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Limit Nach Baustelle Komplett Aufgehoben?


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Hallo zusammen,

 

ich habe nochmal eine kurz Frage, in der Hoffnung euch nicht zu nerven :nick:

 

Folgende Situation: Ich fahre auf der BAB, hier gilt 100 (mit Zusatzschild wegen Straßenschäden), dann kommt eine Baustelle (begrenzt auf 60 km/h), darf ich sobald dieses Schild http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/39/Zeichen_278-56.svg/120px-Zeichen_278-56.svg.png erscheint wieder lediglich die 100 wie zuvor fahren oder ist das Limit nun aufgehoben?

 

:yawn: dieses würde ja definitiv alles aufheben... aber wie ist es bei o.g. Situation?

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MizzY hat schon eine sonderbare Signatur....

 

Das Schild http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/39/Zeichen_278-56.svg/120px-Zeichen_278-56.svg.png hebt genau dieses Limit auf. Es verbleibt das ursprüngliche, also hier die 100.

Zeichen 278 hebt jede zuvor durch Zeichen 274 angeordnete zHG auf. Somit gelten danach die durch §§ 3, 18 StVO vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten.

 

Im konkreten Fall bedeutet das, daß nach http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/39/Zeichen_278-56.svg/120px-Zeichen_278-56.svg.png:whistling: gilt.

 

Gruß

Goose

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Schlichte Logik:

 

Wenn auf ein VZ274 ein weiteres mit einer anderen Zahl darin folgt, ist ab dort das vorhergehende Limit Vergangenheit und es gilt nur noch das neue. Eingebettete Tempolimits gibt's nur innerhalb der in §3 festgelegten Limits :50: inner- und :nolimit: außerorts ;)

 

Stell' Dir einfach mal den umgekehrten Fall vor: Eine Landstraße ist ab dem Ortsende wegen der Ausfahrt des Gewerbegebiets auf :R130: limitiert, direkt anschließend wegen einer Kurve auf :60: die dann mit dem passenden VZ278-58 aufgehoben werden - womit nach Deiner Logik wieder das vorhergehende :100: in Kraft träte... :whistling:

 

lg

c.s.

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Es ist nicht meine Logik. Ich hab die StVO nicht erstellt.

 

Dein Argument leuchtet mir aber ein. Ich hab auch mal nachgegoogelt. Es gibt tatsächlich konträre Aussagen im Internet zu dieser Frage. In der Tat bedeutet aber Zeichen 278 ein Ende des Tempolimits. Also müsste allein deshalb schon nach dem 60er Schild Richtgeschwindigkeit 130 gelten.

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Es gibt tatsächlich konträre Aussagen im Internet zu dieser Frage.

 

... darunter aber nicht eine, in der jemand hieb- und stichfest darlegt, wegen so einer Übertretung eines vorangegangenen Limits bebußt worden zu sein :whistling:

 

Nur die üblichen Verdächtigen, die jemanden kennen, dessen Nachbar/Arbeitskollege/Saufkumpan/... irgendwann mal erzählt haben soll, der angeheiratete Stiefschwiegergroßneffe eines alten Schulfreundes... oder so ähnlich :nolimit:

 

Also gibt's schlicht VT, die sich - genau wie Sabrina - in dieser Frage ganz und gar nicht sicher sind; was nix schlimmeres zur Folge hat als daß die langsamer unterwegs sind als erlaubt; zuweilen nervig, aber nicht wirklich gefährlich :R130:

 

 

lg

c.s.

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Da das 60er Schild das 100er nicht aufhebt ...

 

Eben das tut es :whistling:

Wo steht das?

In der StVO, Anlage II, Abschnitt 7. Zeichen 278 bedeutet "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit"

 

Würde eine neue zHG angeordnet, so würde das durch Zeichen 274 erfolgen.

 

Gruß

Goose

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Würde eine neue zHG angeordnet, so würde das durch Zeichen 274 erfolgen.

Genau. Im vorliegenden Fall würde nach "Aufhebung" des :R130: wieder ein :nolimit: erscheinen, sollte dieses Limit wieder gelten. Ansonsten: :whistling:

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Durch das entsprechende Aufhebungsschild wird ein Verbotsschild wieder außer Kraft gesetzt. Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde.

Das Verkehrszeichen »Ende aller Streckenverbote« (weißer Kreis mit schwarzen Strichen) beendet die Tempobeschränkung als auch das Überholverbot auf einmal.

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[mod]

Ich moechte Dich hiermit ultimativ auffordern, diese bloede Anmache zu unterlassen! Vielleicht begreifst Du irgendwann auch einmal, dass es Menschen gibt, die Fragen stellen. Dann solltest Du dir noch vor Augen fuehren, dass es keine dummen Fragen gibt, sehr wohl aber solche Antworten - den Beweis hast Du hier gefuehrt!

Noch einmal: Lass das sein! Halte lieber die Klappe, wenn du keine Antwort zu geben gedenkst!

[/mod]

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Hallo

 

Folgende Situation: Ich fahre auf der BAB, hier gilt 100 (mit Zusatzschild wegen Straßenschäden), dann kommt eine Baustelle (begrenzt auf 60 km/h), darf ich sobald dieses Schild (Ende 60km/h) erscheint wieder lediglich die 100 wie zuvor fahren oder ist das Limit nun aufgehoben?

 

In der Situation darfst du nach dem "Ende 60km/h-Schild" nur 100km/h fahren.

 

Da die Begrenzung durch die Baustelle nur zeitweise besteht wird die 100km/h-Begrenzung nicht gleichzeitig aufgehoben. Auch wenn die Baustelle etwas länger besteht, grade auf Autobahnen.

 

Dem Autofahrer ist durchaus zuzumuten, solche temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen von dauerhaften zu unterscheiden und sich die vorher geltende dauerhafte zu merken. Das damit einzelne überfordert sind spielt keine Rolle.

 

Gruss

 

MrMurphy

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In der Situation darfst du nach dem "Ende 60km/h-Schild" nur 100km/h fahren.

Verstehe ich nun ganz und gar nicht, dass Du nun zu dieser Aussage kommst, zumal sie weiter oben bereits mehrfach - und fundiert - entkraeftet wurde..... :whistling:

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Wobei ich deine 'Richtigstellung' doch erheblich in Zweifel ziehen muss, wenn ich mir den Beitrag von 'Goose' anschaue. Der ist naemlich wohlbegruendet, waehrend Du da nur irgendwelche Mutmassungen in den Raum wirfst.

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Da die Begrenzung durch die Baustelle nur zeitweise besteht wird die 100km/h-Begrenzung nicht gleichzeitig aufgehoben. Auch wenn die Baustelle etwas länger besteht, grade auf Autobahnen.

 

Dem Autofahrer ist durchaus zuzumuten, solche temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen von dauerhaften zu unterscheiden und sich die vorher geltende dauerhafte zu merken. Das damit einzelne überfordert sind spielt keine Rolle.

 

Nach welchem Gesetz muss ein VT "temporäre" und "dauerhafte" Geschwindigkeitsbegrenzungen unterschiedlich behandeln? :whistling:

 

Und: Erkläre mal bitte, worin der Unterschied besteht! :nolimit:

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Da die Begrenzung durch die Baustelle nur zeitweise besteht wird die 100km/h-Begrenzung nicht gleichzeitig aufgehoben. Auch wenn die Baustelle etwas länger besteht, grade auf Autobahnen.

Die Begrenzung auf 100 km/h aufgrund von Fahrbahnschäden ist aber auch nur ein temporäres Limit. Und selbst wenn es sich um ein dauerhaftes Limit handeln sollte, so muß es nach Aufhebung des Limits für die Baustelle wiederholt werden.

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[mod]

Ich moechte Dich hiermit ultimativ auffordern, diese bloede Anmache zu unterlassen! Vielleicht begreifst Du irgendwann auch einmal, dass es Menschen gibt, die Fragen stellen. Dann solltest Du dir noch vor Augen fuehren, dass es keine dummen Fragen gibt, sehr wohl aber solche Antworten - den Beweis hast Du hier gefuehrt!

Noch einmal: Lass das sein! Halte lieber die Klappe, wenn du keine Antwort zu geben gedenkst!

[/mod]

 

 

Ja sie oder er stellt Fragen aber zu einem anderen Zweck als den Gewöhnlichen. Schau dir doch ihre Beiträge an! Aber bitte ich werde mich in Zukunft bei ihren Beiträgen raushalten und die "Klappe halten", dass hatte ich eh vor.

 

Noch was in persönlicher Sache: Den Ausdruck "irgendwann auch einmal" ist ja wohl völlig fehl am Platz. Ich habe bis dato noch NIE jemanden hier im Forum angemacht, egal bei was für einer Frage. Durch deine Ausdrucksweise stellst du aber genau das dar, dass ich regelmäßig Leute anmachen würde. Sowas verbitte ich mir!

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Noch was in persönlicher Sache: Den Ausdruck "irgendwann auch einmal" ist ja wohl völlig fehl am Platz. Ich habe bis dato noch NIE jemanden hier im Forum angemacht, egal bei was für einer Frage. Durch deine Ausdrucksweise stellst du aber genau das dar, dass ich regelmäßig Leute anmachen würde. Sowas verbitte ich mir!

Du interpretierst meine Ausdrucksweise schlichtweg nur so, wie Du sie interpretieren moechtest - und das ist mir persoenlich voellig egal! Da kannst Du dir verbitten, soviel Du moechtest...... :D

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In der Situation darfst du nach dem "Ende 60km/h-Schild" nur 100km/h fahren.

 

Da die Begrenzung durch die Baustelle nur zeitweise besteht wird die 100km/h-Begrenzung nicht gleichzeitig aufgehoben. Auch wenn die Baustelle etwas länger besteht, grade auf Autobahnen.

 

Dem Autofahrer ist durchaus zuzumuten, solche temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen von dauerhaften zu unterscheiden und sich die vorher geltende dauerhafte zu merken. Das damit einzelne überfordert sind spielt keine Rolle.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

Das würde bedeuten, dass bei mehreren hintereinander folgenden Streckenverboten nach jeder Aufhebung wieder die vorherige gilt.

Nach dem dritten oder vierten neuen Streckenverbot weis der Autofahrer nicht nehr was vorher gegolten hat.

Das kann nicht richtig sein.

Wie Goose schon richtig gesagt hat, hebt jedes VZ 278 ein vorheriges Limit wieder auf.

 

Gruss

Seatfahrer

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köstlicher Thread.

 

- Bluey und Goose beantworten die Frage ausführlich und eindeutig, dann kommt Murphy daher und weiß wieder alles besser.

- Ein User, selbst erst seit Kurzem im Forum bezichtigt jemand anderen - schon deultich länger im Forum befindlichen - der Trollerei

- die einzigen trollhaften Beiträge in dem Thread stammen von eben jenem User

 

Wo ist das Popcorn? :D

 

 

Ich finde die Frage im Übrigen gar nicht doof. In meinem Bekanntenkreis ist die Mehrheit der "murphy'schen" Aufassung.

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Normalerweise werden Schilder, auf denen explizit ein bestimmtes Limit aufgehoben wird, dann eingesetzt, wenn gleichzeitig noch andere Streckenverbote gelten, die nicht aufhoben werden sollen, dies aber durch das Schild :D ebenfalls würden.

 

Zudem wird eine solche Beschilderung nach herabgesetztem Limit auch gern zur Verdeutlichung eingesetzt, was aber nach StVO nicht nötig wäre.

 

In beiden Fällen gilt jedoch nach dem Schild :lol2:, wobei, wie bereits beschrieben, im Gegensatz zu :) alle anderen Streckenverbote bestehenbleiben.

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