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Abstand Zu Entgegenkommendem Verkehr


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Hallo,

 

ich hatte am Karfreitag ein Kennenlernen der unangenehmen Art.

 

Ich fuhr mit dem Motorrad von Villingen Schwenningen in Richtung Freiburg auf der B31 ungefähr mit 100km/h und überholte immer wieder einige langsame Verkehrsteilnehmer.

Auf einmal nahm ich ein Motorrad im Rückspiegel mit einem auffällig rot behelmten Fahrer war, das in relativ geringem Abstand mir folgte.

Das ging so über ca. 10 km. Irgendwann überholte ich eine Kolonne von ca. 5 Pkw und scherte hinter dem führenden Wohnmobile ein, wegen Gegenverkehrs.

Da dieser Gegenverkehr deutlich langsamer fuhr, als ich zunächst dachte, überholte ich das vor mir fahrende Wohnmobil doch noch.

Mit der Konsequenz, daß das entgehenkommende Wohnmobil mir sein Mißfallen mit der Lichhupe zu Verstehen gab.

Kurz darauf überholte mich das zuvor schon aufgefallene Motorrad mit dem rot behelmten Fahrer in halsbrecherischer Manier über eine schraffierte Fläche hinweg und hatte über dem Rücklicht ein paar blaue LEDs als Pseudoblaulicht blinken.

Ich folgte dem Motorrad auf eine Nothaltebucht und wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, das entgegenkommende Wohnmobil hätte wegen mir bremsen müssen.

Ich stritt das ab und machte ansonsten keine Aussage.

Der zwangsweise Freund und Helfer meinte ganz begeistert, dies auf dem angefertigten Video beweisen zu können und maß dazu die Größe des Kennzeichens und die Höhe und Breite meines Motorrades.

 

Meine Frage:

Wie groß muß denn der Abstand zum entgegenkommendem Verkehr sein? Ich habe dazu nichts in der StVO gefunden, außer Abstand <=0.

Wie kann der Abstand auf einem Video eines nicht unmittelbar nachfolgenden Fahrzeugs festgestellt werden? (Anm. Es war das von mir überholte Wohnmobil zwischen uns)

Dummerweise fuhr ich relativ gemütlich im 6. Gang, ich hätte natürlich 4 Gänge runter schalten können und so die Überholstrecke wesentlich verkürzen können.

Aber hätte, wäre, täte, sche... Konjunktiv.

 

Soll ich schon einmal vorsorglich zu einem Rechtsanwalt gehen, denn am Fortbestand meines 0_Punkte Kontos in Flensburg bin ich interessiert?

Eure Meinung dazu würde mich sehr interessieren.

 

Franz

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Soll ich schon einmal vorsorglich zu einem Rechtsanwalt gehen, denn am Fortbestand meines 0_Punkte Kontos in Flensburg bin ich interessiert?

Noch nicht, aber möglicherweise bald. Dein Verstoß kann im Bereich eines Führerscheinentzuges mit etwa 10 monatiger Sperrfrist liegen. Es kommt darauf an was der Freund und Helfer protokolliert.

 

Warte erst einmal ab was genau man Dir vorwirft.

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Reicht nur das Vermessen des Moppeds aus, um den Abstand Wohnmobil <-> Mopped genau festzulegen?

Lichthupe vom Engegenkommenden kann auch nur als Warnung gemeint und muss nicht auf zu wenig Abstand hinweisen.

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und wieder hat Bluey bzw. einer seiner vielen Kollegen einen ganz verantwortunglosen Verkehrsgefährder "aus dem Verkehr gezogen" :D

 

@Franzl, nicht falsch verstehen, ich wäre im Zweifel exakt genauso wie du gefahren.

Wenn schleichende Silberlocke im Wohnmobil noch ausreichend Zeit hatte dich mit Morsezeichen zu disziplinieren war da garnichts knapp.

 

Wahrscheinlich wirst du aber um einen Anwaltsbesuch nicht herum kommen, wenn der Vorwurf des "Freundes" völlig unhaltbar ist, würde ich mal den Anwalt darauf ansprechen, ob er Möglichkeiten sieht dem "Freund" Ärger zu bescheren.... (z.B. §344 StGB Verfolgung Unschuldiger usw.)

 

P.S.: gell, ein tolles Gefühl nun hinter jedem Biker einen solchen "Aufpasser" vermuten zu dürfen, da macht das Moped fahren gleich viel mehr Spaß

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Eine konkrete Gefahr besteht, wenn nicht mehr beeinflussbare Kräfte so unmittelbar einzuwirken drohen, dass der Schadenseintritt wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben (m.w.N.) und mehr oder weniger nur noch vom Zufall abhängt (m.w.N.).

[Hentschel/König/Dauer, 40. Aufl., Rn. 30 zu § 315c StGB]

 

Es ist stets ein "Beinahe-Unfall" erforderlich, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei".

[bGH in NJW 1995, S. 3131 f]

 

Konkrete Gefährdung umfasst zwei Voraussetzungen (vgl. Rengier BT 2

§ 33 Rn. 6):

(1) Es muss ein Zustand vorliegen, der auf einen unmittelbar bevorstehenden

Unfall hindeutet und den Eintritt eines Schadens so wahrscheinlich

macht, dass es nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut

verletzt wird oder nicht (Unbeherrschbarkeit des Gefährdungsverlaufs),

und

(2) die Gefährdung muss „konkret“ genug sein, d.h. das geschützte

Objekt muss in die unmittelbare Gefahrenzone und dort in eine unmittelbar

kritische Situation geraten. D.h., es muss ein „Beinahe-

Unfall“ vorliegen.

Quelle Safferling, Uni Marburg

 

Wegen einer Gefährdung dürften sie dich schonmal nicht rankriegen.

 

Bleibt also in diesem Fall nur folgende Tatbestandsnummer 105606 nach § 5 StVO:

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage. 100 € Bußgeld, 3 Punkte, kein FV.

 

Erstmal abwarten, was genau kommt. Dann ab damit zum Fachanwalt und Akteneinsicht beantragen, danach weiterschauen, was rauszuholen ist. :D

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und wieder hat Bluey bzw. einer seiner vielen Kollegen einen ganz verantwortunglosen Verkehrsgefährder "aus dem Verkehr gezogen" :D

Ich finde, dafür, daß Du nicht dabei warst und lediglich die (nicht selten schöngeredeten) Schilderungen des TE an die Hand bekommst, urteilst Du sehr (vor)schnell. Natürlich war es niemals knapp und natürlich war noch ausreichend Platz und natürlich wurde nienich jemand zum Bremsen oder ausweichen gezwungen. Alles klar soweit. Dem aber widerspricht nicht nur meine persönliche Erfahrung, sondern ich kann es zudem auch in all den Fällen, die ich in dieser oder ähnlicher Form hatte, auch mit einem Video belegen.

 

Es ist schade, daß Du Dich soooo schnell verleiten läßt, Dich auf die eine Seite zu schlagen und festzulegen, obwohl Du es ja eigentlich gar nicht beurteilen kannst.

 

P.S.: gell, ein tolles Gefühl nun hinter jedem Biker einen solchen "Aufpasser" vermuten zu dürfen, da macht das Moped fahren gleich viel mehr Spaß

Der Spaßfaktor wird dadurch u.U. und manchmal auch sehr wohl zurecht ein wenig eingebremst. Wer es nicht übertreibt, der hat auch nichts zu befürchten. Aber gerade manche Moppedfahrer neigen denn doch sehr zum argen Übertreiben.

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Bleibt also in diesem Fall nur folgende Tatbestandsnummer 105606 nach § 5 StVO:

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage. 100 € Bußgeld, 3 Punkte, kein FV.

 

interessant finde ich hier die Formulierung "übersehen werden konnte" ... die Strecke war ja übersichtlich, und der TE war sich ja auch sicher, dass es auch ohne Runterschalten reicht... wer schützt also den Überholer vor den Fehleinschätzungen der entgegenkommenden Verkehrserziehern ?

 

"unklare Verkehrslage" fällt hier ja aus,

•KG Berlin v. 16.08.2010:

Der Begriff der unklaren Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO bezieht sich im Wesentlichen auf den zu überholenden und etwaigen Querverkehr, weil der Gegenverkehr bereits durch § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO geschützt ist.

 

@Bluey : im Gegensatz zu dir kenne ich die B31 recht gut, ist eine sehr gut ausgebaute tlw. sogar 3-spurige Bundesstraße, ohne Oberlehrerverhalten kann da garnichts knapp werden wenn ein Moped überholt, außer die Freizeitmobilkönige halten sich hart an der Mittellinie. Zu deinen Erfahrungen weiss ich nichts, meine Erfahrungen mit Provida (hier PKW) beschränken sich glücklicher Weise auf Beobachtungen und Erzählungen aus dem Bekannten- und Verwandten-Kreis. Keiner der Berichtenden war vorher als verantwortungloser Fahrer bekannt. Für mich bleibt diese Überwachungsmethode weiterhin ein Blinddarm, der sich inzwischen geschwulstartig fortpflanzt und mangels "echter" verantwortungsloser Verkehrsteilnehmer immer geringere Einschreitschwellen nutzt um nicht als überflüssig und unangemessen entlarvt zu werden.

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@Bluey : im Gegensatz zu dir kenne ich die B31 recht gut, ist eine sehr gut ausgebaute tlw. sogar 3-spurige Bundesstraße, ohne Oberlehrerverhalten kann da garnichts knapp werden wenn ein Moped überholt, außer die Freizeitmobilkönige halten sich hart an der Mittellinie. Zu deinen Erfahrungen weiss ich nichts, meine Erfahrungen mit Provida (hier PKW) beschränken sich glücklicher Weise auf Beobachtungen und Erzählungen aus dem Bekannten- und Verwandten-Kreis. Keiner der Berichtenden war vorher als verantwortungloser Fahrer bekannt. Für mich bleibt diese Überwachungsmethode weiterhin ein Blinddarm, der sich inzwischen geschwulstartig fortpflanzt und mangels "echter" verantwortungsloser Verkehrsteilnehmer immer geringere Einschreitschwellen nutzt um nicht als überflüssig und unangemessen entlarvt zu werden.

 

 

Ich finde es ist ein Vorteil, dass niemand auf die Aussage eine "Zeugen" angewiesen ist. Das Video kann zumindest der Rechtsanwalt sehen. Dann sieht man weiter und kann abschätzen wessen Aussage zutreffender ist.

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Hallo

 

Reicht nur das Vermessen des Moppeds aus, um den Abstand Wohnmobil <-> Mopped genau festzulegen?

 

Es ist in jedem Fall hilfreich. Wann alles normal läuft, wird der Wohnmobilfahrer auch ermittelt und befragt werden, das Kennzeichen sollte auf dem Video zu erkennen sein. Das wird sein Fahrzeug auch vermessen werden und dann kann die Entfernung zwischen den beiden auch ziemlich genau bestimmt werden. Im Zweifel kann das ganze von einem Gutachter ja auch vor Ort an Hand des Videos komplett nachgestellt werden. Das ist in der Regel aber gar nicht mehr erforderlich.

 

Lichthupe vom Engegenkommenden kann auch nur als Warnung gemeint und muss nicht auf zu wenig Abstand hinweisen.

 

Dazu wird der Wohnmobilfahrer dann bei seiner Zeugenvernehmung auch einiges zu sagen haben und wird das direkt klarstellen können. Falls der aussagt, er habe sich gar nicht gefährdet gefühlt, wird die Anzeige eh' eingestellt werden.

 

Gruss

 

MrMurphy

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...
Lichthupe vom Engegenkommenden kann auch nur als Warnung gemeint und muss nicht auf zu wenig Abstand hinweisen.

 

Dazu wird der Wohnmobilfahrer dann bei seiner Zeugenvernehmung auch einiges zu sagen haben und wird das direkt klarstellen können. Falls der aussagt, er habe sich gar nicht gefährdet gefühlt, wird die Anzeige eh' eingestellt werden.

...

 

Darauf würde ich mich nicht verlassen, wenn der Lichhupe gegeben hat würde ich ala worst case erst einmal von einer gegenteiligen Aussage ausgehen. Besonders Laien auf großen Fahrzeugen die sie nicht so ganz im Giff haben (z.B. hier wenn ein Ausweichen an den rechten Fahrbahnrand nötig wird... usw.) neigen dazu schon Gefahr zu sehen, wo noch einiges an Platz ist...

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@Bluey : im Gegensatz zu dir kenne ich die B31 recht gut, ist eine sehr gut ausgebaute tlw. sogar 3-spurige Bundesstraße, ohne Oberlehrerverhalten kann da garnichts knapp werden wenn ein Moped überholt, außer die Freizeitmobilkönige halten sich hart an der Mittellinie. Zu deinen Erfahrungen weiss ich nichts, meine Erfahrungen mit Provida (hier PKW) beschränken sich glücklicher Weise auf Beobachtungen und Erzählungen aus dem Bekannten- und Verwandten-Kreis. Keiner der Berichtenden war vorher als verantwortungloser Fahrer bekannt. Für mich bleibt diese Überwachungsmethode weiterhin ein Blinddarm, der sich inzwischen geschwulstartig fortpflanzt und mangels "echter" verantwortungsloser Verkehrsteilnehmer immer geringere Einschreitschwellen nutzt um nicht als überflüssig und unangemessen entlarvt zu werden.

Stimmt, ich kenne die Strecke nicht. Deshalb beurteile ich die Lage auch nicht. Aber selbst in Kenntnis der Streckenführung wäre ich mit einem Urteil vorsichtig. Der Vorteil hier ist ja nunmal, daß es ein Video gibt. Und das wird ganz sicher entsprechend bewertet werden (können). Das Video als Beweismittel ist quasi neutral. Ich habe es oft erlebt, daß die Leute nach Einsichtnahme des Videos sagten, daß sie es zuvor so nicht empfunden hätten, jetzt aber, wo sie das Video gesehen hätten, schon erkennen müßten, daß es eben nicht ok war, wie sie sich verhalten haben.

 

Im übrigen ist die hiesige Einschreitschwelle beim Provida die Grenze zur Anzeige. Was sie schon immer. Und es gibt auch immer noch genügend "echte verantwortungslose" Verkehrsrüpel.

 

Falls der aussagt, er habe sich gar nicht gefährdet gefühlt, wird die Anzeige eh' eingestellt werden.

Da irrst Du aber gewaltig.

 

Im übrigen glaube ich nicht, daß der Fahrer des WoMo befragt wird. Das Video reicht in der Regel als Beweismittel völlig aus. Da bedarf es keiner weiteren Zeugenaussagen. Bei all den vielen Anzeigen, die ich ähnliche Sachverhalte (Überholen bei Gegenverkehr oder unklarer Verkehrslage) betreffend geschrieben habe und mittels Videodokumentation belegen konnte, wurde in keinem der Fälle ein Zeuge (überholter oder entgegenkommender VT) befragt. Jedenfalls nicht seitens unseres Verkehrskommissariats und auch nicht später bei Gericht.

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und wieder hat Bluey bzw. einer seiner vielen Kollegen einen ganz verantwortunglosen Verkehrsgefährder "aus dem Verkehr gezogen" :sneaky:

 

P.S.: gell, ein tolles Gefühl nun hinter jedem Biker einen solchen "Aufpasser" vermuten zu dürfen, da macht das Moped fahren gleich viel mehr Spaß

Korrekt, auch in BaWü müssen die von IM Rech angeschafften Hummeln ihre Daseinsberechtigung statistisch belegen. Dazu bietet sich für die Hummelbeamten die Osterfeiertagsarbeit an, ideal noch ein Bilderbuchwetter. Wenn nun nach 10 Kilometer im Beobachtungs- und Judasmodus nichts Verwertbares vor die Linse gekommen ist, dann wird die nächste auch nur halblebigste sich bietende Situation genommen.

 

@franzl: Die Anhaltungen sind bestens trainiert :blink: . Die Zweiradvideocops sind doch eigentlich durch Moppedtyp, Kleidung und Fahrverhalten verbrannt. Okay, jetzt versuchen sie vom dunklen Image wegzukommen und tragen rote Helme :nolimit: . Täuschen, tarnen, tricksen halt.

:blink:

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Hallo,

 

die Emotionen gehen hier ja richtig hoch, einschließlich der Meinen.

Ich bin gestern noch einmal mit dem Mopped gefahren, allerdings in Richtung Allgäu. Man soll ja den dort unterwegs fahrenden Jägern auch Ihre Chance geben.

Wie schon ein Teilnehmer anmerkte, geschah das Ganze mit einem bivalenten Gefühl und machte trotz des schönen Wetters wenig Spaß. :sneaky:

Und wir als Steuerzahler finanzieren das Ganze auch noch. :blink:

 

Zu dem Vorfall am Freitag ist zu sagen, daß die Straße wirklich sehr breit und übersichtlich ist. Ich mag eigentlich diese Art von Straßen mit dem Motorrad nicht, aber ich wollte meine Tochter in der Földi-Klinik in Hinterzarten besuchen.

Als mich der Freund und Helfer am Karfreitag zur Seite bat, war ich mir keiner Schuld bewußt und sagte zu ihm "Ich weiß, ich bin ein bißchen zu schnell gefahren" und er meinte, deshalb hätte er mich nicht angehalten.

Seinem Vorwurf, der Entgegenkommende hätte wegen mir bremsen müssen, widersprach ich und sah mir sein Video an.

Allerdings wurde dabei der Freund und Helfer zunehmend einsilbiger und konkretisierte seinen Tatvorwurf nicht. Ich bin mir sicher, daß er in oberlehrhaften Manier mir ganz genau mein Fehlverhalten gezeigt hätte, wenn es denn etwas zu sehen gegeben hätte.

Er besprach sich dann mit einem weiteren Kollegen in ordentlicher grüner Uniform, der vorher sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer unterhielt.

Ich bin mir sicher, daß die Zwei auf dem Video noch Argumente zur Untermauerung ihres Vorwurfs fanden.

Es war vermutlich sehr unklug weg zu fahren und nicht genau zu lauschen, was da noch gesprochen wurde. Aber mir war der nicht uniformierte Landesbedienstete und die Situation so unangenehm, daß es meiner Gesundheit förderlich war, mich zu entfernen.

 

Viele Grüße

Franzl

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Ich bin mir sicher, daß die Zwei auf dem Video noch Argumente zur Untermauerung ihres Vorwurfs fanden.

 

Das Vieo können "Die Zwei" nicht ändern. Entweder der :sneaky: hat Recht oder Du. Der RA kann das Video ansehen und dann den Rest klären.

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... Das Video als Beweismittel ist quasi neutral. Ich habe es oft erlebt, daß die Leute nach Einsichtnahme des Videos sagten, daß sie es zuvor so nicht empfunden hätten, jetzt aber, wo sie das Video gesehen hätten, schon erkennen müßten, daß es eben nicht ok war, wie sie sich verhalten haben.

 

Ich fahre grundsätzlich nur mit Kamera, und das nicht etwa um spektakuläre Fahrszenen einzufangen sondern als Beweissicherung falls es darum geht wer im schlimmsten Fall den behindertengerechten Umbau meiner Hütte finanziert.

Meine Kamera ist jedenfalls leicht nach links versetzt am Lenker montiert um die gesamte Straße erfassen zu können und nicht nur den Fahrbahnrand. Dieser Montagepunkt lässt z.B. die Schräglage in Linkskurven wesentlich tiefer erscheinen als bei vergleichbaren Rechtskurven. Auch scheint sich jedes entgegenkommende Kfz auf Kollisionskurs zu befinden.

 

Ich erlaube mir auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen als fahrender Kameramann anzumerken, dass das Auge der Kamera keinesfalls neutral ist, solange diese nicht absolut längsachsenzentriert am Rahmen des Bikes befestigt ist (also z.B. mittig unter/über dem Scheinwerfer). Selbst eine mittige Montage auf dem Lenker lässt die Fahrt spektakulärer aussehen, als sie in Wirklichkeit war. Da die Kameras an den Polizei-Motorrädern eben nicht zentriert sind dürfte die Neutralität der Aufnahmen doch erheblich leiden.

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Die Kamera an den Polizeikrädern ist zwar nicht genau zentriert auf der Mittelachse montiert, aber eben fest und gerade nach vorn ausgerichtet. Und so sehen eben Rechts- und Linksschräglagen gleichermaßen aus. Im übrigen sehen die Szenen weniger spektakulär aus als man sie real u. U. empfunden hat.

 

Ich habe viele hundert Aufnahmen selbst getätigt und ausgewertet. Das Video ist neutral. Vor allem, weil eben viele Verstöße nicht während einer Schrägfahrt festgehalten werden, sondern während der aufrechten Geradeausfahrt. Vor allem, wenn es um Überholverstöße geht. Auf meinen Videos sah es bisher noch nicht nach "Kollisionskurs" aus, es sei denn, jemand fuhr tatsächlich direkt auf mich zu.

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Darf ich mir Deinen Smiley aus einem anderen Thread mal ausleihen, ja? Der paßt zu Deinem Beitrag so gut:

 

:mecker:

@bluey: Dann lass uns doch mal wissen, was deine (bzw. deiner NRW-Stammtisch-Kollegen) Helmfarbe ist :lol2::blink: und ob deine/deren Hummel zu Ostern traurig in der Garage stand :wacko: ?

:sneaky:

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  • 4 weeks later...

Hallo,

 

nun ist der Bußgeldbescheid gekommen. Sch :wand:

123,50 €, wenigstens kein Fahrverbot.

 

Vorwurf: "Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten

Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war.

§5 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat

 

Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung 101-133"

 

Kann mir jemand sagen, was die aufgeführten Paragraphen besagen?

 

Ich habe den Eindruck, daß der PK, weil seine Beweismittel nicht viel hergaben (immerhin hat er mir bösem Buben die angebliche Tat nicht gezeigt, obwohl er das großspurig ankündigte) ziemlich zurück ruderte und das auf dem Motorrad.

 

Was empfehlt Ihr?

Gang zum Rechtsanwalt, um dann womöglich auf den Kosten sitzen zu bleiben - ich habe keine Rechtschutzversicherung.

 

PS

Ich wartete auf dieses Schreiben genau 5 Wochen. Wie lange dürfen sich den die Zeit lassen, bis so etwas verjährt ist?

 

Vielen Dank

Franz

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@bluey: Dann lass uns doch mal wissen, was deine (bzw. deiner NRW-Stammtisch-Kollegen) Helmfarbe ist :popcorn::wacko: und ob deine/deren Hummel zu Ostern traurig in der Garage stand?

1. Kleidung ist nicht dunkel und der Helm ist nicht rot. :nunja:

2. meine Hummel stand zu Ostern nicht in der Garage. Warum auch. ;)

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  • 2 weeks later...

Generell bei so Sachen: gemäßigt aber doch bestimmt versuchen dem Herren zu entwischen ( wenns klappt, iss man raus, wenn nicht gibts halt 3 Pluspunkte mehr - der iss aber auch nach den 2 Jahren mitgelöscht).

 

Ansonsten: blöde Sache,gegen die Aussage eines Beamten kommt man i.d.R. schlecht an.

Gang zum RA kann teuer werden und es gilt: Im zweifel für den PK. Muss dann schon ein Gutachten mit der Videobandgeschichte werden...

 

Hatte sowas auch vor kurzem: "Sie überholten bei unklarer Verkehrslage" + Mobiltelefon bei der Fahrt genutzt.

Anzeigender: Irgendein POK, der mich aber dummerweise nicht angehalten hat und die Nummer mit ner mangeldnen Fahrerermittlung im Sande verlief (hatte allerdings nen RA, der das beeinflusst hat).

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