Jump to content

Warnen Vor Mobilen Blitzern & Laser


Recommended Posts

ich bin einer von denen die wenn sie zeit haben vor blitzern & laser warnen... normalerweise hält sich die andere seite an die regeln des katz & maus spiels & wenn man entdeckt wurde wird von einer streife ein platzverweis ausgesprochen... heute jedoch wurde mir mit anzeige gedroht.... da ich als blitzerwarner noch nicht so lange in Berlin aktiv bin wollte ich euch fragen wie ernst ich das nehmen muss... nach meiner erfahrung sind solche aussagen & androhungen pure einschüchterungsversuche... auch wurde mir heute, völlig illegal, mein schild unfreiwillig & gewaltätig abgenommen... eigentlich diebstahl, aber das ist ja in 10 sekunden wieder gedruckt...

Link to post
Share on other sites
ich bin einer von denen die wenn sie zeit haben vor blitzern & laser warnen... normalerweise hält sich die andere seite an die regeln des katz & maus spiels & wenn man entdeckt wurde wird von einer streife ein platzverweis ausgesprochen... heute jedoch wurde mir mit anzeige gedroht.... da ich als blitzerwarner noch nicht so lange in Berlin aktiv bin wollte ich euch fragen wie ernst ich das nehmen muss... nach meiner erfahrung sind solche aussagen & androhungen pure einschüchterungsversuche... auch wurde mir heute, völlig illegal, mein schild unfreiwillig & gewaltätig abgenommen... eigentlich diebstahl, aber das ist ja in 10 sekunden wieder gedruckt...

 

Wie schnell bekommst Du denn raus, wo der Blitzer steht? Wenn schnell sollten wir mal Mobilfunk austauschen, dass ich dann gleich zum Test anfahren kann :sneaky:

 

Gruß

Roger01

Link to post
Share on other sites
Guest smokeshaq
Anzeige wegen was, womit hat man dir denn gedroht? Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs indem du darauf hinweist an Unfallschwerpunkten besonders langsam und aufmerksam zu fahren?

 

(Laserfalle nach/im Tunnel Otto Braun Str. Richtung Greifswalder Str., Wanne mit 6-8 Polizisten. Die Streife die mich beläßitgte war ein VW Touran mit 2 "Mann" Besatzung. Ich stelle mich immer vor den Tunnel, ca. 100m vor Tunneleingang, somit 300-350m vor Laserfalle, 150m bevor der Laser die KFZ sehen kann, genug Zeit für Fahrer ggf. die Geschwindigkeit zu checken)

 

 

Gute Frage... die wollten sich noch "was" überlegen...

 

Das Schild wurde mir illegal abgenommen, habe mich geweigert es denen zu geben, kenne ja meine Rechte... im Durchschlag trugen sie "Durchsuchung wg. Gefahrenabwehr" ein. Und "Beschlagnahme wg. Beweissicherung"...

 

Ich mache das schon seit Jahren, so etwas dummes hab ich noch nicht erlebt... vor allem dauerte es 30min bis Dick & Doof alle Personalien notiert, mich auf Herz & Nieren via Funk gecheckt, und dann ihren Bericht geschrieben hatten... vor allem drehten sie mir, nachdem ich mich weigerte das Schild aus meiner Jacke zu holen, den rechten (frisch am Handgelenk operierten) Arm um damit ich mich nicht "wehre"... Ich hatte mich nur geweigert das Schild aus meiner Jacke zu holen, niemand bedroht, niemand beleidigt, nur passiv reagierend...

 

 

[mod]

Ich bitte doch die Polizei nicht so zu bezeichnen. Auch wenn das Verhalten unter Umständen nicht gerechtfertigt ist/war, so sollte man seinem Gegenüber doch ein wenig Respekt zukommen lassen, denn schließlich erwartet man dies auch.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
Link to post
Share on other sites
Guest smokeshaq
Und wie schnell warst du nun ...? :sneaky:

 

¿¿¿wie schnell ich war??? wie schnell ich vor ort war, oder was?

 

ich fahr ja nicht andauernd durch die falle um mein geld loszuwerden, oder was meinst du? an der stelle muss man aufpassen, ist sehr beliebt zum lasern... otto braun str., berlin mitte (alex)

Link to post
Share on other sites
Das Schild wurde mir illegal abgenommen, habe mich geweigert es denen zu geben, kenne ja meine Rechte...
Kennst du sie wirklich?

Diverse Urteile bejahen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird, und somit sind dann auch die polizeirechtlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr (vom Platzverweis bis hin zur Sicherstellung) möglich.

 

Also, wenn du, wie du sagst, deine Rechte kennst, dann begründe doch mal bitte, warum die Maßnahme hier deiner Meinung nach unrechtmäßig war.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest smokeshaq
Das Schild wurde mir illegal abgenommen, habe mich geweigert es denen zu geben, kenne ja meine Rechte...
Kennst du sie wirklich?

Diverse Urteile bejahen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird, und somit sind dann auch die polizeirechtlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr (vom Platzverweis bis hin zur Sicherstellung) möglich.

 

Also, wenn du, wie du sagst, deine Rechte kennst, dann begründe doch mal bitte, warum die Maßnahme hier deiner Meinung nach unrechtmäßig war.

 

Gruß

Goose

 

Sollte man...: OLG Stuttgart (4 Ss 33/97), BayObLG (VRS 25, 453), OLG Zweibrücken (VRS 64, 454)

 

Lass dich nicht einschüchtern und mach' weiter so. Die Polizei ist dein Freund und Helfer, vor denen brauchst du keine Angst zu haben!

 

Yup. Genau das haben die beiden bewiesen. Professionalität sieht anders aus. Patzverweis, gut is. Soweit dachten diese Exemplare erst nach über 30min..

 

¿¿¿wie schnell ich war???

Nö, welche Geschwindigkeit dir vorgeworfen wird .... oder warum hast du den Thread hier gepostet? :sneaky:

 

Extrem konstruktiver Beitrag...

Link to post
Share on other sites

Erst einmal Respekt vor deinen Taten!!!

 

Allerdings sehe ich es bei den Schildern genau wie Goose. Darüber sich aufregen bringt jedoch nichts. Drucke sie neu aus und gut ist.

 

Warnen ist per se nicht verboten, nur wie du schon weißt muss man sich bei einem Platzverweis verziehen.

Man könnte die Sache jedoch weiterziehen und eine schriftliche Begründung für die Erteilung des Platzverweises anfordern.

 

Die Androhung der Anzeige halte ich für heiße Luft. Wenn dies (durch-)gehen würde, so hätte ich davon schon mehrere Hände voll am Hals.

In meinen Augen sind diese reine leere Drohungen, um den Warner/Fotografen von seinem Tun abzuhalten.

Link to post
Share on other sites
Das Schild wurde mir illegal abgenommen, habe mich geweigert es denen zu geben, kenne ja meine Rechte...
Kennst du sie wirklich?

Diverse Urteile bejahen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird, und somit sind dann auch die polizeirechtlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr (vom Platzverweis bis hin zur Sicherstellung) möglich.

 

Also, wenn du, wie du sagst, deine Rechte kennst, dann begründe doch mal bitte, warum die Maßnahme hier deiner Meinung nach unrechtmäßig war.

 

Gruß

Goose

 

Sollte man...: OLG Stuttgart (4 Ss 33/97), BayObLG (VRS 25, 453), OLG Zweibrücken (VRS 64, 454)

 

[...]

Die von dir zitierten Urteile zeigen nicht, warum die Sicherstellung unrechtmäßig sein soll. Auch wenn hier kein Verkehrsverstoß vorliegt, so besteht doch zumindest die Gefahr, daß die Polizei eine hoheitliche Maßnahme (Verkehrsüberwachung) nicht durchführen kann, womit, wie ich schon sagte, die Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts greifen.

 

Also bitte, begründe doch mal bitte die von dir behauptete Unrechtmäßigkeit der Sicherstellung.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Das Schild wurde mir illegal abgenommen, habe mich geweigert es denen zu geben, kenne ja meine Rechte...
Kennst du sie wirklich?

Diverse Urteile bejahen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wenn vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird, und somit sind dann auch die polizeirechtlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr (vom Platzverweis bis hin zur Sicherstellung) möglich.

 

Also, wenn du, wie du sagst, deine Rechte kennst, dann begründe doch mal bitte, warum die Maßnahme hier deiner Meinung nach unrechtmäßig war.

 

Gruß

Goose

 

Sollte man...: OLG Stuttgart (4 Ss 33/97), BayObLG (VRS 25, 453), OLG Zweibrücken (VRS 64, 454)

 

[...]

Die von dir zitierten Urteile zeigen nicht, warum die Sicherstellung unrechtmäßig sein soll. Auch wenn hier kein Verkehrsverstoß vorliegt, so besteht doch zumindest die Gefahr, daß die Polizei eine hoheitliche Maßnahme (Verkehrsüberwachung) nicht durchführen kann, womit, wie ich schon sagte, die Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts greifen.

 

Also bitte, begründe doch mal bitte die von dir behauptete Unrechtmäßigkeit der Sicherstellung.

 

Gruß

Goose

 

Ohne Straftat/Ordnungswidrigkeit kein Grund für Sicherstellung... so einfach... wo leben wir denn, in der DDR???

Link to post
Share on other sites

Wir leben in Deutschland, und da besteht die Möglichkeit der Sicherstellung nicht nur strafprozessual, sondern auch zur Gefahrenabwehr.

 

Wenn du, wie du behauptest, deine Rechte kennst, solltest du das wissen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Wenn du, wie du behauptest, deine Rechte kennst, solltest du das wissen.

Gibt es überhaupt noch welche? :sneaky:

notfalls im Nachhinein gerichtlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen.

Die aussage:

Ohne Straftat/Ordnungswidrigkeit kein Grund für Sicherstellung... so einfach
ist nicht nur soo einfach, sondern soo einfach falsch. Die Sicherstellung/Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr gibt es durchaus und ist in den Polizeigesetzen verankert; sogar die Ordnungsbehörden dürfen dass, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt.
Link to post
Share on other sites
wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt.

 

Hmm... drehen wir uns da nicht im Kreis...

 

Vor allem hat keiner aus Berlin was zum Thema gesagt... also ist meine eigentl. Frage unbeantwortet... ausser viel Senf nüscht passiert ;(

 

Und das Melden auf http://www.blitzer.de/ nicht vergessen, liebe Leute !

 

Lasst euch dabei nicht das Handy wegnehmen!

 

 

Schöne Grüße.

 

ich bevorzuge trapster :sneaky:

 

gruss

Link to post
Share on other sites
[

Sollte man...: OLG Stuttgart (4 Ss 33/97), BayObLG (VRS 25, 453), OLG Zweibrücken (VRS 64, 454)

 

[...]

Die von dir zitierten Urteile zeigen nicht, warum die Sicherstellung unrechtmäßig sein soll. Auch wenn hier kein Verkehrsverstoß vorliegt, so besteht doch zumindest die Gefahr, daß die Polizei eine hoheitliche Maßnahme (Verkehrsüberwachung) nicht durchführen kann, womit, wie ich schon sagte, die Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts greifen.

 

Wieso? Die Verkehrsüberwachung wird doch nicht gestört. Es ist vielmehr löblich vom TE, auf eine vermeintliche Gefahrenstelle hinzuweisen, aufgrund der offensichtlich eine Verkehrsüberwachung erfolgt. Wobei er es auch bei einem angeklebten Hinweisschild belassen könnte, wodurch er den geschilderten Belästigungen entgehen würde.

Link to post
Share on other sites

Zur Gefahrenabwehr: Welche Gefahr droht denn da bitte, dass man das Schild wegnehmen sollte? Die Gefahr, dass die Leute langsamer fahren? :sneaky:

Alleine die Lage, dass die Polizei nicht so leicht arbeiten kann wie sie gerne wollte, stellt doch noch keine Gefahr dar.

Link to post
Share on other sites

Wir hatten diese und ähnliche Diskussionen in der Vergangenheit schon des öfteren. Es liegt eine "Gefahr" vor, aber natürlich nicht in dem Sinne, wie man sich eine Gefahr als solche vorstellt. Und im Zuge der Gefahrenabwehr wird neben einem Platzverweis ggf. auch das Schild (vorübergehend) einkassiert.

Link to post
Share on other sites

Richtig, entsprechende Diskussionen hatten wir schon öfter, ich bin mir auch sicher, daß damals die Gefahr im polizeirechtlichen Sinne in einem solchen Sachverhalt erläutert wurde.

 

Daher: Wer es nicht glaubt möge die Suchfunktion oder auch Google nutzen, da wird man dann fündig und feststellen, daß die Sicherstellung nicht, wie behauptet, unrechtmäßig war.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Wie gesagt rechtlich sehe ich das ähnlich.

 

Menschlich ist es aber eher eine Retourkutsche, denn nur weil man das Schild - Kosten 2 Cent - einkassiert, wird man den TE nicht abhalten weiter zu warnen und dies vielleicht sogar gleich im Anschluss.

Link to post
Share on other sites
wird man den TE nicht abhalten weiter zu warnen und dies vielleicht sogar gleich im Anschluss.
Aber nicht an dieser Stelle, denn sonst muss er damit rechnen, daß der Platzverweis durchgesetzt wird und er sich im PG wiederfindet.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Wie groß ist der Radius eines Platzverweises?
Da lasse ich mich nicht auf alberne Spiele ein. Der Betroffene bekommt genau ein Mal den Platzverweis mit der Maßgabe, sich so weit zu entfernen, daß er die polizeiliche Maßnahme nicht mehr behindert. Steht er dann ein paar Meter weiter weg und warnt weiter, landet er im Gewahrsam.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Es liegt eine "Gefahr" vor, aber natürlich nicht in dem Sinne, wie man sich eine Gefahr als solche vorstellt.

Natürlich nicht wie man sie sich vorstellt, sonst wär´s ja zu einfach und jedem verständlich. Ich würde mal behaupten, dann ist es auch keine Gefahr, wenn 99,9% der Menschen es nicht als Gefahr definieren, sondern ausschließlich die Paragraphen (und die Menschen, die u.a. dafür bezahlt werden die Paragraphen so zu definieren)

Link to post
Share on other sites

:-) Der Satz einfach zu schön. Man geht hier wohl abstrakten Gefahr für öffentliche Sicherheit aus. Klingt für mich nach FBI, CIA und so weiter. In Amerika kommt das immer gut an.

 

Die akute Gefahr besteht aber auch darin, dass mit Mindereinnahmen im öffentlichen Haushalt zu rechnen ist. Und tschüs.

Link to post
Share on other sites
Wir hatten diese und ähnliche Diskussionen in der Vergangenheit schon des öfteren. Es liegt eine "Gefahr" vor, aber natürlich nicht in dem Sinne, wie man sich eine Gefahr als solche vorstellt. Und im Zuge der Gefahrenabwehr wird neben einem Platzverweis ggf. auch das Schild (vorübergehend) einkassiert.

 

 

Richtig, entsprechende Diskussionen hatten wir schon öfter, ich bin mir auch sicher, daß damals die Gefahr im polizeirechtlichen Sinne in einem solchen Sachverhalt erläutert wurde.

 

Daher: Wer es nicht glaubt möge die Suchfunktion oder auch Google nutzen, da wird man dann fündig und feststellen, daß die Sicherstellung nicht, wie behauptet, unrechtmäßig war.

 

Gruß

Goose

 

Ich fasse mal zusammen: Hier wird eine Gefahr herbeigedichtet, die nicht besteht. Begründen kanns keiner, rechtlich okay ist es auch nicht. Aber es funktioniert und der Betroffene kann sich nicht dagegen wehren. Damit wären die beiden Hauptkriterien auf die es bei der Polizeiarbeit ankommt ja erfüllt.

Link to post
Share on other sites
Da lasse ich mich nicht auf alberne Spiele ein.

Wir sollten mal im RL zusammentreffen. :lol2:

Was ist wenn ich denn eine Spontandemonstration gegen den Überwachungsstaat organisiere. :sneaky:

 

Wird dann ein Demonstrationsverbot ausgerufen?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Der Betroffene bekommt genau ein Mal den Platzverweis mit der Maßgabe, sich so weit zu entfernen, daß er die polizeiliche Maßnahme nicht mehr behindert.

Danke, das ist dann ja eine ausreichend klare Aussage des Polizisten.

 

Steht er dann ein paar Meter weiter weg und warnt weiter, landet er im Gewahrsam.

Nicht weniger albern, als Du vielleicht das Warnen findest. Man könnte auch in die andere Richtung weitermessen oder einen anderen Gefahrenschwerpunkt aufsuchen anstatt irgendwelche Gesetzestexte zu strapazieren.

Link to post
Share on other sites

@Bill

Ich fasse mal zusammen: Hier wird eine Gefahr herbeigedichtet, die nicht besteht. Begründen kanns keiner, rechtlich okay ist es auch nicht. Aber es funktioniert und der Betroffene kann sich nicht dagegen wehren. Damit wären die beiden Hauptkriterien auf die es bei der Polizeiarbeit ankommt ja erfüllt.
Damit fasst du falsch zusammen. Ob bewusst oder unbewusst kann ich nicht erkennen.

Die Gefahr ist nicht herbeigedichtet, sie besteht (dazu muss man nur erkennen, daß "Gefahr" nicht nur bedeutet, daß das Lasergerät gleich explodieren könnte.

Begründen kann man es, es wurde im Forum auch schon so weit begründet, daß ich nicht denke, daß es hier erneut notwenig ist.Man müsste nur malsuchen.

Auch ist die Maßnahme rechtmäßig, was auch schon begründet wurde.

 

@Hartmut: Dann solltest du nur keine gedruckten Schilder bei deiner Spontandemo mitführen...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
@Hartmut: Dann solltest du nur keine gedruckten Schilder bei deiner Spontandemo mitführen...

Die hole ich mir spontan aus dem Copyshop, mein Drucker macht nur DIN A4. Gedruckt muss sein, meine Klaue kann sonst keiner lesen.

 

Aber legal ist es. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Nicht weniger albern, als Du vielleicht das Warnen findest. Man könnte auch in die andere Richtung weitermessen oder einen anderen Gefahrenschwerpunkt aufsuchen anstatt irgendwelche Gesetzestexte zu strapazieren.

Stimmt. Das könnte man. Macht man aber nicht. Insbesondere schon mal dann nicht, wenn man gerade erst an eben dieser Örtlichkeit angefangen hat. Der "Störer" kann sich ja auch trollen. Wäre einfacher (und ggf. bequemer) für ihn. Wo kommen wir hin, wenn wir jedesmal weg- oder umfahren würden, nur weil sich irgendwer meint, dort zum Warnen postieren zu müssen. Nää nää näää...... :sneaky:

Link to post
Share on other sites

@bluey: Bei uns haben die Cops auch erstaunliches Sitzfleisch :lol2: bei Nullquote :blink: wegen Warner :wacko: . Dann reden sie sich wohl ein, der neue Bußgeldkatalog wirkt gerade punktuell :mecker::lol: , aber egal, wir werden trotzdem bezahlt...

:sneaky:

Link to post
Share on other sites
..., aber egal, wir werden trotzdem bezahlt...

Eben! Im Pinzip kann es einem völlig egal sein. Der Rubel rollt so oder so. :lol2::mecker:

 

 

 

BTW: a propos "bei Nullquote": irgendeinen Deppen erwischt es immer. Nullqoute hatte ich noch nie. Nicht mal annähernd. :sneaky:

Link to post
Share on other sites

@bluey: Klar, es ist sehr selten, daß der Meßtrupp schon zur Meßstellenanfahrt vom Warner verfolgt wird und so gleich ab Meßbeginn aktiv sein kann. Wenn Du während der Warnerzeit noch nie eine Nullquote hattest, dann bist Du erneut einfach noch nicht an die richtigen Leute geraten :sneaky: . Du hast einfach Dusel.

:lol2:

Link to post
Share on other sites
wird man den TE nicht abhalten weiter zu warnen und dies vielleicht sogar gleich im Anschluss.
Aber nicht an dieser Stelle, denn sonst muss er damit rechnen, daß der Platzverweis durchgesetzt wird und er sich im PG wiederfindet.

 

Gruß

Goose

Da ein Verwaltungsakt ja bestimmt sein muss, bitte ich doch um Angaben zum Radius und der zeitlichen Gültigkeit.

 

Ansonsten eine lustige Möglichkeit von hartmut; ein paar Leute organisieren spontan demonstrieren. Natürlich für mehr Verkehrssicherheit. :sneaky:

 

---------

Selbst wenn man warnt, gibt es noch Merkbefreite die dennoch geblitzt werden, daher fällt es nicht immer auf wenn man warnt. Diese Leute haben es dann aber auch verdient.

Link to post
Share on other sites

Hinreichend bestimmt ist der VA durchaus, wenn ich ihm sage, er soll sich soweit entfernen, daß er die Messung nicht mehr behindert und das solange, bis ich weg bin.

 

Bzgl. der Spontandemo: Sicher bietet das Demonstrationsrecht die eine oder andere Möglichkeit, aber, wie schon gesagt: Es sollte dann tatsächlich erkennbar spontan sein. Im Zweifel, insbesondere wenn bei der "Spontandemo" Schilder etc. mitgeführt würden, würde ich eine Anzeige wegen des Verdachtes des § 26 VersG vorlegen. Da kann der Schuss dann auch mal nach hinten losgehen...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
würde ich eine Anzeige wegen des Verdachtes des § 26 VersG vorlegen.

Soviel zum Thema Versammlungsfreiheit.

 

Gegen jedes Recht gibt es ein Gesetz, ich liebe diesen Staat der uns so viele Rechte nur auf dem Papier zugesteht. :sneaky:

 

Mal sehen ab wann nicht mehr nur milde Mittel wie Pfefferspray, welches ja nur in der Hand des Bürgers eine Waffe, ist eingesetzt werden.

 

Da kann der Schuss dann auch mal nach hinten losgehen...

Der Schuss ist schon lange losgegangen, nur ihr habt den Knall noch nicht gehört.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Och komm, Hartmut. Bist du jetzt enttäuscht, weil sich der Demonstrations-"Deckmantel" (denn nichts anderes ist es doch in deiner Argumentation) nicht so einfach über das Warnen legen lässt?

 

Keine Sorge, bei einer echten Spontandemo wirst du sicher keine Probleme bekommen. Wenn man jedoch versucht, das Demonstrationsrecht derart zu instrumentalisieren, dann darf man sich eben auch nicht wundern, wenn auch wir die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Der Schuss ist schon lange losgegangen, nur ihr habt den Knall noch nicht gehört.
Dann war es wohl kein Schuss sondern nur heiße Luft...

 

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...