiner Freundin, die auch nebendran sitzt. Könnte man sagen sie sei gefahren, da sie noch keine Punkte auf ihrem Konto hat?

 

PS:

Ich hatte vor etwas über 10 Jahren schon mal eine Fahrverbot von einem Monat wegen zu schnellem Fahren, darf man vor dieser Tatsache trotzdem noch entscheiden wann man den FS abgeben möchte? (z.B im Urlaub)

 

Für wertvolle Tipps bin ich sehr Dankbar!

 

Grüße

Edited by Gast225
weitere Daten entfernt
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Du bist auf dem Foto recht gut zu erkennen und die Messungen sind in der Regel wasserdicht und gerichtsfest mit nur ganz wenigen Ausnahmen, deren Ergründung immer auch mit einem finanziellen Auwand verbunden ist. Gegen die Messung an sich vorzugehen macht in der Regel nur dann Sinn, wenn ein Erfolg abzusehen ist.

 

Zielführend wäre die Fahrereigenschaft zu verleugnen. Jetzt kommt es darauf an, an wen das Schreiben gerichtet ist. Ich denke mal an Deine Freundin, da der Wagen ja wie Du schreibst auf ihre Firma zugelassen ist bzw. sie als Fahrer vom Fahrzeughalter genannt wurde. Sofern keine Verbindung zu ihr hergestellt werden kann bist Du aus der Sache raus. Sie selbst kann ebenfalls die Fahrereigenschaft verleugnen, da ja der Fotobeweis besteht und sie dem Fahrer sehr wahrscheinlich nicht ähnlich sieht. Um es abzurunden kann man mit einer endgültigen Einlassung warten bis die Tat gegen Dich verjährt ist. Danach kann sie Dich folgenlos als Fahrer angeben, sofern bis dahin noch nicht gegen Dich ermittelt wurde.

 

Ich warne jedoch vor Recherchen der Polizei, die mit recht großer Sicherheit statt finden werden und einer eventuellen Fahrtenbuchauflage an den Fahrzeughalter, wenn der Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden kann.

 

Die Voreintragung gegen Dich ist rum. Du bist wieder Ersttäter und hast 4 Monate ab Rechtskraft Zeit für das Fahrverbot. Du kannst auch die Rechtskraft durch Widerspruch und Rücknahme etwas verzögern.

 

Möglich ist auch ein Absehen vom Fahrverbot, was aber nicht unbedingt einfach sein wird.

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Die Frage:

Könnte man sagen sie sei gefahren,
ist bei dem Bild süss, es sei denn,

a) das Fz ist ein Rechtslenker oder

b) du hast eine arg männlich aussehende Freundin (inkl. eines gepflegten Damenbarts)

 

(abgesehen davon, dass das eine Straftat wäre)

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Die Freundin, als Halter, trägt sich natürlich selbst ein. Und dann muss man warten, ob ohne weiteres Hinschauen gearbeitet wird, oder nicht.

Zugegeben, bei der Überschreitung sind die Aussichten nicht wirklich gut.

 

Nochmal für den TE: Wenn sich deine Freundin, natürlich versehentlich, selbst als Fahrer einträgt und es wird erkannt, dass sie nicht der Fahrer sein kann, so ist das für deine Freundin folgenlos!!!

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@TE

 

Mal eine Frage am Rande: Du hast Dir so viel Mühe gegeben, Dein Fahrzeug und den Beifahrer unkenntlich zu machen, sämtliche Daten auf dem Foto aber unangetastet gelassen und zudem auch noch beschrieben, wo und wann das Ganze passiert ist. :blink: Da hättest Du das Kennzeichen auch erkennbar lassen können. :sneaky:

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Wie kann ich meinen Beitrag editieren? Irgendwie blöd, aber ich finde es tatsächlich nicht!?

Kannst Du nicht. :sneaky:

 

Die Daten und das Bild habe ich entfernt. Wenn Du willst kannst Du das Bild ohne die Daten erneut einstellen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich erlaube mir mal die Frage warum da ein Limit von 80 war und warum du dieses nicht einfach eingehalten hast?

 

Das FV von vor 10 Jahren kannst du getrost vergessen. Selbst mit der nicht zu durchschauenden Überhangfrist sollte das keine Rolle mehr spielen.

Mein Rechner sagt mir 160€, 3 Punkte, 1 Monat FV. Wenn man das dann in den Ferien/Urlaub nimmt geht das schon irgendwie. Nicht schön, aber es geht und man lernt hoffentlich daraus.

 

Sicher kann man versuchen da raus zu kommen, aber ich denke dass die Herrschaften bei einer Übertretung im Punktebereich schon genauer recherchieren.

 

Grüßle,

michael

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Ich erlaube mir mal die Frage warum da ein Limit von 80 war und warum du dieses nicht einfach eingehalten hast?

Beides spielt jetzt im Nachinein bei der Betrachtung der Eingangsfrage keine Rolle.

Ganz genau, das tut hier nichts zur Sache. :sneaky:

 

Zur Sache: Eigentlich schaut es doch nicht so schlecht aus. Wie du es beschreibst, bist du mit der Halterin werder verwandt noch verschwägert oder dergleichen. Sie ist eine oder deine Freundin. Ist sie deine Freundin, könnte sie sogar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und garnix zu der Sache aussagen. Ist sie nur eine Freundin, wird es schwieriger, denn dann ist sie sogar verpflichtet, wahrheitsgemäss auszusagen. Macht sie das nicht, droht die Auflage eines Fahrtenbuches, wie schon erwähnt. Und diese erscheint bei diesem erheblichen Verstoss auch wahrscheinlich. Sich selber als Fahrerin anzugeben, macht bei diesem Foto auch keinen Sinn, es sei denn, deine Freundin hat ein irres Problem mit ihren männlichen Hormonen. :blink:

 

Verweigert sie die Aussage, kann es zu Fahrerermittlungen kommen, wie Befragungen in der Nachbarschaft, beim Arbeitgeber und andere Nettigkeiten. So sei dir also angeraten, wenn ihr denn diesen Weg beschreiten möchtet, die nächsten Monate 'unterzutauchen', damit du nicht ins Visier der Ermittlungen gerätst.

 

Andere Möglichkeit ist, mit Hilfe eines versierten Fachanwaltes den Versuch zu starten, gegen ein erhöhtes Bußgeld einen Erlass des FV zu erwirken. Das setzt allerdings ein reines Punktekonto voraus. Der Verstoss vor 10 Jahren dürfte hier wahrlich keine Rolle mehr spielen.

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Hallo Singaia,

mir ist das Gleiche ca. 3 Stunden später an selber Stelle wiederfahren, nur noch ein paar km/h schneller. Ich zweifel die Messung an, da für mich nicht nachvollziehbar. Seit über 42 jahren Fahrpraxis hatte ich noch keine Punkte, wohl mal eine Verwarnung mit 15 oder 20 € alle 1-2 Jahre. Wenn sich hierzu fragwürdige Anschuldigungen, bezogen auf Zeitrahmen und Ort, häufen sollten, würde ich mich bestätigt fühlen. Sag mal ehrlich: "Bist Du zu schnell gewesen? - Wenn ja, auch in der Größenordnung?"

Gruß Heumes

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Also eines muss man den Geraetschaften schon attestieren: Sie machen gestochen scharfe Fotos..... :sneaky:

 

:blink: ESO 3.0

 

Das Beste was die Polizei derzeit im Kampf gegen die bösen Raser auffahren kann, ist gerade gut genug!

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@TE

 

Mal eine Frage am Rande: Du hast Dir so viel Mühe gegeben, Dein Fahrzeug und den Beifahrer unkenntlich zu machen ...

Das mit dem Beifahrer dürfte imho die BuGeSt schon gemacht haben :sneaky: Die weißen Kringel sind da bei der Software für den Fall wohl usus.

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Hallo Singaia,

mir ist das Gleiche ca. 3 Stunden später an selber Stelle wiederfahren, nur noch ein paar km/h schneller. Ich zweifel die Messung an, da für mich nicht nachvollziehbar. Seit über 42 jahren Fahrpraxis hatte ich noch keine Punkte, wohl mal eine Verwarnung mit 15 oder 20 € alle 1-2 Jahre. Wenn sich hierzu fragwürdige Anschuldigungen, bezogen auf Zeitrahmen und Ort, häufen sollten, würde ich mich bestätigt fühlen. Sag mal ehrlich: "Bist Du zu schnell gewesen? - Wenn ja, auch in der Größenordnung?"

Gruß Heumes

 

Ich war sicher schneller wie 80kmh, jedoch hat es mich stark verwundert das ich wohl 130 gefahren sein soll. Ich hatte das Gefühl das es um die 110 waren.

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Also eines muss man den Geraetschaften schon attestieren: Sie machen gestochen scharfe Fotos..... :sneaky:

 

@HarryB

 

:mecker:

 

Hättest Du beim Treffen mit der Fa. ESO in Hann. Münden schon begutachten können.

Dies war nämlich eine ESO 3.0.

Allerdings ist Dein Anreiseweg etwas lang. :lol2:

 

Gruss

Seatfahrer

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jepp, nachts sind alle Katzen grau. Da bringt auch diese Wunderwaffe nichts.

 

Das glaube ich weniger.

Dagegen gibt es eine verdammt gute Belichtungstechnik in Form eines Blitzes.

Ansomsten würden die Fotos aus dem Aubinger Tunnel oder der Tunnelkette im Zuge der A71 auch viel Ausschuß produzieren, weil es in den Tunneln ständig "Nacht" ist.

 

Gruss

Seatfahrer

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Dazu kommt, dass die ES fast das gesamte Tageslicht ausblendet und das Bild fast nur durch den Blitz erleuchtet wird.

 

Die Probleme nachts liegen eher an der Erkennung und der eigentlichen Messwertbildung.

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jepp, nachts sind alle Katzen grau. Da bringt auch diese Wunderwaffe nichts.

 

Das glaube ich weniger.

Dagegen gibt es eine verdammt gute Belichtungstechnik in Form eines Blitzes.

 

 

Die Technik an sich ist ja nichts Revolutionäres. Blitzen tun sie doch alle gleich gut.

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Ich war sicher schneller wie 80kmh, jedoch hat es mich stark verwundert das ich wohl 130 gefahren sein soll. Ich hatte das Gefühl das es um die 110 waren.

Hallo Singaia,

... und bist Du sicher, dass es da eine Begrenzung auf 80 gab?

Auf den Bildern ist nur eine 3spurige Autobahn mit Standstreifen zu sehen - keine Merkmale zu Baustelle oder andere Hindernisse. Das macht mich schon nachdenklich.

Gruß Heumes

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jepp, nachts sind alle Katzen grau. Da bringt auch diese Wunderwaffe nichts.

 

 

Dann hau mal das Licht im rechten Winkel rein und du wirst die wundern! :sneaky:

 

 

dete

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Hallo,

 

Auch ich habe eben post vom Land Brandenburg erhalten.

 

Ich kann mich aber überhaupt nicht daran erinnern, dass ich soviel ueber der zulaessigen geschwindigkeit zu schnell gewesen sein soll.

Kann evtl. Jemand bestaetigen, dass es dort ueberhaupt diese geschwindigkeitsbgrenzung gibt, ob sie problemlos erkenntlich ist und warum sie dort existiert.

 

Ich werde erst In ein paar Tagen diese Strecke wieder fahren.

 

Gruß

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ZITAT(!Xabbu)
ZITAT(Dieselschraeubchen @ 28.04.2011, 11:03)
ZITAT(yamaha4711 @ 28.04.2011, 11:00)

Ich erlaube mir mal die Frage warum da ein Limit von 80 war und warum du dieses nicht einfach eingehalten hast?

Beides spielt jetzt im Nachinein bei der Betrachtung der Eingangsfrage keine Rolle.

Ganz genau, das tut hier nichts zur Sache.

 

Eben deswegen die Frage von mir warum es da ein Limit von 80 gab.

Auf den Bildern ist nur eine 3spurige Autobahn mit Standstreifen zu sehen - keine Merkmale zu Baustelle oder andere Hindernisse. Das macht mich schon nachdenklich.

Mich auch....

Aber wie so oft in diesem Forum wird sinniges Hinterfragen erstmal ausgeblendet.

 

Grüßle,

michael

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Hallo,

 

Auch ich habe eben post vom Land Brandenburg erhalten.

 

Ich kann mich aber überhaupt nicht daran erinnern, dass ich soviel ueber der zulaessigen geschwindigkeit zu schnell gewesen sein soll.

Kann evtl. Jemand bestaetigen, dass es dort ueberhaupt diese geschwindigkeitsbgrenzung gibt, ob sie problemlos erkenntlich ist und warum sie dort existiert.

 

Ich werde erst In ein paar Tagen diese Strecke wieder fahren.

 

Gruß

 

Hallo,

willkommen im Club. Deine Fragen sind auch meine Fragen. Ich habe mal bei meinem Autoclub angefragt, ob es eine Doku gibt, die etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (Höhe, Ort und Zeitfenster) aussagt. Wenn ich was Neues weiß, informiere ich. Bitte auch über neue Erkenntnisse Bescheid geben.

 

Gruß Heumes

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Hallo,

willkommen im Club. Deine Fragen sind auch meine Fragen. Ich habe mal bei meinem Autoclub angefragt, ob es eine Doku gibt, die etwas über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (Höhe, Ort und Zeitfenster) aussagt. Wenn ich was Neues weiß, informiere ich. Bitte auch über neue Erkenntnisse Bescheid geben.

 

Gruß Heumes

 

Schon mal an die zuständige Autobahnmeisterei gedacht?

 

Eine nette E-Mail dorthin wirkt manchmal Wunder.

Wenn die AM nicht weiß, wer dann?

 

 

Gruss

Seatfahrer

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Hallo,

 

Auch ich habe eben post vom Land Brandenburg erhalten.

 

Ich kann mich aber überhaupt nicht daran erinnern, dass ich soviel ueber der zulaessigen geschwindigkeit zu schnell gewesen sein soll.

Kann evtl. Jemand bestaetigen, dass es dort ueberhaupt diese geschwindigkeitsbgrenzung gibt, ob sie problemlos erkenntlich ist und warum sie dort existiert.

 

Ich werde erst In ein paar Tagen diese Strecke wieder fahren.

 

Gruß

hi, ich habe auch post bekommen und stelle mir die gleiche frage:-) vielleicht könntest du mir mal bescheid geben, nachdem du die strecke abgefahren bist. für mich ist es etwas schwierig, da ich aus münchen komme.

danke joerg

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Hallo,

 

ich habe auch einen Brief bekommen! Mein Mann fährt niemals 45 km/h zu schnell und wir können uns beide weder an das Blitzen noch an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h erinnern und wie gesagt, auf dem Foto ist eine dreispurige Autobahn ohne irgendwelche Baustellenmerkmale zu sehen und wir werden gerade überholt....

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Hallo alle miteinander,

gemäß Baustelleninformationssystem besteht z.Zt. die Brückenbaustelle zwischen AS Niemegk und Klein Marzehns (km 32,6-33,1) noch bis 06.05.11. In diesem Bereich ist auf 80 km/h begrenzt. Der Blitzer stand am 03.04. lt. Bescheid am km 32,35. Auf den Fotos ist noch nichts (ev. Baken, Straßenmarkierungen o.ä.) zu sehen. Für gewöhnlich geht auf Autobahnen einer Begrenzung auf 80 immer eine auf 100 km/h voraus. Das die Fakten. Wenn ich für mich spreche, ture ich den Motor ab, sowie Schilder zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auftauchen. D.h., auf Höhe der Schildes 100 liege ich dann bei 100-120, bei dem 80iger Schild bei 80-100. Danach pendel ich mich dann bei ca. 80-90 ein. Es ist also m.E. ein Unding, dass ich 140 im Bereich der 80iger Begrenzung gefahren bin. Das ist meine Überzeugung. Ich vermute, das Messgerät hat spätestens auf Höhe des 100ter Schildes gestanden. Das gilt es heraus zu bekommen, solange die Baustelle noch besteht. Auch meine Bitte: Nehme das Einer in die Hand; ich wohne auch zuweit weg, in Südhessen.

Gruß an alle

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Und schon ist die von mir gestellte Frage warum da ein Tempolimit war gar nicht mehr unerheblich, sondern die alleinige Gretchenfrage.

Ich nehme mal stark an, dass hier geschlampert wurde und dass es sich wirklich um eine mehr oder minder einnahmeträchtige Falle handelt. So etwas wäre es schon mal Wert per RA zu durchleuchten.

 

Für gewöhnlich ist ein Trichter 100 > 80 vorhanden und es wäre unschön wenn nicht. So gesehen ist es aber kein Ding von 180-200 auf 80 zu bremsen. Das sollten die Klötze schon mitmachen, ist aber eben echt nervig.

 

Ich wünsch euch viel Erfolg dabei.

 

Grüßle,

michael

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Wenn es sich um die Stelle bezüglich des Neubaues der Wildwechselbrücke handelt, so ist diese korrekt ausgeschildert. Trichter mit 100 und dann 80 und dann Blitzermarkierung. [Edit: Meines Erachtens gibt es sogar einen Vorhinweis mit Baustelle in 2 km.]

Das man an der Stelle keine Baustelle sieht liegt dran, dass die Baustelle erst wenige 100 Meter später beginnt. Schließlich sollen die Leute ja bis dahin die zHv auf dem Tacho haben.

 

In meinen Augen eine typische Baustellenbeschilderung die nicht von der Norm abweicht und damit eine keine Abzocke ist.

Auf die Baustelle wird wie in BB üblich auch mit sehr großen Schildern warum gebaut wird hingewiesen und sich danach mit einem weiteren großen Schild für das Verständnis bedankt.

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Hallo,

Danke für die Info zur ordnungsgemäßen Ausschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung.

Bleibt nur die Frage offen, wo genau gemessen wurde. Auf dem Bescheid stand km 32,35 in Richtung Süden.

Wenn das noch jemand nachsehen könnte, wäre das perfekt.

Gruß

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M3,

bitte was meinst du mit Mausefalle??

Abzockstelle

hi gast 225;

du hast auf deiner seite bilder von der bab 9! auf einm bild schreibst du das die strecke zwischen niemegk und klein marzehns auf 120 m/h begrenzt ist!! wenn es so ist, liegt da der km 32,356 in richtung leipzig??? wär ja mal ne nette info, weil so ganz glaub ich noch nicht das man da nur 80km/h fahren darf:-)

danke für deine bemühungen. für mich ist das immer schlecht die strecke zu fahren, da ich aus münchen komme:-)

gruß joerg

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M3,

bitte was meinst du mit Mausefalle??

Abzockstelle

hi gast 225;

du hast auf deiner seite bilder von der bab 9! auf einm bild schreibst du das die strecke zwischen niemegk und klein marzehns auf 120 m/h begrenzt ist!! wenn es so ist, liegt da der km 32,356 in richtung leipzig??? wär ja mal ne nette info, weil so ganz glaub ich noch nicht das man da nur 80km/h fahren darf:-)

danke für deine bemühungen. für mich ist das immer schlecht die strecke zu fahren, da ich aus münchen komme:-)

gruß joerg

Die normale 120 km/h Strecke ist eine andere Stelle. Dies dürfte km 37 bis 40 sein.

Muss am Nachmittag mal nachsehen, habe jetzt keine Zeit mehr.

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...

Bleibt nur die Frage offen, wo genau gemessen wurde. Auf dem Bescheid stand km 32,35 in Richtung Süden.

Wenn das noch jemand nachsehen könnte, wäre das perfekt.

Gruß

 

Ich bin da am 03.04.2011 Richtung München vorbeigekommen und da hier ein anderer Thread vor dem WE wg. der Stelle aufgemacht wurde habe ich genau darauf geachtet.

Der kleine grüne Kasten stand genau an angegebener Stelle!

 

Als Abzocke empfinde ich diese Stelle trotzdem, die Baustelle liegt ausserhalb der Autobahn, keine eingeschränkten Fahrstreifen und an dem Sonntag auch ohne jede Baustellentätigkeit.

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Als Abzocke empfinde ich diese Stelle trotzdem, die Baustelle liegt ausserhalb der Autobahn, keine eingeschränkten Fahrstreifen und an dem Sonntag auch ohne jede Baustellentätigkeit.

Falsch, zumindest bis vorige Woche war der Standstreifen mittels dieser Blechstreifen abgetrennt.

Allerdings könnte man da auch gut und gerne 100 km/h ansetzen.

 

Edit:

Darüber hinaus müssen die Baufahrzeuge die Baustelle über die Autobahn anfahren, so dass langsame Fahrzeuge unterwegs sind. Ein anderer Zugang zur Baustelle ist zumindest nicht offensichtlich da ringsherum nur Wald ist.

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Allerdings könnte man da auch gut und gerne 100 km/h ansetzen.
da gibbet Vorschrfiften (wofür eigentlich nicht?)

Komischerweise sind in anderen Bundesländern dann 100 km/h - LSA zum Beispiel - erlaubt. Ist die StVO etc. seit neuesten Landesrecht?

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...

Bleibt nur die Frage offen, wo genau gemessen wurde. Auf dem Bescheid stand km 32,35 in Richtung Süden.

Wenn das noch jemand nachsehen könnte, wäre das perfekt.

Gruß

 

Ich bin da am 03.04.2011 Richtung München vorbeigekommen und da hier ein anderer Thread vor dem WE wg. der Stelle aufgemacht wurde habe ich genau darauf geachtet.

Der kleine grüne Kasten stand genau an angegebener Stelle!

 

Als Abzocke empfinde ich diese Stelle trotzdem, die Baustelle liegt ausserhalb der Autobahn, keine eingeschränkten Fahrstreifen und an dem Sonntag auch ohne jede Baustellentätigkeit.

 

Hi,

muss ich also tatsächlich davon ausgehen, dass der Messpunkt km 32,35 am 03.04. eindeutig im Bereich "80" aufgebaut war?

Gruß

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