Michel12 0 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Hallo zusammen, ich bin geknickt. Ziemlich geknickt! Der Threadtitel sagt ja schon einiges aus. Situation: 2 Fahrzeuge beschleunigen innerorts etwas flotter (keine quietschenden Reifen - aber durchaus sportlich) an einer Ampel mit 2 Spuren in die gleiche Richtung bis ca 65 km/h. Keinerlei Gefährdung anderer Teilnehmer, weit und breit niemand zu sehen. Normalerweise mache ich sowas nicht, aber ein Kollege mit seinem Polo stand grad neben mir und ist eben so passiert. Und mal ganz ernsthaft, ohne mich damit rausreden zu wollen, das hat wohl schon so ziemlich jeder mal zumindest einmal gemacht. Es kam wie es kommen musste, auf einmal tauchten Polizisten in Zivil in einem Golf 4 hinter uns auf und haben uns erstmla an der nächsten Ampel geblockt und "rausgezogen". Vorwurf: 2x Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen Ich hab zu den ganzen Umständen erstmal keine Aussage gemacht, lediglich gesagt dass wir defintiv nicht schneller als 65 km/h waren und mir der Vorwurf sehr fadenscheinig und der Paragraph verdammt schwammig vorkommt. Darauf die Antwort: "Sie sind beide mit maximaler Beschleunigung nebeneinander gefahren" Konsequenz: Anzeige wegen Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen und damit eine der härtesten Strafen der STVO die man Abseits von Alkoholfahrten bekommen kann... 400€, 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte (wenn die Führerscheinstelle davon erfährt kann sogar eine MPU angeordnet werden!) Die 2 Polizisten haben keinerlei Beweise wie Videomaterial, Laser, etc. Wir waren zu dritt. Im Netz findet man darunter einige Beiträge von Usern denen es genauso wie uns erging, nur sind die meistens wesentlich schneller gefahren. Den Paragraphen habe ich bisher auch noch nicht gefunden, werde ihn aber nachreichen. Was ich genau machen werde, werde ich wohl erstmal mit meinem Anwalt besprechen wenn der böse Brief kommt. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung mehr, wie teuer kann mich das Verfahren in etwa kommen? :/ Ich hoffe hier User zu finden die vllt. mal die gleiche Anzeige bekommen haben? Haben wir jemanden hier? Was habt ihr gemacht? Was ist dabei rausgekommen? Die Suchfunktion spuckt ja relativ wenig dazu aus, was mich besonders wundert. Ich fühle mich wie in einem schlechten Traum. Wenn sie mir 40€ und einen Punkt gegeben hätten, hät ichs ja noch eingesehen - aber sowas? No way! GrußMichel12 Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt raten. Der Vorwurf ist recht schwerwiegend und Du hast tatsächlich keine guten Karten da heil rauszukommen. Den Aussagen der Polizei wird man Glauben schenken. Deine als Schutzbehauptung werten. Wirklich reißen kann hier nur ein Anwalt etwas, der Akteneinsicht bekommt. Bis dahon solltest Du vor der Polizei schweigen, was aber eh hinfällig sein wird, da man Dich ja bereits vernommen hat. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Wenn die Angaben des TE stimmen, dann kann man zum Verhalten der wirklich nur und sagen. Ob der (nur zunächst) scheinbaren Ohnmacht gegen solches Gebaren steigt in mir eine gefährliche Wut auf. Ich hoffe für den TE, dass er an einen fähigen Anwalt gerät.Und selbst wenn er die Kuh vom Eis zieht, bleibt man bei Einstellung auf den Kosten sitzen. TE, mit welchen Autos seid ihr gefahren? Serie, oder irgendwie auffällig? Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Ein Ibiza und ein Polo Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Darauf die Antwort: "Sie sind beide mit maximaler Beschleunigung nebeneinander gefahren" Das kann der niemals sooo genau und absolut sagen! Auch dann nicht, wenn es sich scheinbar so anhört. ...ein Kollege mit seinem Polo.... Oha und auweiowei, welch gigantisches Raserauto! Quote Link to post Share on other sites
Michel12 0 Posted April 14, 2011 Author Report Share Posted April 14, 2011 Danke erstmal für eure Postings. TE, mit welchen Autos seid ihr gefahren? Serie, oder irgendwie auffällig? Wie schon oben genannt, ein Ibiza und ein Polo. Am Ibiza ist ein wenig verändert worden hinsichtlich Aussehens. LED-Rückleuchten. Der Polo hingegegen volles Programm mit Motortuning, Auspuffanlage.. (sehr laut auch bei niedrigen Drehzahlen). Aber beides keine PS Monster sondern knapp unter 100 PS. Was ich noch vergessen hab zu erwähnen ist, dass ich bereits eine Probezeitverlängerung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung gehabt habe. Die Probezeit lief vor kurzem erst aus. Kann es sein dass ich zur MPU muss, auch schon bevor ich die "Punktegrenze" erreicht habe? Gab ein paar Postings da wurde das angedeutet, dass das Delikt "teilnahme an straßenrennen" gerne dazu einlädt, dass sie mich dann zur MPU schicken. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Passt inhaltlich gut zu "Für Videokamera Rücksitz ausgebaut" .... ich werde das Gefühl nicht los dass die Staatsmacht inzwischen immer mehr die Bodenhaftung verliert.... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted April 14, 2011 Report Share Posted April 14, 2011 Wenn die Probezeit abgeschlossen ist gibt es keine Probezeitmaßnahmen, nur das Ticket und die Punkte. Sollte das Rennen tatsächlich als Solches durchgehen dürfte es dennoch keinen Anlass für eine MPU geben. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 ... ich werde das Gefühl nicht los dass die Staatsmacht inzwischen immer mehr die Bodenhaftung verliert.... Andererseits, wenn man das hier liest:Der Polo hingegegen volles Programm mit Motortuning, Auspuffanlage.. (sehr laut auch bei niedrigen Drehzahlen)....koennte man glatt denken: Tja - ist da was dran am Vorwurf der Polizei? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 Wir waren zu dritt.Wovon 2 Personen als neutrale und glaubwürdige Zeugen rausfallen, da Du und der andere Fahrer den Status Betroffene haben und damit nicht der Wahrheit verpflichtet sind. Jede Eurer Aussagen kann als Schutzbehauptung gewertet werden. Da es ja um eine Bestrafung geht habt Ihr beide ein berechtigtes Interesse dran, die Sachlage zu Euren Gunsten darzustellen. Genau das wird man annehmen. Jetzt ist da aber noch jemand, der als Zeuge auftritt. Der darf nicht lügen. Jetzt stell Dir vor, Deine Aussage und die des Polofahrers decken sich untereinander, aber nicht mit der des Zeugen. Damit habt Ihr beide automatisch verloren. Man wird zwar den Zeugen auf Befangenheit abklopfen, da er ja sicherlich ein Bekannter von Euch ist. Aber grundsätzlich hat er eine höhere Glaubwürdigkeit als Ihr. Sprich unbedingt mit dem Zeugen. Vor Gericht werden Testfragen gestellt, die eventuelle Absprachen aufdecken. Es werden Fragen gestellt, die man bei einer Absprache typischerweise nicht bedenkt. Daher sollte er schon bei der Wahrheit bleiben. Der Prozess findet aber erst in ein paar Monaten statt. Bis dahin hat man Vieles vergessen und es können Differenzen auftreten - Dein Todesurteil. Dann ist der Zeuge tatsächlich voreingenommen, da er ja für seine Kumpels emotional Partei ergreift und Fakten subjektiv bewertet, sie als korrekt abspeichert, obwohl sie im Sinne der StVO verwerflich sind. So kann es passieren, dass er vor Gericht den Schverhalt vermeintlich in Eurem Sinne darstellt, Euch aber unbeabsichtigt die Grube gräbt. Hilfreich und für alle Beteiligten wärmstens zu empfehlen ist ein Gedächtnisprotokoll, in dem auch völlig unwichtige Details wie z. B. die Farbe des Polizeiwagens aufgeführt sind. Wie glaubwürdig ist jemand, der sich an die Gaspedalstelung erinnern kann, jedoch keine Aussage zum Wetter machen kann. Also ran an die Tasten, schreibt bitte alle (!) jeweils für sich auf was ihr wahrgenommen habt, wirklich jeden Furz. Der Zeuge braucht ja nicht lügen, soll aber eine fundierte und glaubwürdige Aussage machen können, die sich mit Eurer Einlassung deckt. Seiner Erinnerung hilft er mit diesem selbst verfassten Gedächtnisprotokoll auf die Sprünge, wirklich so detailiert wie möglich, auch mit dem Drumherum, vorher und nachher. Quote Link to post Share on other sites
Persi 11 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 ...koennte man glatt denken: Tja - ist da was dran am Vorwurf der Polizei? Also Autos im Serienzustand dürfen dann nebeneinander an der Ampel stehend flott anfahren und getunte Autos nicht? Man hab ich dann mit meinem Auto Glück!!! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 Das ist eine mehr als merkwuerdige Interpretation meiner Aussage..... Quote Link to post Share on other sites
Michel12 0 Posted April 15, 2011 Author Report Share Posted April 15, 2011 @Dieselschräubchen Danke für die ausführliche Hilfe bezüglich der Aussage/Zeugen. Werden wir machen, vielen Dank! @HarryB Du meinst dass ich nicht die Wahrheit gesagt habe? Warum sollte ich einen Sachverhalt, den ich sowieso anonym darstelle, in einem Forum wie diesen verschönern? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 Du meinst dass ich nicht die Wahrheit gesagt habe? Warum sollte ich einen Sachverhalt, den ich sowieso anonym darstelle, in einem Forum wie diesen verschönern?Wie kommst Du auf dieses duenne Brett? Ich habe nur einen Sachverhalt hervor gehoben, der die Meinung der Polizisten begruenden, oder zumindest verstaendlicher machen koennte.... Quote Link to post Share on other sites
Michel12 0 Posted April 15, 2011 Author Report Share Posted April 15, 2011 Okay, dann hab ichs falsch aufgefasst Tschuldigung. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 Ziemlich üble Sache, da der Aussage von zwei Polizisten vor Gericht immer mehr Glauben geschenkt wird als der Aussage zweier beschuldigter VT. Besonders wenn diese auch noch jung sind. Grundsätzlich ist der Vorwurf lächerlich in meinen Augen. Besonders im Hinblick auf die erreichte Höchstgeschwindigkeit. DAS hat wirklich jeder schon einmal gemacht, ich eingeschlossen. An einer Ampel Vollgas zu geben bis zum Erreichen der zHG ist erstmal keine OWig und auch keine Straftat. Wenn zwei nebeneinander stehen und das machen, ist die Grenze zum Autorennen fließend. Was ist den passiert, bevor die Ampel grün wurde? Habt ihr euch unterhalten? Waren die Fenster offen? Laut Musik gehört? Ihr braucht einen verdammt guten Anwalt, der die subjektiven Aussagen der Cops dadurch entkräftet, das er das Geschehen auf objektive Fakten runterbricht. Das heisst, er muss die Cops genauso auf Fakten und Details festnageln wie sie es mit euch dreien tun werden. Da kann es auch um technische Details gehen: Woran machen die Cops fest, das ihr VOLLGAS gegeben habt? Gab es Abriebspuren der Reifen durch Durchdrehen? Was sind die technischen Werte der Fahrzeuge, wo liegt die max. Beschleunigung? Wie hoch war die gefahrene Geschwindigkeit, wann wurde sie erreicht und wie lang war die Strecke, die gefahren wurde? Wurde gefilmt, gemessen oder nur geschätzt? Ein versierter Fachanwalt kann durch ein geschicktes Kreuzverhör sicherlich erreichen, das die Aussage der Polizisten nicht mehr so sicher erscheint, wie sie das auf den ersten Blick macht. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 Wichtig bei euren Aussagen ist, dass die unwichtigen bzw. unwesentlichen Details nicht zu 100 % übereinstimmen oder angeführt werden.! Also, es sollte nicht jedem wenn euch aufgefallen sein, dass die Passantin am Straßenrand eine rote Bluse trug. Das stinkt nach Absprache. Quote Link to post Share on other sites
streber 5 Posted April 15, 2011 Report Share Posted April 15, 2011 Also, es sollte nicht jedem wenn euch aufgefallen sein, dass die Passantin am Straßenrand eine rote Bluse trug. Das stinkt nach Absprache. Kommt auf den Inhalt an..... Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 16, 2011 Report Share Posted April 16, 2011 Ich hab zu den ganzen Umständen erstmal keine Aussage gemacht, lediglich gesagt dass wir defintiv nicht schneller als 65 km/h waren Wenn ihr kein Wort gesagt hättet, dann hätte man die 65 nicht beweisen können. Und das Fahren gegeneinander ohne Geschwindigkeitsüberschreitung wäre ein schwacher Vorwurf, jedenfalls bei 100 PS. Wenn ich nur mit 100 PS unterwegs wäre würde ich wohl an jeder Ampel voll beschleunigen. Da ihr aber anscheinend so redselig wart dürfte der Vorwurf Bestand haben, wird schwer sein, da raus zu kommen. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted April 16, 2011 Report Share Posted April 16, 2011 Ich hab zu den ganzen Umständen erstmal keine Aussage gemacht, lediglich gesagt dass wir defintiv nicht schneller als 65 km/h waren Wenn ihr kein Wort gesagt hättet, dann hätte man die 65 nicht beweisen können. Und das Fahren gegeneinander ohne Geschwindigkeitsüberschreitung wäre ein schwacher Vorwurf, jedenfalls bei 100 PS. Wenn ich nur mit 100 PS unterwegs wäre würde ich wohl an jeder Ampel voll beschleunigen. Da ihr aber anscheinend so redselig wart dürfte der Vorwurf Bestand haben, wird schwer sein, da raus zu kommen.Nicht ganz. Diese Aussage ist genauso von Subjektivität geprägt und ersetzt keine amtlich-technische Messung. Er kann sich auch schlicht in der Aufregung geirrt haben. Wenn er Monate nach der Tat aussagt, das er nicht mehr so genau weiss , wie schnell er nun war, ist das plausibel. Die Polizisten müssen hingegen schon glaubwürdig darlegen, welche Geschwindigkeiten gefahren wurden. Das dürfte schwierig werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 16, 2011 Report Share Posted April 16, 2011 Es liegt beim Richter, wie er diese Aussage würdigt. Klar kann man sie zurückziehen, dennoch kann der Richter sie verwerten bei der Beurteilung ob eine Wettfahrt stattgefunden hat. @Michel12 Hast du irgendwie sogar zugegeben, dass ihr gegeneinander gefahren seid? Die Formulierung "wir" waren nicht schneller als 65 läßt mich das nämlich vermuten. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted April 16, 2011 Report Share Posted April 16, 2011 Es liegt beim Richter, wie er diese Aussage würdigt. Klar kann man sie zurückziehen, dennoch kann der Richter sie verwerten bei der Beurteilung ob eine Wettfahrt stattgefunden hat.Ich weiß nicht, wie die blosse Aussage einer gefahrenen Geschwindigkeit zum Beweis eines Rennens beitragen sollte?! Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 20, 2011 Report Share Posted April 20, 2011 Bis dahin hat man Vieles vergessen und es können Differenzen auftreten - Dein Todesurteil. Einige Euro abgeben und etwas zu Fußgehen als maximale Folge, mag unangenehm sein ist aber nicht, garnicht mit Todesurteil zu bezeichnen. Quote Link to post Share on other sites
kante 0 Posted April 21, 2011 Report Share Posted April 21, 2011 Das die Polizisten wissen, dass ihr Euch Beide kennt, ist nun nicht gerade vorteilhaft. Aber wenn ich mir vorstelle, wie oft es in der Stadt vorkommt und man als Erster an der Ampel steht, dann juckt es schon zu bestimmten Anlässen mal gegenzuhalten. Und schwups haben wir den Tatverdacht des Rennens.Weißt Du, ob die schon hinter Euch standen und gleich mit losgestartet sind? Oder haben die sich erst später dazugesellt?Wird zwar alles nix helfen, denn jetzt geht´s ja nur noch darum die Aussagen der Polizisten zu entkräften.kante Quote Link to post Share on other sites
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